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Solche Liegenschaften bringen wenig Nutzen, haben aber gravierende Nachteile für die Gemeinden

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I 019/2009 FIN 4. März 2009 FIN C Interpellation

0327 von Allmen, Gimmelwald (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 20 Eingereicht am: 19.01.2009

Massnahmen in der Zweitwohnungspolitik

Für einige Tourismusgemeinden wird eine gute Lösung der Zweitwohnungsproblematik zu einer Überlebensfrage. Heute kauft oder baut nur noch eine Minderheit eine Zweitwohnung, um sie neben dem Eigengebrauch auch weiter zu vermieten. Immer weniger kommen, um Land und Leute kennen zu lernen und sich mit dem Feriendomizil zu identifizieren, wie das früher üblich war. Solche Zeitwohnungen brachten den Tourismusgemeinden noch erheblichen Nutzen und die Lasten blieben im Rahmen.

Heute investiert vermehrt eine kaufkräftige Bevölkerungsschicht aus dem In- und Ausland in grossem Stil in Wohnbauten. In schweizerischen Tourismusorten ist dies eine sichere Geldanlage, welche oft noch zur Steueroptimierung und/oder Schwarzgeldanlage dient.

Solche Liegenschaften bringen wenig Nutzen, haben aber gravierende Nachteile für die Gemeinden:

• Beliebte Ferienorte verstädtern und verlieren ihren ursprünglichen Charakter.

• Die Wohnungen werden nur wenige Wochen im Jahr genutzt, die übrige Zeit stehen sie mit geschlossenen Fensterläden da.

• Die Landschaft wird verbaut, die Landreserven schwinden und die Preise steigen explosiv.

• Einheimische und Zuzüger finden keine Wohnungen mehr oder können sie sich nicht leisten und werden verdrängt.

• Hotels finden kein Überleben mehr und werden in Wohnungen umgebaut.

• Die Gemeinden haben hohe Lasten zu tragen, welche ungenügend abgegolten werden.

Es sind dies nicht alleine die klassischen Aufwendungen, für Ver- und Entsorgung oder die Strassen, welche nicht genügend abgegolten werden. Es sind insbesondere auch Investitionen und Unterhaltsarbeiten, welche nicht der einzelnen Wohnung zuzurechnen sind, wie Lawinenverbauungen und andere Abwehrmassnahmen gegen Naturgefahren, Sicherheitsdienste, Verwaltungsaufwand und vieles mehr.

Der Grosse Rat hat diese Problematik erkannt und meine Motion „Zweitwohnungspolitik“

am 20. März 2007 mehrheitlich überwiesen.

Nun beabsichtigt der Regierungsrat diese Motion im Rahmen der Steuergesetzrevision zu erfüllen, indem er vorschlägt, den Eigenmietwert nach dem bundesrechtlichen Ansatz von 70 Prozent zu besteuern, statt der bisherigen 60 Prozent. Begründet wird diese Massnahme damit, dass der verfassungsmässige Auftrag der Förderung des Wohneigentums sich wohl nur auf eine Erstwohnung bezieht und nicht auf weitere

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Wohnungen auszudehnen ist. Die Gleichstellung der Ausländer bei der Besteuerung ihrer Zweitwohnungen lehnt der Regierungsrat ab.

Diese Gesetzesänderung soll dem Kanton rund 4,4 Millionen und den Gemeinden 2,2 Millionen zusätzlich bringen.

Da stellen sich mir verschiedene Fragen:

1. Geht der Regierungsrat davon aus, dass mit dieser Massnahme die überwiesenen Forderungen der Motion „Zweitwohnungspolitik“ erfüllt sind?

2. Ist der Regierungsrat der Meinung, dass damit die betroffenen Tourismusgemeinden die notwendigen Mittel generieren können, um die negativen Auswirkungen des Zweitwohnungsbaus mindern zu können oder plant der Regierungsrat noch andere Massnahmen?

3. Kann der Regierungsrat die Wirkung der vorgesehenen steuerlichen Massnahme auf Ebene der grösseren Tourismusgemeinden darstellen?

4. Wurden andere Lösungen geprüft, insbesondere solche, welche gezielt den betroffenen Tourismusgemeinden mehr Mittel zur Selbsthilfe bringen würden?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 26.01.2009

Antwort des Regierungsrates

Der Interpellant knüpft an die überwiesene Ziffer 2 seiner Motion 194/2006

„Zweitwohnungspolitik“ vom 5. September 2006. Der Regierungsrat wird darin beauftragt, den Gemeinden zu ermöglichen, zusätzliche Mittel zu generieren, die zur Minderung unerwünschter Effekte des Zweitwohnungsbaus eingesetzt werden können. Ziffer 1 der erwähnten Motion (neue fiskalische Instrumente für Personen mit Zweitwohnungen) wurde angenommen und als erledigt abgeschrieben. Ziffer 3 der Motion (Gleichbehandlung schweizerischer und ausländischer Personen bei der Besteuerung von Wohn- und Grundeigentum) wurde zwar ebenfalls angenommen, ist aber nicht Gegenstand der vorliegenden Interpellation.

Im Rahmen der Teilrevision des Steuergesetzes, welche am 1. Januar 2011 in Kraft treten soll, schlägt der Regierungsrat vor, für die nicht als Wohnsitz genutzten Liegenschaften einen höheren Eigenmietwert, nämlich jenen für die direkte Bundessteuer, anzuwenden (vgl. die Vernehmlassungsfassung zur Steuergesetzrevision 2011 vom 19.12.2008).

Daraus ergäben sich für die Gemeinden Mehreinnahmen von jährlich rund CHF 2.2 Millionen. Bezogen auf die insgesamt rund 27'000 Zweitwohnungen im Kanton Bern macht das pro Zweitwohnung einen Betrag von durchschnittlich CHF 80. Der Einführung weitergehender fiskalischer Instrumente setzen die Bundesverfassung (BV, SR 101) und das Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (Steuerharmonisierungsgesetz, StHG, SR 642.14) enge Schranken:

• Die Bundesverfassung sieht vor, dass bei der Steuererhebung die Gleichmässigkeit der Besteuerung und der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu beachten sind (Art. 127 Abs. 2 BV). Wohneigentum ist zudem zu fördern (Art. 108 BV).

• Mit Bezug auf die Vermögenssteuer konkretisiert das Steuerharmonisierungsgesetz, dass – mit Ausnahme von Hausrat und persönlichen Gebrauchsgegenständen – das gesamte Reinvermögen der Vermögenssteuer unterliegt. Als Bemessungsgrundlage dient einheitlich der Verkehrswert, wobei der Ertragswert angemessen berücksichtigt werden kann (Art. 14 StHG).

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Die Bundesverfassung und das Steuerharmonisierungsgesetz verlangen mit anderen Worten, dass das gesamte Vermögen gleichmässig besteuert wird und die Steuerbelastung insgesamt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht.

Nach Auffassung des Regierungsrates müssten für die Generierung weiterer finanzieller Mittel durch die Gemeinden Instrumente ausserhalb des Steuergesetzes eingesetzt oder aber solche geschaffen werden.

Wie bereits in der Antwort des Regierungsrates auf die eingangs erwähnte Motion 194/2006 ausgeführt, haben Zweitwohnungen neben dem in der Interpellation genannten Nachteil auch Vorteile. Die im Jahr 1995 publizierte Studie "Tourismus im Kanton Bern:

Wirtschaftsstruktur, Reiseverhalten, Wertschöfung" hat aufgezeigt, dass rund 30 Prozent der Übernachtungen auf Ferienwohnungen fallen. Gäste in Ferienwohnungen lösten eine touristische Gesamtnachfrage von gegen CHF 500 Millionen aus. Ein Drittel der Zweitwohnungen wurde weitervermietet und durchschnittlich an 150 Tagen pro Jahr genutzt. Eine Studie für das Oberengadin ("Wirtschaftsfaktor Ferien- und Zweitwohnungen", Grisch Consulta AG, Chur, 1998) stellte ebenfalls fest, dass die Zweitwohnungen knapp 30 Prozent aller Übernachtungen generieren. Eine ähnliche Studie für das Wallis ("Der Tourismus im Wallis", Rütter + Partner Rüschlikon in Zusammenarbeit mit dem Forschungszentrum der Schweizerischen Tourismusfachschule STF, Siders, 2001) kam zu vergleichbaren Ergebnissen. Die Gemeinden könnten angesichts dieser Erkenntnisse Mehreinnahmen generieren,

• wenn das Potential der Vermietung von Zweitwohnungen besser genutzt würde.

Studien zeigen, dass heute nur ein Drittel vermietet wird, jedoch immerhin ein Fünftel der übrigen Eigentümer zur Vermietung bereit sein könnten.

• wenn die Berner Gemeinden den Deckungsgrad der Infrastrukturkosten verbessern würden. Im Berner Oberland sei der Kostendeckungsgrad, also der Anteil der gesamten Infrastrukturkosten, der durch Kausalabgaben (etwa für Strassenunterhalt, Wasserversorgung oder Kehrichtabfuhr) finanziert wird, schlechter als im Kanton Graubünden. So sei es nicht erstaunlich, dass im Berner Oberland eine Mehrheit der Gemeinden eine zusätzliche Steuerbelastung der Zweitwohnungen befürwortet, während im Kanton Graubünden dies eine Mehrheit ablehnt.

Der Regierungsrat hält diese Ansätze für richtig und unterstützt entsprechende Bestrebungen der Gemeinden. Gefordert sind indessen in erster Linie die Gemeinden, welche die Problematik beispielsweise mit Tourismusförderungsabgaben, höheren Infrastruktur-Kausalabgaben oder mit den Instrumenten der Raumplanung und der Bauordnung angehen können.

Die Fragen des Interpellanten können somit wie folgt beantwortet werden:

Zu Frage 1:

Ja. Der Regierungsrat schlägt vor, zur Umsetzung der Ziffer 2 der Motion eine höhere Einkommenssteuerbelastung für Inhaber von Ferienwohnungen vorzusehen. Das ist unter Einhaltung der Vorgaben von Bundesrecht und Verfassung möglich und führt zu Mehreinnahmen von CHF 4.4 Millionen beim Kanton und CHF 2.2 Millionen bei den Gemeinden. Rechnet man die zu erwartenden Mehreinnahmen von CHF 2.2 Millionen für die Gemeinden bei insgesamt 27'000 Ferienwohnungen auf eine Ferienwohnung um, ergibt das eine zusätzliche Belastung von CHF 80 pro Ferienwohnung.

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Der Interpellant hat sich im Grossen Rat zudem dahingehend geäussert, dass die Gemeinden bereits Mehreinnahmen von CHF 100 pro Zweitwohnungseigentümer schätzen würden (Tagblatt des Grossen Rates vom 20. März 2007, Seite 332).

Zu Frage 2:

Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass die betroffenen Gemeinden damit die notwendigen Mittel wenigstens teilweise generieren können, um die unerwünschten Effekte des Zweitwohnungsbaus zu mindern. Zusätzlich können und sollten aber weitere Massnahmen geprüft werden.

Zu Frage 3:

Die zu erwartenden Mehreinnahmen für die Gemeinden betragen durchschnittlich rund CHF 80 pro Ferienwohnung. Einen hohen Anteil an Zweitwohnungen weisen im Kanton Bern die Gemeinden Adelboden (1'365 Einheiten), Lenk (1'734), Grindelwald (1'847) und Saanen (2'332) auf. Bei einem durchschnittlichen zusätzlichen Steuerertrag von rund CHF 80 pro Zweitwohnung erhielten diese Gemeinden somit jährliche Zusatzeinnahmen von je rund CHF 110'000 bis 185'000.

Zu Frage 4:

Vgl. oben.

An den Grossen Rat

Referenzen

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