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Archiv "Rehabilitation: Der Betriebsarzt als erster Ansprechpartner" (05.02.2010)

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Viele Beschäftigte können ihre Tä- tigkeiten und beruflichen Belastun- gen nicht realistisch schildern und wissen nicht, welches die wichti- gen, ergonomisch ungünstigen Be- wegungen und Körperhaltungen sind. Dann kann vielleicht auch die beste Reha nicht durchgehend optimal greifen und benötigt eine Ergänzung vor Ort. Wir Arbeitsme- diziner kennen zwar meist die Arbeitsplätze, wissen aber in der Regel nicht, wer sich wann wo in einer Reha befindet. Wir sind da- rauf angewiesen, dass sich die Re- haeinrichtungen bei uns melden.

Wir werden aber nur selten angeru- fen. Viele Beschäftigte haben auch gar keinen Betriebsarzt oder er ist für sie unerreichbar.

Außerdem ist bei zahlreichen Tätig- keiten ergonomisches Arbeiten nur eingeschränkt möglich, zum Beispiel in der Krankenpflege oder im Ret- tungsdienst. Hier muss vor Ort ein individueller Kompromiss gefunden werden . . . Eine Finanzierung der Ergotherapie am Arbeitsplatz durch die Arbeitgeber ist außer in Einzel- fällen illusorisch . . . Ich wünsche mir Gehör . . . bei der KV und den Krankenversicherungen, damit ent- sprechende Möglichkeiten zur Ver- ordnung geschaffen werden . . .

Dr. Bettina Osebek, Kreiskliniken Reutlingen GmbH, 72764 Reutlingen

Der Betriebsarzt als erster Ansprechpartner

In dem Beitrag werden sicher viele Dinge beschrieben, die als hilfreich und gut anzusehen sind. Vollkom- men unverständlich ist jedoch, war - um die Autorin einen wesentlichen Faktor beim Wiedereinstieg eines Patienten ins Berufsleben unter- schlägt: die Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt!

Da zwischenzeitlich in Deutschland (mit Verweis auf die „Unternehmer- modelle“: zumindest theore- tisch) alle Beschäftigten und alle Betriebe von einem approbierten Facharzt für Arbeitsmedizin oder einem approbierten Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedi- zin ärztlich betreut werden, sollten diese Kolleginnen und Kollegen ge- rade für Rehabilitationskliniken und

Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 5

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5. Februar 2010 A 193

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A 194 Deutsches Ärzteblatt

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Heft 5

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5. Februar 2010 auch für Berufsförderungswerke die

ersten Ansprechpartner sein, zumin- dest wenn es um medizinische Be- lange im Rahmen von Wiederein- gliederungsmaßnahmen, Arbeitser- probungen und Ähnliches geht. Dies ist nach meiner Erfahrung auch ge- lebte Praxis und hat sich über die Jahre bewährt, zumindest in dem Umfeld, mit dem unser werksärztli- cher Bereich zusammenarbeitet . . .

Dr. med. Volker Christmann, 66714 Saarlouis

SCHNITTSTELLEN

Der Übergang vom Krankenhaus in den ambulanten Bereich verläuft für die Pa- tienten selten rei- bungslos (DÄ 48/

2009: „Schnittstelle ambulant/stationär: Schattensprünge“

von Heike Korzilius und Falk Osterloh).

Verwirrung

Die Autoren monieren wahrschein- lich zu Recht, dass der Übergang vom Krankenhaus in den ambulan- ten Bereich für die Patienten selten reibungslos verlaufen wird, und ge- hen dabei konkret auf die „Dauer- baustelle“ Entlassungsmedikation ein, wonach sich die Vertragsärzte aufgrund ihrer Arzneimittelbudgets außerstande sehen, die oft teure im Krankenhaus begonnene Medikati- on weiterzuführen, so als dürften es sich Krankenhäuser leisten, ineffi- ziente Pharmakotherapie zu betrei- ben. Es würden doch alle gewin- nen, wenn von vornherein nur die- jenigen Medikamente verschrieben würden, die wirklich nötig sind, und dabei das jeweils preiswerteste in etwa gleichwertige generische Präparat genommen wird, und dass, sollte die Liste länger als fünf sein, bei der Entlassung nochmals ge- guckt wird, ob denn wirklich alle acht Medikamente für den Patien- ten nützlich und halbwegs zuverläs- sig einnehmbar sind.

Nebenbei bemerkt: Generika und Markennamen bringen Sie in Ihrem Aufsatz selbst etwas durcheinander, indem Sie in puncto Protonenpum- penhemmer von „Omeprazol oder Pantozol“ sprechen, wo es Panto-

prazol heißen müsste. Dieser Suffix ist eigentlich gerade dazu da, um dem verschreibenden Arzt die hin- reichende Gleichwertigkeit der zwei Mittel anzudeuten.

Allein die in Deutschland verbreite- te Praxis, Medikamente mit ihrem Markennamen anzusprechen, kostet übers Jahr gerechnet sicher viele Millionen, weil so weniger Generi- ka verwendet werden. Diese Kon- fusion hat darüber hinaus auch Fol- gen für die Patientensicherheit, da es zu Verwirrung und Verwechslun- gen kommt.

Dr. Daniel Weyandt, 10435 Berlin

Das System der Rabatt- verträge muss fallen

. . . Das Krankenhaus verordnet eine Medikation nach Kenntnis des Arz- tes und (soweit vorhanden) nach Leitlinien und der Pharmakothera- pieempfehlung des betreffenden Krankenhauses. Bei der Entlassung zum Wochenende und zu Feierta- gen ist eine ausreichende Medikati- on dem Patienten mitzugeben, für ein gut geführtes Krankenhaus muss das selbstverständlich sein.

Bei der Entlassung erhält der Pa- tient einen vorläufigen Bericht mit Therapievorschlag – durch den Hausarzt/weiterbehandelnden Arzt zu prüfen und nach dessen Kennt- nis fortzusetzen. Für jede Standard- medikation kann man in der Roten Liste die möglichen Generika iden- tifizieren und verordnen.

Wenn sich das KV-System hier be- triebswirtschaftlich beteiligen will, muss das System der Rabattverträge fallen. Übersichtliche Vorschläge und Anweisungen für eine Stan- dardtherapie bei einer bestimmten Diagnose sind dann Aufgabe der KV. Einer sinnvollen Lösung stehen vor allem das föderalistische Sys- tem entgegen und die Budgetierung.

In einem übersichtlichen System bleibt die Standardmedikation eine Empfehlung, sie wird sich in der Regel auf Generika beziehen und bei ihrer Verordnung kann auch kei- ne Budgetierung angesetzt werden.

Abweichungen von der Standard- medikation ergeben sich aus dem Einzelfall und sollten keine schrift- liche Begründung erfordern (eine

SC S

D K a v t b 2 ambulant/stationär:

KV ist kein Expertengremium).

Das betriebswirtschaftliche Denken der KVen muss dem Wohl des Pa- tienten folgen, der dann eine wirksa- me Pharmakotherapie durch Fortset- zung der Behandlung nach Entlas- sung aus dem Krankenhaus erhält, ohne pharmapolitische Diskussion . . .

Prof. Dr. Juergen Sandow, 61479 Glashütten

ÄRZTEMANGEL

Ohne eine Verbes- serung der Arbeits- bedingungen hilft eine Aufstockung der Studienplatz- zahl nicht weiter (DÄ 48/2009: „Ärz- temangel im Krankenhaus: Fluten und flicken“ von Jens Flintrop).

Die Ursachen der Demotivation

Die enge Korrelation von Betriebs- klima und Mitarbeitermotivation bewies sich bereits Anfang der 2000er, als NC-dezimierte Jahrgän- ge auf zeitraubende DRG-Imple- mentierungen, auf eine neue Flut von MDK-Anfragen sowie schwer- fällige EDV-Programme trafen. Be- vor die Administrationen personell mit der Aufblähung ihrer Apparate reagierten, waren einzig die Ärzte bestimmt, die zusätzlichen berufs- fremden Lasten ohne Kompensati- on zu tragen. Missmut, Krankheit und Fluchtreaktionen waren Aus- druck der Demotivation als Folge fahrlässig ausbleibender Unterstüt- zung. Damit war der Keim gelegt für einen generellen Mangel an Ärzten in Deutschland, da das Krankenhaus die Fachausbildung auch der künftigen niedergelasse- nen Ärzteschaft gewährleistet.

Stattdessen funktioniert die Büro- kratie in der Durchsetzung monolo- gischer Auffassungen in organisato- rischen und personellen Belangen der Abteilungen, flankiert von un- autorisierten Beurteilungen beflisse- ner Pflegedienste. Nachteilig beför- dert wird dies durch die in der Re- gel fehlende Repräsentanz der Ärzte in den Mitarbeitervertretungen.

Die Liberalisierung des Numerus clausus und Beseitigung der moti-

G

O s b e d z ( temangel im Kranke

B R I E F E

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