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ls Geheimtip bei der Su- che nach steuersparen- den Kapitalanlagen wer- den derzeit die Niederlande heiß gehandelt. Speziell bei geschlossenen Immobilien- fonds seien die steuerlichen Rahmenbedingungen ideal und die für Auslandsengage- ments typischen Risiken mi- nimal.In der Tat, eines dieser Ri- siken sind ja bekanntlich die Wechselkursschwankungen, die – manche wissen davon ein leidvolles Lied zu singen – durchaus der prospektierten Rendite den Garaus machen können. In Holland ist genau dieses Problem kaum exi- stent, da der Gulden an die Mark gekoppelt ist. Bei einer gemeinsamen europäischen Währung erledigt sich das Thema ohnehin von selbst.
Dazu kommt, daß viele Anbieter von Hollandfonds deutsche Gesellschaften sind, beispielsweise die Frankfur-
ter Niederlassung der Rabo- bank, die Hamburger MPC Münchmeyer und das am sel- ben Ort ansässige Bankhaus Wölbern. Das schafft einer- seits mehr Vertrauen und re- duziert andererseits die Ko- sten im Falle eines Rechts- streites erheblich. So gesehen sind geschlossene Immobili- enfonds aus unserem Nach- barland durchaus risikoarm, zumal die Ausschüttungen mit knapp sieben Prozent in Ordnung sind.
Wie ist das aber nun mit der steuerlichen Seite? Man- che Steuerberater sollen ja geradezu feuchte Augen vor Rührung bekommen ob der Möglichkeiten, die das deutsch/niederländische Dop-
pelbesteuerungsabkommen bietet. Also, das funktioniert so: Der (deutsche) Anleger bei Hollandfonds muß eine Steuererklärung in den Nie- derlanden abgeben (kostet wieder extra). Aber, und da steckt der Clou, bei Alleinste- henden beträgt der Freibetrag rund 6 400 Mark und bei Ver- heirateten das Doppelte. Da die Einkünfte aus dem Hol- landfonds vermutlich die ein- zigen dort erzielten sind, locken also erhebliche Steuer- vorteile, zumal Einkünfte über diesen Freibeträgen auch bloß mit 25 Prozent besteuert werden müssen, soweit sie nicht exorbitant hoch sind.
Im günstigsten Fall müs- sen also selbst bei einer Milli-
on Mark Anlagekapital Er- träge nur zu 25 Prozent ver- steuert werden, in Holland wohlgemerkt. In Deutschland unterliegen diese Einkünfte dem sogenannten Progressi- onsvorbehalt nach § 32b Ein- kommensteuergesetz.
Das ist im Verfahren recht kompliziert, weil die Einkünf- te einmal „zahlenmäßig“ dem steuerpflichtigen Einkom- men hinzugerechnet, dann aber (nach der Berechnung des Durchschnittssteuersat- zes) wieder herausgerechnet werden. Das Ergebnis: Die ausländischen Einkünfte wer- den nicht zusätzlich besteuert, die inländische Steuerlast steigt trotzdem. Zugegeben, das ist etwas kompliziert, und der deutsche Steuerberater kann wieder eine Beratungs- stunde mehr abrechnen, und man hat’s dann doch nicht so recht verstanden. Aber wer traut sich schon, das zuzuge- ben? Börsebius
[44] Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 37, 12. September 1997
S C H L U S S P U N K T
Post Scriptum
Man glaubt es kaum:
So lange, wie sie wollen, können Medizinstudenten in Lübeck und Kiel ohne
Abschlußprüfung studieren.
Diese im Spar-Zeitalter er- staunliche Tatsache brach- te der erste Lehrbericht
der Medizini- schen Universität Lübeck (MUL) ans Licht. Da- nach hat der stu- dienälteste Stu- diosus 41 Seme- ster Medizin in Lübeck und ins-
gesamt 52 Semester an deut- schen Hochschulen auf dem Buckel.
Schuld sei das schleswig- holsteinische Hochschulge- setz, das unbegrenzte Prü- fungsversuche in Übungen und Praktika zulasse, klagte die um ihren Ruf besorgte MUL. In anderen Bundes- ländern folgt nach drei ver- geblichen Prüfungsversu- chen oder nach längerer
Zeit des „Sich-vor-der-Prü- fung-Drückens“ die Exma- trikulation. Die Folge der ungemein liberalen Praxis im hohen Norden: ein Zustrom von erfolglosen Medizinstudenten aus Län- dern wie Hamburg, Meck- lenburg-Vorpommern oder Berlin. Diese „wettbe- werbsverzerrende“ Studi- endauer ist unangenehm für die bislang kleine, aber feine Uni – doch vielleicht wird ihr Klageruf von Heide Simonis’ Landesregierung vernommen, und das Dora- do der ewigen Studenten ist bald passé.
Dr. Horst Kreussler