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7. Tagung der I. Landessynode Drucksachen-Nr. 7.4/1 B der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 16. bis 19. November 2011 in Erfurt

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7. Tagung der I. Landessynode Drucksachen-Nr. 7.4/1 B der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

vom 16. bis 19. November 2011 in Erfurt

Die Landessynode hat am 19. November 2011 auf Antrag des Haushalts- und Finanzausschusses folgenden Beschluss gefasst:

Beschluss der Landessynode über die Erhebung des Gemeindebeitrages/Kirchgeldes 2012

(Gemeindebeitragsbeschluss/Kirchgeldbeschluss) Vom 19. November 2011

Aufgrund von § 3 Absatz 2 des Kirchengesetzes über die Erhebung eines Kirchgeldes als Gemeindebeitrag in der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen vom 3.

November 1990 (ABl. EKKPS 1991 S. 6) und von § 2 Absatz 1 des Kirchengesetzes über die Erhebung eines freiwilligen Kirchgeldes in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen vom 17. November 2001 (ABl. ELKTh 2002 S. 18) hat die Landessynode folgenden Beschluss gefasst:

Nummer 2 des Beschlusses der Föderationssynode der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland über die Erhebung des Gemeindebeitrages/Kirchgeldes 2009 und 2010 vom 16. November 2008 (ABl. 2009 S. 79) gilt für das Haushaltsjahr 2012 fort.

Erfurt, den 19. November 2011 (A7531)

Die Landessynode

der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

Ilse Junkermann Wolf von Marschall

Landesbischöfin Präses

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