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Wieviel beträgt die Entschädigung des Kantons für die Investitionen im ambulanten Bereich? Es wird Dringlichkeit verlangt

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I 276/2009 GEF 14. Oktober 2009 GEF C Interpellation

1696 FDP (Fritschy, Rüfenacht)

Weitere Unterschriften: 14 Eingereicht am: 31.08.2009

Finanzierung der Spitäler im Kanton Bern

Im Hinblick auf die Erstellung der Spitallisten und im Hinblick auf die neue Spitalfinanzierung auf den 1. Januar 2012 in Folge der KVG-Revision ist Kostentransparenz gefragt.

Der Regierungsrat ist gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wieviel erhalten die regionalen Spitalzentren, das Inselspital und die Privatspitäler durchschnittlich pro Fall im stationären Bereich, allgemeine Abteilung, inklusive Investitionen?

2. Welche Anteile davon werden vom Kanton bezahlt?

3. Wieviel betragen die Taxpunktwerte TARMED für die ärztlichen Leistungen (AL) und die technischen Leistungen (TL) im ambulanten Bereich?

4. Wieviel beträgt die Entschädigung des Kantons für die Investitionen im ambulanten Bereich?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 03.09.2009

Antwort des Regierungsrates

(1) Bis und mit 2011 werden die stationären Leistungen der öffentlichen und öffentlich- subventionierten Spitäler durch den Kanton auf der Basis eines leistungsbezogenen Abgeltungssystems (AP-DRG) vergütet. Die Base Rate (Basispreis für einen stationären Patienten mit einem Fallgewicht von 1.0 und ohne Investitionsanteil) beträgt für die Regionalen Spitalzentren (RSZ) für das Jahr 2009 CHF 9’830 und für das Inselspital CHF 12’180. Damit sind die gesamten Kosten ohne den Investitionsanteil abgedeckt. Die höhere Base Rate für das Inselspital ist begründet mit dem ungedeckten Anteil an Lehre und Forschung, der hochspezialisierten Medizin und der medizinischen und medizintechnischen Innovation. Die Investitionen werden sowohl leistungs- wie auch projektbezogen abgegolten und sind in obgenannter Base Rate nicht enthalten. Die Privatspitäler erhalten bis und mit 2011 keine Abgeltung vom Kanton, weder für Leistungen noch für Investitionen.

Gemäss Auskunft des VPSB (Verband der Privatspitäler des Kantons Bern) betrug die durchschnittliche Abgeltung seitens der Versicherer inklusive Investitionsanteil für das Jahr 2008 CHF 9'003 bei einem durchschnittlichen Case Mix Index (CMI = Schweregrad der behandelten stationären Patienten) von 0.8541. Der auf einen Schweregrad 1.0 umgerechnete Wert beträgt somit HF 10'541. Aufgrund der heute noch unterschiedlichen

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Abgeltungsmodelle für die Investitionen sind die Zahlen zwischen den öffentlichen und privaten Spitälern jedoch nicht vergleichbar.

(2) Zur Zeit bezahlen die Krankenversicherer bei den öffentlichen und öffentlich- subventionierten Spitälern aufgrund des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) 48 % der anrechenbaren Kosten (d.h. ohne Investitionen) und der Kanton entsprechend 52 %. Die durch die Krankenversicherer bezahlten Tarife sind je nach Fach- und Versicherungsbereich (UVG, KVG) grundsätzlich unterschiedlich. Der Tarif im KVG-Bereich für diejenigen Spitäler, die bereits nach dem System AP-DRG fakturieren, beträgt für einen Patienten mit Fallgewicht 1.0 im Inselspital CHF 4'457 und in den Spitälern STS AG und Aarberg (Teil der Spitalgruppe Spital Netz Bern AG) CHF 3'947. Alle andern akutsomatischen Leistungserbringer fakturieren für stationäre Akutpatienten im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) für Kantonseinwohner folgende Abteilungsfallpauschalen: Medizin: CHF 2'449, Chirurgie: CHF 2'950, Gynäkologie/Geburtshilfe: CHF 2'677, ORL: CHF 1'358, Ophthalmologie: CHF 2'044 und Pädiatrie: CHF 2'019. Zusätzlich wird eine Pauschale für Hotellerie und Grundpflege pro Nacht von CHF 133 verrechnet. Die Leistungsabgeltung des Kantons berechnet sich aus der Anzahl Austritte multipliziert mit dem durchschnittlichen CMI und der Base Rate. Von diesem Produkt werden anschliessend die fakturierten Erträge der stationären Akutpatienten subtrahiert. Die Differenz bildet den effektiven Betriebsbeitrag des Kantons.

(3) Im System Tarmed werden ärztliche (AL) und technische Leistungen (TL) mittels Taxpunkte separat ermittelt. Beim Taxpunktwert hingegen wird nicht differenziert. Dieser beträgt aktuell für den Kanton Bern CHF 0.91 für öffentliche Spitäler und CHF 0.92 für Privatspitäler. Der Taxpunktwert ist jedoch ein wiederkehrender Verhandlungsgegenstand der Tarifpartner. Der Kanton Bern bezahlt den RSZ und dem Inselspital auf der Basis einer Vereinbarung im Leistungsvertrag zwecks Mitfinanzierung von Anlageinvestitionen im ambulanten Bereich pro Tarmed-Taxpunkt im KVG-Bereich einen Zuschlag von CHF 0.09.

(4) Grundsätzlich müssen die Investitionen für den ambulanten Bereich durch die Leistungserbringer selber finanziert werden. In der Praxis ist jedoch die Trennung in ambulante und stationäre Investitionen schwierig. Der Kanton zahlt neben den unter Punkt 3 erwähnten 9 Rappen pro KVG Tarmed-Taxpunkt mittels der leistungsbezogenen Investitionsabgeltung und / oder der Projektfinanzierung (für Investitionen ab CHF 0.5 Mio.

für die RSZ resp. CHF 2.0 Mio. für das Inselspital) direkt oder indirekt auch an Anschaffungen im ambulanten Bereich mit, da die Geräte oder Räume oft für die ambulante wie die stationäre Leistungserbringung benützt werden.

An den Grossen Rat

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