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Anzahl der Gemeinden mit mehr als 20 Pro- zent Zweitwohnungen steigt leicht

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Eidgenössisches Departement für

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Raumentwicklung ARE

Kommunikation

Medienmitteilung

Datum 31.03.2020

Anzahl der Gemeinden mit mehr als 20 Pro- zent Zweitwohnungen steigt leicht

Der Zweitwohnungsanteil ist Ende 2019 in 8 Gemeinden unter 20 Prozent ge- sunken; in 18 Gemeinden liegt er neu über 20 Prozent.Aktuell verfügen damit 371 von 2202 Gemeinden über einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Pro- zent. Damit hat sich gegenüber dem Vorjahr die Anzahl der Gemeinden leicht erhöht, die den einschränkenden Bestimmungen des Zweitwohnungsgesetzes unterliegen.

In Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent dürfen im Grund- satz keine Zweitwohnungen mehr gebaut werden. Um die Zweitwohnungsanteile zu ermitteln, verpflichtet das Zweitwohnungsgesetz alle Gemeinden dazu, ein Woh- nungsinventar zu erstellen. Das ARE veröffentlicht diese Wohnungsinventare jährlich Ende März. Aufgrund der darin ausgewiesenen Nutzungen der Wohnungen berech- net das ARE die Zweitwohnungsanteile der Gemeinden (siehe Kasten).

Die Berechnungen zeigen, dass sich vor allem ländlich-periphere und wenig touristi- sche Gemeinden nahe an der 20 Prozent Grenze für Zweitwohnungen befinden. Ins- gesamt ist das Total der Gemeinden (371)mit mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen im Vergleich zum Vorjahr (361) leicht gestiegen. Ein Grund dafür dürfte die mittlerweile erfolgte Einführung eines automatischen Bereinigungsmechanismus sein, mit dem Leerwohnungen und mehrere Wohnungen, die zum selben Privathaushalt gehören, präzise erfasst werden können. Der neue Bereinigungsmechanismus unterstützt die Gemeinden, die Angaben im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister aktu- ell zu halten.

Gemeinden, die neu über oder unter 20 Prozent sind, können zur Berechnung des ARE innerhalb von 30 Tagen Stellung nehmen. Sie können ihr Wohnungsinventar in Absprache mit dem ARE präzisieren. Das ARE prüft anschliessend, in welchen Ge-

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meinden die einschränkenden Bestimmungen des Zweitwohnungsgesetzes zur An- wendung kommen.

Das Wohnungsinventar

Die Gemeinden erstellen ein Wohnungsinventar, indem sie die Wohnnutzungen im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) erfassen. In Kombination mit dem Einwohnerregister lassen sich Erstwohnungen auf diese Weise zuverlässig ermitteln. Freiwillig weisen die Gemeinden auch den Erstwohnungen gleichgestellte Wohnungen aus, etwa Dienstwohnungen oder Wohnungen zu Erwerbs- und Ausbil- dungszwecken. Mit diesen Angaben zur Nutzung von Wohnungen lässt sich der An- teil der Erst - und Zweitwohnungen berechnen. Da allerdings nicht alle Gemeinden die den Erstwohnungen gleichgestellten Wohnungen erfassen, sind die Wohnungsin- ventare untereinander nur beschränkt vergleichbar.

Kontakt

Gabriel Weick, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Sektion Siedlung und Landschaft, Bun- desamt für Raumentwicklung ARE, Tel. 058 483 65 27

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Tabelle

Die Tabelle zeigt die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Gemeinden, die neu unter oder über einem Anteil von 20 Prozent Zweitwohnungen liegen, werden zur Stellungnahme eingeladen und befinden sich in einem Verfahren. Ein definitiver Ent- scheid liegt erst nach der Prüfung durch das ARE vor.

- Referenzdatum für Wohnungsinventare: 31.12.2019 - Referenzdatum für Gemeindestand: 1.1.2020

- Stand der Verfahren: 31.03.2020

Kanton Name

in einem Verfahren neu über 20 Prozent

in einem Verfahren neu unter 20 Prozent

BE Sorvilier X

BE Gsteigwiler X

VS Bitsch X

GR Scharans X

GR San Vittore X

JU Fahy X

VS Sembrancher X

VS Niedergesteln X

VS Ried-Brig x

VD Sainte-Croix x

SG Walenstadt x

BE Frutigen x

AR Walzenhausen x

BE Cormoret x

BE Oberwil im Simmental x

VD Rennaz x

VD Giez x

GR Thusis x

NE La Brévine x

AR Wald (AR) x

JU Movelier x

TI Porza x

VD Bougy-Villars x

BE Mont-Tramelan x

VD La Praz x

FR Villarsel-sur-Marly x

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