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Grundsätze der transparenten Leistungsbewertung

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Fachschaft Chemie

Grundsätze der transparenten Leistungsbewertung

akt. 2015

Sekundarstufe I

[am Dionysianum wird Chemieunterricht mit je zwei Wochenstunden erteilt in den Kl. 7-9]

Die Grundsätze der Leistungsbewertung werden den Schülerinnen und Schülern immer zum Schuljahresbeginn, bei Lehrerwechsel auch zum Halbjahresbeginn mitgeteilt. Ein Hinweis darauf wird im Kurs-/Klassenbuch vermerkt.

Entsprechend dem Kernlehrplan Chemie (G8; NRW, 2008, S. 35 f.) werden folgende verbindliche Vorgaben für den Chemieunterricht am Dionysianum festgelegt:

Da in der Sekundarstufe I keine Klassenarbeiten vorgesehen sind, bezieht sich die Leistungsbewertung ausschließlich auf die Qualität, Häufigkeit und Kontinuität mündlicher, schriftlicher und praktischer Unterrichtsbeiträge.

Hierzu zählen insbesondere:

mündliche Beiträge wie Hypothesenbildung, Lösungsvorschläge, Darstellen von fachlichen Zusammenhängen oder Bewerten von Ergebnissen

Analyse und Interpretation von Texten, Graphiken oder Diagrammen

qualitatives und quantitatives Beschreiben von Sachverhalten, unter korrekter Verwendung der Fachsprache selbstständige Planung, Durchführung und Auswertung von Experimenten

Verhalten beim Experimentieren, Grad der Selbstständigkeit, Beachtung der Vorgaben, Genauigkeit der Durchführung

Erstellung von Produkten wie Dokumentationen zu Aufgaben, Untersuchungen und Experimenten, Präsentationen, Protokolle, Lernplakate, Modelle

Erstellen und Vortragen eines Referates

Führung eines Heftes, Lerntagebuchs oder Portfolios Beiträge zur gemeinsamen Gruppenarbeit

kurze schriftliche Überprüfungen

Anfertigung von Hausaufgaben und Unterrichtsbeiträge auf deren Basis

Grundsätzlich sind bei der Leistungsbewertung alle im Lehrplan ausgewiesenen Kompetenzen angemessen zu berücksichtigen, als da wären:

prozessbezogene Kompetenzen:

o Erkenntnisgewinnung: experimentelle und andere Untersuchungsmethoden sowie Modelle nutzen o Kommunikation: Informationen sach- und fachbezogen erschließen und austauschen

o Bewertung: fachliche Sachverhalte in versch. Kontexten erkennen, beurteilen u. bewerten konzeptbezogene Kompetenzen: (i.R. der Lerninhalte/ Unterrichtsthemen)

o Kenntnisse und Fähigkeiten zum Basiskonzept „Chemische Reaktion“

o Kenntnisse und Fähigkeiten zum Basiskonzept „Struktur der Materie“

o Kenntnisse und Fähigkeiten zum Basiskonzept „Energie“

Aus der Summe dieser Leistungen wird eine Zeugniszensur gebildet. Die Lehrkraft kündigt zu Beginn eines Schuljahres an, welche Teilleistungen gegebenenfalls gesondert bewertet und für die Zeugnisnote gewichtet werden.

Die maximale Gewichtung von Teilleistungen wird wie folgt festgelegt:

Heftführung max. 20%

1-2 Lernerfolgskontrollen zu aktuell behandelten Themen (Dauer 15-20 Min.): max. 20%

ggf. umfangreichere Referate/ Präsentationen/ Mindmaps etc.: max. 20%

ggf. Sonderleistungen einzelner Schüler (z.B. Experimentalvortrag) max. 20%

Werden mehrere der genannten Teilleistungen gesondert benotet, so ist zu beachten, dass die allgemeine „Sonstige Leistung“ im laufenden Unterricht aber in jedem Fall mindestens 50 % zur Endnote beiträgt.

(2)

Informationen zur Leistungsbewertung im Fach Chemie – S II

Jg. EF – Q2 (G8)

Gemäß den Vorgaben in §13 APO-GOSt (bisherige u. neue Fassung) gehen neben der „Sonstigen Mitarbeit“ (vgl. hierzu die Erläuterungen zur SI) die schriftlichen Klausurleistungen gleichwertig in die Notengebung ein.

Klausurleistungen (eine in EF.I / II u. Q2.II, sonst zwei pro Halbjahr) und die Benotung der „Sonstigen Mitarbeit“

gehen je etwa zur Hälfte in die Halbjahresnote ein; in Kurshalbjahren mit nur einer Klausur sollte im Zweifelsfall die Teilnote für die „Sonstige Mitarbeit“ stärkeres Gewicht bekommen. Grundsätzlich ist eine rein rechnerische Bildung der Kursabschlussnote unzulässig, vielmehr ist die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers im Kurshalbjahr zu berücksichtigen. So ist beispielsweise bei der Teilnote „1“ für die Klausurleistung und Teilnote „3“ für die Sonstige Mitarbeit durchaus eine Kursabschlussnote zwischen „1-“ und „3+“ denkbar.

Die Lehrerin oder der Lehrer ist verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Kurses über die Zahl und Art der geforderten Klausuren und Leistungsnachweise im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ zu informieren. Etwa in der Mitte des Kurshalbjahres unterrichtet die Lehrkraft die Schülerinnen und Schüler über den bis dahin erreichten Leistungsstand („Quartalsnote“).

Zum Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ zählen insbesondere:

mündliche Beiträge wie Hypothesenbildung, Lösungsvorschläge, Darstellen von Zusammenhängen oder Bewerten von Ergebnissen

Analyse und Interpretation von Texten, Graphiken oder Diagrammen

Qualitatives und quantitatives Beschreiben von Sachverhalten, unter korrekter Verwendung der Fachsprache selbstständige Planung, Durchführung und Auswertung von Experimenten

Verhalten beim Experimentieren, Grad der Selbstständigkeit, Beachtung der Vorgaben, Genauigkeit der Durchführung

Erstellung von Produkten wie Dokumentationen zu Aufgaben, Untersuchungen und Experimenten, Präsentationen, Protokolle, Lernplakate, Modelle

Erstellen und Vortragen eines Referates

Führung eines Heftes, Lerntagebuchs oder Portfolios Beiträge zur gemeinsamen Gruppenarbeit

kurze schriftliche Überprüfungen

Anfertigung von Hausaufgaben und Unterrichtsbeiträge auf deren Basis

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