• Keine Ergebnisse gefunden

10. Tagung der I. Landessynode Drucksachen-Nr. 7.3/1 B der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 21. bis 24. November 2012 in Erfurt

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "10. Tagung der I. Landessynode Drucksachen-Nr. 7.3/1 B der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 21. bis 24. November 2012 in Erfurt"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

10. Tagung der I. Landessynode Drucksachen-Nr. 7.3/1 B der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

vom 21. bis 24. November 2012 in Erfurt

Die Landessynode hat am 24. November 2012 beschlossen:

Evangelische Kirche in Mitteldeutschland

Landeskirchensteuerbeschluss für das Kalenderjahr 2013 Vom 24. November 2012

Aufgrund von § 7 Absatz 1 des Kirchengesetzes über die Erhebung von Kirchensteuern (Kirchensteuerordnung) in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 16. November 2008 (ABl.

S. 317), geändert durch Verordnung vom 19. Juni 2009 (ABl. S. 307), hat die Landessynode folgenden Beschluss gefasst:

Der Landeskirchensteuerbeschluss für die Kalenderjahre 2009 und 2010 vom 24. Januar 2009 (ABl. S.

308) gilt für das Kalenderjahr 2013 fort.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

das Kirchengesetz über die Einführung der Agende „Evangelisches Gottesdienstbuch für die Evangelische Kirche der Union und für die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche

Diese müs- sen sich nicht mehr zu einer Tagung im September treffen und eine anschließende inhaltliche (Herbst-)Tagung durchführen, sondern die Frühjahrstagung wird zur

Eine Kirche, deren Haushalt nach Abzug aller direkter und indirekter Subventionen nicht einmal zu einem Drittel durch Zahlungen ihrer Mitglieder getragen wird, kann gar nicht

Vor diesem Hintergrund hält es die Synode für angemessen und geboten, die Kollekte des Ewigkeitssonntages 2013 und darüber hinaus für die Kirchengemeinden

Die Kreissynode Elbe-Fläming mit Bedauern fest, dass die Sonntage für Kirchenkreiskollekten in allen Fällen so gelegt sind, dass es sich um Sonn- und Feiertage handelt, an

 Da die Server im Landeskirchenamt bereits soweit möglich mit Open Source Betriebssystemen laufen und eine generelle Umstellung der Arbeitsplätze im Landeskirchenamt auf Open Source

Zugleich äußert die Landessynode ihre Anerkennung für die bisher geleisteten Arbeiten, insbe- sondere in der Vereinheitlichung des Rechtssystems und in der Entwicklung von Konzepten

Aufgrund von § 3 Absatz 2 des Kirchengesetzes über die Erhebung eines Kirchgeldes als Gemeindebeitrag in der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen vom 3. 6) und von §