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Wie eingangs bereits erwähnt, ist es aus datentechnischen Gründen nicht mög-lich, die Scheidungshäufigkeit nach dem Wohnsitz vor der Heirat zu differen-zieren. Aufgrund der geringen absoluten Zahlen wird ausserdem auf die Un-terscheidung nach der Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Scheidung ver-zichtet. Andererseits können die Ergebnisse in diesem Kapitel mittels der Scheidungsziffern dargestellt werden. Diese beziehen sich direkt auf die Zahl der geschlossenen Ehen und können somit die realen Anteile jener Ehen bezeichnen, die geschieden wurden.

Wir befassen uns in diesem Kapitel mit den Ehen, die seit 1987 geschlossen und durch eine Scheidung wieder aufgelöst wurden. Die Scheidungshäufigkeit wird, in ähnlicher Weise wie die Heiraten im vorangegangenen Kapitel, nach der Staatsangehörigkeit der beiden Ehegatten vor der Heirat differenziert.

Von besonderer Bedeutung ist darüber hinaus die Dauer der Ehe. Wir beant-worten ferner die Frage, ob das Alter der Ehefrau bzw. der Altersunterschied der Ehegatten zu unterschiedlich hohen Scheidungshäufigkeiten führen. Im abschliessenden Vergleich wird die Scheidungshäufigkeit jener Ehen unter-sucht, die von Schweizern mit Ausländerinnen im Jahr 1991 geschlossen wur-den. Dabei steht die Frage im Vordergrund, ob vor allem jene Ehen einem besonders hohen Scheidungsrisiko ausgesetzt waren, die erst kurz vor dem Wechsel des Bürgerrechtsgesetzes, d.h. von Oktober bis Dezember 1991, geschlossen wurden.

4 Es ist darauf hinzuweisen, dass, wie aus Kap. 3.1 hervorgeht, während der ganzen Periode immer mehr Heiraten zwischen Schweizern und im Ausland lebenden Ausländerinnen geschlossen wurden als Heira-ten zwischen Schweizern mit in der Schweiz lebenden Ausländerinnen. Besonders bemerkenswert ist dies seit 1992, d.h. seit die Ausländerinnen nicht mehr die schweizerische Staatsangehörigkeit in Verbindung mit der Heirat mit einem Schweizer erhalten. Ab 1992 kann dem Erwerb des Bürgerrechts nicht mehr dieselbe Bedeutung zugemessen werden als zuvor. Denkbar ist, dass die Erlangung einer einigermassen gesicherten Aufenthaltserlaubnis der Ausländerin in Verbindung mit der Heirat mit einem Schweizer teilweise an die Stelle des direkten Bürgerrrechtserwerbs getreten ist.

Von den seit 1987 geschlossenen 474’066 Ehen wurden bis Ende 1996 40’114 geschieden. Dies entspricht einem Anteil von 8,5%. Wie aus der Tabelle T4 weiter hervorgeht, ist die Scheidungsziffer je nach der Staatsangehörigkeit vor der Heirat unterschiedlich hoch: Von den zwischen schweizerischen Staatsan-gehörigen geschlossenen Ehen wurden bisher 6,9% geschieden. Die Anteile bei den anderen Ehen liegen deutlich höher, 9,8% bei den schweizerisch-aus-ländischen und 9,6% bei den ausschweizerisch-aus-ländischen Ehen. Mit 13,3% ist der Anteil der Ehen, die von einem Ausländer mit einer Schweizerin geschlossen wurde, mit Abstand am höchsten.

Als erstes Ergebnis kann daher festgehalten werden, dass von den geschlosse-nen Ehen eines Schweizers mit Schweizerin unterdurchschnittlich viele ge-schieden wurden. Die gemischtnationalen und die zwischen ausländischen Staatsangehörigen geschlossenen Ehen dagegen waren von einer überdurch-schnittlich hohen Scheidungshäufigkeit geprägt.

4.1 Die Ehedauer

Was sich aus der ersten Übersicht abgezeichnet hat, wird unter Berücksichti-gung der Ehedauer differenziert bestätigt. Unabhängig vom Heiratsjahrgang liegen die Scheidungsziffern der schweizerischen Paare mit Abstand am tief-sten. Vom Heiratsjahrgang 1987 waren neun Jahre danach, d.h. bis Ende 1996, nur 12,6% der Ehen geschieden. Von den Paaren von Schweizern mit Auslän-derinnen traf dies nach derselben Dauer bereits auf 22,6% zu. Mit 23,3% nur wenig darüber lag der Wert bei den ausländischen Ehepaaren und mit 27,3%

am höchsten bei den ausländisch-schweizerischen Paaren.

Während der ersten Ehejahren ist hingegen, wie ebenfalls aus der Grafik G6 hervorgeht, die Rangfolge der Scheidungshäufigkeit nicht dieselbe wie eben beschrieben. Bei den Heiratsjahrgängen 1987 bis 1991 war die Scheidungs-häufigkeit der schweizerisch-ausländischen Paare zu Beginn der Ehe minde-stens gleich hoch oder sogar höher als jene der ausländisch-schweizerischen Paare. Sehr ausgeprägt gilt dies für den Heiratsjahrgang 1991. Hier kann ver-mutet werden, worauf noch näher einzugehen ist, dass es vor allem die gegen

4*

Staatsangehörigkeit vor der Heirat

Heiraten nach Staatsangehörigkeit vor der Heirat und Scheidungen 1987-1996

CH/CH 290 609 61,3 20 058 50,0 6,9

CH/A 70 099 14,8 6 891 17,2 9,8

A/CH 61 500 13,0 8 166 20,4 13,3

A/A 51 858 10,9 4 999 12,5 9,6

Total 474 066 100 40 114 100 8,5

Heiraten 1987-1996

Scheidungen von Ehen, die 1987-1996 geschlossen wurden

Scheidungen 1987 bis 1996 in

% der in der gleichen Periode geschlossenen Ehen (Scheidungsziffer)

Mann / Frau absolut in % absolut in %

Ende des Jahres 1991 geschlossenen Ehen von Schweizern mit Ausländerin-nen waren, die überdurchschnittlich schnell wieder geschieden wurden. Bei den Heiratsjahrgängen 1992 und 1993 dagegen sank die Scheidungshäufigkeit innerhalb der ersten Ehejahren sogar unter jene der ausländischen Paare.

Dem allgemeinen Trend der Zunahme folgend, kann der Tabelle T5 entnom-men werden, dass auch die Scheidungshäufigkeit nach einer Ehedauer bis zu vier Jahren zugenommen hat, allerdings bisher nur bis zum Heiratsjahrgang 1991. Die Zunahme ist in erster Linie bedingt durch jene der schweizerischen und der schweizerisch-ausländischen Paare. Der Heiratsjahrgang 1992 verhielt sich innerhalb der ersten vier Ehejahren allerdings gegen den Trend. Diese Umkehr betraf alle Gruppen, am stärksten die schweizerisch-ausländischen und die ausländischen Ehepaare. Nachdem der Querschnittsindikator, d.h. die zusammengefasste Scheidungsziffer, weiterhin eine steigende Tendenz auf-weist und inzwischen bei 39% angekommen ist, ist die Zunahme der Gesamt-scheidungshäufigkeit in erster Linie eine Folge der Zunahme bei den länger dauernden Ehen.

Scheidungsziffer in % (kum.)Scheidungsziffer in % (kum.)

4.2 Das Alter der Frau bei der Heirat der geschiedenen Ehepaare

Die Gliederung der Ehepaare nach der Staatsangehörigkeit vor der Heirat und dem damaligen Alter der Ehefrau ergibt einen weiteren Einblick in die unter-schiedliche Scheidungshäufigkeit.

Nach acht bzw. neun Ehejahren waren einige Gruppen von Ehen bereits zu rund 30 oder mehr Prozent geschieden. Bezogen auf das Alter der Frau vor der Heirat waren dies die Ehen zwischen einem Ausländer und einer 50jährigen und älteren Schweizerin sowie jene der Ausländer mit 35-49jährigen Auslän-derinnen. Aber auch vom Heiratsjahrgang 1992 waren - bis 1996 - von einigen Gruppen bereits über zehn Prozent geschieden. In überwiegendem Ausmass waren es die ausländisch-schweizerischen sowie die ausländischen Paare, die in fast allen Altersgruppen die höchsten Scheidungsziffern aufwiesen. Als be-merkenswerte Ausnahme ist der Heiratsjahrgang 1991 zu nennen. Bei den schweizerisch-ausländischen Ehen erreichte die Scheidungshäufigkeit mit Ausnahme der bei der Heirat 50jährigen oder älteren Frauen den höchsten oder den zweithöchsten Stand.

Bei den schweizerischen Ehepaaren lag die Scheidungsziffer bei allen Heirats-jahrgängen immer dann am höchsten, wenn die Frau bei der Heirat noch keine 25 Jahre alt war. Die Werte bei den 25-34jährigen und 35-49jährigen lagen deutlich darunter und waren jeweils fast gleich gross. Am stabilsten erwiesen sich wiederum unabhängig vom Heiratsjahrgang, die Ehen, die von Schweize-rinnen im Alter von 50 und mehr Jahren mit Schweizern geschlossen wurden.

Da es sich hier erfahrungsgemäss in erster Linie um Heiraten geschiedener Personen handelt, erfährt die Hypothese einen deutlichen Widerspruch, dass Zweit- oder spätere Ehen einem grösseren Scheidungsrisiko ausgesetzt sind als Erstehen.

5*

Staatsangehörigkeit vor der Heirat Mann / Frau

Scheidungshäufigkeit der Heiratsjahrgänge 1987-1992 nach jeweils vier-jähriger Ehedauer (in %)

CH/CH 5,0 5,4 5,6 5,7 6,4 5,1

CH/A 11,0 9,4 9,7 10,1 11,8 7,4

A/CH 10,9 10,5 11,5 10,8 11,2 10,8

A/A 9,3 10,2 9,6 9,7 9,4 7,7

Total 6,8 6,9 7,3 7,4 8,3 6,6

1987 1988 1989 1990 1991 1992

0 1 0 2 0 3 0

4 0 H e i r a t s j a h r 1 9 8 7

H e i r a t s j a h r 1 9 8 9

G 7

Scheidungsziffern in % 0

1 0 2 0 3 0 4 0

0

1 0 2 0 3 0 4 0

Scheidungsziffern in %

< 2 5 2 5 - 3 4 3 5 - 4 9 5 0 +

0

1 0 2 0 3 0 4 0

H e i r a t s j a h r 1 9 9 1

H e i r a t s j a h r 1 9 9 2

A l t e r i n J a h r e n

Scheidungsziffern in %Scheidungsziffern in % © B u n d e s a m t f ü r S t a t i s t i k

( M a n n / F r a u ) C H / C H

C H / A

A / C H A / A

T o t a l

S c h e i d u n g e n n a c h S t a a t s a n g e h ö r i g k e i t d e r g e s c h i e d e n e n E h e g a t t e n u n d A l t e r d e r F r a u v o r d e r H e i r a t

Das Scheidungsmuster der schweizerisch-ausländischen Paare folgt, allerdings auf einem höheren Niveau, überwiegend jenem der schweizerischen Paare.

Eine Ausnahme bildet nur die vergleichsweise hohe Scheidungsziffer der schweizerisch-ausländischen Paare bei den 50jährigen und älteren Frauen des Heiratsjahrgangs 1992.

Rückläufig war auch die Scheidungshäufigkeit der ausländisch-schweizeri-schen Paare5, allerdings nur bis zum Alter der Frau von unter 35 Jahren vor der Heirat. Mit zunehmendem Alter der schweizerischen Ehefrau stieg die Scheidungshäufigkeit wieder an und erreichte bei den Heiratsjahrgängen 1987 und 1989 sogar einen höheren Wert als bei den jungen Schweizerinnen, die mit einem Ausländer verheiratet waren.

Die ausländischen Paare weisen teilweise ein anderes Scheidungsmuster auf.

Wie bei den schweizerischen und den schweizerisch-ausländischen Ehen sank die Scheidungshäufigkeit bis zum 34. Altersjahr der Frau vor ihrer Heirat. Da-gegen stieg sie in der nächsten Altersgruppe. Am stabilsten waren, mit Aus-nahme des Heiratsjahrgangs 1992, jene ausländischen Ehen, bei denen die Frau 50jährig oder älter war, als sie heiratete.

4.3 Der Altersunterschied der geschiedenen Ehegatten

Noch deutlicher als beim Alter der Frau vor der Heirat ist die Streuung der Scheidungshäufigkeit nach dem Altersunterschied der Ehegatten. Zunächst fällt auf, dass die Ehen von Frauen, die fünf und mehr Jahre älter sind als der Mann, einem weit überdurchschnittlichen Scheidungsrisiko ausgesetzt waren.

Diese Tendenz ist bei allen Gruppen festzustellen. Das Fundament von Ehen mit deutlich älteren Frauen scheint in der Schweiz nicht besonders gut zu sein.

Als Beispiel sind die ausländisch-schweizerischen Ehen mit einer 10 bis 19 Jah-re älteJah-ren Frau zu nennen: Von den Heiratsjahrgängen 1987 und 1989 wurden inzwischen um 40% geschieden, d.h. nach einer Ehedauer von höchstens sie-ben bzw. neun Jahren. Demgegenüber stehen aktuell 39% von erwarteten Scheidungen gegenüber; dies aber erst nach einer Ehedauer von insgesamt ca.

40 Jahren!

Bei den schweizerischen Ehepaaren lagen die Scheidungsziffern des Heirats-jahrgangs 1987 bei allen Altersunterschieden nahe beieinander, d.h. um den Gesamtwert von 12,6%. Nur Ehen mit sehr viel jüngeren Frauen wurden mit knapp 20% deutlich häufiger geschieden. Ähnlich war die Situation beim

5 Hier zeigt sich, dass es notwendig war, die Heiraten der zuvor im Ausland wohnhaften Ausländer mit einer in der Schweiz lebenden Schweizerin in die Berechnung der Scheidungshäufigkeit einzubeziehen.

Es ist zu vermuten, dass die von Gérard Calot, (Office Fédéral de la Statistique - Observatoire Démographique Européen, Deux siècles de démographie suisse. Album graphique de la période 1860 -2050, OFS 1998) berechnete Überschätzung der Scheidungshäufigkeit in der Schweiz u.a. mit Einwande-rungen ausländischer Staatsangehöriger zwischen Eheverkündung und Eheschliessung zusammenhängt.

In geringerem Ausmass dürfte dies auch auf die Heiraten zwischen ausländischen Staatsangehörigen, bei denen nur die Frau vor der Heirat (bereits) in der Schweiz lebte, zutreffen. Diese beiden bisher in der schweizerischen Heiratsstatistik und damit bei der Berechnung der Scheidungshäufigkeit nicht einbezo-genen Gruppen dürften dazu beitragen, die Scheidungshäufigkeit in der Schweiz realistischer, d.h. spür-bar tiefer als bisher, einzuschätzen.

Heiratsjahrgang 1989. Unter Berücksichtigung der deutlich kürzeren Ehe-dauer scheinen sich die Differenzen bei den jüngeren Heiratsjahrgängen, rela-tiv gesehen, eher vergrössert zu haben.

Deutlich grössere Unterschiede waren bei den schweizerisch-ausländischen Ehepaaren festzustellen. Über zehn Prozentpunkte beträgt die Streuung beim

© B u n d e s a m t f ü r S t a t i s t i k

Scheidungsziffern in %Scheidungsziffern in %

( M a n n / F r a u )

Heiratsjahrgang 1987, gar 20 Punkte liegt der tiefste und der höchste Wert bei jenen Ehen auseinander, die 1989 geschlossen wurden.

Auf die besonders hohe Scheidungshäufigkeit bei den ausländisch-schweizeri-schen Paaren mit deutlich älteren Frauen wurde bereits hingewiesen. Von ein-zelnen Ausnahmen abgesehen, bewegen sich die Scheidungsziffern bei den ausländischen Ehen über dem Niveau der übrigen Gruppen. Besonders her-vorstechend sind jene der Ehen mit sehr viel älteren Frauen6.

4.4 Die Scheidungen der 1991 von Schweizern mit Ausländerinnen geschlossenen Ehen

Wir haben in Kapitel 3.4 vermutet, dass ein Teil der starken Zunahme dieser Eheschliessungen gegen Ende 1991 u.a. auch eine Folge der damals kurz be-vorstehenden Änderung des Bürgerrechtsgesetzes war. D.h., dass u.a. der Er-werb des Schweizerbürgerrechts der Ausländerin durch die Heirat mit einem Schweizer eine zusätzliche Rolle beim Entschluss zur Heirat gespielt hat. Trifft diese Hypothese zu, wäre zu erwarten, dass inzwischen von diesen Ehen ein grösserer Teil geschieden ist als von denjenen, die von Januar bis September geschlossen wurden.

Neben der Scheidung ist allerdings auch eine gerichtliche Ungültigerklärung einer Ehe möglich, wenn sie, gemäss Art. 120. Abs. 4 des Zivilgesetzbuches, zur Umgehung der Vorschriften über die Einbürgerung geschlossen wurde.

Ein Blick in diese Statistik zeigt, dass 1993 und 1994 zwar eine spürbare Zu-nahme dieser Form der Auflösung einer Ehe stattfand. Gesamthaft gesehen sind aber die Zahlen von 23 (1993) und 21 (1994) unbedeutend. Wäre der Er-werb des Schweizer Bürgerrechts ein wichtiger Heiratsgrund gewesen, dann müsste sich dies in einer entsprechenden Zunahme der Scheidungshäufigkeit niedergeschlagen haben.

Die Tabelle T6 zeigt die Scheidungsziffern nach dem Alter der Frau bei der Heirat und nach dem Altersunterschied zwischen den Ehegatten. Abgesehen von zwei Ausnahmen sind die Unterschiede zwischen den Scheidungsziffern der von Januar bis September und jenen der zwischen Oktober und Dezember 1991 geschlossenen Ehen unbedeutend. Nur wenn die ausländische Ehefrau fünf oder mehr Jahre älter war als ihr Schweizer Ehemann, war die Scheidungshäufigkeit klar höher. Diesem Phänomen sind wir bereits bei der Analyse der Scheidungshäufigkeit aller Heiratsjahrgänge (1987ff.) begegnet.

6 Das Ergebnis von über 100% geschiedenen Ehen zwischen ausländischen Staatsangehörigen mit einer 10 bis 19 Jahre älteren Frau (Heiratsjahrgang 1987) deckt ein auch in dieser Analyse nicht lösbares metho-disches Problem der Berechnung der Scheidungshäufigkeit auf. Offenbar wandern viele ausländische Paare, die ihre Ehe im Ausland geschlossen hatten, erst später in die Schweiz ein und lassen sich dann hier scheiden. Diese Ehen können bisher nicht in die Berechnung der Scheidungshäufigkeit einbezogen wer-den.

Für die zukünftige Berechnung der Scheidungshäufigkeit, vor allem von ausländischen Paaren, drängt sich daher ein Einbeziehen dieser im Ausland geschlossenen Ehen auf. Dies wird ab 1998 möglich sein.

Bei der Analyse auf der Grundlage der Scheidungsziffern dürfen die absoluten Zahlen der Heiraten nicht ausser acht gelassen werden, damit die gruppenspezifischen Scheidungshäufigkeiten in einem übergeord-neten gesellschaftlichen Zusammenhang integriert werden können. Besonders hohe Scheidungsziffern sind überwiegend bei jenen Gruppen von Ehen festzustellen, deren Zahl vergleichsweise gering ist. Ho-hen Scheidungsziffern bei diesen EHo-hen kommen daher eine vergleichsweise geringe gesellschaftliche Be-deutung zu. (Vergleiche hierzu Tabelle T1, Seite 6 und TA1, Seite 28.

Der Vergleich mit dem Heiratsjahrgang 1992 macht aber deutlich, dass sich etwas geändert hat, denn die Ergebnisse liegen sehr deutlich unter jenen des Jahres 1991. In Kap. 4.1 wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Scheidungshäufigkeit des Heiratsjahrgangs 1992 bei schweizerisch-ausländi-schen Ehen stark zurückgegangen ist. Während von den Heiratsjahrgängen 1990 und 1991 nach jeweils dreijähriger Ehe 7,4% bzw. 9,0% dieser Ehen ge-schieden waren, traf dies nach demselben Zeitraum bei den ersten beiden Heiratsjahrgängen nach der Änderung des Bürgerrechtsgesetzes nur für 4,5%

(Jahrgang 1992) und 4,7% (Jahrgang 1993) zu.

Zu erklären ist dieser Rückgang bei den Heiratsjahrgängen 1992 und 1993 damit, dass die ausländische Ehefrau sich nach dem neuen Recht frühestens nach einem fünfjährigem Wohnsitz in der Schweiz sowie nach einer dreijähri-gen ehelichen Gemeinschaft einbürgern lassen kann. Eine Scheidung von ih-rem Schweizer Ehemann vor Ablauf dieser Frist kann die Aufenthalts-berechtigung einer Ausländerin in der Schweiz gefährden. Dies trifft vor allem für jene Ausländerinnen zu, die erst im Zuge der Heirat mit einem Schweizer in die Schweiz eingewandert sind. Es wird sich zeigen, ob und in welchem Umfang die Scheidung «nachgeholt» wird, wenn die Einbürgerung erfolgt ist oder wenn wenigstens das Bleiberecht in der Schweiz der geschiedenen Aus-länderin weitgehend gesichert ist. Umgekehrt ist es denkbar, dass die kulturel-le und gesellschaftliche Integration der mit einem Schweizer verheirateten Ausländerin das Scheidungsrisiko mildert. Erste Ergebnisse können - vom Heiratsjahrgang 1992 - im Jahr 1997 erwartet werden. Diese werden im Som-mer 1998 vorliegen.

6a*

Heiratsjahr/-monat

Scheidungshäufigkeit der 1991 und 1992 geschlossenen schweizerisch-ausländischen Ehen nach Alter der Frau bei der Heirat und nach dem Alters-unterschied der Ehegatten in %

Alter der Frau bei der Heirat in Jahren

1991: Januar bis September 16,6 12,6 13,9 5,2

1991: Oktober bis Dezember 17,2 13,9 14,5 6,3

1992: Januar bis Dezember 10,3 6,2 6,5 8,2

<25 Jahre 25-34 Jahre 35-49 Jahre 50+ Jahre

6b*

Heiratsjahr/-monat

1991: Januar bis September 10,7 14,2 19,6 22,3 13,2 16,9 1991: Oktober bis Dezember 11,3 14,1 19,2 23,6 23,6 29,3

1992: Januar bis Dezember 6,6 7,6 6,9 14,8 6,1 13,2

0 bis +/- 4 -5 bis -9 -10 bis -19 -20 +

Altersunterschied der Ehegatten in Jahren (Minuswerte: Frau jünger, Pluswerte: Frau älter)

5 bis 9 10 bis 19

Im Dokument Informationen aus der Demographie (Seite 17-26)