Laufende Ausgaben und Investitionen im Haushalt 2017 im Bereich des Referats 3
Sozialreferat
Zuständig für folgende Themenbereiche:
Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Menschen mit Behinderung, Asyl, Stiftungen, Wohnen, sozialer Wohnungsbau
Dr. Stefan Kiefer Dritter Bürgermeister
Allgemeine Hinweise:
• Diesem Referat ist der Eigenbetrieb „Altenhilfe“ zugeordnet. Der Wirtschaftsplan schließt im Erfolgsplan mit einem Aufwendungsvolumen in Höhe von 40.969.539 € und Vermögensplan mit einem Ausgabevolumen in Höhe von 6.674.911 € ab.
• Der Vereinigte Stipendienfonds der Stadt Augsburg und Dr. Ernst-Messerschmid- Stipendium sowie die Bereiche Wohnbauförderung und Wohnbaufürsorge zählen ebenfalls zum Bereich des Referats 3.
• Die größten Bereiche sind die Jugendhilfe und die Sozialhilfe mit
Grundsicherungsleistungen (SGB XII und SGB II), wie auch die Verwaltung dieser Bereiche.
Referat 3 - Sozialreferat
Wichtige Ausgabepositionen im Verwaltungshaushalt (nur sächliche Ausgaben)
• Jugendhilfe (Unterabschnitte 45xxx, 460x0, 46450 - 46990): 126.504.949 € für u. a. Jugendsozialarbeit an Schulen, Hilfe zur Erziehung,
Ferienprogramme, Kindertagespflege, Förderprogramme
• Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) (Unterabschnitt 48200): 45.431.312 € für u. a. Kosten für Unterkunft und Heizung, Eingliederungsleistungen
und Bildungs- und Teilhabeleistungen
• Sozialhilfe nach dem SGB XII (Unterabschnitt 41xxx): 37.920.987 € für u. a. Hilfen zum Lebensunterhalt, zur Pflege (insb. zur häuslichen
Pflege), Grundsicherung (SGB XII)
• Verwaltung der sozialen Angelegenheiten (Unterabschnitt 40xxx): 10.761.466 € für u. a. Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit
Behinderung, Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Jobcenter (SGB II), Verwaltung der Jugendhilfe und unbegleiteten, jungen Flüchtlingen, Soziale Dienste (allgemeiner Sozialdienst mit Jugendgerichtshilfe)
Referat 3 - Sozialreferat
Wichtige Projekte im Vermögenshaushalt (Barmittelbedarf in 2017)
• Umbau Anwesen Blücherstr. 89 (Unterabschnitt 40090 VHK 311): 605.000 €
• Sanierung der Jugendhäuser -Sonderprogramm-
(Unterabschnitt 46020 VHK 710): 200.200 €
• Förderung des Baues von Kindergärten und Horten
(Unterabschnitt 46990 VHK 003): 3.551.000 €
• Förderung von Pflegeeinrichtungen
(Unterabschnitt 47010 VHK 003): 532.500 €
• Förderung des Sozialen Wohnungsbaues
(Unterabschnitt 62210 VHK 001): 500.000 €