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Wirtschaftskriminalität

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II~

Vortragsreihe

WIRTSCHAFTS

-KRIMINALITÄT

BUNDESKRIMINALAMT WIESBADEN

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deskriminalamtes.

Zitiervorschlag:

Edwin Kube, Rechtsgrundlagen polizeilicher Datenverarbeitung; in: BKA-Vortragsreihe Bd. 28 (hrsg. vom Bundeskriminalamt), Wiesbaden 1983, S. 99-119.

Die Bände werden in der Regel nur an Polizeidienststellen, Justizbehörden und ähnliche Institutionen abgegeben. Interessenten werden gebeten, sich an das Bundeskriminalamt, KI 13, Postfach 1820, 6200 Wiesbaden, zu wenden.

Bisher sind folgende Bände erschienen:

1. Bekämpfung des Falschgeldunwesens (1954) 2. Bekämpfung der Jugendkriminalität (1955) 3. Bekämpfung von Glücks- und Falschspiel (1955) 4. Bekämpfung von Rauschgiftdelikten (1956)

5. Bekämpfung von Betrug und Urkundenfalschung (1956) 6. Das kriminal polizeiliche Ermittlungsverfahren (1957) 7. Bekämpfung der Wirtschaftsdelikte (1957)

8. Grundfragen der Kriminaltechnik (1958)

9. Bekämpfung von Diebstahl, Einbruch und Raub (1958) 10. Kriminalpolitische Gegenwartsfragen (1959)

11. Bekämpfung der Sittlichkeits delikte (1959) 12. Internationale Verbrechensbekämpfung (1960) 13. Strafrechtspflege und Strafrechtsreform (1961) 14'. Brandermittlung und Brandverhütung (1962) 15. Grundfragen der Wirtschaftskriminalität (1963) 16. Vorbeugende Verbrechensbekämpfung (1964) 17. Kriminalpolizei und Technik (1967)

18. Grundlagenforschung und Kriminalpolizei (1969) 19. Fahndung (1970)

20. Datenverarbeitung (1972) 21. Organisiertes Verbrechen (1974) 22. Polizei und Prävention (1975) 23. Polizei und Justiz (1976)

24. Der Sachbeweis im Strafverfahren (1978)

25. Möglichkeiten und Grenzen der Fahndung (1979) 26. Polizei und Kriminalpolitik (1980)

27. Bestandsaufnahme und Perspektiven der Verbrechensbekämpfung (1981) 28. Polizeiliche Datenverarbeitung (1982)

29. Wirtschaftskriminalität (1983)

(Jahreszahl in Klammern:

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WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT

Arbeitstagung

des Bundeskriminalamtes Wiesbaden

vom 18. bis 21. Oktober 1983

Herausgeber

BUNDESKRIMINALAMT WIESBADEN

1984

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Begrüßung

Heinrich Boge

Eröffnungsansprache Siegfried Fröhlich

Die Schattenwirtschaft:

Was sie ist und wie sie wirkt Kurt Schmidt

Wirtschaftskriminalität und Europäische Gemeinschaft

Siegfried Reinke

Das aktuelle Erscheinungsbild der Wirtschaftskriminalität

Wilhelm Berk

Polizeiliche Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität Erfahrungen und Perspektiven

-Karlheinz Gemmer

Rechtspolitische Aspekte der

Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität Wilhelm Schneider

,Kritische Überlegungen zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität

Rudolf Wassermann

Schutz vor Wirtschaftskriminalität durch Selbstschutzeinrichtungen der Wirtschaft

Expertengespräch mit

Peter Poerting, Wolfgang Spannagel, Marcel Kisseler, Manfred Göller, Volker Gehm Seite 5 9 17 29 45 57 67 81 99

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Die kriminologische Erforschung der Wirtschaftskriminalität

Ein Überblick über den internationalen Stand der Forschung

-Klaus Tiedemann

Prävention von Wirtschaftsdelikten - Utopie oder reale Chance?

Edwin Kube

Wirtschaftskriminalität aus der Sicht der Medien

Wolfgang Schröder

Die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz 'bei der Ver~olgung von Wirtschaftsstraftaten

- aus der Sioht der Justiz Horst Franzheim

- aus der Sicht der Polizei Franz Pfiszter

Internationale Zusammenarbeit

bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität Pieter van Dijken

'Strategien zur Eindämmung der Wirtschaftskriminalität Podiumsgespräch mit

Heinrich Boge, Detlef Kle'inert, Wolfgang Geißel, Klaus Volk

Schlußwort

Edwin Kube

Verabschiedung Heinrich Boge

.Verzeichnis der Verfasser

113 135 159 171 181 191 205 237 243 245

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Begrüßung Heinrich Boge

Wenn das Bundeskriminalamt Sie in diesem Jahr· zu einer Arbeitstagung über "Wirtschaftskriminalität" eingeladen hat, so hat die Wahl des Themas mehrere Gründe. Zum ersten liegt .die letzte Arbeitstagung, die der Wirtschaftskrimi-nali tät gewidmet wa~, mittlerweile 20 Jahre zurück. In dieser langen. Zei t-spanne hat es eine Vielzahl von - teilweise umwälzenden - Veränderungen und Reformen gegeben, die zu einer Inten~ivierung und Verbesserung der Bekämpfung

der Wirtschaftskriminalität geführt haben. Gleichzeitig haben jedoch die

wirtschaftliche und technische Entwicklung neue Erscheinungsformen entstehen lassen, die wiederum neue kriminalistische wie kriminalpolitische Probleme aufgeworfen haben. Daher ist der Zeitpunkt erreicht, erneut Bilanz zu ziehen über die Wirtschaftskriminalität und ihre polizeiliche Bekämpfung, um die in den letzten 20 Jahren gewonnenen Erfahrungen auszutauschen und Perspektiven für die zukünftige Arbeit festzulegen.

Einen anderen Grund für die Themenwahl sehen wir in den gesetzgeberischen Akti vi täten. Die Arbe i t der vom Bundesminister der Justiz berufenen 11 Sach-verständigenkommission zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminali tä t" ist seit einiger Zeit abgeschlossen und hat teilweise Niederschlag gefunden in einem Ersten Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. Die Bundesregierung hat erst kürzlich den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminali tät in Bundesrat und Bundestag eingebracht. Wirtschafts-kriminalität ist also gegenwärtig wieder Thema des Gesetzgebers. In dieser Situation möchte das Bundeskriminalamt einmal mehr der Strafverf'olgungspraxis ein Forum bieten, um insbesondere ihre Sorgen und Bedürfnisse im Kampf gegen die Wirtschaftskriminalität darzustellen. Wir würden uns deshalb auch wün-schen, daß die hier in den nächsten Tagen ablaufenden Diskussionen Eingang finden in die Beratungen des Gesetzgebers.

Natürlich kann die Fülle der anstehenden Probleme in den vor uns liegenden vier Tagen bei weitem nicht abschließend behandelt werden. Das Bundeskrimi-nalamt hat deshalb bei der Festlegung des Tagungsprogramms Schwerpunkte setzen müssen. Wir haben uns bemüht, vor allem solche Themen zu wählen, die der kriminalpolizeilichen Praxis gegenwärtig besonders auf den Nägeln brennen. Wir glauben, daß durch den Kreis der hier Versammelten sichergestellt. ist, daß ein fruchtbarer Gedankenaustausch zwischen allen an der Bekämpfung von Wirt-schaftskriminalität Beteiligten zustande kommt. Denn Sie sehen ja - sowohl am Kreis der Teilnehmer wie auch an dem der Ref eren ten dieser Tagung -, daß der Kampf gegen die Wirtschaftskriminalität nicht nur eine Aufgabe von Polizei und Justiz ist. Die Vielfalt der Erscheinungsformen bringt es mit sich, daß Behörden der Wirtschafts- und Finanzverwal tung genau so betroffen sind J wie

beispielsweise die Träger' der Sozialversicherung. Darüber hinaus weist der Bereich der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität, insbesondere ihrer Präven-tion, eine lange Tradition hinsichtlich der T~tigkeit privater Schutzeinrich-tungen auf. Ich freue mich deshalb besonders, neben den Vertretern aus Polizei

und Justiz hier eine Vielzahl von Repräsentanten anderer Institutionen,

namentlich der Wirtschafts- und Finanzverwaltung und der privaten Schutzein-richtungen, begrüßen zu können. Wenn auch sachbezogene Interessen im Vorder-grund stehen, so ist das Herstellen persönlicher Kontakte zwischen den Ver-tretern unterschiedlicher Kreise seit jeher erklärtes Ziel der BKA-Arbeits-tagungen. Und ich hoffe, daß auch die diesjährige Tagung dazu beiträgt.

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Wenn wir uns nun heute und in den kommenden drei Tagen dem Thema Wirtschafts-kriminalität zuwenden, so müßte man an sich davon ausgehen können, daß es sich dabei um ein präzises und klar abgegrenztes Gebiet handel~. Wir alle wissen, daß dem nicht so ist. Wirtscha,ftskriminalität ist ein offener Begriff. Fest steht nur, daß ein Kernbereich krimineller Erscheinungsformen von allen an der Bekämpfung Interessierten unzweifelhaft als Wirtschaftskriminalität akzeptiert wird. Dazu zählen beispielsweise Formen wie die betrügerische Vermittlung von Kapitalanlagen in allen ihren Begehungsweisen , der Subventionsbetrug , die Konkurs straf taten oder die Verstöße gegen Vorschriften des Nebenstrafrechts wirtschaftlicher Art. Doch bereits - bei der Zuordnung von Umweltstraftaten, Scheckkriminalität oder Steuerhinterziehung scheiden sich die Geister. Hinzu

kommt, daß strafrechtsdogmatisch gesehen ein Großteil _ der

Wirtschafts-kriminalität Betrug darstellt. Der Gesetzgeber hat bis heute eine Definition von Wirtschaftskrimiriali tät vermieden. Anhaltspunkte bietet allein die Ge~ schäftsordnungsvorschrift des § 74 c Gerichtsverfassungsgesetz , 'an die sich auch die Polizei weitgehend anlehnt. Auch wenn diese nicht abschließende und in Randbereichen unklare Regelung im Einzelfall zu Zuständigkeitsproblemen und Abgrenzungsschwierigkeiten führen kann, meine ich doch, daß die Vergangenheit bereits gezeigt hat, daß Wirtschaftskriminalität sich kaum endgültig defi-nieren läßt. Wirtschaftliche und technische Entwicklungen sorgen für immer wieder neue Erscheinungsformen, die von der Gesetzgebung kaum in angemessener Frist in gesetzliche Definitionen eingearbeitet werden könnten. Ich meine also, daß wir mit diesem Zustand leben müssen und auch können.

Denn ungleich größere Probleme bereitet uns beispielsweise die Ausstattung der durch solche Zuständigkeitsregelung geschaffenen Fachdienststellen mit ent-sprechend ausgebildeten Polizeibeamten und Wirtschaftsfachleuten. Der Nachhol-bedarf der Polizei auf diesem Gebiet hat mit dazu beigetragen, daß sie teil-weise nicht in der Lage war, die justi tiellen Bedürfnisse immer abzudecken. Die Folge war, daß Staatsanwaltschaften in zunehmendem Maße die Ermittlungen in Wirtschaftsdelikten selbst führten. Das wiederum führte zu Informations-def izi ten bei den Polizeibehörden . Diese Entwicklung hat das Verhältnis von Polizei und Justiz nicht ungetrübt gelassen. Die teilweise verhärteten Fronten sind jedoch im Lauf der letzten Jahre aufgebrochen worden. Der dabei einge-schlagene Weg sollte fortgesetzt werden. Die an vielen Stellen gewonnenen -Erfahrungen mit gut funktionierenden Formen der Zusammenarbeit sollten all~

seits genutzt werden.

_ Neben der Zusammenarbei t mit der Justiz ist die Zus ammen arbe i t mit auslän-dischen Behörden eine' der wesentlichen Vorau'ssetzungen für die polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Ermittlungsarbeit. Denn Wirtschaftskriminalität macht, mehr noch als jede andere Form der Kriminalität, nicht an Ländergrenzen halt. Einzelne ihrer Erscheinungsformen basieren auf dem grenzüberschreitenden Warenverkehr. Andere Tätergruppen operieren vom Ausland aus, um von vornherein eine Strafverfolgung zu erschweren. Ein Großteil der Wirtschaftskriminalität kann daher nur mit grenzüberschrei tenden Maßnahmen' der Strafverf olgungsbe-hörden bearbeitet werden. Durch die Tätigkeit der Internationalen Kriminal-polizeilichen Organisation, besser bekannt als INTERPOL, werden die

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notwen-digen Voraussetzungen dafür geschaffen. Die Bundesrepublik Deutschland bemüht sich darüber hinaus um eine Förderung der bilateralen Zusammenarbeit. Inter-national besetzte Ermittlungsteams zur Bearbeitung konkreter Fäll~ grenzüber-schrei tender Wirtschaftskriminalität werden allerdings wohl noch auf einige Zeit lediglich zur Wunschvorstellung der Kriminalisten zählen.

Was wir gegenwärtig fördern und erreichen können, das sind direkte Kontakte der nationalen Strafverfolgungsbehörde~. Ich freue mich deshalb, daß so viele ausländische Vertreter von Polizei und Justiz der Einladung zu dieser Arbeits-tagung gefolgt sind. Ihre Anwesenheit erlaubt es, dem noch in seinen Anfängen steckenden internationalen Erfahrungsaustausch einmal mehr Impulse zu ver-leihen. Vor ziemlich genau einem Jahr hat der Europarat in Straßburg .Experten aller Mitgliedstaaten zu einer Arbei tssi tzung über die Aufdeckung von Wirt-schaftskriminalität zusammengeführt. Mit aller Deutlichkeit wurde dort aufge-zeigt, welche Defizite noch zu beseitigen sind.

Die betroffenen Strafverfolgungsbehörden sind aufgerufen, bei den Verantwort-lichen in Politik und Verwaltung dafür zu werben, den. Stellenwert der Wirt-schaftskriminali tät und ihrer Bekämpfung klarer zu erkennen und bei der Ver-teilung der vorhandenen personellen und sachlichen Ressourcen daraus Konse-quenzen zu ziehen $ Eine solche Sensibilisierung setzt aber voraus, daß wir zukünftig bessere Statistiken und Forschungsergebnisse über den Umfang und die Schäden der Wirtschaftskriminalität vorweisen können. Hier liegt noch ein gutes Stück Arbeit vor uns.

Gesetzgeberische ; Schritte sind aber nicht nur notwendig, um die Arbeit der Strafverfolgung den Herausforderungen durch die Wirtschaftsstraftäter anzu-passen, sondern auch um kriminogene Anreize abzubauen. Insbesondere die beiden Vorträge des heutigen Nachmittags sind Gebieten gewidmet, in denen immer wieder deutlich wird, daß gerade Entscheidungen und Eingriffe wirtschafts-politischer Natur wirtschaftskriminelle Aktivitäten nach sich ziehen, manchmal geradezu herausfordern, die sich dann nur mit erheblichem Kontrollaufwand wieder eindämmen lassen.

Über der internationalen Wirtschaftskriminalität, so bedeutsam sie auch sein mag, dürfen wir aber nicht, vergessen, daß auch die Bekämpfung der - wie ich sie nennen darf - 11 all täglichen 11 Wirtschaftskriminal i tät J wie sie vor allem

von den örtlichen Polizeidienststellen bearbeitet wird, noch mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist. Nicht nur, daß kaufmännisch ausgebildete Kräfte wie z. B. Buchhalter fehlen, auch die Dienstpostenbewertung und die Aufstiegs-möglichkeiten für Kriminalbeamte in diesen Kommissariaten sind oftmals nicht dazu angetan, die Beamten zu zusätzlicher Fortbildung J die ja immer auch

persönlichen Einsatz in erheblichem Umfang fordert, anzureizen. Auf die Dauer werden sich diese Probleme wahrscheinlich nur über organisatorische Maßnahmen, insbesondere die Bildung von ZentralstelIen, wie sie bereits angelaufen ist, bewältigen lassen. Angesichts der Bedeutung dieser Fragen hat das Bundeskrimi-nalamt zusammen mit den Ländern mit einer Untersuchung auf diesem Gebiet (der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität) .begonnen.

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Wenn wir hier über Bekämpfungsmöglichkeiten der Wirtschaftskriminalität disku-tieren, so wird für viele der hier versammelten Strafverfolgungspraktiker auf den ersten Blick die Ermittlungsführung, die repressive Bekämpfung im Vorder-grund stehen. Wir dürfen darüber aber die Prävention nicht vergessen. Deren Notwendigkei t ergibt sich aus den immensen Schäden infolge von Wirtschafts-delikten . Sie lassen "sich oft im Nachhinein nicht wiedergutmachen. Vermeidbar sind sie nur durch wirksame Präventionsstrategien . Ich meine, daß darauf in Zukunft - innerhalb und außerhalb der Polizei - noch viel mehr Gewicht gelegt werden muß. Gerade in der Vorbeugung erscheinen mir noch die meisten unaus-genutzten Chancen zu liegen. Auch wenn diese Erkenntnis alt ist, sie kann, da

immer noch nicht hinreichend umgesetzt, nicht oft genug wiederholt werden. Denn die Strafverfolgungsbehörden müssen der Kriminalität bisher - ganz im wörtlichen Sinne ihres Namens - tatsächlich hinterherlaufen. Im Ermittlungs-bereich leben wir von der Hand in den Mund. Gerade dieser Umstandbeeinträch-tigt die Präventionsmöglichkeiten. Erfolgversprechende Strategien zur Ein-dämmung der Wirtschaftskriminalität müssen desl1alb mehr auf vorausschauenden Überlegungen aufbauen. Notwendig ist die Prognose von Kriminalitätsentwick-lungen, um darauf basierende Maßnahmenkataloge und Kräftezuweisungen zu ent-wickeln. Nur so läßt sich gewährleisten, daß die vorh'andenen Ressourcen wirk-sam eingesetzt werden und wir nicht von einsetzenden Entwicklungen überroll t werden. Aus diesem Grund hat das Bundeskriminalamt die Bildung einer Kommis-sion nach dem Vorbild des "Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamt-wirtschaftlichen Entwicklung" initiiert. Dieses .Gremium hat seine ersten Vor-arbeiten aufgenommen. Auf dem Arbeitsprqgramm für die kommenden Jiahre steht mit einer hohen Priorität auch die Wirtschaftskriminalität. Wir hoffen, damit den Weg bereiten zu helfen für schnellere und schlagkräftige Reaktionen der Polizei auf die ständig wechselnden Herausforderungen.

Die Beschäftigung mit Wirtschaftskriminalität legt es nahe, auch ökonomische Überlegungen über deren Bekämpfung anzustellen. Auch wenn es im Zusammenhang mit der staatlichen Strafverfolgung noch ungewohnt ist, von Kosten-Nutzen-'Überlegungen auszugehen, erscheint es diskussionswürdig, ob es nicht sinnvoll

sein ~ann, zusätzliche Arbeitskräfte bei Ermittlungen einzusetzen, wenn

erkennbar ist, daß Schäden nachgewiesen werden und den Opfern Vermögenswerte

wieder zugeführt werden können, die die Personalkosten übersteigen. Eine

wirksame Bekämpfung der Wir,tschaftskrimin-ali tät kann polizeilichersei ts nur mit qualifiziertem Personal in ausreichender Anzahl erfolgen. Verbesserungen müssen demnach nicht nur im rechtlichen Bereich, sondern vor allem im

per-sonell-administrativen Bereich erreicht werden. Diese Tagung soll dazu bei-tragen, thesenartig die Anforderungen zu formulieren, deren Erfüllung Vor-aussetzung einer erfolgreicheren ~ekämpfung der Wirtschaftskriminalität ist. Ich wünsche einen guten Tagungsverlauf.

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Eröffnungsansprache Siegfried Fröhlich

Fragen der Wirtschaftskriminalität sind zum dritten Mal Gegenstand einer Arbeitstagung des Bundeskriminalamtes. Schon im Jahre 1963 und zuvor, bereits 1957, als die Wirtschaftskriminalität für die Öffentlichkeit ein Thema zu werden begann, hat sich das Bundeskriminalamt dieses Themas angenommen. Das beweist, wie frühzeitig die Bedeutung dieser besonderen Erscheinungsform der Kriminalität vom Bundeskriminalamt erkannt worden ist und welche Bedeutung diese Aufgabe für das Bundeskriminalamt hat.

Bundesminister Dr. Zimmermann hatte die Absicht" auch seinerseits die Be-deutung, die er diesem Thema und dieser Arbeitstagung beimißt, zu unterstrei-chen und das Einführungsreferat zu halten. Sie wissen, er muß heute - und das war vorher nicht abzusehen - vor dem Bundesverfassungsgericht die Bundes-regierung vertreten in der mündlichen Verhandlung im, Verfassungsstreit zum Volkszählungsgesetz. Angesichts der Bedeutung dieses Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht haben Sie sicher Verständnis dafür, daß der Bundes-innenminister diesen Termin persönlich wahrnehmen wollte. Es steht ein Grund-satzurteil zu erwarten, das Leitlinien enthalten dürfte, die auch für die Arbeit der Polizei Bedeutung haben können, z. B. für die polfzeiliche Daten-verarbeitung oder für die Einführung des neuen Personalausweises.

Das Thema der Arbeitstagung 1983 des Bundeskriminalamtes hat in diesem Jahr aus zwei Gründen eine besondere Aktualität. Einmal hat Ende letzten Monats der Deutsche Bundestag in Erster Lesung den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität behandelt - die Ausschüsse haben ihre Beratungen in der vergangenen Woche aufgenommen - und zweitens haben spektaku-läre Fälle von Wirtschaftskriminalität in den letzten Wochen ein breites öffentliches Interesse gefunden. So ging nach 4 1/2 jähriger Prozeßdauer Ende August in Köln der Herstatt-Prozeß zu Ende. Mehr als 9 Jahre nach dem größten Bankskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte mit einer Schadensfolge von 1 ,2 Mrd. DM wurden die vorläufig letzten Urteile gesprochen. Dann: Das Bundes-kriminalamt führt zur Zeit im Auftrag der Staatsanwal tschaft Stuttgart ein umfangreiches Ermittlungsverfahren, gegen rund 60 englische und deutsche Ver-leihfirmen durch, denen vorgeworfen wird, Tausende von britischen Arbeits-kräften illegal in das Bundesgebiet vermittelt zu haben. Ende Juni wurden bundesweit bei über 250 deutschen Baufirmen Durchsuchungen vorgenommen und dabei umfangreiches Material sichergestell t. Besondere Brisanz hat das Er-mi ttlungsverf ahren, das das BundeskriEr-minalamt im Auftrag der Staatsanwal t-schaft Frankfurt zur Zeit gegen namhafte deutsche Bauunternehmen führt. Es geht um den Verdacht, betrügerischer Preisabsprachen beim Ausbau der Scl)iff-'fahrtsstraßen an Rhein, Mosel, Neckar und Saar. Im Zuge der Ermittlungen wurde

ein gemeinsam unterhaltenes Kartellbüro aufgedeckt, das von Den Haag aus unter Ausnutzung konspirativer Methoden den deutschen Markt aufteilte. Von dort aus sollen innerhalb von 3 Jahren 18 Projekte im Gesamtwert von mehr als 100 Mio DM mit überhöhten Gewinnspannen abgewickelt worden sein.

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Wirtschaftskriminalität hat viele Gesichter und viele Erscheinungsformen. Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit gehören im weitesten Sinne ebenso dazu

wie Subventionsbetrug , betrügerische Warentermingeschäfte oder

Wirtschafts-spionage . Neben klassischen Tatbeständen wie den Konkursstraftaten stehen moderne Erscheinungsformen wie der Computerbetrug ode'r die Video-Piraterie. Der Schaden, der Jahr für Jahr durch Wirtschaftsstraftaten angerichtet wird, ist erschreckend. Allein 1981 betrug der Gesamtschaden bei abgeschlossenen Ermittlungsverfahren wegen Wirtschaftskriminalität 3,6 Mrd. DM, der Schaden pro Ermittlungsverfahren lag im Durchschnitt bei fast 1,2 Mio DM. Und dies ist, wie wir wissen, nur die Spitze des Eisberges. Das Dunkelfeld ist h{er so groß wie kaum in einem anderen Deliktsbereich. Eine auch nur annähernd verläß-. liche Schätzung zum tatsächlichen Gesamtschaden ist daher sicherlich nicht

möglich.

In der Literatur gehen die Schätzungen zur Schadenshöhe weit auseinander. Sie reichen bis hin zu der Annahme, der jährliche Schaden mache rund 10 % des Bruttosozialprodukts aus. Das würde für 1982 einen Schaden von rund 159 Mrd. DM bedeuten. Daneben findet sich die Aussage, die Steuern könnten um fast 1/3 gesenkt werden, wenn alle Steuerzahler ehrlich ihre Steuern bezahlen würden. Wie immer man solche Zahlenspiele und Spekulationen bewerten mag - sicher ist

jedenfalls, daß der faßbare materielle Schaden der Wirtschaftskriminalität offenkundig genug ist, um die Sozialschädlichkeit dieser Delikte zu beilegen. Ich meine aber, schwerer noch als der materielle Schaden wiegt mi ttel- und langfristig der immaterielle Schaden, den die Wirtschaftskriminalität nach sich zieht. Ich meine den Verlust .an Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der freien Marktwirtschaft.

Zweifel an der Gerechtigkeit unserer Wirtschaftsordnung werden geweckt. Damit verbunden ist eine verhängnisvolle Ansteckungs- und Sogwirkung. Ein Unter';" nehmer, der sich korrekt verhält, gerät zwangsläufig in einen gewissen An-passungsdruck, wenn er sieht, daß seine Konkurrenten am Rande oder auch außerhalb der Legalität erfolgreicher arbeiten. Er steht in der Versuchung, gleiche Wettbewerbsbedingungen herzustellen und gerät dabei in die Gefahr, in die Kriminalität abzugleiten. Oft genug ist das ja auch eine Frage des ,wirt-schaftlichen Überlebens. Die Wirtschaftskriminalität zerstört also den echten Leistungswettbewerb. Sie korrumpiert das Wirtschaftsleben und hat damit auf Dauer verheerende Folgen für unsere gesamte Wirtschafts- und Gesellschafts-ordnung.

Vor diesem Hintergrund dürfen wir in unseren Anstrengungen zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminali tät nicht nachlassen. Dabei ist der Gesetzgeber ebenso gefordert wie Justiz und Polizei.

Das Instrumentarium, das der Gesetzgeber geschaffen hat, bedarf einer ständi-gen Ergänzung. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung war das Erste Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, das im Jahre 1976 einstimmig vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden ist. Es brachte insbesondere neue

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Straf tatbestände zum Schutz gegen den Subventions- und Kreditbetrug . Schon damals. hat der Gesetzgeber erkennen lassen, daß nur ein Teilstück der not-wendigen gesetzgeberischen Maßnahmen verwirklicht worden ist. Bestehen ge-bliebene Lücken sollen nunmehr, wiederum mindestens zum Teil, durch das Zweite Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität geschlossen werden, dessen Verwirklichung die Bundesregierung mit Nachdruck verfolgt.

Der Gesetzentwurf sieht eine wesentliche, Einschränkung bisheriger straffreier Räume vor, z. B. im Bereich der sog. Computerkriminalität, ,des Kapitalanlage-betrugs und der Veruntreuung von Arbeitsentgelt.

Fest steht aber auch schon heute: Auch der jetzt vorliegende Entwurf wird noch keinen Schlußpunkt unter die Gesetzgebung gegen Wirtschaftskriminalität set-zen. Der Gesetzgeber kann nämlich in diesem Bereich in aller Regel nur rea-gieren. Die Entwicklung der Technik und veränderte Arbei tsabläuf e im Wirt-schaftsleben schaffen ständig neue Ansatzpunkte für kriminelles Tun und spren-gen das System der herkömmlichen Straftaten. Der Erfindungsreichtum der hier einschlägigen Kreise wäre bewunderungswürdig, wenn er ~inem etwas besseren Zweck dienen würde.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang einen aktuellen Punkt aufgreifen, der seit langem - auch unter Fachleuten - heftig umstritten ist. Ich meine die Diskussion um den Straf tatbestand des Ausschreibungsbetruges. Der Entwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskrimi-nalität sieht einen solchen Straf tatbestand nicht vor. Anders der Gesetzent-wurf der SPD vom Juni dieses Jahres, der sich für den Ausschreibungsbetrug als

Gefährdungstatbestand ausspricht. Ein Vorschlag, den ja bereits das Land

Hessen im Bundesrat eingebracht hatte, wurde dort mit Mehrheit inzwischen abgelehnt.

Die Bundesregierung hat es sich mit der Frage des Ausschreibungsbetruges nicht leicht gemacht. Die Vor- und Nachteile eines solchen Straf tatbestandes wurden eingehend erörtert. Schließlich hat sich die Auffassung durchgesetzt, die vorhandenen Sanktionsmöglichkeiten seien ausreichend. Diese Auffassung hat der Bundesminister des Innern - wenn auch unter Zurückstellung von Bedenken - mit-getragen. Der Ablauf der Plenardebatte im Deutschen Bundestag vom 29. Septem-ber üSeptem-ber den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschafts-kriminalität sowie die jüngsten Ereignisse im Bereich der Bauwirtschaft, auf die ich vorher kurz eingegangen bin, könnten aber darauf hindeuten, daß in dieser Sache noch nicht das letzte Wort gesprochen ist und man wird den

Verlauf der weiteren Beratungen des Gesetzentwurfs abwarten müssen. Das

Bundeskartellamt hat zwar die verbotenen Preisabsprachen mit drastischen Bußgeldern geahndet, mit den höchsten Bußgeldern übrigens, die es jemals verhängt hat. Ob diese Bußgelder aber tatsächlich Wirkung zeigen, wird weithin in Zweifel gezogen. Ich glaube, nicht zu Unrecht wird dabei darauf hinge-wiesen, daß Bußgelder oft schon in der Unternehmenskalkulation mi tenthal ten sind und daher Preisabsprachen unter dem Strich immer noch ein Geschäft sind.

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Hinzu kommt die Vermutung - ich meine, die begründete Vermutung -, daß Buß-gelder, soweit sie gegen Einzelpersonen verhängt werden, im Endergebnis u,nd in Wahrheit von dahinterstehenden Firmen bezahlt werden. Im Gegensatz zur Krimi-nalstraf e dürften daher Bußgelder nur eine beschränkte Abschreckungswirkung haben.

Das geltende Strafrecht erf aßt zwar über d~n Betrugstatbestand im Grundsatz auch Fälle dieser Art. Voraussetzung ist aber, daß nachweisbar ein Vermögens-schaden eingetreten ist. Und hier besteht, wie die Praktiker wissen, in der Praxis ein~ erhebliche Beweisnot. Bei Preisabsprachen ist nämlich der Nachweis eines konkreten Schadens, wie es der Tatbestand des § 263 StGB erfordert, erfahrungsgemäß nur sehr schwer zu führen. Die Erfahrungen des Bundeskriminal-amtes in dem laufenden Verfahren haben dies erneut bestätigt. Abhilfe könnte ein Gefährdungstatbestand schaffen, der im Vorfeld des Betruges einsetzt. Der Ausschreibungsbetrug wird sicher auch im Laufe' dieser Arbeitstagung ein Thema sein. Die Ergebnisse Ihr~r Überlegungen werden sicherlich auch für die weiteren parlamentarischen Beratungen von Interesse sein, wie ja überhaupt bei einer so schwierigen Materie wie der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität der Gesetzgeber in ganz besonderen Maße auf Anstöße und Erfahrungen aus der Praxis angewiesen ist. Dabei sind wir uns sicher auch darin einig, daß ·es hier wie generell bei der Verbrechensbekämpfung keine rundum wirksamen Patent-rezepte gibt. Eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen muß ineinandergreifen , wenn sich der Erfolg einstellen soll.

Justiz und Polizei haben in den zurückliegenden Jahren beachtliche Anstren-gungen unternommen, um den besonderen Schwierigkeiten bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminali tät, die ich .vor diesem Zuhörerkreis nicht darzulegen brauche, Herr zu werden. Wesentliche Ver1::;>esserungen gab es sowohl bei der Organisation wie bei der Personalwirtschaft. Ich nenne nur die Einrichtung von Wirtschaftsstrafkamrriern, von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschafts-kriminalität oder von ZentralstelIen der Polizei zur Bekämpfung der Wirt-schaftskriminalität. Diese Maßnahmen haben Wirkung gezeigt, wenngleich auf diesem Weg noch eine gewaltige Strecke zurückgelegt werden muß.

Bei der Polizei fehlt es vielerorts immer noch an Spezialisten mit besonderer fachlicher Vorbildung. Gebraucht werden' qualifizierte" Wirtschaftssachbe-arbeiter und Wirtschaftsreferenten, die eine Bilanz lesen können, die mit der kaufmännischen Buchführung vertraut sind, die sich auch im Wirtschaftsrecht auskennen und die in der Lage sind, sich mit der Argumentation eines hoch-qualifizierten - und wie ich in Klammern hinzufüge, eines hochbezahl ten -Wirtschaftsanwalts auseinanderzusetzen. Im Vergleich zu den Schwerpunktstaats-anwaltschaften und den Wirtschaftsstrafkammern sehe ich hier einen erheblichen Nachholbedarf für die Polizei. Das ist sicherlich der Hauptgrund dafür, daß die Staatsanwal tschaften bei der Wirtschaftskriminalität in einem größeren Umfang selbst die Ermittlungen führen als bei irgendeinem anderen Delikts-bereich. Ich meine, die Polizei sollte dies als Herausforderung begreifen und ihre Anstrengungen zur Schaffung einer eigenen. qualif izierten Ermi ttlungs-kapazität verstärken.

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Wenn ich das sage, bin ich mir auch der Grenzen bewußt, die sich stellen werden, wenn man personell und materiell mehr für die Bekämpfung der Wirt-schaftskriminalität tun will. Denn in einer Zeit, in der die Forderung nach

Person al vermehrungen im öffentlich~n Dienst bestenfalls ein mitleidiges

Lächeln auslöst, kann der Weg nur über das Setzen neuer Schwerpunkte führen. Ich weiß aber auch, wie schwer dieses in der Praxis ist, denn auch in anderen Bereichen der Schwerkriminalität sind angesichts der seit Jahren ständig steigenden Zahlen erhöhte Anstrengungen erforderlich. In Zukunft wird es daher mehr als bisher darauf ankommen, die Pol~zei von Alltagsroutine zu entlasten. Der Schritt, den das Land Baden-Württemberg im August dieses Jahres mit der Einführung eines neuen Verfahrens für die Bearbeitung von "Kleinstkriminalität getan hat, geht in diese Richtung. Ziel muß es sein, durch Rationalisierung der Arbeitsabläufe und durch eine Konzentration der Kräfte zusätzliche Ar-bei tskapazi tät für die Bekämpfung mittlerer und schwerer Kriminalität frei-zusetzen.

Vermehrte Anstrengungen sind auch bei der Forschung geboten. Ich begrüße es daher, - Herr Präsident Dr. Boge ist schon darauf eingegangen - daß das Bundeskriminalamt in seiner kriminalistisch-kriminologischen Forschungsgruppe einen Forschungsschwerpunkt Wirtschaftskriminalität eingerichtet hat. Dort sind in den vergangenen Jahren erste Ergebnisse erarbeitet worden, insbe-sondere zur präventiven Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, so z. B. zu der Frage, was Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft oder die polizeiliche Beratung für die Prävention leisten können. Weitergehende Untersuchungen sind in Angriff genommen . . Im Mittelpunkt steht die Verbesserung der polizeilichen Möglichkeiten zur Aufklärung von Wirtschaftsstraftaten, z. B. der kriminal-polizeiliche Meldedienst. Die Organisationsstruktur der Polizei oder die Aus-bildungsinhalte müssen weiterhin überdacht werden. Für die Zukunft sind zudem auch Analysen der Entstehungsbedinungen und der Erscheinungsformen von Wirt-schaftskriminalität geplant. Beispielsweise geht es um die Mitwirkung der Opfer oder die tatbegünstigenden Faktoren. Mit diesen Untersuchungen kann das Bundeskriminalamt einen wichtigen Bei trag dazu leisten, daß der

Erkenntnis-stand bei allen mit der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität befaßten

Institutionen verbessert wird. Der Bundesminister des Innern wird sich nach-drücklich dafür einsetzen, daß das Bundeskriminalamt auch in diesem Bereich

seine Zentralstelienfunktion voll erfüllen kann.

Die Ergebnisse der Forschung sollten auch genutzt werden für eine Verbesserung der Aus- und Fortbildung. Hier liegt ein weiterer, besonders wichtiger

An-satzpunkt für eine wirksamere Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. Ich

weiß, die Polizeien der Länder und das Bundeskriminalamt haben bereits ein beachtliches Angebot an Speziallehrgängen zusammengestell t. Sie reichen von Buchführungslehrgängen über Lehrgänge zum Wirtschaftsrecht bis zur Ausbildung bei Betriebsprüfungsstellen und Seminaren bei Sparkassenakademien oder der Bundesfinanzakademie. Das Bundeskriminalamt führt daneben länderübergreifende Arbei tstagungen zu Spezial themen für die Mi tarbei ter der Dienststellen zur

Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität durch. Wir sollten gemeinsam dafür

Sorge tragen, daß trotz der erforderlichen Sparmaßnahmen die Aus- und Fort-bildung besonders und gerade in diesem Bereich verstärkt fortgeführt werden kann.

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Ein weiterer Punkt, bei dem ich Verbesseru~gen für notwendig halte, ist die Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden bei der Bekämpfung der Wirtschafts-kriminalität. Die Vielgestaltigkeit dieser Kriminalitätsform führt zwangs-läufig dazu, daß die unterschiedlichsten staatlichen Stellen Verantwortung tragen. Neben Polizei und Justiz sind dies vor allem die Zollverwal tung, die Steuerfahndung, die Arbeitsverwaltung, die Gewerbe- und Ordnungsbehörden, die Ausländerbehörden, die Kartellbehörden und die Versicherungsträger. Eine solche Kompetenzvielfalt muß in der Praxis zu Schwierigkeiten führen. Erfah-rungsaustausch und enge Abstimmung der Ermittlungsschritte sind unverzichtbar. Es fehlt bisher an einem übergreifenden Auskunfts- und Informationssystem, das Reibungsverluste vermeiden hilft und umfassende gegenseitige Information sicherstellt. Erste Ansätze zur Verbesserung sind vorhanden. So hat die AG Kripo einen Vorschlag vorgelegt, die Schwerpunktstaatsanwaltschaften in den Inf ormationsaustausch nach dem kriminalpolizeilichen "Sondermeldedienst Wirtschaftskriminalität" einzubinden. Der Bundesinnenminister hat diesen ,vorschlag befürwortend an den Bundesminister der Justiz herangetragen. Ein weiterer Schwerpunkt verstärkter Anstrengungen muß die internationale Zu-sammen arbe i t sein. Wirtschaftsstraftäter operieren' mit Vorliebe vom Ausland aus. Es kommt daher zum einen darauf an, unterschiedliche nationale Rechts-vorschriften zu harmonisieren, vor allem im EG~Raum, und wir sollten uns nicht dadurch entmutigen lassen, daß 'dies ein besonders mühevoller und auch lang-wieriger Weg ist. Denn nur durch eine Rechtsharmonisierung läßt sich ver-meiden, daß Wirtschaftsstraftäter jenseits der Grenze Freiräume vorfinden, die sie als Operationsbasis und zum Schutz vor Verfolgung nutzen. Wie wichtig eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften ist, zeigt s~ch mit besonderer Deutlich-keit bei der illegalen Arbeitsvermittlung. Im, internationalen Rechtshilfe-verkehr ergeben sich erhebliche Schwierigkeiten dadurch, daß im Ausland häufig vergleichbare Strafbestimmungen fehlen.' Ähnllches gilt für betrügerische Preisabsprachen. So bestand das Hauptmotiv für die Errichtung des bereits erwähnten "Kartellbüros" in Den Haag offensichtlich darin, daß betrügerische Preisabsprachen im niederländischen Recht nicht strafbar sind.

Die grundsätzliQhe Bereitschaft für eine stärkere internationale Zusammen-arbeit sehe ich als gegeben an. Ich darf nur an die Empfehlungen des Minister-komitees des Europarates vom Juni 1981 erinnern. Darin wurde die Bedeutung einer wirksamen Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität unterstrichen. Daraus gilt es aber nun auch praktische Konsequenzen zu ziehen.

Parallel zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften muß die internationale Rechtshilfe in Wirtschaftsstrafverfahren erleichtert werden. Hier bestehen oft noch zu viele nationale Vorbehalte. Sie stammen aus Zeiten,_als der Schutz der eigenen Wirtschaft im Vordergrund stand. Zur Intensivierung der polizeilichen Zusammenarbeit im europäischen Raum könnte das angestrebte "Europäische Regionalbüro" von INTERPOL ein wichtiger Schritt sein. Auch die gegenwärtig stattfindende Überarbeitung der Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in ,Strafsachen, den RiVASt, sollte genutzt werden, um bei der Rechtshilfe durch Polizeibehörden zu effektiveren Lösungen zu kommen. Ziel aller Anstrengungen muß eine möglichst reibungslose und unkomplizierte, internationale Zusammen-arbeit sein.

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Alle Anstrengungen des Gesetzgebers, der Polizei und der Justiz können jedoch auf Dauer nur dann Erfolg haben, wenn das Rechtsbewußtsein der Öffentlichkeit wie des einzelnen zur Wirtschaftskriminalität geschärft wird - dies ist eine Frage der öff en tlichen Moral - und daran mangelt es noch. Zu viele Bürger sehen in den Wirtschaftsstraftätern nur clevere Geschäftsleute, die es ver-stehen, dem Finanzamt ein Schnippchen zu schlagen oder durch geschickte Umgehungsgeschäfte Vorteile herauszuholen. Das fördert eine Grenzmoral, die in der frisierten Steuererklärung, in verschleierten Bilanzen oder in einer überhöhten Regreßforderung an eine Versicherung .kein "wirklich" strafwürdiges Verhalten mehr sieht. Da es vermeintiich alle oder zumindest viele tun, will man nicht der "Dumme" sein. Kriminalität wird in diesem Verständnis allzu leicht begrenzt auf die klassische Kriminalität wie Mord, Raub, Diebstahl, gewaltsames Handeln. Gefördert wird eine solche Einstellung der Öffentlichkeit durch die Anonymität des Opfers. Es fehlt in der Regel die persönliche Be-ziehung zum Geschädigten. Der Schaden tritt vermeintlich nur bei der Allge-m~inheit, der Gesellschaft, dem Staat oder auch gegenüber gar niemandem ein. Die Tatsache, daß jeder einzelne den Schaden in Form von höheren Abgaben oder Preisen mittragen muß, wird verdrängt.

Ich meine, hier ist noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten. Die Stärkung des' Rechtsbewußtseins ist ein zentrales Ziel der Innen- und Rechtspolitik dieser Regierung. Wer sich der freien und sozialen Marktwirtschaft besonders ver-pflichtet weiß, muß alles tun, um dem Mißbrauch dieser Freiheit entgegen-zutreten. Die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität ist unverzichtbar für die Glaubwürdigkei t unseres Rechtsstaates. Das Vertrauen in die Rechtsordnung müßte schweren Schaden nehmen, wenn der. Eindruck ent$tünde, daß dieser Staat am Ende doch "die Kleinen hängtll und IIdie Großen laufen läßt".

Es gil t also, in allen Bereichen von Staat und Gesellschaft den Blick zu schärfen für die zerstörerische Wirkung der Wirtschaftskriminalität, und ich bin sicher, daß die diesjährige Arbeitstagung des Bundeskriminalamtes dazu einen Beitrag leisten wird. In diesem, aber nicht nur in diesem Sinn wünsche ich der Veranstaltung einen fruchtbaren Verlauf.

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Kurt Schmidt I.

Schwarzarbeit und ähnliche Aktivitäten illegaler Art sind nicht neu" aber sie scheinen in jüngster Vergangenheit zugenommen zu haben und noch weiter zuzu-nehmen quantitativ sowohl absolut wie auch relativ (beispielsweise im Verhältnis zum offiziellen Sozialprodukt) und qualitativ in dem Sinne, daß sie mehr und mehr in Bevölkerungsschichten praktiziert werden, ja üblich geworden sind, in denen sie früher, weil gese~zwidrig und weil als ungehörig oder zumindest als unfein angesehen, selten vorkamen. Offensichtlich sind auch die Formen dieser illegalen Wirtschaftstätigkeit vielgestaltiger geworden, so daß es schwer fällt, eine passende Definition zu finden. Nur wenig helfen hierfür die recht unterschiedlichen Begriffe, mit denen dieses Phänomen des Wirt-schaftslebens belegt wird. Im Englischen werden die Bezeichnungen underground, irregular, informal, hidden, black und subterranean economy, unobserved sector, moonlighting und fiddling gebraucht. Im Französischen ist von economie souterraine und von travail au noir, im Italienischen von lavoro nero und economia sommersa die Rede. Bei uns spricht man von Schwarzarbeit, Untergrund-wirtschaft; von Schattenwirtschaft und auch von Parallelwirtschaft.

In der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur zur Untergrundwirtschaft wird zu deren Charakterisierung häufig darauf verwiesen, daß es sich hier um wirt-schaftliche Aktivitäten handele, die nicht in die offizielle Statistik ein-gehen. Weiter unterscheidet man dabei gelegentlich zwei Komponenten des unobserved sector , nämlich einersei ts Akti vi täten (wie Diebstahl und Hehle-rei), die kaum zu erfassen sind und per Konvention in der volkswirtschaft-lichen Gesamtrechnung auch nicht berücksichtigt werden, und andererseits Aktivitäten (wie Schwarzarbeit), die in ihrem Ergebnis in der volkswirtschaft-lichen Gesamtrechnung eigentlich berücksichtigt werden müßten, aber nicht

(oder nur zum Teil) erfaßt werden können. Diese beiden Arten von (statistisch nicht erf aßter) wirtschaftlicher Betätigung sind illegal; sie werden daher manchmal nach diesem gemeinsamen Merkmal zu einem Subsektor zusammengefaßt und mit einem anderen Subsektor zusammengezogen, der per Konvention in der volks-wirtschaftlichen Gesamtrechnung ebenfalls unberücksichtigt bleibt, in dem es aber legal zugeht, wie bei der "Produktion" von Sachgütern und Dienstlei~ stungen im privaten Haushalt, die dort konsumiert oder gegen Sachgüter und Dienstleistungen anderer Haushalte getauscht werden.

Wir haben es hier mit einer Definition zu tun, die sehr umfassend ist, und gerade dies scheint mir daran die entscheidende Schwäche zu sein. Alles als Schattenwirtschaft zu bezeichnen, was illegal ist und nicht in die offizielle Statistik eingeht, heißt sehr heterogene Dinge unter einen Hut bringen; ohne

*) Gekürzte, zum Teil auch geänderte und ergänzte Fassung eines Vortrags, den der Verfasser im Februar 1982 in der Rheinisch-Westfälischen Akademie der Wissenschaften, Düsseldorf gehalten hat und der unter dem Titel "Verlok-kungen und Gefahren der Schattenwirtschaft.. in den Veröffentlichungen der Akademie (N 314) erschienen ist.

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Untergliederung kommt man daher auch nicht aus. Außerdem ist das Hauptkri-terium, eben die statistische Erfassung, keineswegs ein so eindeutiges Merk-mal, wie es auf den ersten Blick aussieht. Beispielsweise geht das, was

"schwarz" gebaut wird, (jedenfalls in der Bundesrepublik) zum Teil in die offizielle Statistik ein, weil die Bautätigkeit auch über die Baustoffproduk-tion erfaßt wird, und die BaustoffprodukBaustoffproduk-tion ·findet bei uns nicht im Unter-grund statt. Manches von dem, was in der Schattenwirtschaft verdient wird, entgeht der Statistik auch deshalb nicht, weil Ausgaben, die aus diesen Ein-künften getätigt werden, indirekt bei der Erhebung des Verbrauchs erfaßt werden.

Wir wollen uns der Frage, was vernünftigerweise unter Schattenwirtschaft zu verstehen ist, auf andere Weise nähern. Entscheidend ist nach meiner Ansicht, daß mehr und mehr Bürger in den entwickelten Industriestaaten der westlichen Wel t Normen, die für die wirtschaftliche Betätigung gelten J gleichsam ab-wählen. Dies bedeutet, daß die eigenwirtschaftliche Tätigkeit in privaten Haushalten und in der Form von Nachbarschaftshilfe, also der "Voluntary Nonprofit Sector" {auch "vernakulärer" Bereich und Cashless Domestic (oder: Third) Economy genannt), außerhalb unseres Interesses bleibt; denn das ist völlig legal. Die Illegalität ist also das erste Merkmal derSchattenwirt-schaft, und das ist auch der Grund dafür, daß es hier möglichst heimlich zugeht. Wegen der beträchtlichen Grauzone, die es bei wirtschaftlichen Aktivi-. täten dieser Art gibt, handelt es sich dabei freilich nicht immer um eine

eindeutige Verletzung von Gesetzen; wir wollen daher im folgenden nicht von Illegalität, sondern von Irregularität sprechen.

Das zweite Merkmal der Schattenwirtschaft sehe ich darin, daß es sich dabei um wirtschaftliche Aktivitäten handelt, die es nach Inhalt und Form (und hier

insbesondere in bezug auf die Freiheit des Tausches und den freien Zugang zum Markt) grundsätzlich auch in der offiziellen Wirtschaft gibt. Wir haben es also mit einer "dual economy" zu tun; der Untergrund ist eine Art "Gegenwelt": Die irregulären Praktiken haben im Prinzip reguläre Alternativen. Aber jene werden diesen aus Gründen, die noch zu erörtern sind, von den Privaten mehr und mehr vorgezogen. Durch dieses zweite Merkmal wird die Schattenwirtschaft sozusagen nach der anderen Seite hin, nämlich gegenüber kriminellen Handlungen wie Diebstahl und Erpressung) Korruption und Drogenhandel , abgegrenzt. Auch das Erschleichen von Subventionen und das Hinterziehen von Steuern bleiben als Hauptsache ausgeschlossen; denn sie sind für sich genommen als Betrugsdelikte Bestandteil der offiziellen Wirtschaft, für die es in der Gegenwelt kein Analogon gibt. Nur sowie die Steuer-{und Beitrags-)Hinterziehung Konsequenz der Betätigung in der Schattenwirtschaft ist, gehört sie dorthin. Grenzfälle sind Glücksspiel und Prostitution. Aber ihnen gilt nicht unser Hauptinteresse. In ersten Linie denken wir an Dinge wie Schwarzarbeit (während der Freizeit oder auch bei Arbeitslosigkeit und bei Krankmeldung), an graue Ums~tze, d. h. an Geschäfte ohne Rechnung gegen Barzahlung, und an die Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis.

Irregularität und reguläre Alternative sind, wie soeben aufgezeigt, m.E. die . konsti tuti ven Merkmale der Schattenwirtschaft , und Untersuchungen über den

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Umfang der underground economy müßten eigentlich daran anknüpfen. Tatsächlich wird jedoch bei den Versuchen, die Größe der economia sommersa zu ermitteln, explizit oder implizit die Schattenwirtschaft meistens weiter (aber ,keineswegs einheitlich) definiert. Das ist wegen der methodischen Probleme verständliGh; denn schon der Versuch, die Schattenwirtschaft in einem weiteren Sinn zu erfassen, ist mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, und die quantitativen Aussagen sind deshalb (vorerst) kaum mehr als grobe Schätzungen, die, wie zu erwarten, große Unterschiede aufweisen. An eine Schätzung der Schattenwirt-schaft in dem oben beschriebenen Sinne hat sich meines Wissen bisher nur das amerikanische Schatzamt herangewagt.

Es gibt zahlreiche Methoden J mit denen man den Umfang der Schattenwirtschaft (im weiteren Sinne) zu erfassen sucht - so wird beispielsweise in "anek-dotische Informationen" (also Fallsammlungen, die freilich mehr für das Qualitative, wie Formen und Verhalten, als für das Quantitative der Schatten-wirtschaft hergegeben), in mikroökonomische Beobachtungen und in makroökono-mische Ansätze gegliedert. Methodologisch plausibler ist m. E. die Trennung in direkte und indirekte Verfahren, die sich auch in der Li,teratur durchzusetzen scheint. Die direkte Methode hält sich an die Sache selbst; mit ihrer Hilfe versucht man, durch Befragungen, Stichproben sowie Schätzungen und Mutmaßungen Auskunft über den Umfang des unobserved sector der Volkswirtschaft zu er-haI ten . Die indirekte Methode hält sich an Indikatoren, insbesondere an monetäre Größen; danach versucht man, vor allem durch Vergleich dieser Indikatoren in verschiedenen Perioden, quantitative Aussagen über die tenwirtschaft zu gewinnen. Die weitaus meisten Studien zum Umfang der Schat-tenwirtschaft benutzen die indirekte Methode, ohne freilich zu besseren Ergebnissen zu gelangen als diejenigen Untersuchungen, die der direkten Methode folgen.

Bei den Versuchen, den Umfang der Schattenwirtschaft zu ermitteln, gibt es eine Fülle von Problemen; sie liegen im Methodischen, in der Abgrenzung, in den Datenquellen sowie in der Unschärfe von Schätzungen und Mutmaßungen. Daher ist es nicht erstaunlich, daß die quantitativen Ergebnisse erheblich von-einander abweichen. Die Angaben über die Größe der Schattenwirtschaft im Verhäl tnis zum Bruttosozialprodukt weisen dementsprechend große Spannen auf: Für die Vereinigten Staaten liegt die Spanne zwischen 6 vH und 22 vH, in Groß-britannien zwischen 3,5 vH und 8 vH, in der Bundesrepublik zwischen 2 vH und 10 vH und in Italien zwischen 10 vH und 33 vH 1). Wie groß diese Unsicherheit aber auch ist, es spricht nahezu alles dafür und ist daher auch kaum um-stritten, daß die Schattenwirtschaft in den westlichen Industrieländern beträchtlich angewachsen ist und daß sie in zahlreichen Ländern inzwischen eine Größenordnung erreicht hat, die nicht mehr als Randerscheinung vernach-lässigt werden darf und auch für die Wirtschaftspolitik keine quantite negli-geable mehr ist.

1) Auch in den Zentralverwaltungswirtschaften des Ostblocks spielt die Schat-tenwirtschaft offenbar eine große Rolle. Die inoffiziell getane Arbeit ist dort J so ein Exil-Tscheche, IIdie einzige Arbeit, die wirklich getan wird, und der einzige Wirtschaftszweig, der wirklich floriertlI.

(21)

II.

Wie ist die Schattenwirtschaft, die einen solchen Umfang erreicht hat· und möglicherweise noch weiter anwächst, zu beurteilen? Hilft sie, Lücken und Unzulänglichkeiten in der Versorgung mit Gütern 'und Diensten zu beseitigen? Oder bringt sie aufs Ganze gesehen doch mehr Nachteile als Vorteile? Wie läßt sich sich gegebenenfalls zurückführen?

Bei dem Versuch, Antworten auf diese Fragen zu finden <und mehr als ein

Versuch kann das folgende nicht sein), stellt man zweckmäßigerweise die

Vorfrage, ~as das Auftreten der Schattenwirtschaft "signalisiert", als was es also anzusehen ist. Nach meinem Verständnis zeigt sich darin in einem engeren Sinne, daß das wirtschaftliche Regelsystem gestört ist, und in einem weiteren Sinne, daß an dem Verhältnis zwischen Bürger und Staat etwas nicht stimmt. Davon ausgehend werde ich mich zunächst mit Ursachen der Schattenwirtschaft, dann mit ihren Wirkungen beschäftigen und abschließend einige Anmerkungen zu dem Problem machen, wie man den soeben beschriebenen Störungen beikommen könnte.

Einhellig wird die Meinung vertreten, daß die hohe Abgabenlast eine Haupt-triebfeder für die Betätigung in der Schattenwirtschaft ist. Besonders die direkten Steuern <für Arbeitnehmer also die Lohnsteuer) und die Beiträge zur Sozialversicherung veranlassen Handwerker, öffentlich Bedienstete und viele andere, Dienstleistungen in der Untergrundwirtschaft anzubieten und dafür brutto für netto zu kassieren. Tatsächlich liegt in der Bundesrepublik die Differenz zwischen Brutto- und Nettoentgelt für einen Arbeitnehmer, der 18.000 DM als Alleinstehender beziehungsweise 36.000 DM als Verheirateter im Jahr zu versteuern hat, bei 40 vH je zusätzliche Mark Einkommen. Arbeitnehmer, die sich in der Schattenwirtschaft betätigen, können daher, auch wenn sie ihre

Lohnansprüche nur um die Hälfte des marginalen Abgabesatzes über ihren

offiziellen Nettolohn anheben, erheblich mehr erlösen als im Dienste eines Arbeitgebers. Ihren Kunden, in erster Linie private Haushalte, käme dann über niedrigere Preise die andere Hälfte zugute. Aber das ist keineswegs alles, was es an Vorteilen zwischen den Geschäftspartnern in der Schattenwirtschaft zu verteilen gibt. Zur Disposition steht auch das, was beispielsweise ein Hand-werksbetrieb außer der Lohnsteuer, den Arbeitnehmer~ und Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung seinen Kunden an anderen Kosten, die bei ihm aufgrund 'von freiwilligen und tariflich vereinbarten Lohnnebenkosten sowie infolge staatlicher Abgaben und Auflagen anfallen, lohnbezogen in Rechnung stellen muß. Dazu zählen indirekte Steuern, insbesondere die Mehrwertsteuer, sowie Aufwendungen, die aufgrund staatlicher Reglementierungen entstehen, also mit Geboten und Verboten verbunden sind - nicht zuletzt die Kosten, die beim Beschaffen von. Genehmigungen anfallen. Der "Verteilungsspielraum" , der bei Geschäften in der Schattenwirtschaft zur Verfügung steht, läßt sich annähernd. an der Differenz ablesen, die zwischen dem Stundensatz , den ein

Handwerks-betrieb seinen Kunden als. Lohnkosten berechnet, und dem Nettostundenlohn

seiner Gesellen besteht. Zusätzliche Anreize können auf Seiten der Auftrag-geber von Schwarzarbeit von Vorschriften herrühren, die bestimmte Aktivitäten

(22)

(wie den Ausbau eines Kellers) verbieten. Bei 11 unterirdischen " Geschäftsbe-ziehungen können also beide Parteien aus Gründen I die auf beiden Seiten liegen, beträchtliche Vorteile einstreichen.

Ein anderer Grund für die Entwicklung der Schattenwirtschaft ist wahrschein-lich in der Zunahme der für Schwarz arbe i t verfügbaren Zeit zu sehen. Es handelt sich dabei um einen mitwirkenden Faktor in doppeltem Sinne. Einerseits ist die Verringerung der offiziellen Arbeitszeit eine Voraussetzung der Schwarzarbeit, andererseits mag die Zunahme der Freizeit solche Art Tätig-keiten hervorlocken. Es möchte auch sein, daß auf manche, die ihre Dienst-leistungen in der Schattenwirtschaft anbieten, die Möglichkeit, die Arbeits-zeit und deren Verteilung über die Woche, den Monat oder das Jahr individuell zu bestimmen, eine gewisse Attraktion ausübt. Sie können auf diese Weise auch eine staatlich verfügte oder vertraglich festgelegte Begrenzung der offizi-ellen Arbeitszeit umgehen.

Gelegentlich wird darauf hingewiesen, im allgemeinen oder mit der Politik zuletzt mit der Haushaltspolitik des Schattenwirtschaft tätig zu werden. bewerten. Ich halte es eher für eine

daß auch Verdrossenheit mit der Politik in einzelnen Bereicnen (und hier nicht Staates) die Neigung vergrößert, in der Es fällt schwer, dieses Argument zu Art Alibi der Schwarzarbeiter und ihrer Kunden. Dies würde, falls es zuträfe, darauf hindeuten, daß die in der Unter-grundwirtschaftTätigen gegenüber sich selbst einen Rechtfertigungsbedarf verspüren, und das mag man wiederum als Indiz dafür nehmen, daß zu der

(ob-jektiven) Möglichkeit, von der economia sommersa zu profitieren, die (sub-jektive) Bereitschaft für dieses Tun treten muß, damit es tatsächlich zu irregulärer wirtschaftlicher Betätigung kommt. Diese Bereitschaft hängt im wesentlichen von der Bindung an außerökonomischeFaktoren wie religiös oder ethisch begründete Normen und staatlich oder gesellschaftlich bestinunte Regeln

ab. Das Schwinden dieser Bindungen ist daher eine wesentliche Bedingung dafür, daß mehr und mehr Schwarzarbeit angeboten und nachgefragt wird. So gesehen ist es eigentlich nicht überraschend, daß mit zunehmender Permissivität in den

Industriestaaten der westlichen Welt steigende Abgaben und mehr Freizeit zu der beobachteten Ausdehnung der Schattenwirtschaft geführt haben.

Das Androhen von Strafen scheint (jedenfalls bisher) keine große Wirkung gehabt zu haben.. Die Erklärung dafür liegt wohl darin J daß die Grenzen, zur erlaubten Nachbarschaftshilfe fließend sindJj daß aber auch jensei ts dieser Grauzone die Gefahr der Entdeckung gering ist und daß allfällige Sanktionen im Vergleich zu den IIGewinnchancen" in der Untergrundwirtschaft kaum abschreckend wirken. Und wer wirklich bestraft wird, weil er schwarz gearbeitet hat oder schwarz hat arbeiten lassen, verliert kaum an Ansehen.

In der wirtschaftspolitischen Diskussion gibt es unterschiedliche Meinungen über die Betätigung in der Schattenwirtschaft .. Die negativ betroffenen Ver-bände und Institutionen nehmen selbstverständlich eine abweisende Haltung ein.

(23)

Immer wieder beklagen beispielsweise Handwerkskammern und Architektenkammern» daß ihren Mitgliedern durch die Schwarzarbeit Aufträge entgehen. (Das ist nicht ohne Pikanterie, weil es nahezu Gewohnheit. gewesen sein und auch noch heute gelegentlich. vorkommen soll, daß Handwerksbetriebe ihren Mitarbeitern Werkzeug Und. Material für. Schwarzarbeit zur Verfügung stellen; für die Mi t-arbeiter ergeben sich dadurch zusätzliche. Verdien stmöglichkeiten, die Auf-traggeber haben den Vorteil geringerer Kosten und kürzerer Wartezeiten.) Es wird auch, in letzter Zeit verstärkt, vorgebracht, daß mehr Arbeitnehmer beschäftigt werden könnten, wenn die Schwarzarbeit eingedämmt würde. (Ich werde darauf gleich zurückkommen.) Es sind jedoch auch andere Meinungen zu vernehmen. Zwar gibt es wohl kaum einen erhstzunehmenden Politiker, der für die Schwarzarbeit eintritt; aber nicht wenige praktizieren Toleranz. Und sie haben dafür zumindest einen guten Grund: .Der Umstand, daß man sich in der Schattenwirtschaft betätigen kann, dient (auch oder gerade in einer Zeit hoher Arbeitslosigkeit) offenbar dem sozialen Frieden mehr, als er diesem schadet.

111.

Damit sind wir bei den Wirkungen der Untergrundwirtschaft angelangt, genauer: bei ihren distributiren Effekten. Und hier gibt es wirklich eine Überraschung: Die Chancen, durch Schwarzarbeit das offizielle Einkommen oder die offiziellen Transferzahlungen aufzustocken, sind bei den Auftragnehmern herufsspezifisch sehr verschieden. Auch bei den Auftraggebern, alao im wesentlichen bei den pri vaten Haushai ten J sind die Chancen, Vorteile aus der Schattenwirtschaft zu zi~hen, nicht gleichmäßig verteilt, aber doch wohl gleichmäßiger als bei den Auftragnehmern. Keineswegs ist es aber so, daß die Möglichkeiten» von der Schwarzarbei t auf die eine oder andere Weise zu profi tieren, bei "Armen" am größten sind. Daher ist zu vermuten, daß die Untergrundwirtschaft, für sich genommen, eher auf mehr als auf weniger Ungleichheit in der Verteilung der verfügbaren Einkommen hinwirkt; und obwohl dies wider den redistributiven Zug im Geist unserer Zeit verstößt, gibt es .kaum Kritik daran. Offenbar haben diejenigen, die davon nicht als Anbieter von Schwarzarbeit prc;>fitier~nJ vielleicht aus Unkenntnis über die Verteilungswirkungen oder auch au's kurz-sichtiger Schadenfreude» weil der abgabenheischende und reglementierende Staat dabei leer ,ausgeht, vor allem aber wohl wegen der Vorteile als potentielle Nachfrager nach Schwarzarbeit, viel Verständnis für diejenigen, die ihre Kenntnisse und Talente in der Schattenwirtschaft verwerten.

Aus konjunktur- und beschäftigungspolitischer Sicht ist ~unächst zu vermerken~ daß es anscheinend Schwankungen' im Umfang der Schattenwirtschaft gibt, die dem Konjunkturverlauf entgegengerichtet sind, also antizyklisch wirken; in Zeiten einer Rezession liegt die irreguläre wirt~chaftliche Aktivität wahrscheinlich höher als in Zeiten eines Booms. Das rührt, wohl daher, daß in schlechten Zeiten mehr Arbeitslose in der Untergrundwirtschaft tätig werden. Die tat-sächliche Unterbeschäftigung ist dann geringer, als die Arbeitslosenstatistik ausweis1=- ..

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Eine Eindämmung der Schwarzarbeit mit Hilfe staatlicher Zwangsmaßnahmen würde, sowei t davon nur Arbeitslose betroffen werden, die bisher in der Schatten-wirtschaft gearbeitet haben" in bezug auf die tatsächliche Beschäftigung folglich nur einen IS statistischen It Erfolg bringen - selbst wenn die' Umsetzung von Arbeitslosen in Beschäftigte im Verhältnis eins zu eins gelänge. Das wäre jedoch keineswegs wahrscheinlich; denn die höheren Preise in der offiziellen Wirtschaft verhinderten, daß die Produktion zu hundert Prozent vom irregulären zum regulären Sektor verlagert würde. Dieser Effekt könnte in bezug auf die Beschäftigung freilich gemindert und unter Umständen sogar mehr als ausge-glichen werden J wenn es gelänge, die Schwarz arbe i t auch bei den jenigen ein-zudämmen, die nicht arbeitslos sind. Insoweit entstünden in der offiziellen Wirtschaft netto zusätzliche Arbeitsplätze. Die Wirkung einer Eindämmung der Schattenwirtschaft könnte vermehrt zu offiziellen Arbeitsplätzen führen, wenn, was oft behauptet wird, zutreffen sollte, daß die (durch die Arbeitsleistung bestimmte) Produktivität in der Untergrundwirtschaft größer ist als in der offiziellen Wirtschaft. Dem stünde freilich entgegen, daß, wie ich noch zeigen werde, die - durch unterschiedliche Kapitalausstattung bedingte - Produktivi-tät in der offiziellen Wirtschaft größer ist als in der Schattenwirtschaft. Auch der Einnahmeverlust ~ der dem Staat wegen Akti vi täten in der Schatten-wirtschaft entsteht, wird häufig übertrieben hoch angesetzt. Eine Eindämmung der Schattenwirtschaft würde sicher keine vollständige Verlagerung der Produk-tion in die offizielle Wirtschaft mit sich bringen - eben weil hier die Preise höher liegen als dort. Die Zunahme an regulärer Tätigkeit» an der der Staat nach Maßgabe seiner Abgaberegelungen beteiligt wäre, ist also geringer an-zusetzen als die Abnahme der Schwarzarbeit, und dementsprechend sind Abschläge beim Zuwachs der staatlichen Einnahmen zu erwarten. Aber es gibt noch einen weiteren Minusposten: Das Geld, das vor der Eindämmung in der Schattenwirt-schaft verdient wird, geben die dort Tätigen weitgehend in der offiziellen Wirtschaft aus, und sie zahlen dabei Umsatzsteuer und spezielle Verbrauchs-steuern. Weil wie gezeigt die Produktion infolge einer Eindämmung der Schat-tenwirtschaft insgesamt abnehmen und damit auch die privaten Einkommen ins-gesamt zurückgehen würden, müßte der Staat mit einem absolut verminderten Aufkommen an Umsatzsteuer und an speziellen Verbrauchssteuern rechnen . .Das gilt freilich nicht für die Sozialversicherungsträger, weil diese keine indirekten Abgaben erheben. Im übrigen stiegen beim Staat» soweit bei ihm zusätzliche reguläre Tätigkeit anfiele» die Personalkosten; die Arbeitslosenunterstützung ginge zurück, wenn bisher schwarzarbeitende Arbeitslose in der offiziellen Wirtschaft tätig würdene

Unter allokativen Gesichtspunkten ist zunächst darauf hinzuweisen, daß es in der Schattenwirtschaft, weil hier Abgaben vermieden und Auflagen umgangen werden können, starke Leistungsanreize gibt und daß es auch nicht zu den Verzerrungen kommt, die staatliche Abgaben und Auflagen mit sich bringen 2)a

2) Es ist übrigens keineswegs so, als ob in der Schattenwirtschaft Auflagen, die der Staat macht» generell unbeachtet blieben. Sicher wird manches davon befolgt - aber ohne den Zeit- und Kostenaufwand, der in der offiziellen Wirtschaft dadurch entsteht$

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Von daher ist es wahrscheinlich, daß in der Untergrundwirtschaft Arbeit und Kapital effizient genutzt werden, und manche Unzulänglichkeiten der offi-ziellen WirtschaftJi nicht zuletzt solche im öffen.tlichen Bereich, mögen dadurch . gemindert werden. Aber es gibt auch Ge~enposten. So ist mit mehr Risiken zu rechnen, wenn man sich aktiv oder passiv in der Schattenwirtschaft betätigt. Zwar ist die Gefahr der Entdeckung und Bestrafung gering, aber sie ist nicht Null. Bei Reklamationen . können sich Schwierigkeiten ergeben, be-sonders wenn bereits bar gezahlt ist. Unfälle mögen Haftungsprobleme mit sich bringen. Weiter bestehen in der Untergrundwirtschaft Marktunvollkommenheiten wegen der Behinderung des Informationsflusses, die ihrerseits durch die weitgehende" Heimlichkeit der Schattenwirtschaft bedingt ist.; Anbieter und Nachfrager können nicht so leicht miteinander in Verbindung treten wie in der offiziellen Wirtschaft. Diese Kammunikationsschwäche dürfte bei Anwachsen der Untergrundwirtschaft allerdings abnehmen. Wegen der Heimlichkeit geheQ in der Schattenwirtschaft wohl auch Vorteile der betrieblichen Arbeitsteilung ver-loren.. Schließlich sei auf die Besonderheit aufmerksam gemacht» daß in der Schattenwirtschaft, weil Heimlichkeit geboten ist, arbeitsintensiv produziert wird .. Bei Ausbreiten der Untergrundwirtschaft steht daher zu erwartenJ daß aus der offiziellen Wirtschaft Arbeit abgezogen wird, die dort bisher kapital-intensiver genutzt worden ist. Das führt, für sich genommen, zu einer Kapital-lextensivierung und damit zu einer Verringerung der gesamtwirtschaftlichen Arbeitsproduktivität, und dies ist 'weder durch Veränderungen in der Nachfrage-struktur noch durch Veränderung in den Produktionsverfahren bedingt; der Grund liegt vielmehr darin JI daß Kosten vermieden werdeJ.l' die vor allem der Staat verursacht .. Eben dies macht es möglich, daß trotz arbeitsintensiver Produktion - und daher vergleichsweise geringer (durch die Kapitalausstattung bestiImnte) Produktivität - die Betätigung in der Schattenwirtschaft viel rentabler ist

als in der offiziellen Wirtschaft.

Bei Existenz einer Schattenwirtschaft ist (wie oben gezeigt) zu erwarten~ daß die Produktion im ganzen größer ist, als wenn es nur eine offizielle Wirt-schaft gäbe. Diese wäre freilich umfangreicher als der offizielle Sektor, mit dem man in der entsprechenden dual economy zu rechnen hätte, und in diesem Sektor müßten folglich (bei sonst gleicheJ;l Verhältnissen) die Abgaben höher sein und die Auflagen mehr Kosten verursachen als in der entsprechenden Volkswirtschaft .ohne Schattensektor.

Dieser Vergleich setzt freilich voraus I daß in beiden Fällen Abgaben und Auflagen für .. die Volkswirtschaft3tm ganzen gleich hoch sind .. Aber das ist eine ziemlich unrealistische Annahme • Sie verdeckt zudem ein anderes al lokatives Problem, nämlich die Frage nach dem optimalen Umfang staatswirtschaftlicher Aktivität 0 Existenz und Ausdehnung der Schattenwirtschaft können als Protest

gegen die Höhe der Abgaben und den Umfang der Auflagen genommen werden, die staatswirtschaftliche Aktivität wird demnach als überdimensioniert angesehen.

3) Jedenfalls ist nicht zu erwarten, daß mit einem ·Ausbreiten der Schatten-wirtschaftdie Abgabensätze in der offiziellen Wirtschaft ständig erhöht werden können ..

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