• Keine Ergebnisse gefunden

7. Tagung der I. Landessynode Drucksachen-Nr. 3/3 B der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 16. bis 19. November 2011 in Erfurt

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "7. Tagung der I. Landessynode Drucksachen-Nr. 3/3 B der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 16. bis 19. November 2011 in Erfurt"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

7. Tagung der I. Landessynode Drucksachen-Nr. 3/3 B der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

vom 16. bis 19. November 2011 in Erfurt

Beschluss der Landessynode

zum Bericht aus dem Landeskirchenrat und dem Landeskirchenamt (DS 3/1)

Die Landessynode hat auf Antrag des Ausschusses für ökumenische, gesamtkirchliche und Öffentlich- keitsfragen am 19. November 2011 folgenden Beschluss gefasst:

Die Landessynode dankt für den Bericht aus dem Landeskirchenrat und dem Landeskirchenamt.

Insbesondere würdigt sie, dass der Umzug aus den beiden vorherigen Standorten ohne be- triebsbedingte Kündigungen und unter Einhaltung des Kostenrahmens vollzogen wurde. Sie stellt fest, dass sich die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden erheblich verbessert haben.

Mit dem neuen Landeskirchenamt ist etwas außergewöhnlich Gutes gelungen.

Zugleich äußert die Landessynode ihre Anerkennung für die bisher geleisteten Arbeiten, insbe- sondere in der Vereinheitlichung des Rechtssystems und in der Entwicklung von Konzepten für die kirchliche Arbeit.

Die Landessynode schließt ausdrücklich alle Mitarbeitenden in den Dank ein.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Sie betont von daher die Notwendigkeit eines abgestimmten Handelns von evangelischen Trägervereinen, Schulstiftungen, Landeskirche und Diakonie Mitteldeutschland bei der

Aufgrund von § 3 Absatz 2 des Kirchengesetzes über die Erhebung eines Kirchgeldes als Gemeindebeitrag in der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen vom 3. 6) und von §

Ordinierte, die bei ihrer Ordination nicht auf eines der gemäß Kirchenverfassung EKM in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland geltenden Bekenntnisse verpflichtet worden

(2) Ist in einer in Sprengel aufgeteilten Kirchengemeinde oder in einem Kirchengemeindeverband auf die Bil- dung von Stimmbezirken verzichtet worden und hat die Wahl ergeben, dass

(2) Die diakonischen Aufgaben auf der Ebene der Landeskirche nimmt das „Diakonische Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e. § 10 Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt

Die Synode bittet das Landeskirchenamt, den Schutz sensibler Daten unter Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten zu überprüfen und Hinweise an die kirchlichen Nutzer auf allen Ebenen

Aufgrund von § 3 Absatz 2 des Kirchengesetzes über die Erhebung eines Kirchgeldes als Gemeindebeitrag in der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen vom 3. 6) und von §

zu § 31 Annahme und Bestätigung der Wahl, Übertragung der Superintendentenstelle (§ 21 alt) Auch bei Superintendentenstellen gelten für die Annahme der Wahl die für die Besetzung von