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Für eine wirksame Bekämpfung der Schwarzarbeit sind entsprechende Rückmeldungen jedoch notwendig

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M 040/2004 VOL 4. August 2004 43C

Motion

2189 Pardini, Lyss (SP)

Weitere Unterschriften: 39 Eingereicht am: 09.02.2004

Unklare Ergebnisse der Bekämpfung Schwarzarbeit

Der Regierungsrat wird ersucht, dafür zu sorgen, dass die für die Sanktionen zuständigen Verwaltungsstellen der Koordinationsstelle die Ergebnisse der Abklärungen, den Umfang der festgestellten Schwarzarbeit sowie die ausgesprochenen Sanktionen in anonymisierter Form melden, damit künftig im Jahresbericht nicht nur die Zahl der Kontrollen sondern auch die Ergebnisse der Bekämpfung der Schwarzarbeit ersichtlich sind.

Begründung

Im Sommer 2000 hat der Grosse Rat die Motion Bütler überwiesen, welche die Schaffung einer Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zum Ziel hatte. Die Volkswirtschaftsdirektion hat in der Folge diese Stelle eingerichtet. Den publizierten Tätigkeitsberichten kann entnommen werden, wie viele Fälle von Schwarzarbeit gemeldet worden sind und in welchen Branchen. Dagegen fehlen Aussagen über die Zahl der sanktionierten Fälle und die dabei festgestellte Schadenssumme. Auf eine entsprechende Anfrage weist die Koordinationsstelle auf die fehlenden Rückmeldungen der zuständigen Fachstellen hin. Diese sind nicht bereit oder nicht in der Lage, entsprechende Informationen zu liefern.

Für eine wirksame Bekämpfung der Schwarzarbeit sind entsprechende Rückmeldungen jedoch notwendig. Ohne sie lassen sich weder Umfang noch Art der Schwarzarbeit beurteilen und systematisch bekämpfen.

Antwort des Regierungsrats

Mit der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Schwarzarbeit hat der Regierungsrat im Jahre 2000 die Voraussetzung für eine effizientere Bekämpfung der Schwarzarbeit ge- schaffen. Das Arbeitsmarktgesetz bildet seit dem 1. Januar 2004 die gesetzliche Grund- lage für ihre Arbeit. Die Koordinationsstelle nimmt Meldungen über vermutete Schwarzarbeit formlos entgegen, macht eine Erstbeurteilung und leitet sie an alle betroffenen Stellen zur weiteren Abklärung weiter. Je nach Ergebnis der Abklärungen leiten die verschiedenen Stellen die erforderlichen Massnahmen ein, wie eine Strafanzeige oder Nachforderung von Beiträgen.

Schwarzarbeit kann nur so weit bekämpft werden, als sie bekannt ist. Deshalb hat die Koordinationsstelle in den ersten Jahren ihres Bestehens den Schwerpunkt auf die Infor-

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mation der Öffentlichkeit gelegt. Die steigende Zahl von Meldungen zeigt die Wirkung der Öffentlichkeitsarbeit.

Ein nächster Schritt ist die systematische Auswertung der Ergebnisse. Sie ist eine zentrale Voraussetzung, damit Schwarzarbeit besser erkannt und damit vermindert oder sogar verhindert werden kann. Informationen über die Schwere der Verstösse, die ausgesprochenen Sanktionen oder den Umfang von nachgeforderten Beiträgen an die Sozialversicherung sind deshalb wichtig. Sie bilden die Grundlage für die Information der Öffentlichkeit über geahndete Schwarzarbeit als wirkungsvolle Präventionsmassnahme.

Zudem sind die Ergebnisse der Abklärungen nötig, um den künftigen Einsatz der Ressourcen im Sinne der wirkungsorientierten Verwaltungsführung zu steuern.

Der Regierungsrat ist aus diesen Überlegungen bereit zu prüfen, wie der Rückfluss von Informationen an die Koordinationsstelle verbessert werden kann. Dabei ist allerdings den institutionellen Grenzen Rechnung zu tragen, die sich unter anderem aus dem Datenschutz oder dem Steuergeheimnis ergeben. Strafrechtliche Verurteilungen beispielsweise gehören zu den besonders schützenswerten Personendaten, an deren Bearbeitung erhöhte Anforderungen gestellt werden (vgl. Art. 6 des Datenschutzgesetzes vom 19. Februar 1986; BSG 152.4). Zudem sind die Rückmeldungen möglichst einfach auszugestalten, damit kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht. Nach dem Aufbau der Öffentlichkeitsarbeit wird in der nächsten Zeit die Verbesserung des Informationsflusses innerhalb der Verwaltung ein Schwerpunkt der Arbeit der Kontrollstelle darstellen.

Antrag: Annahme als Postulat

An den Grossen Rat

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