• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Loyalität als Dienstpflicht?" (08.01.1990)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Loyalität als Dienstpflicht?" (08.01.1990)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

DER KOMMENTAR

mentiert werden. Ziel ist es, Verhal- tensänderungen zu bewirken, Lei- stungsergebnisse zu verbessern, Ein- sparpotentiale auszuschöpfen und möglicherweise die Finanzen langfri- stig zu entlasten. Solche Maßnah- men bedürfen der Motivation, der Überzeugung, der aktiven Mitarbeit, einer schon bei der Ausbildung be- ginnenden Sicherung der „Struktur- qualität", der gezielten Weiterbil- dung und der berufsbegleitenden Fortbildung.

Durch Kontrolle allein ist die Qualität nicht zu verbessern. Die Verquickung von Qualitätssicherung mit Wirtschaftlichkeitsprüfungen, die Androhung von Sanktionen wie etwa Honorarkürzungen, Fachkun- de-Entzug, Disziplinarmaßnahmen bis hin zum Zulassungsentzug, wir- ken eher kontraproduktiv und de- motivierend. Qualitätssicherung ist zu wichtig, als daß sie durch ökono- mische und politische Querschüsse destruiert werden darf. Qualitätssi- cherungsmaßnahmen müssen auf das ärztliche Handlungsziel, die Ver- besserung der Leistungsqualität zum Nutzen der Patienten, ausgerichtet sein. Die ärztliche Selbstverwaltung muß deshalb darauf achten, daß sich die Bemühungen zur Qualitätssiche- rung nicht ausschließlich darauf rich- ten, ob ökonomische Größen oder die technische Qualität eingehalten werden (was im übrigen seit langem geschieht), sondern daß die Qualität eines fach- und sachkompetenten ärztlichen Handelns gesichert wird.

Dazu bedarf es flexibler, objektivier- barer Kriterien.

Das Qualitätsniveau läßt sich nicht starr standardisieren. Die Meßkriterien müssen überzeugen und wissenschaftlich begründbar sein, dem aktuellen Wissens- und Er- fahrensstand entsprechen. Darum ist das A und 0 jeder Qualitätssiche- rung: Nur wenn die Strukturqualität stimmt, strukturelle Mängel in der Aus- und Weiterbildung beseitigt werden, kann die wünschenswerte Prozeß- und Erlebnisqualität „kon- genial" erreicht werden.

Es ist mit ein Verdienst des Sachverständigenrates, eindringlich darauf hingewiesen zu haben: Nur wenn eine gute Strukturqualität vor- gehalten wird, läßt sich eine Menge

bürokratischer, unfruchtbarer Richt- lininen- und Bürokratenmedizin ver- hindern. Strukturelle Mängel, die sich aus einer fehlenden Qualifika- tion des Arztes ergeben, lassen sich nicht im nachhinein durch Maßnah- men der sogenannten Prozeß- und

Haben öffentliche Arbeitgeber das Recht, den in ihrem Weisungs- bereich tätigen Ärztinnen und Ärz- ten Pflichten aufzuerlegen, die durch die Anstellungsverträge nicht abge- deckt sind? Nein! Dennoch hören Versuche, ärztliche Arbeitnehmer über ihr berufliches Arbeitsfeld hin- aus auf hausgemachte Pflichten zu vergattern, nicht auf.

Das jüngste Beispiel dafür lie- ferte, von seinem Krankenhaus- Dezernenten assistiert, der Landrat des württembergischen Landkreises Ludwigsburg. Weil „seine" Ärzte sich Mitbürgern angeschlossen hat- ten, die gegen den geplanten Bau ei- ner Müllverbrennungsanlage prote- stierten, erteilte er ihnen wegen Ver- stoßes gegen die „Loyalitätspflicht"

nicht nur Rügen. Er drohte ihnen auch Abmahnungen an.

Lästige Kritiker

Natürlich ist es einem kommu- nalen Chef unbenommen, eine Müll- verbrennungsanlage für nützlich zu halten. Sein Versuch, im Kreisparla- ment eine Mehrheit für das Projekt zustandezubringen, gehört zum In- strumentarium des politischen Handwerks. Aber warum läßt er in der Auseinandersetzung um die Pla- nung nicht die besseren Argumente sprechen? Warum kehrt er den Dienstherrn heraus, um Kritiker mundtot zu machen, die von Berufs wegen über das Schadenrisiko der Verbrennung von Abfallstoffen zu den bestinformierten Einwohnern seines Landkreises gehören?

Statt das staatsbürgerliche, auf Sachkunde gegründete Engagement

„seiner" Arzte zumindest zu würdi- gen, wenn ihm nicht gar einen maß- geblichen Einfluß auf seine eigenen Überlegungen einzuräumen, zog er

Ergebnisqualitätskontrolle korrigie- ren und ausgleichen. Sie kommen eh zu spät, dauern lange, kosten eine Menge Geld, verursachen bürokrati- schen Aufwand und bremsen in un- vertretbarer Weise den notwendigen Prozeß zur Eigendynamik. HC

es vor, ihnen einen Maulkorb umzu- hängen. Deshalb mußte ihm vorge- halten werden, die Meinungsfreiheit von Ärzten lasse sich auch dann nicht einschränken, wenn sie in ei- nem Anstellungsverhältnis tätig sind.

Aus dem Marburger Bund wur- de der Landrat an den Wortlaut des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) erinnert. Dort heißt es in Pa- ragraph 6, der Angestellte „habe dem Arbeitgeber die gewissenhafte Diensterfüllung und die Wahrung der Gesetze zu geloben". Gegen die- ses Gelöbnis hatten die Ludwigsbur- ger Krankenhausärzte nicht versto- ßen. In Paragraph 8 BAT wird gefor- dert, der Angestellte „müsse sich durch sein gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grund- ordnung im Sinne des Grundgeset- zes bekennen". Genau dies hatten die Krankenhausärzte getan, als sie sich aus guten Gründen in die Pro- testfront ihrer Mitbürger einreihten.

Von einer speziellen Loyali- tätspflicht ist im BAT nirgends die Rede. Also kann auch von deren Verletzung keine Rede sein. Zur Überraschung des Landrats machte sich die Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Nordwürttem- berg — also die Berufsvertretung aller Arzte — diese Überzeugung zu eigen.

In einer Entschließung nannte sie es

„nicht vertretbar", wenn Arzte ein- geschüchtert werden, die sich aus Verantwortung für die Gesundheit der Bevölkerung am politischen Wil- lensbildungsprozeß beteiligen.

Die Kammerdelegierten fügten hinzu, das gute Abschneiden von Ärzten bei den jüngsten Kommunal- wahlen habe gezeigt, „daß die Bevöl- kerung Interesse daran hat, den ärzt- lichen Sachverstand in der politi- schen Auseinandersetzung vertreten zu wissen". Und das sicher nicht nur in Baden-Württemberg! KG

Loyalität als Dienstpflicht?

Dt. Ärztebl. 87, Heft 1/2, 8. Januar 1990 (19) A-19

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

 Noch immer sind die Folgen einer Zweiteilung der Sozialpolitik in der Tradition von Arbeiter- und. Armenpolitik zu spüren: dort die Sozialversicherungs- politik, hier die

Bei CPA-Masken wurde die Einhaltung von Mindest- anforderungen, die für einen Schutz gegen Corona- viren unerlässlich sind, durch eine sogenannte CPA-Kurzprüfung nachgewiesen..

Erinnert sei an die ständige Fortentwicklung der Weiterbildungsordnung, die bei Erhaltung der Einheitlichkeit des ärztlichen Berufsbildes die qualifi- zierte Weiterbildung der

Insbesondere ist darauf zu achten, dass eine Mutter, die ihr Kind zur Adoption freigibt, nicht stigmatisiert

demokratischen Haltungen arbeiten will, muss sie durch adäquate (Beziehungs-)Angebote in ihrer Lebenswelt abholen. Jugendkulturen, wie zum Bei- spiel Hip-Hop oder Punk, eignen

Nach Grün- dung und Etablierung der Sächsi- schen Landesärztekammer wurde der Unabhängige Verband der Ärzte und Zahnärzte des Landes Sachsen e.V. letztendlich im Dezember

Freiwillig Versicherte, zum Beispiel Selbstständige, sind von der Bindungsfrist ausgenommen, wenn sie von einer gesetzlichen in eine private Krankenkasse wechseln.. So wechseln

Sollte es aber zu einer Kontamination kommen, müssen diese auch für eine Desinfektion geeignet sein.. ▪ Bereiche mit möglichem Infektionsrisiko sind die Praxisräume, in denen