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7. Tagung der I. Landessynode Drucksachen-Nr. 7.4/1 der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 16. bis 19. November 2011 in Erfurt

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7. Tagung der I. Landessynode Drucksachen-Nr. 7.4/1 der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

vom 16. bis 19. November 2011 in Erfurt

Die Landessynode möge beschließen:

Beschluss der Landessynode über die Erhebung des Gemeindebeitrages/Kirchgeldes 2012

(Gemeindebeitragsbeschluss/Kirchgeldbeschluss) Vom ... November 2011

Aufgrund von § 3 Absatz 2 des Kirchengesetzes über die Erhebung eines Kirchgeldes als Gemeindebeitrag in der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen vom 3.

November 1990 (ABl. EKKPS 1991 S. 6) und von § 2 Absatz 1 des Kirchengesetzes über die Erhebung eines freiwilligen Kirchgeldes in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen vom 17. November 2001 (ABl. ELKTh 2002 S. 18) hat die Landessynode folgenden Beschluss gefasst:

Nummer 2 des Beschlusses der Föderationssynode der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland über die Erhebung des Gemeindebeitrages/Kirchgeldes 2009 und 2010 vom 16. November 2008 (ABl. 2009 S. 79) gilt für das Haushaltsjahr 2012 fort.

Erfurt, den ... November 2011 (A7531)

Die Landessynode

der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

Ilse Junkermann Wolf von Marschall

Landesbischöfin Präses

Anlage:

Gemeindebeitrags-/Kirchgeldbeschluss 2009 und 2010

Begründung:

Das Kollegium des Landeskirchenamtes hatte zur Angleichung der Regelungen betreffend Kirchgeld / Gemeindebeitrag in der EKM eine Arbeitsgruppe berufen, die im Sommer 2011 ihren Abschlussbericht vorgelegt hat.

Rechtlich wären zwei Modelle denkbar:

Modell A: Gemeindebeitrag als Ortskirchensteuer Modell B: Gemeindebeitrag als Spende

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Der Landeskirchenrat hat sich mit der Thematik befasst und beschlossen, angesichts der grundsätzlichen Bedeutung vor der Entscheidung für eines der beiden Modelle eine offene Diskussion auf der Landessynode zu führen.

Entsprechend der Ergebnisse könnte durch die Landessynode im Frühjahr 2012 ein Kirchengesetz beraten und beschlossen werden, dessen Inkrafttreten zum 1. Januar 2013 vorgesehen werden sollte. Es wird vorgeschlagen, bis dahin die derzeit geltenden Regelungen fortzuführen.

Der für 2010 gefasste Beschluss (Nr. 2 des Beschlusses vom 16. November 2008) war durch Beschluss der Landessynode vom 20. November 2010 (ABl. S. 324) bereits für das Haushaltsjahr 2011 verlängert worden und ist somit um ein weiteres Jahr zu verlängern.

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