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(1)

Bundesamt für Statistik Office fédéral de la statistique Ufficio federale di statistica

Nr. 4/97

Heirat und Scheidung seit 1987 Informationen

• Aktivitäten des BFS

• Publikationen des BFS

• Andere Publikationen, Berichte und Artikel

• Pressemitteilungen

(2)

Die vom Bundesamt für Statistik (BFS)

herausgegebene Reihe «Statistik der Schweiz»

gliedert sich in folgende Fachbereiche:

0 Bereichsübergreifende Themen 1 Bevölkerung

2 Raum und Umwelt 3 Erwerbsleben

4 Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen 5 Preise

6 Produktion, Handel und Verbrauch 7 Land- und Forstwirtschaft

8 Energie

9 Bau- und Wohnungswesen

10 Tourismus

11 Verkehr und Nachrichtenwesen 12 Geldmenge, Finanzmärkte und Banken 13 Soziale Sicherheit und Versicherungen 14 Gesundheit

15 Bildung und Wissenschaft 16 Kultur und Lebensbedingungen 17 Politik

18 Öffentliche Finanzen 19 Rechtspflege

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Inhaltsverzeichnis

* Wissenschaftlicher Adjunkt der Sektion Bevölkerungsentwicklung, Bundesamt für Statistik, Tel.: 031/322 86 95, e-mail: walter.zingg@bfs.admin.ch

Heirat und Scheidung seit 1987

von Walter Zingg*

1. Einführung . . . 3

2. Daten . . . 4

3. Heiraten . . . 5

4. Scheidungen . . . 15

5. Zusammenfassung . . . 24

6. Anhang . . . 27

Informationen

Aktivitäten des BFS . . . 31

Publikationen des BFS . . . 33

Andere Publikationen, Berichte und Artikel . . . 33

Pressemitteilungen . . . 34

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Herausgeber: Bundesamt für Statistik (BFS)

Auskunft: Ursula Wegmüller, Sektion Bevölkerungsentwicklung, BFS, Tel. 031 322 87 51 e-mail: info.bev@bfs.admin.ch

Realisierung: Sektion Bevölkerungsentwicklung, BFS Vertrieb: Bundesamt für Statistik

CH-3003 Bern

Tel. 031 323 60 60 / Fax 031 323 60 61 Bestellnummer: 238-9704

Preis: Fr. 7.– (Jahresabonnement 25.–) Reihe: Statistik der Schweiz

Fachbereich: 1 Bevölkerung Erscheinungsweise: 4 Ausgaben pro Jahr

Originaltext: Deutsch Grafik /Layout: BFS

Copyright: BFS, Bern 1998

Abdruck – ausser für kommerzielle Nutzung – unter Angabe der Quelle gestattet.

ISBN: 3-303-01090-0

(5)

Heirat und Scheidung seit 1987

1

1 Der Autor dankt V. Latorre und Ph. Wanner für ihre Unterstützung bei der Herstellung der Auswertun- gen sowie C. Bumbacher für ihren Beitrag zum Konzept dieses Berichtes.

Im vergangenen Jahrzehnt sind einige interessante und bedeutsame Verände- rungen bezüglich der Entwicklung von Ehe und Familie festzustellen. Die Zahl der Heiraten ist von 1987 bis 1991 von rund 43’100 auf fast 47’600 angestiegen und ging danach bis 1996 auf etwa 40’600 zurück. Gleichzeitig stieg zunächst die Heiratshäufigkeit und fiel ab 1989 (ledige Frauen), bzw. ab 1990 (ledige Männer) auf 58% und 64%. Ausserdem fallen zwei weitere Entwicklungen auf, zunächst die Zunahme des Heiratsalters (z.B. ledige Frauen von 26,4 auf 27,3 Jahre und ledige Männer von 28,9 auf 29,7 Jahre). Ausserdem war seit 1987 eine spürbare Verschiebung zugunsten gemischt-nationalen Heiraten zu registrieren.

Noch deutlicher kann der Wandel von Ehe und Familie an der Entwicklung der Scheidungen und der Scheidungshäufigkeit illustriert werden. Von 1987 bis 1996 nahm die Zahl der Scheidungen um rund 42% zu. Diese stieg von 11’400 auf 16’200. Aufgrund der Ergebnisse von 1996 ist zu erwarten, dass 39% der Ehen durch eine Scheidung aufgelöst werden. 1987 traf dies erst für 30% zu.

1. Einführung

In diesem Beitrag wird untersucht, mit welcher Häufigkeit Paare schweizeri- scher und ausländischer Staatsangehörigkeit gegen Ende der 80er, und in der ersten Hälfte der 90er Jahre, geheiratet haben, und welche Änderungen wäh- rend dieses Zeitraumes festzustellen sind. Im zweiten Teil wird dargestellt, wieviele der seit 1987 geschlossenen Ehen bis Ende 1996 geschieden wurden.

Von besonderem Interesse ist die Frage, ob gemischt-nationale Ehen häufiger durch eine Scheidung aufgelöst wurden als diejenigen, die zwischen schweize- rischen oder zwischen ausländischen Männern und Frauen geschlossen wur- den.

Zusätzlich wird das Heirats- und das Scheidungsverhalten jener Paare unter- sucht, die im Jahr vor der Änderung des Bürgerrechtsgesetzes geheiratet ha- ben. Die Vermutung liegt nahe, dass es vor der Änderung dieses Gesetzes am 1. Januar 1992 zu einem Anstieg von Heiraten zwischen einem Schweizer und einer Ausländerin gekommen ist. Ebenso wird vermutet, dass die Scheidungs- häufigkeit dieser Gruppe von Ehepaaren grösser ist als bei den übrigen.

Die Revision des Bürgerrechtsgesetzes hatte zur Folge, dass Ausländerinnen, die nach 1991 einen Schweizer geheiratet haben, nicht mehr die schweizerische Staatsangehörigkeit als Folge der Heirat erhielten. Die Ausländerinnen sind

(6)

seither in dieser Hinsicht den Ausländern gleichgestellt. Eine erleichterte Ein- bürgerung eines ausländischen Ehegatten und einer ausländischen Ehegattin ist frühestens nach einer Ehedauer von drei Jahren und einem Aufenthalt in der Schweiz von mindestens fünf Jahren möglich. Dies gibt Anlass zur weite- ren Hypothese, dass die Scheidungshäufigkeit der Ehen von einem Schweizer mit einer Ausländerin, die 1992 oder später geschlossen wurden, während der ersten drei bzw. fünf Ehejahren tiefer liegt als dies bei den Heiratsjahrgängen 1987 bis 1991 der Fall war.

2. Daten

Grundlagen sind die Heirats- und die Scheidungsstatistik des Bundesamtes für Statistik. Die Statistik der Heiraten basiert auf den Meldungen der für die zi- vilrechtliche Eheschliessung zuständigen rund 2000 Zivilstandsämter in der Schweiz. Die Scheidungen werden von den ca. 210 Gerichten gemeldet, die in der Schweiz rechtskräftige Scheidungsurteile aussprechen.

Die seit 1987 vorliegenden Ergebnisse erlauben zwei Differenzierungen bei der Analyse der Heiraten, die bisher nicht üblich oder nicht möglich waren:

Erstens werden hier auch Heiraten einbezogen, die in der amtlichen Statistik nicht berücksichtigt werden. Nach dem bisherigen Grundsatz werden die Hei- raten nur dann in die amtliche Statistik der Schweiz aufgenommen, wenn min- destens der Mann seinen Wohnsitz vor der Heirat in der Schweiz hatte. Wohnt dagegen nur die Frau in der Schweiz, wird die Eheschliessung nicht berück- sichtigt. Diesem Grundsatz liegt die historische Erfahrung zugrunde, dass der Wohnsitz des Mannes vor der Heirat sehr oft jenen der Frau nach der Heirat bestimmt hat. Dies dürfte inzwischen nur noch teilweise zutreffen, vor allem nicht mehr bei jenen Paaren, bei denen der ausländische Mann im Ausland, die schweizerische Frau dagegen in der Schweiz gelebt haben. So, wie bis 1991 der Erwerb des Schweizer Bürgerrechts einer Ausländerin in Verbindung mit der Heirat eines Schweizers mit ein Grund für die Eheschliessung sein konnte, kann der Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis in der Schweiz für eine Person ausländischer Staatsangehörigkeit via Eheschliessung mit einem Schweizer bzw. mit einer Schweizerin die Ursache für eine Heirat sein.

Zweitens werden in diesem Beitrag die Heiraten nach dem in- und ausländi- schen Wohnsitz der Ehegatten vor der Heirat aufgeschlüsselt, wenn es sich um ausländische Staatsangehörige handelt. Damit kann die Frage beantwortet werden, ob es Unterschiede zwischen Heiraten je nach dem Wohnstaat des bzw. der ausländischen Staatsangehörigen gibt.

Die über die Scheidungen vorliegenden Daten erlauben leider nur die Diffe- renzierung nach der Staatsangehörigkeit vor der Heirat, nicht aber die weitere Unterscheidung nach dem Wohnstaat vor der Heirat. Damit kann die Frage nicht beantwortet werden, ob die Scheidungshäufigkeit von Ehen, die mögli- cherweise u.a. in Verbindung mit einer Einwanderung geschlossen wurden, sich von jener der übrigen unterscheidet.

(7)

Nicht berücksichtigt sind die in der Schweiz geschlossenen Ehen zwischen Per- sonen mit Wohnsitz im Ausland. Die zugrundeliegende Annahme lautet bei diesen Heiraten, dass die Schweiz nur als «Ort» der Heirat ausgewählt wurde, nicht aber als Wohnsitz. Von allen in der Schweiz registrierten Heiraten be- trägt der Anteil dieser Gruppe zwischen 1,1% und 1,3%.

Bezüglich des Wohnsitzes (ausländischer Wohnstaat oder schweizerische Wohngemeinde) gilt in Verbindung mit der Heirat die Besonderheit, dass die- ser zum Zeitpunkt der Eheverkündung und nicht unmittelbar zum Zeitpunkt der Ziviltrauung erhoben wird. Da zwischen Eheverkündung und Heirat min- destens drei Wochen liegen, bei ausländischen Beteiligten meist erheblich mehr, kann es bis zur Heirat zu Wohnsitzwechseln kommen in Form von einer Einwanderung oder einer Binnenwanderung. Der Umfang solcher Wanderun- gen ist nicht bekannt. Wenn im folgenden vom Wohnstaat die Rede ist, dann gilt immer jener vor der Heirat bzw. zum Zeitpunkt der Eheverkündung.

3. Heiraten

3.1 Die Staatsangehörigkeit und der Wohnstaat

Die Zahl der Heiraten stieg von 1987 bis 1991 von 45’800 auf 51’300. Sie nahm anschliessend jährlich ab und betrug 1996 noch 43’900. Wurden 1987 68,1%

aller Ehen von Schweizern mit Schweizerinnen geschlossen, betrug der ent- sprechende Anteil 1996 noch 56,2%. Die Anteile der übrigen Gruppen nah- men zu: Jener der Schweizer, die eine Ausländerin geheiratet haben, von 13,2% auf 16,8%; jener der Ausländer, die eine Schweizerin geheiratet haben, von 11% auf 13,5%, und schliesslich jener der Heiraten zwischen ausländi- schen Staatsangehörigen von 7,7% auf 13,5%.

Vier Fünftel der Zunahme der Heiraten zwischen Schweizern und Auslände- rinnen ist auf jene Ausländerinnen zurückzuführen, die vor ihrer Hochzeit im Ausland gelebt haben und - vermutlich - in Verbindung mit der Eheschliessung in die Schweiz eingewandert sind. 1996 wurden ausserdem 7,4% aller Ehen von einem Ausländer mit Wohnsitz im Ausland und einer Frau mit Wohnsitz in der Schweiz geschlossen. Dabei waren 5,6% der Ehefrauen Schweizerinnen und 1,8% Ausländerinnen. Auch bei diesen Heiraten wird angenommen, dass die Paare nach ihrer Eheschliessung ihren ersten gemeinsamen Wohnsitz in der Schweiz hatten.

Die unterschiedliche Entwicklung kann akzentuiert dargestellt werden, wenn die gruppenspezifischen Werte des Ausgangsjahres 1987 jeweils gleich 100 ge- setzt werden. Grafik G1 (links) zeigt die Entwicklung der jeweiligen Gruppe nach der Staatsangehörigkeit vor der Heirat. Insgesamt ist von 1987 bis 1991 eine leichte Zunahme auf 112% zu erkennen mit anschliessendem Rückgang auf 96%. Der Rückgang der Heiraten von Schweizern mit Schweizerinnen ist fast kontinuierlich. Von dieser Gruppe haben 1996 im Vergleich zu 1987 nur

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noch 80% geheiratet. Auf 121% sind die Heiraten von Schweizern mit Aus- länderinnen gestiegen mit einem bemerkenswerten Höchstwert von 151% im Jahr 1991, auf den noch näher eingegangen wird.

Die mit 68% höchste Zunahme am Ende der Periode gegenüber 1987 weisen die Heiraten zwischen ausländischen Staatsangehörigen auf. 1992 erreichte die Zunahme sogar 77%. Neben der im allgemeinen höheren Heiratshäufigkeit der ausländischen Bevölkerung schlägt sich hier die Zunahme der ausländi- schen Wohnbevölkerung im heiratsintensiven Alter nieder. Die Heiraten von

1*

Staatsang.

Mann / Frau

Heiraten nach Staatsangehörigkeit und Wohnstaat vor der Heirat 1987-1996 (in %)

CH/CH CH/CH+A 68,1 63,9 58,3 59,8 58,2 58,1 56,2

CH/A CH/CH 6,5 6,1 7,4 5,4 6,9 7,2 7,2

CH/A CH/A 6,7 7,7 10,4 7,6 8,6 9,1 9,6

CH/A Total 13,2 13,9 17,8 13,0 15,6 16,2 16,8

A/CH CH/CH+A 6,3 7,2 7,5 8,4 7,8 7,7 7,9

A/CH A/CH 4,7 5,5 5,6 6,0 5,4 5,6 5,6

A/CH Total 11,0 12,7 13,1 14,4 13,3 13,3 13,5

A/A CH/CH 4,6 5,3 5,8 6,8 7,3 7,2 8,0

A/A CH/A 1,9 2,5 3,2 3,9 3,9 3,6 3,7

A/A A/CH 1,3 1,6 1,8 2,1 1,8 1,6 1,8

A/A Total 7,7 9,5 10,8 12,7 13,0 12,4 13,5

Total abs. (= 100%) 45 792 48 531 51 336 49 039 45 718 43 997 43 885 Total gemäss offizieller

Statistik 43 063 45 066 47 567 45 080 42 411 40 820 40 649 Wohnstaat

Mann / Frau

1987 1989 1991 1992 1994 1995 1996

8 8 8 9 9 0 9 1 9 2 9 3 9 4 9 5 9 6

0

5 0 1 0 0 1 5 0 2 0 0 2 5 0 3 0 0

G 1

S t a a t s a n g e h ö r i g k e i t S t a a t s a n g e h ö r i g k e i t u n d W o h n s t a a t

8 8 8 9 9 0 9 1 9 2 9 3 9 4 9 5 9 6

0

5 0 1 0 0 1 5 0 2 0 0 2 5 0 3 0 0

C H / A - C H / C H C H / A - C H / A ( M a n n / F r a u - W o h n s t a a t )

H e i r a t e n n a c h S t a a t s a n g e h ö r i g k e i t u n d W o h n s t a a t v o r d e r H e i r a t 1 9 8 7 - 1 9 9 6 ( 1 9 8 7 = 1 0 0 )

© B u n d e s a m t f ü r S t a t i s t i k

1 9 8 7 1 9 8 7

C H / C H C H / A

A / C H A / A

T o t a l ( M a n n / F r a u - S t a a t s a n g e h ö r i g k e i t )

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2 Gundlagen: Nur Heiraten gemäss der offiziellen Statistik. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf alle Heiraten, d.h. unabhängig vom Zivilstand vor der Heirat. Dies ist die Auswirkung der aus datentechnischen Gründen bisher fehlenden Möglichkeit, die Scheidungen nach dem Zivilstand vor der Heirat aufgliedern zu können. Dieser Mangel ist seit dem 1.01.1998 behoben, nachdem die neue Erhebung der gerichtlichen Auflösungen der Ehen die entsprechende Information enthält. Zu ergänzen ist, dass die Zahl der ledig Heiratenden seit 1987 rückläufig ist (Männer von 35’608 auf 32’400; Frauen von 37’027 auf 33’400). Umgekehrt ist jene der nicht ledig Heiratenden im gleichen Zeitraum gestiegen (Männer von 7455 auf 8300, Frauen von 6036 auf 7300).

Ausländern mit Schweizerinnen stieg kontinuierlich bis 1992 auf 140% und fiel anschliessend auf 117% zurück, knapp unter den Wert der Schweizer, die eine Ausländerin geheiratet haben.

Bezieht man auch den Wohnsitz vor der Heirat ein, dann sind einige markante Unterschiede zu erkennen. Bei den Heiraten von Ausländern mit Schweizerin- nen ist dies allerdings nicht der Fall, wenn einer der beiden Ehepartner im Ausland gelebt hat. Anders dagegen, wie ebenfalls aus der Grafik G1 hervor- geht, sieht es bei den Heiraten eines Schweizers mit einer Ausländerin aus:

Wohnte die ausländische Frau vor der Heirat im Ausland, betrug die Zunahme 1996 36% gegenüber nur 7%, wenn sie in der Schweiz wohnhaft war.

Die 1996 mit 90% mit Abstand höchste Zunahme erreichten jene Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz, die sich mit einer Ausländerin mit Wohnsitz im Ausland verheiratet haben. Demgegenüber fiel die Zunahme von 35% bei den Heiraten zwischen Ausländern mit Wohnsitz im Ausland und Ausländerinnen mit Wohnsitz in der Schweiz vergleichsweise niedrig aus.

3.2 Das Alter der Ehefrau bei der Heirat

Von 1987 bis 1996 ist das durchschnittliche Alter der unter 50jährigen Frauen bei der Erstheirat von 26,4 auf 27,3 Jahre (gewichtetes Mittel) gestiegen2. Die- ses Ergebnis lässt eine deutliche Verschiebung zugunsten der Heiraten in die

2*

Staatsang.

Mann / Frau

Heiraten nach Staatsangehörigkeit, Wohnstaat der Ehegatten und Alter der Frau vor der Heirat 1987 und 1996 (in %)

CH/CH CH/CH+A 64,5 41,9 72,0 61,6 62,1 55,1 65,5 62,4

CH/A CH/CH 5,8 6,8 6,4 7,6 8,4 7,0 7,3 5,2

CH/A CH/A 6,6 10,9 6,5 9,0 7,9 10,4 6,7 7,0

CH/A Total 12,4 17,8 12,9 16,6 16,3 17,4 14,0 12,3

A/CH CH/CH+A 6,2 7,7 5,8 7,1 8,3 10,6 8,4 10,1

A/CH A/CH 4,7 5,7 4,1 4,6 6,9 8,1 5,6 9,5

A/CH Total 10,9 13,4 9,9 11,7 15,2 18,7 14,0 19,6

A/A CH/CH 7,5 17,3 2,9 5,8 3,5 4,2 4,1 2,9

A/A CH/A 2,6 6,0 1,5 3,2 1,8 3,0 1,6 1,4

A/A A/CH 2,1 3,7 0,7 1,1 1,1 1,5 0,9 1,4

A/A Total 12,2 27,0 5,1 10,2 6,3 8,8 6,5 5,7

Total abs. (= 100%) 15 615 9 645 23 631 25 412 5 521 7 281 1 025 1 547 Wohnstaat

Mann / Frau

Alter der Frau vor der Heirat

<25 Jahre 25-34 Jahre 35-49 Jahre 50+ Jahre

1987 1996 1987 1996 1987 1996 1987 1996

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höheren Altersgruppen erwarten. Allerdings zeigen die nach dem Alter der Frau vor der Heirat differenzierten Ergebnisse, dass sich die Veränderungs- raten je nach der Staatsangehörigkeit stark voneinander unterscheiden.

Der Gesamtrückgang des Anteils der Heiraten von Schweizern mit Schweize- rinnen (-11,9 Punkte auf 56,2%) ist in erster Linie eine Folge des um 22,6 Punkte zurückgegangenen Anteils bei den unter 25jährigen Frauen. Bei den übrigen Altersgruppen beträgt der entsprechende Rückgang nur zwischen 7,3 und 3,1 Punkte.

Die gesamte Zunahme des Anteils von Heiraten zwischen Schweizern und Ausländerinnen (+3,6 Punkte auf 16,8%) konzentriert sich auf die Frauen bis 34 Jahre (unter 25 Jahre: 5,5; 25-34 Jahre: 4,4). Dagegen zeigt sich bei den älteren Ausländerinnen nur eine geringe Zunahme des Anteils zwischen 1987 und 1996.

Bei den Heiraten von Ausländern mit Schweizerinnen ist die Situation gegen- über den eben beschriebenen fast umgekehrt. Die Gesamtzunahme des An- teils (+2,5 Punkte auf 13,5%) ist in erster Linie auf die überdurchschnittliche Zunahme bei den 50jährigen und älteren Frauen (+5,6 Punkte) und bei den 35-49jährigen (+3,5 Punkte) zurückzuführen. Bei den übrigen Altersgruppen liegt die Zunahme des Anteils nahe beim Gesamtwert.

Der Gesamtzuwachs bei den Heiraten zwischen ausländischen Staatsangehöri- gen (+5,8 Punkte auf 13,5%) ist mit +14,8 Punkte auf 27,0% weitgehend auf vermehrte Heiraten von unter 25jährigen Ausländerinnen zurückzuführen.

Mit +5,1 Punkten liegt die Zunahme bei den 25-34jährigen Frauen nahe beim Gesamtwert. Mit zunehmendem Alter sinkt der Anteil der Ausländerinnen, die einen Ausländer geheiratet haben. Aus der Perspektive der einzelnen Gruppen sind teilweise spektakuläre Veränderungen zu erkennen, wobei man sich bewusst bleiben muss, dass die Zahl der Heiraten je Gruppe unterschied- lich hoch ist. Die Grafik G2 vermittelt einen Einblick in die Zu- und Abnahme der Heiraten.

Bei den Heiraten von unter 25jährigen Frauen ist der Rückgang 1996 auf 62%

gegenüber 1987 in erster Linie die Folge des sehr tief gefallenen Wertes bei den Schweizern, die eine junge Schweizerin geheiratet haben. Ebenfalls rückläufig, aber deutlich schwächer, sind die Heiraten von Ausländern mit jungen Schwei- zerinnen und von Schweizern mit jungen Ausländerinnen. Stark ansteigend ist dagegen die Zahl der Heiraten von Ausländern mit Ausländerinnen im Alter von unter 25 Jahren.

Ein ähnliches Bild ergibt sich, wenn auch bezüglich des Rückgangs erheblich weniger ausgeprägt, bei den Frauen, die im Alter von 25 bis 34 Jahren geheira- tet haben. Die Zahl der Heiraten von Ausländern mit Ausländerinnen in dieser Altersgruppe hat noch stärker zugenommen als bei der jüngsten Alters- gruppe, und zwar 1996 auf mehr als das Doppelte im Vergleich zu 1987.

(11)

Anders die Ergebnisse bei den Heiraten von 35-49jährigen Frauen: Hier ist zunächst eine Gesamtzunahme von 32% festzustellen. Diese verteilt sich auf alle vier Gruppen, am geringsten mit 17% auf die Heiraten von Schweizern mit Schweizerinnen und am höchsten, wie schon bei den ersten beiden Altersgrup- pen, auf Ausländer, die eine Ausländerinnen geheiratet haben.

Zugenommen haben auch die Heiraten von 50jährigen und älteren Frauen.

Die Ergebnisse weichen aber in zwei Fällen deutlich von jenen der 35-49jähri- gen ab: Die mit Abstand weit höchste Zunahme, auf deutlich über das Doppel- te, erreichten nun die Ausländer, die eine Schweizerin geheiratet haben. Dem- gegenüber liegen die bei den übrigen Altersgruppen immer höchsten Werte bei den Ausländern, die eine ältere Ausländerin geheiratet haben, nun am unteren Ende der Skala.

Aufgrund der starken Einwanderungen während der Berichtsperiode und der Altersstruktur der ausländischen Wohnbevölkerung überrascht es nicht, dass die höchsten Zunahmeraten bei den bis unter 50jährigen Frauen bei den Hei-

8 8 8 9 9 0 9 1 9 2 9 3 9 4 9 5 9 6

0

5 0 1 0 0 1 5 0 2 0 0 2 5 0 3 0 0

8 8 8 9 9 0 9 1 9 2 9 3 9 4 9 5 9 6

0

5 0 1 0 0 1 5 0 2 0 0 2 5 0 3 0 0

( M a n n / F r a u )

G 2 H e i r a t e n n a c h S t a a t s a n g e h ö r i g k e i t u n d A l t e r d e r F r a u 1 9 8 7 - 1 9 9 6 ( 1 9 8 7 = 1 0 0 )

8 8 8 9 9 0 9 1 9 2 9 3 9 4 9 5 9 6

0

5 0 1 0 0 1 5 0 2 0 0 2 5 0 3 0 0

8 8 8 9 9 0 9 1 9 2 9 3 9 4 9 5 9 6

0

5 0 1 0 0 1 5 0 2 0 0 2 5 0 3 0 0

C H / C H C H / A

A / C H A / A

© B u n d e s a m t f ü r S t a t i s t i k

< 2 5 J a h r e 2 5 - 3 4 J a h r e

3 5 - 4 9 J a h r e 5 0 + J a h r e

1 9 8 7 1 9 8 7

1 9 8 7 1 9 8 7

T o t a l

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raten zwischen ausländischen Personen zu registrieren sind. Die hohen Zunahmeraten der Ausländer, die eine ältere Schweizerin geheiratet haben, scheinen eine besondere Absicht anzuzeigen. Möglicherweise handelt es sich hier teilweise um Heiraten, bei denen Überlegungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltsstatus des ausländischen Mannes eine Rolle gespielt haben.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Zunahme noch deutlich höher ist, wenn der Ausländer, der eine ältere Schweizerin geheiratet hat, vor der Heirat seinen Wohnsitz im Ausland und nicht in der Schweiz hatte.

3.3 Der Altersunterschied der Ehegatten

Neben dem Alter der Ehefrau bei der Heirat erwarten wir auch bei der Diffe- renzierung nach dem Altersunterschied der Ehegatten seit 1987 unterschiedli- che Entwicklungen. Es scheint, dass der Altersunterschied noch deutlicher selektiert als das Alter der Ehefrau.

Im Vergleich zum Gesamtrückgang des Anteils der Heiraten von Schweizern mit Schweizerinnen (-11,9 Punkte auf 56,2%) fällt in erster Linie ein Ergebnis auf: Um 20,4 Punkte auf 24,1% ist er gesunken, wenn die Frau mindestens 20 Jahre älter oder jünger war. Heiraten mit einem sehr hohen Altersunterschied sind in dieser Gruppe also weit überdurchschnittlich gesunken. Weniger ausge- prägt ist diese Aussage mit einem Rückgang um 15,5 Punkte auf 43,4% bei jenen Heiraten, bei denen die Frau 10 bis 19 Jahre jünger war als der Mann.

Bei den übrigen Heiraten dieser Gruppe bewegten sich die rückläufigen An- teile ungefähr im Bereich des Gesamtrückgangs.

3*

Staatsang.

Mann / Frau

Heiraten nach Staatsangehörigkeit und Wohnstaat vor der Heirat sowie Altersunterschied der Ehegatten 1987 und 1996 (in %)

CH/CH CH/CH+A 71,2 61,6 68,0 54,6 58,9 43,4

CH/A Total 11,5 13,5 12,8 17,1 21,5 31,2

A/CH Total 10,0 12,4 10,6 12,0 11,2 10,5

A/A Total 7,3 12,6 8,6 16,3 8,4 14,9

Total abs. (=100%) 28 686 26 213 9 900 9 263 4 031 4 336 Wohnstaat

Mann / Frau

Altersunterschied in Jahren (Minuswerte: Frau jünger, Pluswerte: Frau älter)

0 bis +/- 4 -5 bis -9 -10 bis -19

1987 1996 1987 1996 1987 1996

3*

Staatsang.

Mann / Frau

CH/CH CH/CH+A 44,5 24,1 57,2 49,3 41,8 30,1

CH/A Total 30,6 45,3 16,4 16,0 16,1 8,6

A/CH Total 15,5 18,8 19,3 23,8 34,8 49,8

A/A Total 9,4 11,8 7,0 11,0 7,3 11,5

Total abs. (=100%) 735 1 079 1 825 2 169 615 825

Wohnstaat Mann / Frau

Altersunterschied in Jahren (Minuswerte: Frau jünger, Pluswerte: Frau älter)

- / +20 und mehr +5 bis +9 +10 bis +19

1987 1996 1987 1996 1987 1996

(13)

Noch stärker ausgeprägt sind die Veränderungen bei der Gruppe der Schwei- zer, die sich mit Ausländerinnen verheiratet haben. Im Vergleich zur Gesamt- zunahme um 3,6 Punkte (auf 16,8%) sticht die verstärkte Zunahme um 14,7 Punkte (auf 45,3%) bei einer Heirat mit einer 20 und mehr Jahre (fast immer) jüngeren Ausländerin hervor. Auch bei den 10-19 Jahre jüngeren Auslände- rinnen ist die Zunahme mit 9,7 Punkten (auf 31,2%) weit über dem Durch- schnitt. Umgekehrt ist der Anteil um 7,5 Punkte (auf 8,6%) gesunken, wenn die Frau 10-19 Jahre älter war als der Mann. Heirateten Schweizer Auslände- rinnen, bevorzugten sie offenbar in vermehrtem Ausmass deutlich jüngere Ehefrauen.

Der Altersunterschied bei gemischt ausländisch-schweizerischen Paaren (er Ausländer, sie Schweizerin) bewegte sich mit einer Ausnahme im Rahmen der Gesamtzunahme von 2,5 Punkten (auf 13,5%). Mit der Zunahme der Heiraten mit einer um 10-19 Jahre älteren Schweizerin von 15 Punkten (auf 49,8%) wur- de die Tendenz zur vermehrten Heirat weiter gefestigt.

Im Gegensatz zu den übrigen Gruppen lässt der Altersunterschied bei den Heiraten von Ausländern mit Ausländerinnen keine spürbare Differenzierung erkennen. Die Veränderungsraten bewegen sich in der Grössenordnung der Gesamtzunahme von 5,8 Punkten. Ausserdem ist festzustellen, dass sich 1996 alle Anteile je Altersunterschied mit zwischen 11% und 16,3% auf der, vergli- chen mit den übrigen Gruppen, mit Abstand geringsten Bandbreite bewegen.

Das heisst, dass der Altersunterschied in dieser Gruppe mit Abstand den geringsten selektiven Einfluss auf die Eheschliessungen ausübte.

Wie schon bei der Differenzierung nach dem Alter der Ehefrau können auch beim Altersunterschied Tendenzen der Pluralisierung festgestellt werden. Bei einem Altersunterschied zwischen +/- 0 bis 4 Jahren liegen die Veränderungs- raten je Gruppe nahe beim Gesamtergebnis (s. Kap. 3.1). Dies gilt - mit Aus- nahme der Heiraten zwischen ausländischen Staatsangehörigen - auch dann, wenn die Frau 5 bis 19 Jahre jünger war als der Ehemann. Anders dagegen verlief die Entwicklung, wenn die Frau 5 bis 19 Jahre älter war. Hier ist einer- seits kein Rückgang der Heiraten von Schweizern mit Schweizerinnen mehr festzustellen. Im gleichen Trend liegen bei diesem Altersunterschied die Veränderungsraten bei den Heiraten von einem Schweizer mit einer Auslän- derin. Andererseits nähert sich die Zunahme der Heiraten von Ausländern mit Schweizerinnen der stark überdurchschnittlichen Zunahme der Heiraten zwi- schen ausländischen Staatsangehörigen.

Die Veränderungsraten bei einem Altersunterschied von 20 und mehr Jahren sind teilweise sehr hoch, was u.a. auch auf die vergleichsweise tiefen absoluten Zahlen zurückzuführen ist. Dennoch ist erwähnenswert, dass bei diesem Al- tersunterschied die Zahl der Heiraten von Schweizern mit Schweizerinnen seit 1987 um 20% gesunken ist. Dagegen hat sich jene der Schweizer, die eine 20 und mehr Jahre jüngere Ausländerin geheiratet haben, mehr als verdoppelt.

Mit rund 80% sind die Zuwachsraten auch bei den übrigen Heiraten mit einem sehr hohen Altersunterschied (Ausländer/Schweizerin und Ausländer/Aus- länderin) weit von der Abnahme bei Schweizern/Schweizerinnen entfernt.

(14)

Interessant sind schliesslich die - unabhängig vom Altersunterschied - stets höheren Veränderungsraten bei den Heiraten eines Schweizers mit einer Aus- länderin mit Wohnsitz im Ausland im Vergleich mit Ausländerinnen, die ihren Wohnsitz in der Schweiz hatten. Im umgekehrten Fall, d.h. bei Heiraten zwi- schen einem Ausländer und einer Schweizerin ist die Situation differenzierter:

Abgesehen von den fast gleich geringen Veränderungsraten bei einem Altersunterschied zwischen +/- 0 bis 4 Jahren haben nur die ab 5 Jahren jünge-

8 8 8 9 9 0 9 1 9 2 9 3 9 4 9 5 9 6

0

5 0 1 0 0 1 5 0 2 0 0 2 5 0 3 0 0

8 8 8 9 9 0 9 1 9 2 9 3 9 4 9 5 9 6

0

5 0 1 0 0 1 5 0 2 0 0 2 5 0 3 0 0

8 8 8 9 9 0 9 1 9 2 9 3 9 4 9 5 9 6

0

5 0 1 0 0 1 5 0 2 0 0 2 5 0 3 0 0

8 8 8 9 9 0 9 1 9 2 9 3 9 4 9 5 9 6

0

5 0 1 0 0 1 5 0 2 0 0 2 5 0 3 0 0

G 3 H e i r a t e n n a c h S t a a t s a n g e h ö r i g k e i t v o r d e r H e i r a t u n d A l t e r s u n t e r s c h i e d d e r E h e g a t t e n 1 9 8 7 - 1 9 9 6 ( 1 9 8 7 = 1 0 0 )

+ / - 0 b i s 4 J a h r e - 5 b i s - 9 J a h r e

- 1 0 b i s - 1 9 J a h r e 5 b i s 9 J a h r e

© B u n d e s a m t f ü r S t a t i s t i k

8 8 8 9 9 0 9 1 9 2 9 3 9 4 9 5 9 6

0

5 0 1 0 0 1 5 0 2 0 0 2 5 0

3 0 0 1 0 b i s 1 9 J a h r e

M i n u s w e r t e : F r a u j ü n g e r a l s M a n n P l u s w e r t e : F r a u ä l t e r a l s M a n n

C H / C H C H / A A / C H A / A

1 9 8 7 1 9 8 7

1 9 8 7 1 9 8 7

1 9 8 7

( M a n n / F r a u ) T o t a l

(15)

ren Schweizerinnen häufiger einen Ausländer mit Wohnsitz im Ausland als in der Schweiz geheiratet. Hingegen haben die ab 5 Jahre älteren Schweizerinnen vermehrt einen Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz geheiratet.

3.4 Die Heiraten 1991 von Schweizern mit Ausländerinnen

Auf die ausserordentlich hohe Zahl der Heiraten zwischen Schweizern und Ausländerinnen im Jahr 1991 in Verbindung mit der Änderung des Bürgerrechtsgesetzes ist verschiedentlich hingewiesen worden. In der Tat war diese Zunahme von 28% im Vergleich zum Vorjahr auf fast 9200 die Hauptur- sache für die höchste Zahl der Eheschliessungen im Jahr 1991 während der hier betrachteten Periode. Ohne diese Zunahme wäre die Zahl der Heiraten in diesem Jahr deutlich unter dem Vorjahr geblieben. Es sollen abschliessend einige Besonderheiten der zeitlichen Verteilung der Heiraten zwischen Schweizern und Ausländerinnen und ihrer Staatsangehörigkeit in diesem Jahr dargestellt werden.

Überraschend ist die zeitliche Verteilung dieses Heiratsbooms. Obwohl früh- zeitig bekannt war, dass Ausländerinnen ab dem 1. Januar 1992 bei Heirat mit einem Schweizer nicht mehr die schweizerische Staatsangehörigkeit erhalten würden, wurde, wie aus der Grafik G4 hervorgeht, bis zum September 1991 fast in demselben Rahmen geheiratet wie bei den übrigen Gruppen. Mit Aus- nahme der Ausländer/Ausländerinnen erreichten alle Gruppen ihre saisona- len Spitzenwerte im Mai und im August. Im Oktober nahm die Zahl der Heira- ten von Schweizern mit Ausländerinnen unterdurchschnittlich ab, im Novem- ber erreichte sie ungefähr den Stand vom September und nahm dann im De- zember schlagartig auf das 2,3fache zu. Natürlich ist zu berücksichtigen, dass die Beschaffung der zur Heirat notwendigen Papiere einige Zeit beansprucht.

0

5 0 1 0 0 1 5 0 2 0 0 2 5 0 3 0 0

C H / C H C H / A

A / C H A / A

0

5 0 1 0 0 1 5 0 2 0 0 2 5 0 3 0 0

C H / C H C H / A

© B u n d e s a m t f ü r S t a t i s t i k

G 4

( M a n n / F r a u )

S t a a t s a n g e h ö r i g k e i t W o h n s t a a t

( M a n n / F r a u )

T o t a l T o t a l

H e i r a t e n v o n S c h w e i z e r n m i t A u s l ä n d e r i n n e n n a c h d e m H e i r a t s m o n a t 1 9 9 1 ( J u n i = 1 0 0 )

Jan. Feb. Apr. Mai Aug. Okt. Nov. Dez.

rz Sept. Jan. Feb. Apr. Mai Aug. Okt. Nov. Dez.

rz Sept.

Juni Juli

Juni Juli

(16)

Dennoch scheinen viele Paare bis zum letztmöglichen Zeitpunkt gewartet zu haben, ehe sie sich zur Heirat entschlossen.

Grafik G4 zeigt ausserdem, dass die Veränderungsraten der Heiraten mit einer im Ausland lebenden Ausländerin bis zum September jeweils nur leicht über jenen einer bereits in der Schweiz lebenden Ausländerin lagen. In den Mona- ten Oktober und November trennten sich die beiden Kurven deutlich und stie- gen im Dezember parallel und sehr steil an. Die Unterschiede waren aber auch im Dezember bemerkenswert. Die Zahl der Heiraten eines Schweizers mit ei- ner im Ausland lebenden Ausländerin stieg fast auf das 2,8fachte des Juni- wertes an, jener mit einer Ausländerin mit Wohnsitz in der Schweiz «nur» auf das 1,9fache.

Die Aufschlüsselung nach der Staatsangehörigkeit3 der Ausländerinnen, die 1991 einen Schweizer geheiratet haben, ergibt ein weiteres differenziertes Bild.

Bei den Europäerinnen, Grafik G5 links, ist der Anstieg erst im Dezember zu bemerken, bei den Ausländerinnen aus den übrigen Kontinenten, Grafik G5 rechts, dagegen begann er bereits im Oktober. Bei beiden Gruppen fand aber die verstärkte Zunahme auch erst im Dezember statt.

3 Die Ausländerinnen wurden zu folgenden Gruppen zusammengefasst :

- Südeuropa: Albanien, Andorra, Griechenland, Italien, Jugoslawien, Malta, Monaco, Portugal, San Marino, Spanien, Türkei, Vatikanstadt, Zypern, Kroatien, Slowenien, Bosnien-Herzegowina, Mazedo- nien

- Nordwesteuropa: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

- Südosteuropa: Bulgarien, Polen, Rumänien, Ungarn, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Estland, Lettland, Litauen, Moldau, Russland, Ukraine, Belarus.

- Asien - Afrika

- Amerika und Australien

0

5 0 1 0 0 1 5 0 2 0 0 2 5 0 3 0 0 3 5 0 4 0 0 4 5 0

C H / S ü d e u r o p a C H / S ü d o s t e u r o p a

C H / T o t a l E u r o p a

0

5 0 1 0 0 1 5 0 2 0 0 2 5 0 3 0 0 3 5 0 4 0 0 4 5 0

C H / A s i e n C H / A f r i k a

C H / A m e r i k a + A u s t r a l i e n C H / T o t a l N i c h t e u r o p a

© B u n d e s a m t f ü r S t a t i s t i k

G 5

( M a n n / F r a u ) ( M a n n / F r a u )

H e i r a t e n v o n S c h w e i z e r n m i t A u s l ä n d e r i n n e n n a c h i h r e r S t a a t s - a n g e h ö r i g k e i t v o r d e r H e i r a t u n d d e m H e i r a t s m o n a t 1 9 9 1 ( J u n i = 1 0 0 )

C H / N o r d w e s t e u r o p a

Jan. Feb. Apr. Mai Aug. Okt. Nov. Dez.

rz Sept. Jan. Feb. Apr. Mai Aug. Okt. Nov. Dez.

rz Sept.

Juni Juli

Juni Juli

(17)

Den höchsten Anstieg im Dezember, auf das 4,1fache des Juniwertes, verzeich- neten die Südosteuropäerinnen. Mit 2,6 bis 2,9 lagen die entsprechenden Wer- te bei den Afrikanerinnen, Asiatinnen und Amerikanerinnen/Australierinnen nahe nebeneinander. Bei den Nordwesteuropäerinnen stieg er auf 220% und am geringsten bei den Südeuropäerinnen auf 170% des Juniwertes. Zu ergän- zen sind diese Ergebnisse mit der Feststellung, dass die Zuwachsraten bei allen Gruppen grösser waren, wenn die Ausländerinnen vor ihrer Heirat mit einem Schweizer im Ausland gelebt haben als dann, wenn sie in der Schweiz wohn- haft waren.

Diese Ergebnisse lassen vermuten, dass der Erwerb des Schweizerbürger- rechts ein Faktor war bei den Heiraten von Schweizern mit Ausländerinnen gegen Ende des Jahres 1991, besonders bei jenen Ausländerinnen, die vor der Heirat im Ausland gelebt haben. Es wird im nächsten Kapitel zu zeigen sein, ob sich diese Gruppen durch eine besondere Scheidungshäufigkeit auszeich- nen, bzw. ob die Hypothese der Bürgerrechtsehen auf der Grundlage dieser Ergebnisse gestützt werden kann4.

4. Scheidungen

Wie eingangs bereits erwähnt, ist es aus datentechnischen Gründen nicht mög- lich, die Scheidungshäufigkeit nach dem Wohnsitz vor der Heirat zu differen- zieren. Aufgrund der geringen absoluten Zahlen wird ausserdem auf die Un- terscheidung nach der Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Scheidung ver- zichtet. Andererseits können die Ergebnisse in diesem Kapitel mittels der Scheidungsziffern dargestellt werden. Diese beziehen sich direkt auf die Zahl der geschlossenen Ehen und können somit die realen Anteile jener Ehen bezeichnen, die geschieden wurden.

Wir befassen uns in diesem Kapitel mit den Ehen, die seit 1987 geschlossen und durch eine Scheidung wieder aufgelöst wurden. Die Scheidungshäufigkeit wird, in ähnlicher Weise wie die Heiraten im vorangegangenen Kapitel, nach der Staatsangehörigkeit der beiden Ehegatten vor der Heirat differenziert.

Von besonderer Bedeutung ist darüber hinaus die Dauer der Ehe. Wir beant- worten ferner die Frage, ob das Alter der Ehefrau bzw. der Altersunterschied der Ehegatten zu unterschiedlich hohen Scheidungshäufigkeiten führen. Im abschliessenden Vergleich wird die Scheidungshäufigkeit jener Ehen unter- sucht, die von Schweizern mit Ausländerinnen im Jahr 1991 geschlossen wur- den. Dabei steht die Frage im Vordergrund, ob vor allem jene Ehen einem besonders hohen Scheidungsrisiko ausgesetzt waren, die erst kurz vor dem Wechsel des Bürgerrechtsgesetzes, d.h. von Oktober bis Dezember 1991, geschlossen wurden.

4 Es ist darauf hinzuweisen, dass, wie aus Kap. 3.1 hervorgeht, während der ganzen Periode immer mehr Heiraten zwischen Schweizern und im Ausland lebenden Ausländerinnen geschlossen wurden als Heira- ten zwischen Schweizern mit in der Schweiz lebenden Ausländerinnen. Besonders bemerkenswert ist dies seit 1992, d.h. seit die Ausländerinnen nicht mehr die schweizerische Staatsangehörigkeit in Verbindung mit der Heirat mit einem Schweizer erhalten. Ab 1992 kann dem Erwerb des Bürgerrechts nicht mehr dieselbe Bedeutung zugemessen werden als zuvor. Denkbar ist, dass die Erlangung einer einigermassen gesicherten Aufenthaltserlaubnis der Ausländerin in Verbindung mit der Heirat mit einem Schweizer teilweise an die Stelle des direkten Bürgerrrechtserwerbs getreten ist.

(18)

Von den seit 1987 geschlossenen 474’066 Ehen wurden bis Ende 1996 40’114 geschieden. Dies entspricht einem Anteil von 8,5%. Wie aus der Tabelle T4 weiter hervorgeht, ist die Scheidungsziffer je nach der Staatsangehörigkeit vor der Heirat unterschiedlich hoch: Von den zwischen schweizerischen Staatsan- gehörigen geschlossenen Ehen wurden bisher 6,9% geschieden. Die Anteile bei den anderen Ehen liegen deutlich höher, 9,8% bei den schweizerisch-aus- ländischen und 9,6% bei den ausländischen Ehen. Mit 13,3% ist der Anteil der Ehen, die von einem Ausländer mit einer Schweizerin geschlossen wurde, mit Abstand am höchsten.

Als erstes Ergebnis kann daher festgehalten werden, dass von den geschlosse- nen Ehen eines Schweizers mit Schweizerin unterdurchschnittlich viele ge- schieden wurden. Die gemischtnationalen und die zwischen ausländischen Staatsangehörigen geschlossenen Ehen dagegen waren von einer überdurch- schnittlich hohen Scheidungshäufigkeit geprägt.

4.1 Die Ehedauer

Was sich aus der ersten Übersicht abgezeichnet hat, wird unter Berücksichti- gung der Ehedauer differenziert bestätigt. Unabhängig vom Heiratsjahrgang liegen die Scheidungsziffern der schweizerischen Paare mit Abstand am tief- sten. Vom Heiratsjahrgang 1987 waren neun Jahre danach, d.h. bis Ende 1996, nur 12,6% der Ehen geschieden. Von den Paaren von Schweizern mit Auslän- derinnen traf dies nach derselben Dauer bereits auf 22,6% zu. Mit 23,3% nur wenig darüber lag der Wert bei den ausländischen Ehepaaren und mit 27,3%

am höchsten bei den ausländisch-schweizerischen Paaren.

Während der ersten Ehejahren ist hingegen, wie ebenfalls aus der Grafik G6 hervorgeht, die Rangfolge der Scheidungshäufigkeit nicht dieselbe wie eben beschrieben. Bei den Heiratsjahrgängen 1987 bis 1991 war die Scheidungs- häufigkeit der schweizerisch-ausländischen Paare zu Beginn der Ehe minde- stens gleich hoch oder sogar höher als jene der ausländisch-schweizerischen Paare. Sehr ausgeprägt gilt dies für den Heiratsjahrgang 1991. Hier kann ver- mutet werden, worauf noch näher einzugehen ist, dass es vor allem die gegen

4*

Staatsangehörigkeit vor der Heirat

Heiraten nach Staatsangehörigkeit vor der Heirat und Scheidungen 1987-1996

CH/CH 290 609 61,3 20 058 50,0 6,9

CH/A 70 099 14,8 6 891 17,2 9,8

A/CH 61 500 13,0 8 166 20,4 13,3

A/A 51 858 10,9 4 999 12,5 9,6

Total 474 066 100 40 114 100 8,5

Heiraten 1987-1996

Scheidungen von Ehen, die 1987-1996 geschlossen wurden

Scheidungen 1987 bis 1996 in

% der in der gleichen Periode geschlossenen Ehen (Scheidungsziffer)

Mann / Frau absolut in % absolut in %

(19)

Ende des Jahres 1991 geschlossenen Ehen von Schweizern mit Ausländerin- nen waren, die überdurchschnittlich schnell wieder geschieden wurden. Bei den Heiratsjahrgängen 1992 und 1993 dagegen sank die Scheidungshäufigkeit innerhalb der ersten Ehejahren sogar unter jene der ausländischen Paare.

Dem allgemeinen Trend der Zunahme folgend, kann der Tabelle T5 entnom- men werden, dass auch die Scheidungshäufigkeit nach einer Ehedauer bis zu vier Jahren zugenommen hat, allerdings bisher nur bis zum Heiratsjahrgang 1991. Die Zunahme ist in erster Linie bedingt durch jene der schweizerischen und der schweizerisch-ausländischen Paare. Der Heiratsjahrgang 1992 verhielt sich innerhalb der ersten vier Ehejahren allerdings gegen den Trend. Diese Umkehr betraf alle Gruppen, am stärksten die schweizerisch-ausländischen und die ausländischen Ehepaare. Nachdem der Querschnittsindikator, d.h. die zusammengefasste Scheidungsziffer, weiterhin eine steigende Tendenz auf- weist und inzwischen bei 39% angekommen ist, ist die Zunahme der Gesamt- scheidungshäufigkeit in erster Linie eine Folge der Zunahme bei den länger dauernden Ehen.

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9

05

1 0 1 5 2 0 2 5 3 0

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9

05

1 0 1 5 2 0 2 5 3 0

( M a n n / F r a u )

© B u n d e s a m t f ü r S t a t i s t i k

G 6

H e i r a t s j a h r 1 9 8 7 H e i r a t s j a h r 1 9 8 9

E h e d a u e r i n J a h r e n

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9

05

1 0 1 5 2 0 2 5 3 0

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9

05

1 0 1 5 2 0 2 5 3 0

C H / C H C H / A A / C H A / A

E h e d a u e r i n J a h r e n

H e i r a t s j a h r 1 9 9 1 H e i r a t s j a h r 1 9 9 2

E h e d a u e r i n J a h r e n

S c h e i d u n g e n n a c h S t a a t s a n g e h ö r i g k e i t v o r d e r H e i r a t u n d E h e d a u e r

E h e d a u e r i n J a h r e n

T o t a l

Scheidungsziffer in % (kum.)Scheidungsziffer in % (kum.)

(20)

4.2 Das Alter der Frau bei der Heirat der geschiedenen Ehepaare

Die Gliederung der Ehepaare nach der Staatsangehörigkeit vor der Heirat und dem damaligen Alter der Ehefrau ergibt einen weiteren Einblick in die unter- schiedliche Scheidungshäufigkeit.

Nach acht bzw. neun Ehejahren waren einige Gruppen von Ehen bereits zu rund 30 oder mehr Prozent geschieden. Bezogen auf das Alter der Frau vor der Heirat waren dies die Ehen zwischen einem Ausländer und einer 50jährigen und älteren Schweizerin sowie jene der Ausländer mit 35-49jährigen Auslän- derinnen. Aber auch vom Heiratsjahrgang 1992 waren - bis 1996 - von einigen Gruppen bereits über zehn Prozent geschieden. In überwiegendem Ausmass waren es die ausländisch-schweizerischen sowie die ausländischen Paare, die in fast allen Altersgruppen die höchsten Scheidungsziffern aufwiesen. Als be- merkenswerte Ausnahme ist der Heiratsjahrgang 1991 zu nennen. Bei den schweizerisch-ausländischen Ehen erreichte die Scheidungshäufigkeit mit Ausnahme der bei der Heirat 50jährigen oder älteren Frauen den höchsten oder den zweithöchsten Stand.

Bei den schweizerischen Ehepaaren lag die Scheidungsziffer bei allen Heirats- jahrgängen immer dann am höchsten, wenn die Frau bei der Heirat noch keine 25 Jahre alt war. Die Werte bei den 25-34jährigen und 35-49jährigen lagen deutlich darunter und waren jeweils fast gleich gross. Am stabilsten erwiesen sich wiederum unabhängig vom Heiratsjahrgang, die Ehen, die von Schweize- rinnen im Alter von 50 und mehr Jahren mit Schweizern geschlossen wurden.

Da es sich hier erfahrungsgemäss in erster Linie um Heiraten geschiedener Personen handelt, erfährt die Hypothese einen deutlichen Widerspruch, dass Zweit- oder spätere Ehen einem grösseren Scheidungsrisiko ausgesetzt sind als Erstehen.

5*

Staatsangehörigkeit vor der Heirat Mann / Frau

Scheidungshäufigkeit der Heiratsjahrgänge 1987-1992 nach jeweils vier- jähriger Ehedauer (in %)

CH/CH 5,0 5,4 5,6 5,7 6,4 5,1

CH/A 11,0 9,4 9,7 10,1 11,8 7,4

A/CH 10,9 10,5 11,5 10,8 11,2 10,8

A/A 9,3 10,2 9,6 9,7 9,4 7,7

Total 6,8 6,9 7,3 7,4 8,3 6,6

1987 1988 1989 1990 1991 1992

(21)

0 1 0 2 0 3 0

4 0 H e i r a t s j a h r 1 9 8 7

H e i r a t s j a h r 1 9 8 9

G 7

Scheidungsziffern in % 0

1 0 2 0 3 0 4 0

0

1 0 2 0 3 0 4 0

Scheidungsziffern in %

< 2 5 2 5 - 3 4 3 5 - 4 9 5 0 +

0

1 0 2 0 3 0 4 0

H e i r a t s j a h r 1 9 9 1

H e i r a t s j a h r 1 9 9 2

A l t e r i n J a h r e n

Scheidungsziffern in %Scheidungsziffern in % © B u n d e s a m t f ü r S t a t i s t i k

( M a n n / F r a u ) C H / C H

C H / A

A / C H A / A

T o t a l

S c h e i d u n g e n n a c h S t a a t s a n g e h ö r i g k e i t d e r g e s c h i e d e n e n E h e g a t t e n u n d A l t e r d e r F r a u v o r d e r H e i r a t

(22)

Das Scheidungsmuster der schweizerisch-ausländischen Paare folgt, allerdings auf einem höheren Niveau, überwiegend jenem der schweizerischen Paare.

Eine Ausnahme bildet nur die vergleichsweise hohe Scheidungsziffer der schweizerisch-ausländischen Paare bei den 50jährigen und älteren Frauen des Heiratsjahrgangs 1992.

Rückläufig war auch die Scheidungshäufigkeit der ausländisch-schweizeri- schen Paare5, allerdings nur bis zum Alter der Frau von unter 35 Jahren vor der Heirat. Mit zunehmendem Alter der schweizerischen Ehefrau stieg die Scheidungshäufigkeit wieder an und erreichte bei den Heiratsjahrgängen 1987 und 1989 sogar einen höheren Wert als bei den jungen Schweizerinnen, die mit einem Ausländer verheiratet waren.

Die ausländischen Paare weisen teilweise ein anderes Scheidungsmuster auf.

Wie bei den schweizerischen und den schweizerisch-ausländischen Ehen sank die Scheidungshäufigkeit bis zum 34. Altersjahr der Frau vor ihrer Heirat. Da- gegen stieg sie in der nächsten Altersgruppe. Am stabilsten waren, mit Aus- nahme des Heiratsjahrgangs 1992, jene ausländischen Ehen, bei denen die Frau 50jährig oder älter war, als sie heiratete.

4.3 Der Altersunterschied der geschiedenen Ehegatten

Noch deutlicher als beim Alter der Frau vor der Heirat ist die Streuung der Scheidungshäufigkeit nach dem Altersunterschied der Ehegatten. Zunächst fällt auf, dass die Ehen von Frauen, die fünf und mehr Jahre älter sind als der Mann, einem weit überdurchschnittlichen Scheidungsrisiko ausgesetzt waren.

Diese Tendenz ist bei allen Gruppen festzustellen. Das Fundament von Ehen mit deutlich älteren Frauen scheint in der Schweiz nicht besonders gut zu sein.

Als Beispiel sind die ausländisch-schweizerischen Ehen mit einer 10 bis 19 Jah- re älteren Frau zu nennen: Von den Heiratsjahrgängen 1987 und 1989 wurden inzwischen um 40% geschieden, d.h. nach einer Ehedauer von höchstens sie- ben bzw. neun Jahren. Demgegenüber stehen aktuell 39% von erwarteten Scheidungen gegenüber; dies aber erst nach einer Ehedauer von insgesamt ca.

40 Jahren!

Bei den schweizerischen Ehepaaren lagen die Scheidungsziffern des Heirats- jahrgangs 1987 bei allen Altersunterschieden nahe beieinander, d.h. um den Gesamtwert von 12,6%. Nur Ehen mit sehr viel jüngeren Frauen wurden mit knapp 20% deutlich häufiger geschieden. Ähnlich war die Situation beim

5 Hier zeigt sich, dass es notwendig war, die Heiraten der zuvor im Ausland wohnhaften Ausländer mit einer in der Schweiz lebenden Schweizerin in die Berechnung der Scheidungshäufigkeit einzubeziehen.

Es ist zu vermuten, dass die von Gérard Calot, (Office Fédéral de la Statistique - Observatoire Démographique Européen, Deux siècles de démographie suisse. Album graphique de la période 1860 - 2050, OFS 1998) berechnete Überschätzung der Scheidungshäufigkeit in der Schweiz u.a. mit Einwande- rungen ausländischer Staatsangehöriger zwischen Eheverkündung und Eheschliessung zusammenhängt.

In geringerem Ausmass dürfte dies auch auf die Heiraten zwischen ausländischen Staatsangehörigen, bei denen nur die Frau vor der Heirat (bereits) in der Schweiz lebte, zutreffen. Diese beiden bisher in der schweizerischen Heiratsstatistik und damit bei der Berechnung der Scheidungshäufigkeit nicht einbezo- genen Gruppen dürften dazu beitragen, die Scheidungshäufigkeit in der Schweiz realistischer, d.h. spür- bar tiefer als bisher, einzuschätzen.

(23)

Heiratsjahrgang 1989. Unter Berücksichtigung der deutlich kürzeren Ehe- dauer scheinen sich die Differenzen bei den jüngeren Heiratsjahrgängen, rela- tiv gesehen, eher vergrössert zu haben.

Deutlich grössere Unterschiede waren bei den schweizerisch-ausländischen Ehepaaren festzustellen. Über zehn Prozentpunkte beträgt die Streuung beim

© B u n d e s a m t f ü r S t a t i s t i k

Scheidungsziffern in %

G 8 S c h e i d u n g e n n a c h S t a a t s a n g e h ö r i g k e i t d e r g e s c h i e d e n e n E h e g a t t e n v o r d e r H e i r a t u n d A l t e r s u n t e r s c h i e d

Scheidungsziffern in %

A l t e r s u n t e r s c h i e d i n J a h r e n

Scheidungsziffern in %Scheidungsziffern in %

( M a n n / F r a u ) C H / C H

C H / A

A / C H A / A

T o t a l M i n u s w e r t e : F r a u j ü n g e r a l s M a n n P l u s w e r t e : F r a u ä l t e r a l s M a n n

0

2 0 4 0 6 0 8 0 1 0 0

1 2 0 H e i r a t s j a h r 1 9 8 7

H e i r a t s j a h r 1 9 8 9

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2 0 4 0 6 0 8 0 1 0 0 1 2 0

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2 0 4 0 6 0 8 0 1 0 0 1 2 0

0 b i s + / - 4 - 5 b i s - 9 - 1 0 b i s - 1 9 - 2 0 + 5 b i s 9 1 0 b i s 1 9

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2 0 4 0 6 0 8 0 1 0 0 1 2 0

H e i r a t s j a h r 1 9 9 1

H e i r a t s j a h r 1 9 9 2

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Heiratsjahrgang 1987, gar 20 Punkte liegt der tiefste und der höchste Wert bei jenen Ehen auseinander, die 1989 geschlossen wurden.

Auf die besonders hohe Scheidungshäufigkeit bei den ausländisch-schweizeri- schen Paaren mit deutlich älteren Frauen wurde bereits hingewiesen. Von ein- zelnen Ausnahmen abgesehen, bewegen sich die Scheidungsziffern bei den ausländischen Ehen über dem Niveau der übrigen Gruppen. Besonders her- vorstechend sind jene der Ehen mit sehr viel älteren Frauen6.

4.4 Die Scheidungen der 1991 von Schweizern mit Ausländerinnen geschlossenen Ehen

Wir haben in Kapitel 3.4 vermutet, dass ein Teil der starken Zunahme dieser Eheschliessungen gegen Ende 1991 u.a. auch eine Folge der damals kurz be- vorstehenden Änderung des Bürgerrechtsgesetzes war. D.h., dass u.a. der Er- werb des Schweizerbürgerrechts der Ausländerin durch die Heirat mit einem Schweizer eine zusätzliche Rolle beim Entschluss zur Heirat gespielt hat. Trifft diese Hypothese zu, wäre zu erwarten, dass inzwischen von diesen Ehen ein grösserer Teil geschieden ist als von denjenen, die von Januar bis September geschlossen wurden.

Neben der Scheidung ist allerdings auch eine gerichtliche Ungültigerklärung einer Ehe möglich, wenn sie, gemäss Art. 120. Abs. 4 des Zivilgesetzbuches, zur Umgehung der Vorschriften über die Einbürgerung geschlossen wurde.

Ein Blick in diese Statistik zeigt, dass 1993 und 1994 zwar eine spürbare Zu- nahme dieser Form der Auflösung einer Ehe stattfand. Gesamthaft gesehen sind aber die Zahlen von 23 (1993) und 21 (1994) unbedeutend. Wäre der Er- werb des Schweizer Bürgerrechts ein wichtiger Heiratsgrund gewesen, dann müsste sich dies in einer entsprechenden Zunahme der Scheidungshäufigkeit niedergeschlagen haben.

Die Tabelle T6 zeigt die Scheidungsziffern nach dem Alter der Frau bei der Heirat und nach dem Altersunterschied zwischen den Ehegatten. Abgesehen von zwei Ausnahmen sind die Unterschiede zwischen den Scheidungsziffern der von Januar bis September und jenen der zwischen Oktober und Dezember 1991 geschlossenen Ehen unbedeutend. Nur wenn die ausländische Ehefrau fünf oder mehr Jahre älter war als ihr Schweizer Ehemann, war die Scheidungshäufigkeit klar höher. Diesem Phänomen sind wir bereits bei der Analyse der Scheidungshäufigkeit aller Heiratsjahrgänge (1987ff.) begegnet.

6 Das Ergebnis von über 100% geschiedenen Ehen zwischen ausländischen Staatsangehörigen mit einer 10 bis 19 Jahre älteren Frau (Heiratsjahrgang 1987) deckt ein auch in dieser Analyse nicht lösbares metho- disches Problem der Berechnung der Scheidungshäufigkeit auf. Offenbar wandern viele ausländische Paare, die ihre Ehe im Ausland geschlossen hatten, erst später in die Schweiz ein und lassen sich dann hier scheiden. Diese Ehen können bisher nicht in die Berechnung der Scheidungshäufigkeit einbezogen wer- den.

Für die zukünftige Berechnung der Scheidungshäufigkeit, vor allem von ausländischen Paaren, drängt sich daher ein Einbeziehen dieser im Ausland geschlossenen Ehen auf. Dies wird ab 1998 möglich sein.

Bei der Analyse auf der Grundlage der Scheidungsziffern dürfen die absoluten Zahlen der Heiraten nicht ausser acht gelassen werden, damit die gruppenspezifischen Scheidungshäufigkeiten in einem übergeord- neten gesellschaftlichen Zusammenhang integriert werden können. Besonders hohe Scheidungsziffern sind überwiegend bei jenen Gruppen von Ehen festzustellen, deren Zahl vergleichsweise gering ist. Ho- hen Scheidungsziffern bei diesen Ehen kommen daher eine vergleichsweise geringe gesellschaftliche Be- deutung zu. (Vergleiche hierzu Tabelle T1, Seite 6 und TA1, Seite 28.

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