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Der Kanton hat noch nie Steuern für die Haupteinnahmen der FIG verlangt

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I 027/2005 FIN

Interpellation

Aellen, Tavannes (PSA)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 14.02.2005

Der Internationale Turnverband muss in Moutier bleiben!

Die regionale Presse hat kürzlich über eine Streitigkeit zwischen dem Internationalen Turnverband (FIG) und der kantonalen Veranlagungsbehörde berichtet. Bern fordert von der FIG Steuerausstände von über einer Million ein, obwohl die FIG seit über 60 Jahren ihren Sitz in der Schweiz hat.

Die FIG hat immer Gebühren und Vermögenssteuern bezahlt (namentlich für ihr Hotel in Moutier). Die rund zwanzig Personen, die für die FIG arbeiten, zahlen ihrerseits natürlich Einkommensteuern.

Der Kanton hat noch nie Steuern für die Haupteinnahmen der FIG verlangt. Obwohl es keinen offiziellen Steuerbefreiungsbeschluss gibt, hat die FIG seit jeher von den Bestimmungen von Artikel 83 des Steuergesetzes profitiert.

Der Internationale Skiverband (FIS) hat seinen Sitz in Oberhofen und braucht sich keine entsprechenden Sorgen zu machen.

Die Regierung wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Entsprechen die in der Presse veröffentlichten Aussagen den Tatsachen?

2. Welches sind die Gründe für das Vorgehen der Veranlagungsbehörde?

3. Gibt es neben der FIG und der FIS noch weitere internationale Verbände, die ihren Sitz im Kanton Bern haben?

4. Wie werden diese steuerrechtlich behandelt?

5. Ist sich die Regierung der Bedeutung bewusst, die der Sitz der FIG für Moutier hat?

6. Was gedenkt sie zu unternehmen, damit diese Angelegenheit politisch geregelt und verhindert werden kann, dass die FIG den Kanton Bern verlässt?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 21.02.2005

Antwort des Regierungsrates Frage 1

Es trifft zu, dass die Steuerverwaltung dem Internationalen Turnverband (Fédération Internationale de Gymnastique; FIG) erstmals für die Jahre 1995 bis 2001 eine

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Veranlagungsverfügung zugestellt hatte. Die FIG hat daraufhin dagegen Einsprache erhoben. Im Rahmen des Einspracheverfahrens wurden dann Bereinigungsgespäche bezüglich der von der FIG verlangten Steuerbefreiung mit der Steuerverwaltung und dem Finanzdirektor aufgenommen.

Bereits anlässlich einer ersten Aussprache im April 2005 zwischen der FIG und der Finanzdirektion wurde vereinbart, dass im Zusammenhang mit dem Gesuch um Steuerbefreiung der FIG eine sachgerechte und gesetzeskonforme Lösung zu suchen sei.

Am 15. Juni 2005 hat eine weitere Besprechung stattgefunden, welche konkrete Vorschläge der Steuerverwaltung zur Bereinigung der Probleme im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung des in Moutier domizilierten Verbands zum Gegenstand hatte. Letzte Bereinigungen am Lösungskonzept konnten schliesslich anlässlich eines weiteren Gesprächs am 20. Juni 2005 zwischen dem Finanzdirektor des Kantons Bern und dem Generalsekretär der FIG vorgenommen werden. Beide Seiten zeigten sich damals befriedigt über die gefundene Lösung.

Mit Medienmitteilung vom 20. Juli 2005 kündigte der FIG nun den wahrscheinlichen Wegzug aus Moutier Richtung Neuenburg an. Diese Ankündigung erstaunte in Anbetracht des konstruktiven Dialogs und der im Nachgang zu den Verhandlungen mit der Finanzdirektion getätigten Aussage des Generalsekretärs der FIG, André Gueisbuhler, dahingehend, dass er die Voraussetzungen für ein Verbleiben der FIG in Moutier als sehr günstig betrachte.

Ausschlaggebend für den geplanten Wegzug war offenbar die Tatsache, dass der FIG von der Stadt Neuenburg nicht nur eine vollständige Steuerbefreiung in Aussicht gestellt wurde, sondern auch weitere Angebote im Bereich Liegenschaften. Die mit dem Kanton Bern am 20. Juni 2005 gefundene Lösung sah eine differenzierte und rechtskonforme - namentlich mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG; SR 641.14) in Einklang stehende - Konzeption vor.

Frage 2

Die FIG hat schon seit längerer Zeit ihren Sitz im Kanton Bern. Aus heute nicht mehr nachvollziehbaren Gründen wurde sie jedoch nicht in das Register der juristischen Personen aufgenommen. Dies hatte zur Folge, dass der FIG nie eine Steuererklärung zugestellt worden ist. Deshalb ging die FIG auch davon aus, dass sie von der Steuerpflicht befreit sei.

Aufgrund einer Handänderungsmeldung des Grundbuchamtes, verursacht durch den Kauf eines Grundstückes, wurden die Behörden dann auf die fehlende Registereintragung aufmerksam. In der Folge wurde die FIG in das Register der juristischen Personen rückwirkend auf 1995 aufgenommen. Weil kein offizielles Gesuch um Steuerbefreiung vorlag, stellte die Steuerverwaltung der FIG ordnungsgemäss die Steuererklärungen für die Jahre 1995-2001 zu, was nachvollziehbar zu Unverständnis bei der FIG führte. Wie in Ziffer 1 aufgeführt, konnten diese Missverständnisse jedoch in der Zwischenzeit geklärt werden.

Frage 3

Im Kanton Bern haben noch weitere internationale Verbände ihren Sitz. Sie alle werden nach den gleichen Kriterien von den Steuerbehörden periodisch überprüft, so dass die Steuersituation den aktuellen Verhältnissen angepasst werden kann. Derzeit werden die Aktivitäten der internationalen Sportverbände von der Steuerverwaltung überprüft. Sollte sich zeigen, dass diese Aktivitäten nicht mehr nur einem öffentlichen und gemeinnützigen Zweck dienen, werden die diesbezüglich gestützt auf Art. 83 Abs. 1 Bst. g des bernischen Steuergesetzes (StG; BSG 661.11) früher gewährten Steuerbefreiungen aufgehoben oder sachgerecht angepasst.

Frage 4

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Bei der Besteuerung von internationalen Verbänden mit Sitz im Kanton Bern ist eine stufenweise Prüfung vorzunehmen. Als juristische Personen sind sie grundsätzlich steuerpflichtig. Wenn sie nachweisen, dass ihre Tätigkeiten ganz oder teilweise gemeinnützig im Sinne des Steuergesetzes sind oder einem öffentlichen Zweck dienen, können sie ganz oder teilweise von der Steuerpflicht befreit werden (Art. 83 Abs. 1 Bst. g StG). Bei Tätigkeiten, die nicht gemeinnützig sind oder öffentlichen Zwecken dienen, ist zu unterscheiden, ob die daraus erzielten Erträge im In- oder im Ausland erzielt werden. Die Steuerverwaltung besteuert in einem solchen Fall nur die in der Schweiz erzielten Erträge sowie das hier in Liegenschaften oder in Wertschriften angelegte Kapital. Die im Ausland erzielten Einnahmen aus Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften sowie Fernsehrechten werden hingegen nicht besteuert.

Frage 5

Der Regierungsrat bedauert den angekündigten Wegzug der FIG aus Moutier und ist sich der Bedeutung der FIG für Moutier sehr wohl bewusst. Der Finanzdirektor hat denn auch zusammen mit der Steuerverwaltung unmittelbar nach Bekanntwerden der Unstimmigkeiten das Gespräch mit der FIG gesucht und ursprünglich eine einvernehmliche Lösung erzielen können. Auch hat der Generalsekretär der FIG das rasche Handeln und die Bemühungen des Kantons Bern um eine Lösung, welche die besonderen Verhältnisse der FIG gebührend berücksichtigt, entsprechend anerkannt und den Medien kommuniziert.

Frage 6

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung wird der Kanton Bern der FIG kein gleichwertiges Angebot wie die Stadt Neuenburg unterbreiten. Der Finanzdirektor wird aber weiterhin das Gespräch mit der FIG aufrecht erhalten und insbesondere auch die Bedeutung dieser veränderten Situation für die nachträgliche Regelung der vergangenen Jahre überprüfen.

Nebst den unter den Ziffern 1 und 4 vorgebrachten rechtlichen Vorbehalten würde sich eine vollständige Steuerbefreiung der FIG auch zu Lasten der Gesamtheit auswirken. Die nachhaltige Sanierung des Finanzhaushalts ist nach wie vor eine primäre politische Zielsetzung des Kantons Bern. Weiter gehört eine Verringerung der unterschiedlichen finanziellen Leistungsfähigkeit und damit eine Reduktion der Steuerbelastungsunterschiede zwischen den Kantonen zu einer der Hauptzielsetzungen der voraussichtlich auf den 1. Januar 2008 in Kraft tretenden Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA). In dieser Situation kommt eine Verletzung von steuerharmonisierungsrechtlichen Bestimmungen, welche letztlich zum Nachteil der Gesamtheit der Kantone gereicht, für den Kanton Bern nicht in Frage. Es sollen vielmehr günstige Voraussetzungen geschaffen werden, damit für alle Steuerpflichtigen inskünftig die Steuerbelastung, welche zurzeit noch nicht der Zielvorstellung entspricht, reduziert werden kann.

Diese Zielsetzung soll einerseits durch das Projekt „Aufgabendialog Kanton Bern“ und andererseits durch eine grundlegende Steuerreform erreicht werden. Dies ist auch die vom Grossen Rat und verschiedener seiner Mitglieder verfolgte Stoss-richtung, wie die überwiesene Motion Brand vom 15. November 2004: „Der Kanton Bern muss einen Schritt vorwärts machen“ [M 276/2004] sowie die noch nicht behandelten Vorstösse (Motion Erb/Haas vom 22. März 2005: „Für eine moderate Senkung der Einkommenssteuern“ [M 70/2005], Motion Guggisberg/Brand vom 20. Juni 2005: „Gezielte Steuersenkungen für Familien und Mittelstand“ [M 165/2005]) zeigen. Diese Politik erlaubt nicht, in einzelnen Fällen - wie in casu für den FIG - Steuerprivilegien zu schaffen.

An den Grossen Rat

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