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Archiv "Mitnahme von Arzttaschen ins Ausland" (22.07.1976)

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Arztschild vermerkt werden sollen, damit die freie Arztwahl auch bei der ärztlichen Partnerschaft ge- währleistet ist.

Die uneingeschränkte Anwendung des gerade jetzt durch die Gesetz- gebung der Länder neugeregelten

Berufs- und Standesrechts der Ärz- te auf ärztliche Partnerschaft ist nicht mehr gewährleistet, nachdem der ursprünglich im Gesetzentwurf enthaltene Vorbehalt zugunsten des Berufs- und Standesrechts ge- strichen wurde.

Unannehmbar erscheint ein weite- rer Punkt. Der § 1 des neuen Ge- setzes läßt die Bildung von Part- nerschaften durch Angehörige ver- schiedener freier Berufe zu. Da das Gesetz keine Legaldefinition für den freien Beruf gibt, sondern viel- mehr enumerativ aufzählt, wer zu den freien Berufen zu rechnen ist, ist es zum Beispiel wie bereits kurz angesprochen denkbar, daß eine (nach geltendem ärztlichen Standesrecht verbotene) Zusammenarbeit zwischen Arzt und Heilpraktiker nunmehr aber bei Partnerschaften realisierbar sein· könnte.

Durch § 6 des Entwurfs in der ur- sprünglichen Fassung war sicher- gestellt gewesen, daß bei Partner- schaften von Ärzten die einzelnen Partner ihre Berufstätigkeit in der Partnerschaft selbständig, eigen- verantwortlich und leitend aus- üben, damit in jedem Falle das in- dividuelle Vertrauensverhältnis zwi- schen dem einzelnen Arzt der Part- nerschaft und seinen jeweiligen Patienten gewährleistet bleibt. Das neue Gesetz dagegen sieht diese Bestimmung nicht mehr vor.

..,.. Bei einer Neufassung bzw. Um- formulierung bestimmter Regelun- gen sollte darauf gedrungen wer- den, daß "zur Ausübung der freibe- ruflichen Tätigkeit und zur Führung der sonstigen Geschäfte der Part- nerschaft jeder Partner allein nach den Grundsätzen der Ausübung ei- nes freien Berufs berechtigt und verpflichtet ist". Dieser Grundsatz würde auch dem entsprechen, was

über die Bildung von Gemein- schaftspraxen in der kassenärztli- chen Versorgung vom Bundestag beschlossen ist (vgl. § 368 Abs. 2 Nr. 13 RVO in der Fassung KVWG Bundestagsdrucksache 7/5365).

Heilberufe ausklammern!

Insgesamt bleibt für den Betrachter ein gewisses Unbehagen über das bei der Verabschiedung im Deut- schen Bundestag praktizierte Ver- fahren, das eine Stellungnahme der Betroffenen oder wenigstens deren Anhörung durch die Fach- ausschüsse des Deutschen Bun- destages nicht ermöglichte. Dazu kommt die Erkenntnis, daß dieses Partnerschaftsgesetz kaum neue Ansatzpunkte bringt, die die Ko- operation zwischen Ärzten erleich- tern könnten. Vielmehr wird die Bil- dung von Gruppenpraxen durch umständliche Verfahren eher inhi- biert als gefördert. Schon heute werden verschiedene Formen von Gruppenpraxen praktiziert, die durchaus mit den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches auskommen. Würde man künftig die berufliche Koope- ration nach diesem Partnerschafts- gesetz gestalten, so wäre auch zu- sätzlicher behördlicher Aufwand unvermeidlich, etwa durch Eintra- gung in ein "Partnerschaftsregi- ster", das bei den zuständigen Amtsgerichten im übrigen noch ge- schaffen werden müßte. Es ist zu fragen, ob dieser Verwaltungsauf- wand angesichts des voraussicht- lich kleinen Interessentenkreises überhaupt vertretbar erscheint.

..,.. ln Anerkennung der aufgezeig- ten Schwierigkeiten, die sich für ärztliche Partnerschaften ergeben würden, haben Gesundheitsaus- schuß und Rechtsausschuß des Bundesrates empfohlen, den Ver- mittlungsausschuß anzurufen mit dem Ziel, die Heilberufe aus die- sem Partnerschaftsgesetz auszu- klammern. Wenn diese Ausgabe des DEUTSCHEN ÄRZTEBLATTES erscheint, wird sich zeigen, ob das Plenum des Deutschen Bundesra- tes den Empfehlungen seiner Aus- schüsse gefolgt ist. awa/BÄK

Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Mitnahme

von Arzttaschen ins Ausland

Einige wenige Einzelfälle im ver- gangenen Jahr haben die Bundes- ärztekammer veranlaßt, bei den schwedischen und italienischen Behörden nachzufragen, ob es ir- gendwelche einschränkenden Be- stimmungen bezüglich der Mitnah- me von Arzttaschen in diese Län- der gibt. Das schwedische Finanz- ministerium hat empfohlen, Arztta- schen als persönlichen Gegen- stand und Bedarfsartikel für Notfäl- le bei der Einreise nach Schweden zu deklarieren. Sollte ein schwedi- scher Zollbeamter eine Arzttasche beschlagnahmen wollen, so wird empfohlen, bei der Zollbehörde (Tullverket) unverzüglich Be- schwerde einzureichen, für die bei den Zollbeamten Vordrucke erhält- lich sind.

Das italienische Finanzministerium hat die Bundesärztekammer dar- über unterrichtet, daß die italieni- sche Gesetzgebung das Mitführen von Arzt-Notfall-Koffern bei der Einreise nicht grundsätzlich verbie- tet. Koffer und Inhalt sind jedoch den abfertigenden Zollbeamten an-

zumelden. uer/BÄK

Filmwettbewerb der British Medical Association

ln diesem Jahr wird zum zweiten Mal der Filmwettbewerb der British Medical Association veranstaltet.

Der Wettbewerb, der jährlich statt- findet, wurde im März 1975 vom Board of Science & Education der British Medical Association einge- richtet, um die Herstellung von Fil- men für medizinische Aus-, Weiter- und Fortbildung zu fördern, aber auch um die Entwicklung neuer Filmtechniken im Dienst. der medi-

zinischen Forschung voranzutrei-

ben. Die Association wird die be- sten medizinischen Filme der ver- gangenen zwei Jahre durch einen

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 30 vom 22. Juli 1976 1961

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Die Information:

Bericht und Meinung

Gold-, Silber- und Bronzepreis würdigen. Der Meldeschluß für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ist der 30. August 1976. Weitere In- formationen über die Wettbewerbs- bedingungen: Film Librarian, De- partment of Audio Visual Commu- nication, The British Medical Asso- ciation, B. M. A. House, Tavistock Square, London WCIH 9JP. Schi

Soldatenversorgung hat Vorrang

„Zivilpatienten" dürfen in Bundes- wehrkrankenhäusern nur in soweit ambulant oder stationär untersucht oder behandelt werden, als hier- durch die Untersuchung und Be- handlung der Soldaten nicht einge- schränkt wird. Keinesfalls dürfen Soldaten zugunsten von Zivilpa- tienten abgewiesen werden. Die- ses stellte der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesverteidi- gungsministeriums Schmidt auf- grund einer Anfrage des SPD-Ab- geordneten Franz-Josef Zebisch fest. Der Amtschef des Sanitätsam- tes der Bundeswehr, dem die Bun- deswehrkrankenhäuser unterste- hen, hat durch Anordnung die Vor- rangigkeit der ärztlichen Betreuung der Soldaten vor Privatpatienten in Bundeswehrkrankenhäusern si- chergestellt. Im übrigen weist der Staatssekretär darauf hin, daß den leitenden Abteilungsärzten der Bundeswehrkrankenhäuser bei sta- tionärer Behandlung von Selbst- zahlern ein Liquidationsrecht im Nebenamt zustehe. Bislang gebe es keine einheitliche Regelung einer Beteiligung an den privatärztlichen Nebeneinnahmen. DÄ

Mehr als hundert Teilnehmer an der Fortbildung für

Niederlassungsberater

Am ersten Fortbildungsseminar für Niederlassungsberater des Zentral- instituts für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik

Deutschland, das im Juni in Fried- richsdorf (Taunus) stattfand, nah- men mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kassenärztli- chen Vereinigungen teil. In Refera- ten und beim Erfahrungsaustauch der Veranstaltungsteilnehmer un- tereinander wurde nach Wegen zu einer optimalen Organisation und Kooperation der Niederlassungsbe- ratung und nach gemeinsamen Lö- sungen von Problemstellungen ge- sucht, die bei den einzelnen KVen durchaus verschieden sein können.

Der Geschäftsführer des Zentralin- stituts. Dr. F. W. Schwartz, formu- lierte die Hauptaufgaben des Nie- derlassungsservice als eines In- struments freiheitlicher Bedarfspla- nung und -lenkung: „Die Lücke bei den Allgemeinmedizinern schließen; eine bedarfsgerechte Standortwahl auch bei den Fach- ärzten sichern und die Bevölke- rung davor bewahren, daß Medizin noch teurer wird; Praxisformen und -organisationen entwickeln und fördern, die nicht kostentreibend, sondern kostensenkend wirken — dabei aber trotzdem die Möglich- keiten der modernen Medizin an die Kassenpatienten weitergeben."

Diesen Zielen dienen die Schriften- reihe des Niederlassungsservice, die persönliche Beratung bei den einzelnen KVen und auch weitere Orientierungshilfen, die aus den Erfahrungen des ersten Fortbil- dungsseminars entwickelt werden sollen. Für das nächste Jahr ist ein weiterer Erfahrungsaustausch ge- plant. ZI

In einem Satz

Private Krankenversicherung — Rund 72 Prozent der privat kran- kenversicherten Angestellten, die am 1. Januar 1976 aufgrund der ge- stiegenen Versicherungspflichtgren- ze versicherungspflichtig wurden, haben sich von der Versicherungs- pflicht in der gesetzlichen Kranken- versicherung befreien lassen und sind ihrer Privatversicherung treu geblieben (Vorjahr: 65 Prozent). DÄ

Mehrwertsteuer- senkung

für Arzneimittel wäre Beitrag

zur Kostendämpfung

Bei der Suche nach praktikablen Maßnahmen zur Kostendämpfung in der gesetzlichen Krankenversi- cherung stieß ein alter Vorschlag der Ärzte bislang stets auf taube Ohren: Sie haben bereits vor Jah- ren eine wirksame Senkung bzw.

den völligen Wegfall der Mehrwert- steuer bei solchen Arzneimitteln gefordert, die den Versicherten der Krankenversicherungen ärztlich verordnet werden. Bei der gegen- wärtigen Regelung, die Arzneimit- tel mit dem vollen Mehrwertsteuer- satz von 11 Prozent belastet, ist dem Fiskus 1975 ein Betrag von rund einer Milliarde DM zugeflos- sen. Bei der für 1977 geplanten An- hebung des Mehrwertsteuersatzes auf 13 Prozent würden, Berechnun- gen des Bundesverbandes der Ortskrankenkassen zufolge, Mehr- kosten in Höhe von weiteren 180 Millionen DM entstehen.

Angesichts dieser Situation und der auch von amtlicher Seite gefor- derten Entlastung der Krankenver- sicherungsträger kann der gemein- same Vorstoß der gesetzlichen wie privaten Krankenversicherung, der pharmazeutischen Industrie, des Großhandels und der Apotheker nur unterstützt werden, die jetzt den Gesetzgeber in einem gemein- samen Antrag aufgefordert haben, Arzneimittel von der Mehrwertsteu- erpflicht zu befreien oder aber den geltenden Mehrwertsteuersatz zu ermäßigen. In der Tat ist es nicht einzusehen, warum zum Beispiel für Kunstgegenstände, Tierarznei- mittel, Lebensmittel oder Pornohef- te schon jetzt der halbe Mehrwert- steuersatz von 5,5 Prozent gilt, da- gegen aber ausgerechnet lebens- wichtige Arzneimittel umsatzsteu- erlich schlechter behandelt werden sollen als diese Erzeugnisse. Frank- reich ist hier mit gutem Beispiel vorangegangen, als es den Steuer- satz auf 7 Prozent kürzte. HC

DER KOMMENTAR NACHRICHTEN

1962 Heft 30 vom 22. Juli 1976 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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