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Grundsätze zur Leistungsbewertung im Fach Naturwissenschaften

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Academic year: 2022

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Grundsätze zur Leistungsbewertung im Fach Naturwissenschaften

Im Fach gelten die gleichen Grundsätze zur Leistungsbewertung wie z.B. im Fach Physik.

Zu den zu bewertenden Unterrichtsbeiträgen zählen

 mündliche Beiträge wie Hypothesenbildung, Lösungsvorschläge, Darstellen von

 Zusammenhängen und Bewerten von Ergebnissen

 Analyse und Interpretation von Texten, Graphiken und Diagrammen

 qualitatives und quantitatives Beschreiben von Sachverhalten, auch in mathematisch-symbolischer Form

 selbstständige Planung, Durchführung und Auswertung von Experimenten

 Erstellen von Produkten wie Dokumentationen zu Aufgaben, Experimenten und

 Untersuchungen, Protokolle, Präsentationen, Lernplakate, Modelle

 Erstellung und Präsentation von Referaten

 Führung eines Heftes, Lerntagebuchs oder Portfolios

 Beiträge zur gemeinsamen Gruppenarbeit

 kurze schriftliche Überprüfungen Grundsätzliche Aspekte:

 Berücksichtigung der Qualität der Beiträge, insbesondere

 Fachliche Richtigkeit

 Umfang der Kenntnisse

 Sachgemäße und verständliche Darstellung, fachsprachliche Korrektheit, nachvollziehbare Begründung von gewählten Ansätzen

 Häufigkeit und Kontinuität der Beiträge

 Verhalten beim Experimentieren und in Gruppenarbeitsphasen

 Aktive themenbezogene Mitarbeit in der Gruppe

 Beteiligung an der Dokumentation von Arbeitsergebnissen

Dabei geht es nicht um punktuelle Bewertung, sondern um Beobachtungen über einen längeren Zeitraum.

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Punktuelle Leistungen:

 Vortrag der Hausaufgaben, (Kurz-)Referate, Präsentation von Arbeitsergebnissen, schriftliche Leistungsüberprüfungen

 Führung eines Heftes oder Lerntagebuchs

 Vollständigkeit

 Sauberkeit / Ordnung

 Fachliche Richtigkeit Schriftliche Leistungen:

Im Fach Naturwissenschaften werden in einem Schuljahr insgesamt 4 Klassenarbeiten geschrieben. Davon ist in der Regel eine Arbeit als Projektarbeit vorgesehen.

Bewertungskriterien sind

 Grad der Vollständigkeit in der Bearbeitung und Darstellung

 Sinnvolle Beschreibung von Verfahrensweisen und Ergebnissen

 Zweckmäßige Auswahl von Verfahrensweisen

 Das Gesamtbild der Arbeit hinsichtlich Gebrauch der Fachsprache, des fachlichen Überblicks sowie der Schlüssigkeit und Form der Darstellung

Zusätzlich sind ein bis zwei kurze schriftliche Leistungsüberprüfungen im Halbjahr möglich. Sie sollen den SchülerInnen in erster Linie Rückmeldung über ihren aktuellen Lernstand geben. Im Rahmen der Leistungsbewertung nehmen sie einen geringeren Stellenwert als die aktive und kontinuierliche Mitarbeit im Unterricht ein, können jedoch bis zu 20% der Notengebung ausmachen.

Das Anfertigen von Hausaufgaben gehört zu den Pflichten der Schülerinnen und Schüler.

Unterrichtsbeiträge auf der Basis der Hausaufgaben können zur Leistungsbewertung herangezogen werden.

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