M 049/2009 JGK 17. Juni 2009 JGK C Motion
1108 Struchen, Epsach (SVP)
Weitere Unterschriften: 14 Eingereicht am: 21.01.2009
Outsourcing der Gemeindeverwaltungen?
Der Regierungsrat wird aufgefordert, geeignete Massnahmen zu treffen, um
- die Gemeinden über die Vor- und Nachteile einer Auslagerung ihrer Gemeindeverwaltung zu informieren
- den Gemeinden die für die freiwillige Umsetzung dieser Praxis nötige Unterstützung zu bieten
Begründung
Die Auslagerung der Gemeindeverwaltung würde es einigen Gemeinden erlauben, politisch unabhängig zu bleiben und gleichzeitig die Zielvorgabe des Kantons zu erfüllen, d.h. die Reduktion der Anzahl seiner Ansprechpartner. Indem er die Gemeinden über die Vor- und Nachteile einer solchen Praxis informiert, bietet der Kanton den Gemeinden eine Alternative zur heutigen Situation sowie zu Gemeindefusionen. Es kann festgestellt werden, dass die Fusion von Gemeinden ein Schritt ist, der aus dem einen oder anderen Grund oft nicht unbedingt der richtige ist. Der Status quo hat ebenfalls negative Seiten, da die Gemeindeverwaltung im Budget einer Gemeinde eine sehr grosse Belastung darstellt.
Die Auslagerung der Verwaltung kann somit eine Lösung für die verschiedenen Probleme sein.
Diese Motion verlangt vom Kanton eine praktische und nicht eine finanzielle Unterstützung. Wir denken dabei z.B. an Musterverträge, Musterreglemente, EDV- Programme zur Zentralisierung der Daten mehrere Gemeinden usw.
Antwort des Regierungsrates
Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates, da die kantonale Verwaltung den Gemeinden Musterverträge, -reglement, etc. zur Verfügung stellen soll. Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages. Die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.
Am 21. November 2000 nahm der Grosse Rat vom Bericht des Regierungsrates
„Gemeindereformen im Kanton Bern (GEREF)“ zustimmend Kenntnis. Im Bericht wird festgehalten, dass der Kanton alle Reformen in den Gemeinden unterstützt, welche geeignet sind, die Leistungsfähigkeit der Gemeinden zu erhöhen. Namentlich werden erwähnt:
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- Interne Reorganisation von Gemeindebehörden und -verwaltungen sowie Einführung von New Public Management (NPM)
- Einbezug Dritter in die Aufgabenerfüllung
- Interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden (IKZ) - Fusion von Gemeinden
Eine Prioritätensetzung innerhalb der Reformarten wurde vom Kanton nicht vorgenommen. Entscheidend ist, dass die Gemeinde eine optimale Aufgabenerfüllung gewährleisten kann. Die Übertragung von Aufgaben (z.B. der Gemeindeverwaltung) an einen Dritten oder an eine andere Gemeinde ist als mögliche Reform explizit erwähnt.
Verschiedene bernische Gemeinden haben ihre Gemeindeverwaltungen mit Erfolg an Nachbargemeinden (z.B. Bollodingen an Bettenhausen, Oberhünigen an Zäziwil, Gadmen an Innertkirchen) oder sogar private Anbieter (z.B. Mühledorf) ausgelagert.
Die Gemeinden wurden nach der Kenntnisnahme des Berichtes „Gemeindereformen im Kanton Bern (GEREF)“ durch den Grossen Rat über die möglichen Reformarten informiert. In den meisten Amtsbezirken wurden zu diesem Zweck im Jahre 2001 durch die Regierungsstatthalterämter, teilweise unter Mithilfe des Amtes für Gemeinden und Raumordnung, spezielle Einführungsveranstaltungen zum Thema Gemeindereformen durchgeführt. Im Rahmen der Schulung der kommunalen Verwaltungskader und Behördenmitglieder werden über die Aus- und Weiterbildungsplattform „Weiterbildung Gemeinden“ jährlich unter anderem auch Kurse über Gemeindereformen angeboten (siehe: www.weiterbildung-gemeinden.ch). Im Weiteren wird bei den periodisch stattfindenden Einführungskursen des Kantons für neu gewählte Behördenmitglieder ebenfalls auf die Strategie Gemeindereformen eingegangen.
Bereits heute bestehen zahlreiche Hilfsmittel, die den Gemeinden zur Verfügung stehen:
- Ratgeber Gemeindeformen - Checklisten für Reformvorhaben
- Vertragssammlung über die interkommunale Zusammenarbeit
- Information Nr. 1 aus dem Jahr 2002: Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Verwaltung
- Wegleitung zum Neuen Gemeindegesetz - Mustergemeindereglemente
- Musterfusionsverträge
- Ratgeber für Gemeindefusionen - NPM-Wegleitung
Die ersten fünf genannten Unterlagen äussern sich insbesondere auch zur Übertragung von Gemeindeaufgaben und somit auch der Gemeindeverwaltung auf Dritte oder andere Gemeinden. Ausser dem Ratgeber für Gemeindefusionen können sämtliche Dokumente auf der Homepage des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (siehe:
www.jgk.be.ch/agr Rubrik Gemeindereformen GEREF) heruntergeladen werden.
Im Weiteren stehen die Mitarbeitenden der Abteilung Gemeinden des Amtes für Gemeinden und Raumordnung den Gemeinden für konkrete Beratungsgespräche und zur Unterstützung zur Verfügung.
Der Regierungsrat vertritt deshalb die Ansicht, dass dem mit der Motion verfolgten Anliegen bereits heute umfassend Rechnung getragen wird.
Antrag Annahme der Motion unter gleichzeitiger Abschreibung.
An den Grossen Rat