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Archiv "Muschallik: So nicht, Herr Ehrenberg!" (27.08.1981)

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DEUTSCHE S ÄRZTEBLATT

Ärztliche Mitteilungen

Herausgeber: Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung

Muschallik:

So nicht,

Herr Ehrenberg!

Referentenentwurf des „Kostendämpfungs- gesetzes Nr. 2"

ist für die Kassenärzte nicht akzeptabel

Das Bundesarbeitsministerium hat den Referentenentwurf eines

„Gesetzes zur Ergänzung und Verbesserung der Wirksamkeit kostendämpfender Maßnahmen in der Krankenversicherung" auf den Tisch gelegt. Was auf den ersten Blick als ein Sammelsurium von Bestimmungen aussehen mag, die von kleinen Schönheitsrepa- raturen am Leistungsrecht bis zur von allen Politikern geforderten Wirtschaftlichkeitskontrolle des Krankenhauses reichen und seFbst die Arbeitsverträge der Krankenversicherungsgeschäftsführer nicht verschonen, zeigt bei näherem Zusehen höhere Brisanz. Unter der Maske der Kostendämpfung sollen Gesetzesänderungen durch das Parlament geschmuggelt werden, die tiefgreifende Systemänderun- gen zur Folge hätten. Betroffen sind die Kassenärzte, denen das gesamte Morbiditätsrisiko aufgebürdet werden soll, wie aber auch die Ersatzkassen, die stufenweise durch Maßnahmen der „Rechtsan- gleichung" in die RVO-Kassen überführt werden sollen. Der ent- scheidende Schritt zur Einheitskrankenversicherung wäre getan.

Ein 32 Punkte umfassendes Arbeitspapier, das im Juli bekanntge- worden war, hatte bereits ahnen lassen, was das Bundesarbeitsmini- sterium zusammenbraute. Das veranlaßte den Vorsitzenden der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung, um ein Gespräch mit dem Bundes- arbeitsminister nachzusuchen. Diese Besprechung fand am 13.

August in Bonn statt. Von seiten des Ministeriums nahmen außer Bundesminister Dr. Herbert Ehrenberg seine parlamentarischeStaats- sekretärin, Frau Anke Fuchs, der für das Krankenversicherungswesen zuständige Ministerialdirektor, Albert Holler, und der Sozialexperte der SPD-Fraktion, Eugen Glombig, teil. Ehrenberg, der schon in der Presse „tief zuschlagende" Maßnahmen angekündigt hatte, erklärte auch hier, daß es „empfindliche Eingriffe" sowohl in das Leistungs- recht der Versicherten als auch in das Kassenarztrecht geben müsse.

Er erwähnte: Bindung der Ausgaben für die ambulante kassenärzt- liche Versorgung an die Grundlohnsummenentwicklung als Ober- grenze, Einfrierung der bestehenden Vergütungsabkommen mit RVO- und Ersatzkassen mindestens bis Ende 1982 und völlige Gleichstellung der Ersatzkassen mit den RVO-Kassen in bezug auf die Errechnung und Veränderung der Gesamtvergütung.

Heft 35 vom 27. August 1981 1619

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Die Information:

Bericht und Meinung

Kostendämpfungsgesetz Nr. 2

Dr. Hans Wolf Muschallik wies dar- auf hin, daß die Bemühungen der Kassenärzte, im Einvernehmen mit der Selbstverwaltung der Kran- kenkassen zu einer medizinisch vertretbaren Kostendämpfung zu gelangen, beachtliche Erfolge auf- zuweisen haben. Die Bestrebun- gen, den kostenträchtigen Kran- kenhausbereich von allem zu ent- lasten, was keiner stationären Be- handlung bedürfe, würden aber durch die beabsichtigten Maßnah- men des Ministers nicht nur behin- dert, sondern sogar in ihr Gegen- teil verkehrt. Wolle man den Kas- senärzten das gesamte Risiko der Krankheitshäufigkeit aufbürden, wäre eine Mehrtätigkeit im Kran- kenhausbereich unvermeidbar.

Der KBV-Vorsitzende, der sich am 8. August mit dem Länderaus- schuß abgestimmt und von ihm Rückendeckung erhalten hatte, si- cherte dem Minister zu, die Kas- senärzte würden 1982 bei Bei- behaltung der gegenwärtigen Rechtslage keine Erhöhung der Punktwerte von den Krankenkas- sen fordern und damit erneut ei- nen deutlichen Beitrag zur Ko- stendämpfung leisten. In einem Schreiben am folgenden Tage, dem 14. August, bestätigte der KBV-Vorsitzende dem Minister, daß dann in der Aufrechnung der beiden Jahre 1981 und 1982 die Ausgabenentwicklung für die am- bulante kassenärztliche Versor- gung im Einklang mit der Grund- lohnsummenentwicklung liegen werde. Er fügte hinzu: „die von mir dargestellte Verhaltensweise der Kassenärzteschaft steht je- doch in einem unauflöslichen Zu- sammenhang mit der unveränder- ten Beibehaltung der geltenden gesetzlichen Regelungen über die Vereinbarung der Gesamtvergü- tungen und deren Weiterentwick- lung."

Nachdem dieses Schreiben nach Bonn gegangen war, traf in Köln der Referentenentwurf ein. Mit Verärgerung und Empörung stell- te man fest, daß die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen über die Veränderung der Gesamtvergü-

tungen (§ 368 f Abs. 3 RVO) weit- reichende Änderungen zur Folge haben würden. Ausdrücklich wird in der Begründung des Gesetzent- wurfes darauf hingewiesen, daß mit den geplanten Bestimmungen eine „Begrenzung des Zuwachses der Gesamtvergütungen ein- schließlich der Menge" erreicht werden solle. Daraufhin wandte sich Muschallik in einem neuen Brief an den Minister; er habe, be- tonte der KBV-Vorsitzende, seine Erklärung in der festen Überzeu- gung abgegeben, daß mit dem

„Agreement" der Handlungsspiel- raum der gemeinsamen Selbstver- waltung von Ärzten und Kranken- kassen erhalten bleibe. Der Mini- ster habe in dem Gespräch Ver- ständnis für die Politik von Ärz- ten und Krankenkassen gezeigt, durch verstärkte ambulante Ver- sorgung Einsparungen in anderen Leistungsbereichen zu realisieren.

Nun aber werde vom Ministerium bekräftigt, daß es nicht nur wie bisher in den Vereinbarungen mit den RVO-Kassen eine Fallwertbe- grenzung geben solle, sondern daß die Ärzte auch das Morbidi- tätsrisiko zu tragen hätten. Das könne und werde man nicht ak- zeptieren. Er richtete an den Mini- ster die dringende Bitte, bei der Kabinettsvorlage diese Ergänzung aus dem Referentenentwurf zu streichen. Die ärztlichen und zahnärztlichen Verbände, die am 18. August zusammengekommen waren, unterstützten einmütig die- sen Appell.

Ein Tiefschlag

mit lähmender Wirkung

Eine Änderung des § 368 f Abs. 3 RVO, so wie sie im Referentenent- wurf vorgesehen ist, bedeutet ei- nen Tiefschlag gegen die langjäh- rigen und in der letzten Zeit be- sonders intensivierten Anstren- gungen der Kassenärzteschaft um Kostendämpfung in der gesetzli- chen Krankenversicherung. Wem es tatsächlich um Kostendämp- fung und damit Beitragsstabilität geht, der muß dieses Bemühen der Kassenärzte stützen. Die Be- seitigung der Einzelleistungsver-

gütung mag für manche System- kritiker willkommen sein, sie wür- de aber den Willen der Kassenärz- te lähmen, in Selbstverantwortung und Freiwilligkeit die erreichte Qualität unserer medizinischen Versorgung bei gleichzeitigem Be- mühen um Kostendämpfung zu si- chern. Dies müssen auch die Kran- kenkassen erkennen, und die im- mer wieder beschworene Ver- tragspartnerschaft zwischen Kran- kenkassen und Kassenärzten hat sich jetzt in besonderem Maße zu bewähren.

In tiefgreifender Weise trifft der Referentenentwurf auch die Er- satzkassen. Hier soll eine seit Jah- ren von manchen geforderte

„Rechtsangleichung" zwischen den RVO-Kassen und den Ersatz- kassen ein gutes Stück vorange- trieben werden. Die vorgesehene Neufassung des § 525 c RVO, die für Vergütungsverträge der Er- satzkassen die für die RVO-Kassen festgelegten Modalitäten zwin- gend macht, läutet das Begräbnis eigenständiger Ersatzkassen ein.

Die Gelegenheit, solche Pläne auch gegen Bedenken der FDP und großer Teile von CDU und CSU durchdrücken zu können, scheint günstig. Die Defizite der Krankenversicherungen — wie groß der Anteil des Gesetzgebers daran ist, wird für die Öffentlich- keit meist verdrängt — zwingen zu Sparmaßnahmen. Deren Notwen- digkeit wird niemand bestreiten.

Die im Referentenentwurf vorge- sehenen Sparmaßnahmen, auch das ist ebenfalls unbestreitbar, greifen auch in das Leistungsrecht ein, wobei die Aufstellung einer

„Negativliste" von bei „gering- fügigen Gesundheitsstörungen"

verordneten und künftig nicht mehr von den Krankenkassen zu bezahlenden Mitteln weniger ei- nen Leistungsabstrich als die Ab- stellung eines Leistungsmiß- brauchs bedeuten kann. Bedenk- lich — und rechtlich wie medizi- nisch fragwürdig — ist dagegen der Plan einer Positivliste von allein verordnungsfähigen Arzneimit- teln.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 1620 Heft 35 vom 27. August 1981

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Die Information:

Bericht und Meinung Kostendämpfungsgesetz Nr. 2

In den Bereich der „reinen Taktik"

gehört es aber, wenn das Bundes- arbeitsministerium behauptet, der Entwurf fordere von allen Beteilig- ten Opfer: von Versicherten, Kas- senärzten und Krankenhäusern.

Tatsächlich stehen am Schluß des Referentenentwurfs markige Wor- te über eine Änderung des Kran- kenhausfinanzierungsgesetzes und der Bundespflegesatzverord- nung. Man könnte sich nun fra- gen, warum der Minister das nicht schon alles in sein Krankenhaus- Kostendämpfungsgesetz ge- schrieben hat, das er dem Bundes- tag erst kürzlich vorgelegt hat.

Dies weiß nur der Minister selbst.

Sollte hier die Frage der Zustim- mungsbedürftigkeit durch den Bundesrat eine Rolle spielen?

Man wird erwarten können, daß dann, wenn der Entwurf eines Ge- setzes zur Ergänzung und Verbes- serung der Wirksamkeit kosten- dämpfender Maßnahmen in der Krankenversicherung, in welcher Form auch immer, in den Deut- schen Bundestag kommt, der das Krankenhaus betreffende Teil mit ziemlicher Gewißheit abgekoppelt wird, um zu verhindern, daß der gesamte Entwurf in den Bundesrat muß. Übrig bliebe ein Gesetz, das wieder einmal diejenigen am mei- sten knebelt, die sich am intensiv- sten um Kostendämpfung und gleichzeitig um den Erhalt einer qualitativ hochwertigen medizini- schen Versorgung bemühen. EB Tiefe Eingriffe

in den Arzneimittelmarkt Neben den vorstehend geschilder- ten und bewerteten, die ambulan- ten ärztlichen Leistungen für den Versicherten direkt berührenden Vergütungsregelungen (starrer Zeitraum für die Abschlüsse von Gesamtverträgen, starre Verände- rungsvereinbarungen über die Ge- samtvergütung, totale Einbindung der Ersatzkassen in ein derartiges System) sieht der Referentenent- wurf unter anderem folgendes vor:

Im Leistungsrecht spricht der Ent- wurf die künftige Versorgung mit

Arzneimitteln in zweifacher Hin- sicht an. Zum einen ist die Einfüh- rung einer „Positivliste" durch den Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen vorgesehen (Arzneimittel, die — wie die Be- gründung es nennt — „auf der Grundlage des Wirtschaftlich-

Mit einem freiwilligen Verzicht auf Ho- norarerhöhungen im Jahre 1982 sind die Kassenärzte erneut bereit, die ge- gliederte deutsche Krankenversiche- rung und ihre Selbstverwaltung in ih- rem Bestand zu sichern und dazu bei- zutragen, daß die Krankenkassenbei- träge stabil bleiben.

Leider sind aber trotz dieser Zusiche- rung im Referentenentwurf eine Reihe von Bestimmungen enthalten, welche den Handlungsspielraum der gemein- samen Selbstverwaltung in der ambu- lanten Versorgung erheblich ein- schränken würden. Damit werden un- sere Bemühungen um Kostendämp- fung gefährdet.

Wird aber dennoch mit Zwangsmaß- nahmen in den ambulanten Bereich eingegriffen, dann läßt sich das Ziel einer medizinisch vertretbaren Kosten- dämpfung nicht erreichen.

Statement von Dr. Hans Wolf Muschallik, dem Ersten Vorsit- zenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, für das Zweite Deutsche Fernsehen

keitsgebotes zu Lasten der Kran- kenversicherung verordnungsfä- hig sind"); zum anderen — das ist wohl als vorgeschaltet zu verste- hen — wird der Ausschluß von Ba- gatellarznei- und Bagatellheilmit- teln („die üblicherweise bei leich- ten Gesundheitsstörungen ange- wandt werden") durch eine Rechtsverordnung des Bundesar- beitsministeriums vorgesehen.

Die Krankenkassen und Kassen- ärzte sollen gemeinsam ein Insti- tut errichten und finanzieren, das der Weiterentwicklung der Zusam- menstellung verordnungsfähiger Arzneimittel (sprich: Positivliste) und „zur Verbesserung der Infor- mation der Ärzte und der Kranken- kassen über Fragen der Wirt- schaftlichkeit in der Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln"

dienen soll.

Neben dem Arzneimittelhöchstbe- trag soll künftig auch ein Heil- mittelhöchstbetrag eingeführt werden.

Einschränkungen der Kostenübernahme durch die Kassen

Eine Einschränkung der Kosten- übernahme durch die Krankenver- sicherung soll erfolgen bei Kuren („nur nach vertrauensärztlicher Begutachtung und nicht vor Ab- lauf von drei Jahren nach Durch- führung" einer entsprechenden Kur), bei Brillen (bei gleichblei- bender Sehfähigkeit frühestens nach drei Jahren), bei Fahrtkosten (nur wenn sie „je einfache Fahrt mehr als 5 Deutsche Mark be- tragen").

Bei der Abnahme von Arznei-, Ver- band-, Heilmitteln und Brillen (so- wie bei deren Instandsetzung) soll der Versicherte 20 Prozent der Ko- sten, höchstens jedoch 4 DM je Verordnungsblatt, das nicht mehr als drei Verordnungen enthalten darf, zuzahlen. Bei Hilfsmitteln, die mehr als 100 DM kosten, muß der Kasse eine ärztliche Beschei- nigung über die Notwendigkeit so- wie ein Kostenvoranschlag des Lieferanten „zur Feststellung des Leistungsanspruchs" vorgelegt werden. Schließlich sollen auch auf Kassenrezept verordnete Arz- neimittel von der Apotheke jeweils mit dem Preis ausgezeich- net werden.

Den Versicherten soll künftig für jedes Vierteljahr grundsätzlich nur ein Krankenschein ausgestellt werden.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 35 vom 27. August 1981 1621

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Die Information:

Bericht und Meinung

Kostendämpfungsgesetz Nr. 2

Tendenz: „Preisstopp"

bis einschließlich 1983

Restriktive Maßnahmen gelten ins- besondere auch der Vergütung von Heil- und Hilfsmitteln. Es sol- len einheitliche Verzeichnisse der von den Krankenkassen zu vergü- tenden Hilfsmittel erstellt werden, die den Höchstpreisvereinbarun- gen zugrunde zu legen sind. Die im Bereich der Heil- und Hilfsmit- tel getroffenen Preisvereinbarun- gen sollen bis zum 31. Dezember 1983 fortgelten.

Die Tendenz zum „Preisstopp" in der Krankenversicherung bis ein- schließlich 1983 verrät sich auch in der Bestimmung, wonach die vereinbarten Vergütungen für zahntechnische Leistungen zuerst um 10 Prozent gemindert und frü- hestens zum 1. Januar 1984 wie- der angehoben werden sollen.

Bei der Versorgung mit Zahner- satz soll das zahnärzliche Honorar abgesenkt und in die Gesamtver- gütung einbezogen werden; da- nach gilt der auf 60 Prozent (von bisher 80 Prozent) abgesenkte Höchstsatz des Kassenzuschusses nur noch für Material- und Labor- kosten.

Regelungen für das Krankenhaus

Für das Krankenhaus vorgesehe- ne Regelungen: u. a. die Einfüh- rung von Höchstbeträgen für Arz- nei- und Heilmittel; die Verbin- dung einer Vergabe staatlicher Mittel für die Übernahme der Investitionskosten mit Nebenbe- stimmungen, die einen Bettenab- bau zum Ziel haben. Früherken- nungsmaßnahmen anläßlich eines Krankenhausaufenthaltes (zum Beispiel Ü1 und U2) sollen nicht mehr in die kassenärztliche Ver- sorgung fallen, sondern durch den Pflegesatz abgegolten sein.

Schließlich sollen in den Jahren 1981 und 1982 die Krankenhaus- pflegesätze grundsätzlich nicht stärker steigen als die durch- schnittliche Grundlohnsumme der beteiligten Krankenkassen. WZ

NACHRICHTEN

Tatkräftige Hilfe für die polnische Bevölkerung

Zu einer Spendenaktion „Medika- mentenhilfe für Polen" hat die Ärz- tekammer Berlin (Bismarckstra- ße 95/96, 1000 Berlin 12) in Zusam- menarbeit mit polnischen Stellen Berlins aufgerufen. Schon nach kurzer Laufzeit konnte die Ärzte- kammer einen großartigen Erfolg vermelden: Ende Juni ging der er- ste Transport nach Polen, gefolgt von zwei weiteren im Juli und Mit- te August; Gesamtwert: eine Mil- lion DM (Großhandelswert). Der nächste Transport ist für Septem- ber in Vorbereitung.

Die Versorgung der polnischen Bevölkerung mit Medikamenten ist ähnlich schwierig geworden wie die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs. Selbst Stan- dardpräparate sind nur schwer er- hältlich, wie aus Briefen polni- scher Bürger an die ÄrZtekammer Berlin hervorgeht. Die Kammer hat deshalb die niedergelassenen Kol- legen aufgerufen, Medikamente aller Art zu spenden, die in Zusam- menarbeit mit polnischen Stellen in Berlin an Krankenhäuser in Po- len geliefert werden, welche die Medikamente je nach Bedarf un- tereinander austauschen. Beson- ders gefragt sind Antibiotika.

Auch der Aufruf des Deutschen Caritasverbandes zu Geldspenden auf sein Konto 202 bei allen Ban- ken und Sparkassen unter dem Kennwort: „Mein polnischer Gast"

hat große Beachtung gefunden.

Der Caritasverband, für dessen Aktion sich unter anderen Hein- rich Böll, Klaus von Bismarck, Walter Dirks und Christoph Eschenbach einsetzten, finanziert mit den Spenden Lebensmittelpa- kete (Kindernahrungsmittel, Reis, Öl, Fleischkonserven), die vor al- lem für kinderreiche Familien, für alte Menschen sowie für Familien mit behinderten oder kranken An- gehörigen in Polen bestimmt sind.

Motto dieser Aktion: Jede Familie in der Bundesrepublik Deutsch-

land oder West-Berlin möge „ei- nen Polen symbolisch zu sich als Gast für eine Woche einladen".

Speziell die Ärzte sind vom Hart- mannbund zusammen mit der Kommission „CARE-Deutschland e. V." aufgerufen worden, neben einer Medikamentenspende auch eine Bargeldspende in Höhe von je 30 DM für ein CARE-Paket zu leisten, das jeweils rund 11 kg Grundnahrungsmittel wie Reis, Linsen, Bohnen, Weizenmehl, Speiseöl, Zucker, Trockenmilch und Rindfleisch enthält. Dem Ku- ratorium von CARE-Deutschland gehören unter anderen Hans-Diet- rich Genscher, Annemarie Renger, Dr. Norbert Blüm, Karl-Günther von Hase und Professor Dr. Lud- wig von Manger-Koenig an. Stell- vertretender Vorsitzender von CARE-Deutschland ist der Haupt- geschäftsführer des Hartmann- bundes. Der Verband hat die Kol- leginnen und Kollegen dazu auf- gerufen zu „zeigen, daß es wieder einmal die Ärzte unseres Landes sind, die einer menschlichen Ver- pflichtung zur Hilfe folgen und sich immer dann einsetzen, wenn es um Not, Leid und Krankheit an- derer Mensehen geht".

Für ein CARE-Paket mit dem dar- gestellten Inhalt können Spenden auf das Konto 00 133 310 bei der Deutschen Apotheker- und Ärzte- bank in Düsseldorf unter dem Kennwort „Polenhilfe Hartmann- bund" überwiesen werden. DÄ

„Bausubstanz von Uni-Kliniken erneuern"

Priorität bei der Rahmenplanung im Hochschulbau muß nach An- sicht des Wissenschaftsrats auch weiterhin der Förderung von Hochschulkliniken als Stätten der Forschung, Lehre und der damit verbundenen Krankenversorgung eingeräumt werden. Dabei sollte insbesondere darauf hingewirkt werden, veraltete Bausubstanz zu erneuern und den Abstand zur Ausstattung außeruniversitärer Kliniken abzubauen. ck DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

1622 Heft 35 vom 27. August 1981

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