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Archiv "Kaufpreis" (06.02.1985)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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rganspende darf nicht zum Geschäft werden."

Mit aller Deutlichkeit hat der Präsident der Bundesärz- tekammer, Dr. Karsten Vil- mar, dieser Tage vor Geschäf- temachern gewarnt, die ge- gen Provisionszahlung „för- dernde Mitglieder" für Or- ganspende- „Vereine" anwer- ben. Für mehrere hundert Mark verkaufen sie Organ- spender-„Ausweise", die im Bedarfsfall auch nicht den ge- ringsten Vorteil bieten. Denn der allgemein anerkannte ro- te Organspenderausweis der großen Organisationen, die im „Arbeitskreis Organspen- de" zusammenarbeiten, ist selbstverständlich kostenlos und genügt allen rechtlichen Anforderungen — abgesehen davon, daß vor der Organent- nahme bei einem Toten grundsätzlich die Ärzte im- mer versuchen werden, die Zustimmung der Angehöri- gen einzuholen.

Klare Worte

Die Warnung der Bundesärz- tekammer dient nicht nur da- zu, den Arbeitskreis Organ- spende davor zu bewahren, daß seine Bemühungen um eine weitere Steigerung der Spendenbereitschaft beein- trächtigt werden (diesem Ar- beitskreis gehören unter an- derem die Bundesärztekam- mer, Krankenkassen- und Wohlfahrtsverbände an). Es sollen insbesondere auch Bür- ger davor geschützt werden, ihr Geld an „Vereinigungen"

zu zahlen, die keine ange- messene Gegenleistung bie- ten können und wollen.

Ein Wort des Papstes kommt gerade zur rechten Zeit. Man- che — in sich durchaus ge- wichtige — Bedenken gegen

Organspenden beruhen ja auf religiösen Überzeugungen.

Nun verteilt die Deutsche Bi- schofskonferenz den Text ei- ner Ansprache, die Johannes Paul II. vor der italienischen Vereinigung der Blut- und Organspender gehalten hat.

Und darin nennt der Papst es einen „noblen und verdienst- vollen Akt", eigenes Blut und eigene Organe den bedürfti- gen Brüdern zu schenken und hierzu anzuregen — wohlge- merkt: zu schenken.

Manchem, der heute noch zö- gert, mag dieses Bild helfen:

Organspende als Werk christ- licher Nächstenliebe; über den eigenen Tod hinaus noch einem bedürftigen Mitmen- schen helfen. Unserer Gesell- schaft stünde es wohl an, wenn die jährlich nötigen 1700 Nierentransplantationen aus solchen Motiven erreicht werden und nicht mit Hilfe von Geschäftemachern. gb

Z

u den floskelhaften Forde- rungen, die jedermann billigt, solange sie allge- mein gehalten sind, und vor denen viele zurückschrecken, sobald sie die Konsequenzen bedenken, gehört jene, daß der Leistungskatalog der ge- setzlichen Krankenversiche- rungen umstrukturiert, ja ent- rümpelt werden müsse. Zu den ersten, die eine solche Forderung vertreten haben, gehören die zahnärztlichen Organisationen. Die Kassen- zahnärztliche Bundesvereini- gung hat sie, bezogen auf ih- ren Bereich, mit Inhalt gefüllt, und sie ist sich auch über Konsequenzen im klaren.

Die Kassenzahnärztliche Bun- desvereinigung möchte — um ihren Vorsitzenden, Dr. Hel- mut Zedelmaier, zu zitieren — die Leistungen, „die bezüg- lich ihrer medizinischen Not- wendigkeit weniger wichtig sind”, aus dem Leistungska- talog herausholen. Nur so lie- ßen sich die beiden wider- streitenden Ziele, den Fort- schritt der Medizin an die

Kaufpreis

Versicherten weiterzugeben und die Beitragssätze stabil zu halten, miteinander ver- binden. Zedelmaier wirft den Kassen vor, den Mythos auf- rechterhalten zu wollen, daß die Versicherung alles bezah- len kann.

Geht es nach den Zahnärzten, dann werden die Kassen künftig nicht mehr für „alles"

aufkommen. Beim Zahnersatz soll nämlich zwischen medizi- nisch notwendigen und folg- lich von den gesetzlichen Krankenkassen zu bezahlen- den und darüber hinausge- henden, eher kosmetischen Leistungen (bis hin zum Lu- xus) unterschieden werden.

Für medizinisch Unnötiges hätte der Patient zu zahlen.

Außerdem schlagen die Zahn- ärzte vor, sämtliche Leistungs- ansätze (nicht nur die für Zahn- ersatz) auf Über- oder Unterbe-

wertungen zu überprüfen.

Veränderungen sollten unter dem Aspekt vorgenommen werden, Spätbehandlung ein- zuschränken und Frühbe- handlung zu fördern. Vehe- ment wehrt sich Zedelmaier gegen den Verdacht, den Zahnärzten gehe es darum, möglichst viel aus der Lei- stungspflicht der Kassen in den privaten Bereich zu verlagern, um so wieder an höhere private Einnahmen zu kommen. Nein, die Kassen sollten nicht eine Billigversorgung, sondern wirklich gute medizinische Ar- beit im Leistungskatalog ha- ben. Der Zahnarzt müsse dazu verpflichtet werden, den Pa- tienten davon zu überzeugen, er dürfe ihm nicht überflüssi- gen Aufwand einreden. Zedel- maier ist sich darüber im klaren, daß eine solche Politik zu Einnahmeausfällen bei den Zahnärzten führen kann.

Ein solches Opfer würde freilich nicht aus purem Uneigennutz gebracht. Mit ihm soll der Fortbestand der Einzelleistungsvergütung er- kauft werden. NJ

Ausgabe A 82. Jahrgang Heft 6 vom 6. Februar 1985 (1) 289

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