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Bericht und Meinung NACHRICHTEN
NACH REDAKTIONSSCHLUSS
Beske als Staatssekretär entlassen
Der Staatssekretär im schleswig- holsteinischen Sozialministerium, Prof. Dr. med. Fritz Beske (58), wird mit Wirkung vom 15. Oktober 1981 in den einstweiligen Ruhe- stand versetzt. Das Kieler Kabinett ist damit einem Antrag von Sozial- minister Prof. Dr. rer. pol. Walter Braun gefolgt.
In einer Pressemitteilung der Lan- desregierung heißt es dazu: „Prof.
Dr. Braun hat seinen Antrag mit grundsätzlichen Auffassungsun- terschieden zwischen sich und seinem Staatssekretär über die Zusammenarbeit begründet. Das Kabinett hat einmütig Prof. Dr.
Beske für seine Verdienste in über zehnjähriger Tätigkeit als Staats- sekretär des Sozialministeriums gedankt. Prof. Beske hat zum Aus- druck gebracht, daß er sich weiter- hin Fragen der Wissenschaft und der Gesundheitspolitik widmen wird."
Beske, der nicht nur in seinem Hause großen Einfluß ausübte, sondern auch als Gesundheitspo- litiker bundesweit bekannt ist, war seit 1971 Staatssekretär in Kiel;
zunächst acht Jahre unter Carl Eduard Claussen (heute Justizmi- nister im Kabinett Stoltenberg), seit der Regierungsneubildung 1979 unter Braun.
Die Ablösung von Beske (ein Nachfolger war bei Druckbeginn für dieses Heft noch nicht be- kannt) ist öffentlich weithin auf Unverständnis gestoßen. Es ist in Kiel allerdings ein offenes Ge- heimnis, daß seit dem Minister- wechsel im Jahr 1979 zwischen Minister und Staatssekretär erheb- liche persönliche und sachliche Spannungen bestanden. Dennoch kam die Entlassung unerwartet, zumal — wie von beiden Seiten ausdrücklich bestätigt wurde — es keinerlei aktuellen Anlaß dafür gibt. Zum Hintergrund der Entlas-
sung dürfte auch der Umstand ge- hören, daß die CDU in Schleswig- Holstein mit nur einer Stimme Mehrheit regiert. Sozialminister Braun hält für die CDU ein Direkt- mandat in Neumünster-Nord.
Von den Kieler Vorgängen nicht berührt sind Beskes Funktionen in der CDU. Erst im Juni dieses Jah- res war er als Vorsitzender des Bundesfachausschusses für Ge- sundheitspolitik dieser Partei be- stätigt worden. NJ
Mißbrauchte Lohnfortzahlung?
Als die „teuerste soziale Wohltat der letzten zwölf Jahre" hat Bun- deswirtschaftsminister Dr. Otto Graf Lambsdorff (FDP) die am 1. Januar 1970 in Kraft getretene arbeitsrechtliche Regelung der Bruttolohnfortzahlung für die er- sten sechs Wochen der Arbeitsun- fähigkeit bezeichnet. „Ich denke, daß das Stichwort vom sogenann- ten Krankfeiern uns alle nach- denklich machen müßte", so der Minister in einem Telegramm an das Vorstandsmitglied der CDU- Sozialausschüsse Wolfgang Vogt, Düren, das Lambsdorffs Kritik an der derzeitigen Form der Lohn- fortzahlung für erkrankte Arbeit- nehmer als „soziale Demontage"
bezeichnet hatte.
Ungeachtet dieser Kontroverse im politischen Raum erklärte der Bundesverband der Mittelstands- unternehmer in Düsseldorf am 22.
Juli, daß etwa 20 Prozent der Ar- beitnehmer vermutlich mit den großzügigen gesetzlichen Rege- lungen Mißbrauch trieben.
Der Verband schlug vor, daß die Lohnfortzahlung auf den reinen Tariflohn beschränkt werden soll- te. Bagatellkrankheiten will der Verband ganz von der Entgeltfort- zahlungspflicht der Arbeitgeber ausgeschlossen sehen. Arbeitneh- mer sollten nach mehr als zwei Wochen Krankheit einen Ver- trauensarzt aufsuchen müssen. EB
Ratgeber für
die Krankenhauspraxis
Seit der Ingangsetzung der amtli- chen Maßnahmen zur Kosten- dämpfung im Gesundheitswesen wuchs der Boom der Fachlitera- tur, in der die beiden gegenläufi- gen Trends speziell auf dem Sek- tor des Krankenhauswesens ver- tieft werden: einerseits die zuneh- mende Okonomisierung und Ra- tionalisierung des Krankenhaus- betriebs und dessen Einbeziehung in die allgemeinen Sparmaßnah- men, andererseits die Literatur, die den humanitären und ethi- schen Aspekt des Krankenhauses und der Medizin in den Vorder- grund rückt. Zwei einschlägige Neuerscheinungen spiegeln die- sen Trend wider und wollen vor allem „Insider" des Krankenhaus- wesens umfassend über die aktu- ellen Tendenzen informieren:
„Kosten- und Leistungsrechnung im Rahmen des Rechnungswe- sens des Krankenhauses" lautet eine 100 Seiten starke, synopti- sche Darstellung, die von der Fachvereinigung der Verwaltungs- leiter deutscher Krankenanstalten e. V. (Geschäftsstelle Hardenberg- straße 34, 4930 Detmold 18) her- ausgegeben worden ist. Die in Fra- gen und Antworten gegliederte Schrift ist eine Grundlage für das Verständnis der gesetzlichen Re- gelungen einer obligatorischen, nach industriewirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgerichteten Buchführung einschließlich einer kompletten Kosten- und Lei- stungsrechnung im Krankenhaus.
(Preis der Schrift: 20 DM).
Der Deutsche Evangelische Kran- kenhausverband e. V. (Postfach 476, 7000 Stuttgart 1) gab Mitte 1981 eine Bibliographie heraus, in der Literaturangaben vorwiegend zum Thema „Kirche und Kranken- haus" enthalten sind. Die Schrift enthält einschlägige Fundstellen über humanitäre und ethische Fra- gen des Krankenhauses und der Medizin sowie der Krankenhaus- seelsorge (Preis: 2,80 DM). HC DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 40 vom 1. Oktober 1981 1859