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Archiv "Sondertarif für privatversicherte Studenten" (01.04.1976)

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Academic year: 2022

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Die Information:

Bericht und Meinung

se die USA, in denen der Krebsfor- schung ein Gesamtbudget zur Ver- fügung stehe, das trotz großange- legter nationaler Programme, spe- zieller Forschungszentren und ei- nem für die Mehrzahl der anderen Länder unerreichbaren wissen- schaftlichen Aufwand nicht voll ausgeschöpft werden könne, und dennoch konnte auch dort der ent- scheidende Durchbruch bislang nicht erreicht werden.

Über die Beurteilung eines natio- nalen Krebsforschungsprogramms gebe es in der Bundesrepublik keine einhellige Meinung. Nach Auffassung der Regierung sei es nicht vertretbar, als „Kontrastpro- gramm" neue nationale Krebsfor- schungsprogramme aufzustellen, da eine abgestufte arbeitsteilige in- ternationale Verbundforschung ver- wirklicht werden solle. DÄ

Krankenhaus- verweildauer weiter gesunken

Die durchschnittliche Verweildauer in den 3483 Krankenhäusern der Bundesrepublik Deutschland (716 530 planmäßige Betten) ist im Jahr 1974 um 0,7 Tage auf insge- samt 22,7 Tage gesunken. Die Ver- weildauer in Akutkrankenhäusern betrug 17,2 und in Sonderkranken- häusern durchschnittlich 63,4 Tage. Die Kapazitätsauslastung der Krankenhäuser verringerte sich auf 85,7 Prozent. In Akutkrankenhäu- sern war sie mit 84,1 Prozent gerin- ger als in Sonderkrankenhäusern (89 Prozent).

Wie das Statistische Bundesamt, Wiesbaden, mitteilt, kamen 1974 auf 10 000 Einwohner 116 Betten, davon 79 in Akut- und 37 in Son- derkrankenhäusern. Die Kranken- häuser mit 200 bis 799 Betten stell- ten die Hälfte des Gesamtbettenan- gebotes. 54 Prozent der Kranken- hausbetten wurden von öffentli- chen, 35 Prozent von freigemein- nützigen und weitere 11 Prozent von privaten Trägern unterhalten.

Die Zahl der im Krankenhaus täti-

gen Ärzte nahm bis Ende 1974 um fünf Prozent auf 58 430 zu. Der An- teil der Ärztinnen belief sich auf 19 Prozent, der Ausländeranteil auf 12 Prozent.

Im Berichtsjahr wurden 10,3 Millio- nen Patienten im Krankenhaus sta- tionär behandelt. Auf 10 000 Ein- wohner entfielen 1974 durch- schnittlich 1590 stationäre Einwei- sungen. WZ/DÄ

Parkstudium wird nicht mehr anerkannt

Nach Inkrafttreten des Hoch- schulrahmengesetzes (HRG) hat das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft jetzt darauf aufmerk- sam gemacht, daß vom Sommerse- mester 1976 an ein sogenanntes Parkstudium nicht mehr als Warte- zeit im Sinne des Hochschulzu- gangverfahrens angerechnet wird.

Als Parkstudenten zählen solche Studienbewerber, die bis zur Auf- nahme des ursprünglich ange- strebten Studiums (z. B. in der Me- dizin oder Zahnmedizin) die Warte- zeit mit einem anderen Studium (z. B. der Biologie) verbringen.

In der Medizin beträgt zur Zeit die Wartezeit sechs Jahre. Für das ver- gangene Wintersemester haben sich im Studienfach Medizin mit er- ster Präferenz rund 28 000 deut- sche Hochschulzugangsberechtig- te für die etwa 4300 verfügbaren Medizinstudienplätze beworben. Im Wintersemester 1970/71 hatten 34 Prozent aller deutschen Studenten im ersten Fachsemester der Hu- manmedizin vorher bereits ein an- deres Fach belegt. Im Winterseme- ster 1974/75 waren es bereits 76 Prozent. Auf dieser Weise hat sich durch das „Parkstudium" der ur- sprünglich auf die Medizin und Zahnmedizin beschränkte Numerus clausus auch auf eine große Zahl naturwissenschaftlicher Fächer ausgebreitet.

Damit solche Parkstudenten künf- tig ernsthaften Studienbewerbern

in anderen Studiengängen die Plät- ze nicht streitig machen können, sieht das HRG jetzt vor, daß solche Parkstudien nicht mehr als Warte- zeit angerechnet werden können.

Das zuständige Bundesministerium empfiehlt den Parkstudenten, sich ernsthaft zu überlegen, ob es nicht besser sei, das begonnene Stu- dium erfolgreich abzuschließen a s dieses Studium jetzt abzubrechen, ohne eine sichere Zulassungschan- ce für die angestrebten Fächer Me- dizin und Zahnmedizin zu haben.

Für die Studiengänge mit hohem Bewerberüberhang sieht das Hoch- schulrahmengesetz künftig ein be- sonderes Auswahlverfahren vor, mit dem dann die Wartezeit als Auswahlkriterium für diese Fächer generell entfällt. Die Studienplatz- vergabe bestimmt sich nach den besonderen Auswahlverfahren aus- schließlich nach den Abiturleistun- gen und dem Ergebnis eines Fest- stellungsverfahrens (u. a. schriftli- che Auswahlprüfungen in Form von fach- bzw. studienfeldbezogenen Tests). Für die Zulassung im be- sonderen Auswahlverfahren ist die Regelung über das Parkstudium somit ohne Belang, sobald das Auswahlverfahren eingeführt sein wird. Gegenwärtig werden aller- dings die dazu notwendigen Test- verfahren erst noch entwickelt. Da- zu hat das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft zwei Gut- achten namhafter Professoren ein- geholt. (Siehe dazu auch: DEUT- SCHES ÄRZTEBLATT Heft 4/1974, Seite 191 ff.) WZ/CK

Sondertarif

für privatversicherte Studenten

Seit Inkrafttreten der Pflichtkran- kenversicherung für Studenten am 1. Oktober 1975 haben sich mehr als 65 000 Studenten von der Versi- cherungspflicht in den RVO- und Ersatzkassen befreien lassen, in- dem sie der privaten Krankenversi- cherung (PKV) beitraten oder rechtzeitig den Nachweis einer be- reits bestehenden privaten Versi- cherung erbrachten. Diese muß

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heft 14 vom 1. April 1976 929

(2)

Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

grundsätzlich dem vergleichbaren Sicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkasse entsprechen (ohne Kranken- und Mutterschaftsgeld).

Die Assekuranz versichert die Stu- denten, deren Ehegatten und Kin- der zu einem neuen, einheitlichen Studenten-Tarif (PSKV). Danach müssen die Studenten zur Zeit 165 DM je Semester zahlen, das sind monatlich 27,50 DM (also 2,50 DM mehr als in der gesetzlichen Kran- kenkasse).

Der PKV-Verband in Köln erinnert an eine Empfehlung der ärztlichen Spitzenverbände, die ihren Mitglie- dern empfahlen, für privatversi- cherte Studenten nur ein auf das 1,5fache der GOA-Sätze begrenz- tes Honorar zu berechnen. Für Zahnbehandlungen — so empfahl der Freie Verband Deutscher Zahn- ärzte (FVDZ) seinen Mitgliedern

— soll höchstens das Zweifache und bei Zahnersatz das Einfache der Gebührenordnung für Zahnärz- te liquidiert werden. Die Honorar- rechnung soll direkt an das Versi- cherungsunternehmen geschickt

werden. HC

Mehr Krankenhäuser mit Datenverarbeitung

Nach einer Umfrage der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Düsseldorf, haben im Jahre 1973 insgesamt 661 Krankenhäuser mit 39 Prozent des Gesamtbettenbe- standes in der Bundesrepublik die elektronische Datenverarbeitung (EDV) überwiegend für administra- tive Aufgaben angewendet. Bis Ende 1975 kamen rund 150 weitere Krankenhäuser mit sieben Prozent des Bettenbestandes hinzu, die die Datenverarbeitung einsetzen.

Die Bedeutung der EDV für das Krankenhaus wird in den kommen- den Jahren zunehmen, zumal bis spätestens 31. Dezember 1977 sämtliche Krankenhäuser eine all- gemeinverbindliche Kosten- und Leistungsrechnung nach Maßgabe der neuen Bundespflegesatzver-

ordnung einführen müssen. Die vorgesehene Konzeption setzt den Einsatz der elektronischen Daten- verarbeitung voraus.

Mit den Problemen der EDV im Krankenhauswesen befassen sich drei Projektausschüsse, und zwar der von den Bundesländern ins Le- ben gerufene Ausschuß „Einheitli- che maschinelle Buchhaltung und Betriebsabrechnung in Kranken- häusern", dazu eine Bund-Län- der-Arbeitsgruppe „Automation im Krankenhaus" und ein vom Bun- desministerium für Forschung und Technologie initiierter Sachver- ständigenkreis „Datenverarbeitung im Gesundheitswesen". An sämtli- chen drei Projektausschüssen ist die Deutsche Krankenhausgesell- schaft als Spitzenorganisation der Krankenhausträger beteiligt bezie- hungsweise vertreten. HC

Schmitz-Formes:

Kostenexplosion eindämmen

Vor dem Deutschen Sozialgerichts- verband in Kassel erklärte der 2.

Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Sanitätsrat Dr.

med. Josef Schmitz-Formes, daß die ambulante ärztliche Versorgung in der Bundesrepublik im Vergleich zu den Systemen im westli- chen Ausland am kostengünstig- sten ist. Dennoch müßten Überle- gungen angestellt werden, die fort- schreitende Kostenexpansion in der Krankenversicherung einzu- dämmen, ohne die Qualität der Versorgung zu mindern.

Dr. Schmitz-Formes warnte vor dem Irrglauben, daß die Laborauto- mation moderne Medizin ersetzen könnte. Wer das System der kas- senärztlichen Versorgung besser und billiger gestalten möchte, der muß insbesondere auch den konti- nuierlichen Wandel der Krankheits- erscheinungen der letzten zwanzig Jahre berücksichtigen. Eine Aus- weitung des Versichertenkreises, die Zunahme der Zahl der Kassen- ärzte, die Veränderung der Struktur

der Krankheitserscheinungen, die Ausweitung der Leistungen der ge- setzlichen Krankenversicherung durch den Gesetzgeber, aber auch durch die Rechtsprechung sowie die Zunahme des Gesundheitsbe- wußtseins in der Bevölkerung führ- ten letzten Endes zu gesamtwirt- schaftlich höheren Ausgaben für die Gesundheit. Keinesfalls sei die kassenärztliche Versorgung durch die Einbeziehung des Krankenhau- ses billiger und besser zu gestal- ten. Dr. Schmitz-Formes wandte sich vor den Richtern gegen eine Verstaatlichung von Teilbereichen der Industrie, wie der Arzneimittel- industrie, und sieht in einer Neu- strukturierung der stationären Ver- sorgung durch das Krankenhaus die umfassendste Möglichkeit, Ko- sten im Gesundheitswesen einzu- dämmen. Wenn es gelingt, den Bettenüberhang abzubauen, die richtigen Patienten in die richtigen Betten zu bekommen und die Kran- kenhäuser regional neben der am- bulanten Versorgung und der Arz- neimittelversorgung einzuplanen, ist ein Optimum an medizinischer Versorgung für die Bevölkerung er-

reicht. DP

Interessenten

für Gruppenpraxen, bitte melden!

Im Rahmen eines Forschungspro- jektes „Ärztliche Gruppenpraxis"

an der Abteilung für Medizinische Soziologie der Universität Freiburg, das vom Zentralinstitut für die kas- senärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland unter- stützt wird, führt Prof. Dr. med. J. v.

Troschke eine empirische Nachbe- fragung von allen Ärzten durch, die mit Beratungsstellen für Gruppen- praxen in Verbindung getreten sind. Für diese wissenschaftliche Untersuchung ist es sehr wichtig, daß alle angesprochenen Ärzte den ihnen zugeschickten Fragebogen beantworten und zurücksenden an:

Albert-Ludwigs-Universität; Abtei- lung für Medizinische Soziologie;

78 Freiburg i. Br., Erbprinzenstraße 17, Telefon (07 61) 2 03/41 46. EB

930 Heft 14 vom 1. April 1976

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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