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Archiv "AUSBILDUNGSREFORM: Genau getroffen" (10.03.1988)

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Academic year: 2022

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Basis erfolgreicher Diabetes-Therapie

• bewährte Wirksubstanz

• Urinzuckerselbstkontrolle

• Motivation zur besseren Diäteinhaltung

Glukoreduct

Das Komplettprogramm für eine bessere Diabetikerführung

6 Teststreifen zum Schnellnachweis

mehr als ein Medikament

• besonders geeignet zur Ersteinstellung

• günstig im Preis

Zusammensetzung:1 Tablette Glukoreduct enthält 3,5 mg GI I benclamid. 1 Tablette Glukoreduct mite enthält 1,75 mg Glibenclamid. Anwendungsgebiet: Erwachsenen- Diabetes (Typ II-Diabetes), wenn Diät allein nicht ausreicht. Gegenanzeigen: Insulin- pflichtiger Typ I-Diabetes (juveniler Diabetes), d lebetisches Koma, diabetische Stoff- wechselentgleisung (z. B. Ketoazidose), schwere Leber-, Nieren- oder Schilddrüsen- erkrankungen, Überempfindlichkeit gegen Glibenclamid, Schwangerschaft. Neben- wirkungen: Übelkeit, Druck- oder Völlegefühl, Überempfindlichkeitsreaktionen der Haut und Veränderungen des blutbildenden Systems sind sehr selten. Bis zur opti- malen Einstellung bzw. bei Präparatwechsel sowie durch u nregelmäßige Anwendung kann das Reaktionsvermögen soweit verändert werden, daß z.B. die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beein- trächtigt wird.

MIDY Arzneimittel GmbH, 8000 München 2

Wechselwirkungen: Bei gleichzeitiger Einnahme von Glukoreduct oder Glukore- duct mite und bestimmten anderen Medikamenten sowieAlkohol kann es zu Wechsel- wirkungen kommen (nähere Angaben siehe Gebrauchsinformation). Dosierung:

Glukoreduct: Bei Behandlungsbeginn in der Regel /2-1 Tablette täglich, falls erfor- derlich Steigerung bis zu 3, in Ausnahmefällen 4 Tabletten möglich. Glukoreduct mite: Bei Behandlungsbeginn in der Regel %-1 Tablette täglich falls erforderlich Steigerung bis zu 6 Tabletten möglich. Packungsgrößen und Preise: Glukoreduct.

30 Tabletten (Ni) + 6 Glukose:feststreifen DM 10,45, 120 Tabletten (N3)+24 Glukose Teststreifen DM 32,95.

Glukoreduct mite: 30 Tabletten (N1) + 6 Glukose- Teststreifen DM 5,95,120 Tabletten (N3)+24 Glukose- Teststreifen DM 21,10. Stand: Jan.1988

Universität gemacht wurden, lassen sich folgende Proble- me formulieren:

1. Das zentrale Hindernis für eine durchgreifende Re- form der Medizinerausbil- dung ist die Approbations- ordnung (AO). Alle Reform- versuche müssen in den Rah- men der bestehenden AO ge- preßt werden und bleiben da- her kümmerliche Kompro- misse.

2. Die große Anzahl von Prüfungen verhindert die Pla- nung von durchgehenden, aufeinander aufbauenden, in- haltlichen Konzepten. Die Studenten werden durch die sinnlose Paukerei von Prü- fungsfragen am eigentlichen Studieren gehindert.

3. Zu fordern ist, wie das auch vom Murrhardter Kreis formuliert wurde, daß die Hochschule die absolute Au- tonomie für die Form und den Inhalt ihrer Ausbildung erhält. Sie entscheidet über

„notwendige" Zwischenprü- fungen. EIN einheitliches Staatsexamen am Ende des Studiums würde genügen und ist im Interesse der Allge- meinheit.

Prof. Dr. W. H. Arnold, Professor für Anatomie und Vorsitzender des Curricu- lum-Komitees der Medizini- schen Fakultät der Universi- tät Witten/Herdecke, Dort- munder Landstraße 30, 5804 Herdecke

Genau getroffen

Der Murrhardter Kreis hat mit den jetzt publizierten 12 Thesen 12mal den Nagel auf den Kopf getroffen. Man ist erleichtert, weil man nach der Erkenntnis an Änderung denkt.

Nur, was werden die vie- len praxisfernen Provinzpoli- tiker verschiedener Coleur aus den Thesen machen?

Dürfen wir Sie herzlich bit- ten, auch die Modifikationen der Thesen und die daraus re- sultierenden Änderungen der Approbationsordnung in re- gelmäßigen, ausreichend lan- gen Abständen (zum Beispiel jährlich) in Ihrer Zeitschrift

zu publizieren? Damit könn- te eine Erstpublikation eines Syndroms (wie aus Scharf- sinn Unsinn wird) gelingen.

Oder positiver — es sind ver- mutlich nicht die klaren Ge- danken (Thesen), die dem deutschen ärztlichen Ausbil- dungssystem fehlen.

Günter Wiedemann, M.D. , pr. ad.: Dept. of On- cology, University of Bergen, N-5021 Haukeland Hospital, Bergen/Norway.

GEBÜHRENORDNUNG

Zu dem Beitrag „Ein Blüm- Projekt mit Bumerang-Effekt" in Heft 4/1988:

Interessante Aspekte

Eine Ersatzkassen-versi- cherte Patientin suchte mich wegen Migräne auf. Unter anderem wurde als Therapie- möglichkeit Akupunktur er- wähnt. Die Patientin wünsch- te die Akupunkturbehand- lung und gab an, daß sie bei- hilfeberechtigt sei und aus diesem Grunde eine Rech- nung über die Akupunktur bei der Beihilfestelle geltend machen könnte. Die Patien- tin erkundigte sich genau bei der Beihilfestelle und erzähl- te folgendes: Rechnungen über Akupunkturen würden nur erstattet, wenn sie von ei- nem Heilpraktiker gestellt worden seien, Akupunktur- rechnungen von Ärzten könnten prinzipiell nicht be- glichen werden.

Soweit sind wir also: Eine Abdingbarkeit ist nicht mög- lich oder soll nicht gegeben sein, da alternative Verfah- ren in der Schulmedizin wohl nichts zu suchen haben; von Heilpraktikern angewandte alternative Heilverfahren werden dagegen voll erstat- tet.

Würde die Berufsordnung nicht die Zusammenarbeit mit Heilpraktikern verbieten, so ergäben sich hier ganz in- teressante Aspekte zu fach- übergreifenden Gemein- schaftspraxen.

Dr. med. P.-U. Eckhoff, Arzt für Orthopädie, Markt- straße 1, 4980 Bünde A-562 (10) Dt. Ärztebl. 85, Heft 10, 10. März 1988

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