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Archiv "Unschuldsvermutung" (13.08.1986)

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Unschuldsvermutung

„ ,Die Ärzte' sind zur Zeit bei den Feindbilderzeugern Mode.

Kein Zweifel, die Kostendämp- fung im Gesundheitswesen muß erreicht werden, wenn die Beiträge zur gesetzlichen Kran- kenversicherung nicht ins Un- endliche steigen sollen. Dieses berechtigte Anliegen wird aber vielfach benutzt, um ,die Ärzte' zu den Sündenböcken der Ko- stenexplosion im Gesundheits- wesen zu machen. Die Kollek- tivvorwürfe sind bekannt: ,Die Ärzte verdienen zuviel'. Daß der berühmte Chirurg eine einmali- ge Leistung erbringt, daß der Kassenarzt in der Allgemein- Praxis überdurchschnittlich ge- fordert wird, wird ebenso unter-

schlagen wie die Tatsache, daß ,die Ärzte' in den letzten Jahren durch die Begrenzung ihrer Einkommen einen wichtigen Stabilitätsbeitrag geleistet ha- ben. Ein anderer Vorwurf ist die Behauptung, die Ärzte', und auch das wieder in gröblicher Verallgemeinerung, rechnen falsch, das heißt betrügerisch ab. Kein Zweifel, es hat solche betrügerischen Abrechnungen gegeben. Sie müssen straf- rechtlich verfolgt werden. Vor dem Gesetz sind alle gleich.

Von Einzelfällen auf alle Ärzte zu schließen, verbietet die Un- schuldsvermutung unseres frei- heitlichen Rechtsstaates."

Hans-Dietrich Genscher, FDP, in einer Gast-Kolumne der

„Hamburger Morgenpost"

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

DER KOMMENTAR

A

llzu optimistische Hoffnun- gen, auch im Krankenhaus- sektor könnte eine Kostenbe- ruhigung eintreten, scheinen sich vorerst nicht zu erfüllen. Obwohl noch viele Krankenhäuser nach al- tem Recht verhandelten und die

Pflegesätze mit den Krankenkas- sen auspowerten, liegen die Ta- gessätze der Bettenburgen heuer sechs bis neun Prozent über dem Vorjahresniveau. Besorgte Kran- kenkassendirektoren haben be- reits Demarchen beim Blüm-Mini- sterium in Gang gesetzt.

Von Beitragsstabilität in der ge- setzlichen Krankenversicherung kann so lange nicht die Rede sein, als der stationäre Sektor weiter aus dem Ruder läuft. Allein im er- sten Quartal 1986 betrug hier der nachgewiesene Mehrbedarf 560 Millionen DM. Die Krankenhaus- träger müssen sich die Frage ge- fallen lassen, was gemeinsam (auch mit Zustimmung der Kran- kenhäuser) getroffene Empfehlun- gen für die Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversiche- rung noch nutzen, wenn sie nur auf dem Papier stehen. Der Leitpa- rameter für die Pflegesatzverhand- lungen sollte laut Konzertierter Aktion (vom 17. März) 3,25 Prozent betragen — in Erwartung, daß die Grundlohnsumme der Versicher- ten im Jahresmittel um rund 3,6 Prozent steigen wird. Tatsache ist aber: Die Grundlohnsumme hat bislang lediglich um 2,4 Prozent zugelegt, die Beiträge insgesamt sind hingegen um 5,2 Prozent ge- wachsen. Die Krankenkassen wei- sen darauf hin, daß mit den kräfti- gen Pflegesatzsteigerungen von sechs Prozent und mehr mehr als 50 Prozent der Mehreinnahmen der Kassen abgeschöpft werden, mit denen bislang gerechnet wer- den konnte. Unter diesen Auspi- zien ist es völlig irreal und unred- lich, zu suggerieren, mit einem Einsparpotential im Krankenhaus- sektor in Höhe von zwei Milliarden

DM (bis 1987) könne noch das Pflegerisiko versicherungsrecht- lich abgefangen werden (so die Spekulation des Bundesarbeitsmi- nisteriums).

Kostentreibsatz Krankenhaus

Die Lage ist vertrackt und kommt Bonn ungelegen. Schon haben die Krankenkassen (gemeinsam) die Alarmglocken gezogen. Die Kran- kenhausträger waschen sich in Unschuld, indem sie sich auf das Selbstkostendeckungsprinzip und die Schutzklausel, den § 405 a Ab- satz 2 RVO berufen, der es angeb- lich verbietet, die Pflegesätze un- ter die Selbstkostendeckung zu drücken. Der Verweis auf die Selbstkosten und Personalkosten- intensität der Krankenhäuser darf aber nicht dazu führen, daß der stationäre Sektor kontraproduktiv und geradezu unsolidarisch auf das neue Pflegesatzrecht und die Empfehlungen der Konzertierten Aktion reagiert. Offenbar will man den Gewinn- und Verlustmecha- nismus einseitig nutzen. Absolute Kostendeckung und Überschüsse lautet die Devise, damit Defizite erst gar nicht eintreten können.

Die Verpflichtung, zu sparen und überflüssige Betten abzubauen, dazu verpflichtet das neue Recht.

Die Krankenkassen, die sich in den Pflegesatzverhandlungen mit den Krankenhäusern zusammen- raufen, müssen sich vorhalten las- sen, in den Pflegesatzverhandlun- gen oftmals klein beigegeben zu haben. Wider alle Vernunft haben sie — oftmals aus Wettbewerbs- gründen — noch mit Sonderein- richtungen Verträge abgeschlos- sen (gemäß § 184 a RVO) und über die Bedarfsplanungsbetten hinaus weitere Betten „gebucht". Die et- wa 30 anhängigen Schiedsverfah- ren sind hier nicht mehr als ein Ali- bi, denn sie enden oftmals mit ei- nem Schiedsspruch gegen die In- teressen der Kassen — mit einer noch höheren Pflegesatzsteige- rung als ursprünglich angepeilt.

Lamentieren und auf der Stelle treten hilft hier nicht weiter! Die Konzertierte Aktion muß späte- stens im Herbst klären, ob die Empfehlungen nur Makulatur und rechtlich völlig unverbindlich sind oder aber ob drastische Sanktio- nen notwendig werden. HC

Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 33 vom 13. August 1986 (19) 2211

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