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Schiller-Gymnasium Witten Fachkonferenz Deutsch: Herbst 2010 Grundsätze der Leistungsbewertung in schriftlichen Arbeiten der Sekundarstufe I

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Schiller-Gymnasium Witten

Fachkonferenz Deutsch: Herbst 2010

Grundsätze der Leistungsbewertung in schriftlichen Arbeiten der Sekundarstufe I Die folgenden Grundsätze zur Leistungsbewertung schriftlicher Arbeiten in Sekundarstufe I fassen frühere Regelungen der Fachkonferenz Deutsch zusammen und modifizieren sie mit Blick auf die Anforderungen des „Kernlehrplan Deutsch. Sekundarstufe I.

Gymnasium“ (KLP).

1. Grundlegend für die Leistungsbewertung sind

• die verbindlichen Aufgabentypen für die jeweiligen Jahrgangsstufen (vgl. KLP, S. 49- 51) und

• die laut APO-SI verbindlichen Vorgaben für die Dauer der schriftlichen Arbeiten (5 und 6: 1 Std., 7 und 8: 1-2 Std., 9 und 10: 2-3). Die tendenzielle Orientierung an der längeren Zeitvorgabe ist nur dann gerechtfertigt, wenn sie (im Sinne von „Schreiben als Prozess“) der nötigen Arbeitsplanung dient (vgl. KLP, S. 52). Sie darf keineswegs zur einer Erhöhung oder Verbreiterung der Anforderungen führen. Dies gilt besonders für (geringfügige) Überschreitungen der Zeitvorgabe für die Klassen 5 und 6.

2. Die Leistungsbewertung bezieht sich grundsätzlich auf drei Bereiche (vgl. KLP, S.

52f):

• die Verstehensleistung,

• die Darstellungsleistung,

• die Rechtschreibleistung.

Die Verstehensleistung bezieht sich auf die Gesamtheit der aufgabenrelevanten gedanklichen, strukturellen und textsortenspezifischen Phänomene; die Darstellungsleistung auf die Gesamtheit der mit einem Aufgabentyp verbundenen grammatischen, stilistischen und textuellen Merkmale.

Bei der Bewertung der Darstellungsleistung ist der Entwicklungs- und Lernstand der Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Jahrgangsstufen zu beachten. Dies gilt besonders für die Klassen 5 und 6, in denen nur die konkret im Unterricht erarbeiteten Sprachphänomene herangezogen werden dürfen (vgl. KLP, S. 53).

3. Die Bewertung der Rechtschreibleistung

• erfolgt in den Klassen 5 und 6 anhand von „Diktate(n) und gleichwertigen Überprüfungsformen als Teile(n) von Klassenarbeiten“ (KLP, S. 52). Dies kann z.B.

im Rahmen des Aufgabentyps 5 (Texte überarbeiten) geschehen. Die Überprüfung der Fähigkeiten und Kenntnisse im Bereich Rechtschreibung und/ oder Grammatik darf allerdings nicht alleiniger Zweck sein. Die Aufgabenstellung muss auch die Überarbeitung stilistischer, struktur- und textbildender Merkmale vorsehen.

• „Gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit (Rechtschreibung und Zeichensetzung) führen zu einer Absenkung der Note im Umfang einer Notenstufe. Im Gegenzug bedeutet ein hohes an sprachlicher Sicherheit eine entsprechende Notenanhebung“ (KLP, S. 53).

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Dabei werden „gehäufte Verstöße“ an einem mittleren Wert gemessen – bezogen auf den Lernstand der Jahrgangsstufe.

4. Die Benotung wird auf dem Hintergrund der Randbemerkungen mit einem Kommentar begründet, der die Leistungen in den einzelnen Bereichen einschätzt und zueinander in Beziehung setzt. Punktgestützte Bewertungskataloge werden erprobt.

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