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PI-140131-Notarztdienst-Ermaechtigung

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Presseinformation

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Ermächtigung zum Notarztdienst: KVB gelingt Umsetzung rechtlicher Vorgaben ohne Zusatzbelastung für Notärzte

München, 31. Januar 2014: Aufgrund eines Urteils des Bayerischen Lan- dessozialgerichts muss das bisherige Berechtigungsverfahren für Notärzte in Bayern zum 1. April 2014 auf ein kostenpflichtiges Ermächtigungsverfahren umgestellt werden. Dies hatte im Vorfeld für großen Unmut bei Notärzten gesorgt, die auf Grund dieser Vorgabe Kosten in Höhe von 520 Euro hätten tragen müssen – neben der Antragsgebühr von 120 Euro wären weitere 400 Euro Verwaltungsgebühren zu zahlen gewesen. Nun konnte der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) Entwarnung geben: Zum Ausgleich dieser Gebühren gewährt die KVB mit finanzieller Unterstützung der Krankenkassen eine Sicherstellungsprämie für die notärztliche Versor- gung in Höhe von 520 Euro pro Notarzt. Dadurch entsteht den Ärzten, die bereits am Notarztdienst mitwirken, in Bayern kein finanzieller Aufwand für die Umstellung der bisherigen Berechtigung auf die rechtskonforme Ermäch- tigung.

Dies betrifft insbesondere Notärzte, die ausschließlich als Notärzte oder ne- ben der Anstellung im Krankenhaus auch notärztlich tätig sind. Vertragsärzte – also niedergelassene sowie in Praxen angestellte Ärzte – sind von den Änderungen der Teilnahmevoraussetzungen nicht betroffen. Die Ermächti- gung zum Notarztdienst wird jeweils für fünf Jahre erteilt.

Zu der Umstellung auf das Ermächtigungsverfahren im Notarztdienst sowie zur Vereinbarung einer Sicherstellungsprämie sagte der Vorstand der KVB – Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr. Ilka Enger: „Mit dieser Vereinbarung mit den bayerischen Krankenkassen, die Notärzte durch die Umstellung des Teilnahmeverfahrens finanziell nicht zu belasten, ist zu- nächst zumindest ein Problem der notärztlichen Versorgung gelöst. Prinzi- piell halten wir jedoch das Ermächtigungsverfahren über einen extra einzu- richtenden Zulassungsausschuss nach wie vor für bürokratisch extrem auf- wendig und an sich sachlich nicht notwendig. Mit Unterstützung der Bayeri- schen Staatsregierung werden wir uns daher weiterhin auf Bundesebene für Änderungen der entsprechenden gesetzlichen Regelungen im Sinne einer

weiterhin sehr guten notärztlichen Versorgung einsetzen.“ Pressestelle der KVB Telefon: 0 89 / 5 70 93 - 2192 Fax: 0 89 / 5 70 93 - 2195 E-Mail: presse@kvb.de Internet: www.kvb.de

KVB

Elsenheimerstraße 39 80687 München

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