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Archiv "Umfrage: Zufriedene Privatpatienten" (07.08.2006)

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V E R S I C H E R U N G E N

Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 31–32⏐⏐7. August 2006 [79]

Z

um 1. Juli haben wieder mehrere Krankenkassen die Beiträge angehoben, darunter die mit vier Millionen Mitgliedern sehr große Tech- niker Krankenkasse (TK). Da fragt es sich: Kann es sich loh- nen, nach günstigeren Alterna- tiven Ausschau zu halten?

„Wer deutlich mehr als 13 Prozent Beitrag zahlt“, meint die Stiftung Warentest, „sollte einen Kassenwechsel ernsthaft in Erwägung ziehen.“ Denn, so die Stiftung: Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkas- sen seien nahezu identisch. Die Beitragssätze unterschieden sich jedoch enorm. So gehört die TK trotz der Beitrags- erhöhung von 12,8 auf 13,2 Prozent noch nicht zu den teuren Krankenkassen. Eher schon die Gmünder Ersatz- kasse (GEK), die von bisher 12,8 gleich auf 13,6 Prozent er- höhen musste. Hier erhöht sich der Beitrag für gut verdienen- de Mitglieder um bis zu 170 Euro im Jahr (für den Arbeit- geber in gleichem Umfang).

Welcher Beitragssatz für die eigene Krankenkasse gilt, lässt sich leicht durch Rückfrage dort oder im Internet unter www.Finanztest.de in der Ru- brik „Versicherungen“ klären, in der die Beitragssätze aller gesetzlichen Krankenkassen aufgelistet sind. Die Aufstel- lung ist gegen eine geringe Ge- bühr abrufbar. Die Informati- on kann auch über die (ge- bührenpflichtige) Fax-Num- mer 0 90 01/51 00 10 86 39 ab- gerufen werden.

Wer zu einer anderen Kran- kenkasse wechseln will, der hat ein Sonderkündigungsrecht, wenn die bisherige Kranken- kasse den Beitrag (auch nur geringfügig) erhöht hat. Die Kündigung kann noch im Lau- fe des Monats, von dem an der erhöhte Beitrag fällig wird, und im folgenden Monat aus- gesprochen werden – und das

dann mit zweimonatiger Frist.

Eine Kündigung, die im Sep- tember 2006 bei der bisherigen Krankenkasse eingeht, wirkt somit beispielsweise zum 1. De- zember 2006.Ansonsten kann ein Kassenwechsel erst nach 18-monatiger Mitgliedschaft bei der Krankenkasse vorge- nommen werden.

Dem Arbeitgeber muss die Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse späte- stens am letzten Tag vor dem Wechseltermin vorliegen. Nur dann darf er seinen Mitarbei- ter „ummelden“. Ist das nicht der Fall, dann bleibt die Mit- gliedschaft bei der alten Kran- kenkasse bestehen; ein Kündi- gungsrisiko besteht also nicht.

Ein Kassenwechsel – etwa zu einer Betriebskrankenkas- se – erfordert oft etwas mehr

„Flexibilität“ der Versicher- ten. Denn viele Kassen ha- ben am Wohnort oder in der näheren Umgebung keine Ge- schäftsstelle. Mit ihnen wird per Brief, Telefon oder elek-

tronisch korrespondiert. Ei- nen Wechsel ausschließlich an der Beitragshöhe auszurich- ten könnte schon mal wehtun.

Denn etliche Krankenkassen bieten Programme für speziel- le Krankheiten. Die Kündi- gungsfrist bietet Zeit, sich da- nach zu erkundigen und auch die Leistungsseite in die Über- legungen einzubeziehen.

Generell gilt: Gesundheits- prüfungen sind ebenso wenig

erforderlich wie die Frage nach dem Alter und die Zahl der mitversicherten Familienan- gehörigen. Privat Krankenver- sicherte können im Regelfall nur dann zu einer gesetzli- chen Krankenkasse überge- hen,wenn sie wegen Arbeitslo- sigkeit oder sinkenden Ge- halts wieder einbezogen wer- den können. Ab 55 Jahren ist der Wechsel allerdings nicht mehr möglich. Wolfgang Büser

Krankenkassenbeiträge

So kann gespart werden

Wann sich ein Kassenwechsel lohnt

Die Privatpatienten sind mit ihrer Gesundheitsversorgung deutlich zufriedener als die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. Dies ist das Ergebnis einer Studie der Bertelsmann-Stiftung. Zu den

„Hauptwohlfühlfaktoren“ der Privatversicherten gehört demnach die lebenslange Ga- rantie auf die gewählten Lei- stungspakete.

Privat Krankenversicher- te sind überzeugter von der Qualität und Zuverlässigkeit ihrer Gesundheitsversorgung als die Mitglieder der Gesetz- lichen Krankenversicherung.

Während 56 Prozent der Pri- vatpatienten mit ihrer Versor- gung zufrieden oder sogar sehr zufrieden sind, trifft dies nur auf 35 Prozent der Kas- senmitglieder zu. Dagegen befürchten 65 Prozent der ge- setzlich Versicherten, dass sie im Alter nicht ausreichend medizinisch versorgt werden.

81 Prozent rechnen damit, später einmal auf bestimmte Therapien oder Operationen warten zu müssen, und nahe- zu 88 Prozent befürchten, dass ihre Krankenkasse nicht mehr alle für sie wichtigen Leistungen übernimmt.

Bertelsmann befragt im Rahmen der Studie zweimal jährlich auch Ärzte zu aktuel- len Themen des Gesundheits- wesens. Seit 2001 wurden so bereits 12 000 Versicherte und 2 000 Ärzte zu über 150 ge- sundheitspolitisch relevanten Fragestellungen interviewt.

So zeigt sich erstmals seit Be- ginn der Erhebungen ein Wandel im Anspruchsdenken der Befragten: „Immer mehr Menschen befürworten, dass in der Gesetzlichen Kranken- versicherung nur eine Grund- sicherung von der Solidar- gemeinschaft getragen wird.

Für individuelle Risiken und Wahlleistungen soll hingegen eigenverantwortlich vorge- sorgt werden“, heißt es in der

Studie. rco

Umfrage

Zufriedene Privatpatienten

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