• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "RICHTIGGESTELLT: Patienten gefährdet" (30.04.1982)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "RICHTIGGESTELLT: Patienten gefährdet" (30.04.1982)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Die Information:

Bericht und Meinung BRIEFE AN DIE REDAKTION

KINDERVORSORGE Zu der Meldung „Werbung für U 8" in Heft 1/1982:

Positiven Effekt betonen!

Sie schreiben, daß die Be- teiligungsquote ständig ab- sinkt und bei U 8 nur noch etwa 50 Prozent beträgt.

Objektiv genommen ist das natürlich richtig. Nur wird, was ich sehr bedauere, in der Öffentlichkeit ständig der Eindruck erweckt, als sei dieses Programm zu wenig effizient, weil die Be- teiligung zu wünschen üb- rig lasse. Es wird damit ständig ein negativer Ein- druck hervorgerufen. Ich möchte dagegen sagen, daß es wichtig ist, den posi- tiven Effekt des Pro- gramms zu betonen und darf Ihnen die Ihnen viel- leicht schon bekannten

RICHTIGGESTELLT Die Merck-Pressestelle gab zu öffentlichen Fehldarstellun- gen über Digitoxin eine öffent- liche Erklärung ab, die nach- stehend auch den Lesern des DEUTSCHEN ÄRZTEBLATTES zur Kenntnis gebracht wird.

Patienten gefährdet

Hunderttausende von herz- kranken Patienten sind durch eine falsche Darstel- lung über Digitoxin seit einigen Tagen verunsichert und unter Umständen ge- fährdet. Wie die Merck- Pressestelle (am 6. April) erklärte, ist Digitoxin ein seit Jahrzehnten weltweit verwendeter herzwirksa- mer Arzneistoff pflanzli- cher Herkunft und keines- wegs ein „Abfallgift" der Pharmaindustrie.

Prof. Ernst Reinhard (Insti- tut für pharmazeutische Biologie der Universität Tü- bingen), der in einer Pres- severlautbarung mit der

Zahlen für 1979 übermit- teln, nach denen immerhin während des gesamten 1.

Lebensjahres mehr als 80 Prozent der Kinder durch diese Untersuchungen ge- hen. Bei den Zweijährigen sind es noch drei Viertel al- ler Kinder, bei den Vierjäh- rigen allerdings nur noch 58 Prozent... Ich möchte Verständnis dafür wecken, daß man die Dinge positiv ausdrücken sollte, weil heutzutage alles, was nicht hundertprozentig erfüllt wird, gleich negativ kriti- siert wird, und es wäre nicht nur im Interesse der Ärzte, sondern vor allen Dingen im Interesse der Kinder bedauerlich, wenn dieser Eindruck erweckt würde.

Prof. Dr. med.

Wilhelm Theopold Cretzschmarstraße 4 6000 Frankfurt/Main 90

falschen Darstellung in Zu- sammenhang gebracht wurde, erklärte gegenüber E. Merck, Digitoxin sei ebenso wie Digoxin bei sachgemäßer Anwendung unter ärztlicher Kontrolle ein sicheres Arzneimittel.

Digitoxin wird nicht nur über die Niere, sondern auch über die Leber ausge- schieden. Deshalb ist Di- gitoxin besonders auch bei Patienten mit einge- schränkter Nierenfunktion geeignet. Dies ist vor allem bei allen Patienten über 60 Jahren zu beachten.

Allen Patienten, die ein di- gitoxinhaltiges Arzneimit- tel einnehmen müßten, wurde in unserer öffentli- chen Erklärung dringend geraten, dies nach Anord- nung ihres Arztes weiterhin zu tun.

E. Merck-Pressestelle H.-J. Schmitt

Frankfurter Straße 250 6100 Darmstadt 1

WIDERSPRUCH

Hoechst nimmt zum BGA-Be- scheid über Metamizol (s. Heft 16/1982) Stellung:

Sachgerechte Regelung?

Die Hersteller von metami- zolhaltigen Arzneimitteln dürfen in Zukunft in ih- ren Packungsbeilagen nur noch erheblich einge- schränkte Anwendungsge- biete angeben. Dies hat das

Bundesgesundheitsamt u. a. am 29. März 1982 ver- fügt. Die Hoechst AG ist da- von mit dem Medikament Novalgin betroffen. Dem- gegenüber ist der Sach- verständigenausschuß für Verschreibungspflicht in seiner Sitzung vom 25. Fe- bruar 1982 dem Antrag des

Bundesgesundheitsamtes, Tabletten, Tropfen und Zäpfchen der Rezeptpflicht zu unterstellen, ausdrück- lich nicht gefolgt. Für die Entscheidung des Aus- schusses waren unter an- derem zwei Gründe maßge- bend:

Erstens ist der Ausschuß zu einer anderen Beurteilung des Nutzens von Metamizol im Verhältnis zu seinem Ri- siko gekommen, zweitens hat der Ausschuß erkannt, daß er durch die Anord- nung der Verschreibungs- pflicht zu einer Verlage- rung des Risikos auf ande- re Schmerzmittel gekom- men wäre.

Hoechst hat bereits wieder- holt darauf hingewiesen, daß die dem Bundesge- sundheitsamt vorliegenden Daten derartige Einschrän- kungen nicht rechtfertigen und daß solche Maßnah- men lediglich zu einer Ver- lagerung des Risikos füh- ren müssen. Verläßliches und repräsentatives Daten- material wird 1983 zu er- warten sein, wenn die Er- gebnisse einer 1977 von Hoechst in Auftrag gegebe- nen internationalen Studie vorliegen. Diese Studie

wird von neutralen und unabhängigen Experten durchgeführt.

Gegen die vorgesehenen Maßnahmen wird die Hoechst AG Widerspruch einlegen, sie betont aber, daß sie selbstverständlich — wie bisher—zu Gesprächen mit dem Bundesgesund- heitsamt über eine sachge- rechte Regelung zur Verfü- gung stehen wird.

Hoechst AG Brüningstraße 45 6230 Frankfurt (Main) 80

KÖHNLECHNER

Zu dem Artikel von Dr. med. H.

W. Rölke „Köhnlechner, ein auflagenwirksamer ‚Wunder- täter' ", Heft 9/1982:

Letzter Trost

... Köstlich zu lesen, gut recherchiert — wehe, wenn nicht; denn „Kaiser" Man- fred, ein Freund auch von

„Kaiser Franz", unserem Fußballweltmeister, ist im- merhin Dr. jur. und hat ge- nügend Mittel, um einen braven Publizisten durch Prozesse hochzujagen. So weit, so gut, ja recht und richtig.

Dennoch, man mag hin- nehmen, daß unser verehr- ter Kollege den Medienma- chern und Talk-Show-Ma- stern ihren so ergiebigen Stoff ankratzt (nehmen kann er ihn ihnen sowieso nicht), aber daß er der Na- tion ihren Hehrheilhelikop- ter zu nehmen versucht, diesen letzten Trost der Abermillionen Bildleser und, und, und. Kann er es gar verantworten, daß er durch seine Offenlegungen der Druckindustrie scha- det, Ghostwriter arbeitslos werden läßt?

Prof. Dr. med.

Gerhard Jörgensen Institut für Humangenetik der Universität Göttingen 3400 Göttingen

Ausgabe A/B DEUTSCHES ARZTEBLATT 79. Jahrgang Heft 17 vom 30. April 1982 15

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Mehr noch: Kostentreibende Strukturverwerfungen müßten beseitigt werden; ohne Rück- sicht auf Tabus und ohne Furcht vor Interessenkollisionen müß- ten drastische Eingriffe in allen

Erreger, während humorale Störungen (B-Lymphozy- tenunterfunktion) durch spezielle bakterielle Infektionen kompliziert sind. Erkrankungen durch Bakte- rien, Cytomegalieviren

Das Institut für Gesundheits-System-For- schung in Kiel hält es für er- forderlich, den Leistungska- talog der gesetzlichen Kran- kenversicherung neu zu defi- nieren, um das

Das REACH-Register ist das erste Register für ambulante Patien- ten mit koronarvaskulären, zerebro- vaskulären oder peripheren arteriel- len Erkrankungen oder einer Kom- bination

Die Feststellung der Staatsanwalt- schaft ist so richtig wie bitter - angesichts der Nicht- übernahme von rechtlicher Verantwortung durch die für die

Auch wenn das Handeln der patientennahen Akteure im Ergebnis gleichermaßen eine Katastrophe herbei- geführt hatte – so gibt es dennoch einen Unterschied, einen

Ansteckung oder Kontakt, Hinweise auf den Krankheitsverlauf und Schweregrad einer COVID-19 Erkrankung zu finden.. Für eine Beobachtungsstudie suchen

Es tritt der Be- fürchtung, daß nach einer derarti- gen Aufklärung kein Patient mehr bereit sein werde, sich vom Arzt in Weiterbildung operieren zu las- sen, entgegen und meint: