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Archiv "„Bis in die psychologischen Wurzeln“: Die Entnazifizierung der Ärzte in Nordrhein-Westfalen (britisches Besatzungsgebiet)" (10.09.1982)

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Spektrum der Woche Aufsätze -Notizen

Fortbildungskongreß Grado

Sewering wörtlich: „Ich meine, daß dieser Weg auch den Epide- miologen versperrt bleiben muß, daß man sich eben etwas einfallen lassen muß, um Fragen, an deren Beantwortung ein besonderes In- teresse besteht, in anderer Weise zu klären. Ich glaube, es ist wert, sich hier den Kopf zu zerbrechen, zu versuchen, einen Weg zu fin- den. der mit der persönlichen Würde und dem Persönlichkeits- recht des Patienten vereinbar ist."

In der Diskussion sei zwar erklärt worden, hier müsse eben „abge- wogen" werden zwischen der Freiheit der Forschung und dem Persönlichkeitsrecht des Patien- ten. „Dazu aber", so fuhr Prof. Se- wering fort, „ist ganz klar zu sa- gen, daß diese beiden Dinge über- haupt nicht gegeneinander abge- wogen werden können. Die Frei- heit der Forschung, im Grundge- setz verankert, ist nicht eine Frei- heit, in die Persönlichkeitssphäre von Patienten, von Bürgern, einzu- dringen, sondern sie ist die Frei- heit von staatlicher Ei nflußnah me."

Außerdem müsse wohl auch noch dies bedacht werden: es gebe we- sentliche andere Krankheitsberei- che, bei denen ebenfalls Forscher ein Interesse haben könnten, gro- ße Register anzulegen. Immerhin entfielen lediglich 22 Prozent der Todesfälle auf maligne Erkrankun- gen, dagegen mehr als 50 Prozent auf Herz- und Kreislauferkrankun- gen ... Und in einem Gespräch gerade in der Woche vor dem Gra- do-Kongreß habe ein Kollege noch erklärt, wenn man die allergischen Nebenwirkungen von Arzneimit- teln wirklich sicher erfassen wolle, dann gehe das nur über eine bun- desweite personenbezogene Er- fassung der jeweils betroffenen Patienten. „Sie sehen also", be- tonte Sewering, „was dem einen sein Krebsregister ist, ist dem an- deren sein Allergiekataster, dem Dritten sein Rheumaregister, sein Kreislauf-, Infarkt- oder Was- sonst-noch-Register. Hier müssen also, so meine ich, Grenzen gezo- gen werden, die man nicht einfach überschreiten kann, selbst wenn es unbequem sein sollte." hrs

FEUILLETON

Hans-Ulrich Sons

Im Kommuniquä der alliierten Kriegskonferenz in Jalta im Febru- ar 1945, auf der sich Roosevelt, Churchill und Stalin über die Be- setzung Deutschlands verständig- ten, hieß es: „Es ist nicht unsere Absicht, das deutsche Volk zu ver- nichten, aber nur dann, wenn der Nationalsozialismus und Militaris- mus ausgerottet sind, wird für die Deutschen Hoffnung auf ein wür- diges Leben und einen Platz in der Völkergemeinschaft bestehen."

Die vollständige Ausschaltung des Nationalsozialismus war für die Al- liierten unbedingte Voraussetzung dafür, daß Deutschland zumindest in absehbarer Zeit nicht wieder im- stande sein würde, die Sicherheit der europäischen Staatenwelt zu gefährden.

Die NSDAP und alle nationalsozia- listischen Gesetze, Organisatio- nen und Einrichtungen sollten be- seitigt und alle nationalsozialisti- schen Einflüsse aus öffentlichen Dienststellen und aus dem kultu- rellen und wirtschaftlichen Leben des deutschen Volkes ausgeschal- tet werden.

Die Beschlüsse der Potsdamer Konferenz vom 2. August 1945 be- faßten sich nur allgemein mit der kompromißlosen „Ausrottung"

des Nationalsozialismus bis in sei- ne „psychologischen Wurzeln".

Die mit der „Entnazifizierung" um- schriebene politische Säube- rungsaktion sollte mit ihren nega- tiv-repressiven Maßnahmen zu- gleich den Weg ebnen für eine Umgestaltung des deutschen poli- tischen Lebens „auf demokrati- scher Grundlage".

Für das Gesundheitswesen in Deutschland bedeutete die Entna- zifizierung zunächst, daß alle mit volksgesundheitlichen Aufgaben beauftragten NSDAP-Einrichtun- gen und -Organisationen aufge- löst wurden. Unter diese Einrich- tungen fielen insbesondere die Ämter für Volksgesundheit, die von der NSDAP in den einzelnen Gauen geschaffen worden waren, sowie die Hygiene-Ämter und Hy- giene-Institute der SS, die u. a. für die Durchführung der medizini- schen Versuche an Inhaftierten in den Konzentrationslagern verant- wortlich waren. Mit dem Vordrin- gen der alliierten Truppen stellten diese NSDAP-Einrichtungen ihre Tätigkeit ein, und ihre Leiter setz- ten sich ab.

Fachkenntnisse nur bei wenigen Nicht-Nationalsozialisten

In den ersten Monaten der Besat- zungszeit erfolgten in der 'briti- schen Zone zahlreiche Verhaftun- gen führender Nationalsozialisten.

Über 70 000 Personen wurden bis Dezember 1945 in Internierungsla- gern inhaftiert. Dadurch wurde das noch vorhandene deutsche Verwaltungspersonal erheblich dezimiert. Dabei bestand zweifel- los gerade in der britischen Besat- zungszone ein großes Problem darin, in den industriellen Bal- lungszentren ein allgemeines Chaos zu verhindern und die Ver- sorgung der Bevölkerung sicher- zustellen. Eine generelle sofortige Entlassung aller NSDAP-Mitglie- der hätte die Funktionsfähigkeit der Verwaltung vielerorts in Frage

„Bis in die

psychologischen Wurzeln"

Die Entnazifizierung der Ärzte in Nordrhein-Westfalen (britisches Besatzungsgebiet)

70 Heft 36 vom 10. September 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe B

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Entnazifizierung

gestellt und vor allem in den Groß- städten eine gefährliche Situation, z. B. bei der Sicherung der öffent- lichen Gesundheit, hervorgerufen.

Es gab nur sehr wenige Nicht-Na- tionalsozialisten, die über die not- wendigen Fachkenntnisse ver- fügten.

Die Anweisungen, die das gemein- same angloamerikanische Haupt- quartier SHAEF (= Supreme Head- quarters Alliied Expeditionary For- ces) für die Public-Health-Offiziere der Militärregierung im eroberten Deutschland im Dezember 1944 herausgegeben hatte, lassen tat- sächlich eine gewisse Zurückhal- tung bei der Übernahme der Ein- richtungen des öffentlichen Ge- sundheitswesens erkennen. So hieß es zwar, die Gesundheitsäm- ter seien von allen aktiven Nazis und ihren „glühendsten Sympathi- santen" zu säubern, sie hatten aber doch ihre Funktion als offi- zielle deutsche Gesundheitsein- richtungen beizubehalten. Falls sich die Notwendigkeit ergeben sollte, hatte sich ihre Tätigkeit auch auf die in Deutschland statio- nierten alliierten Truppen und Staatsangehörigen zu erstrecken.

Nach einer anderen von SHAEF herausgegebenen Anweisung vom Frühjahr 1945 sollte sogar das Personal des deutschen öffentli- chen Gesundheitsdienstes mög- lichst vollständig übernommen werden.

Ausmerzen

der nationalsozialistischen Ideologien (Bluttheorie und Erbgesundheitstheorie) In den „VenNaltungsvorschriften für das Gesundheitswesen" vom 2. Juni 1945 wies das Hauptquar- tier der Militärregierung den Ober- präsidenten des Rheinprovinz-Mi- litärdistrikts Dr. Hans Fuchs an, al- le Ideologien nationalsozialisti- scher Herkunft auszumerzen — ins- besondere die deutsche Bluttheo- rie und die Erbgesundheitstheorie

— sowie Schwangerschaftsunter- brechungen und Sterilisierungen, die auf nationalsozialistischen Ge-

danken beruhten, nicht mehr durchzuführen. Alle von den Na- tionalsozialisten entlassenen Zivil- ärzte seien wieder in ihre Stellun- gen einzusetzen, soweit ihre Dien- ste benötigt würden. Die national- sozialistischen Erbgesundheitsge- richte seien aufzulösen und die normalen Rechtsfälle dem zustän- digen Zivilgericht zu überweisen.

Der NS-Ärztebund und der NS- Reichsbund für Leibesübungen seien sofort aufzulösen.

Kompetenzen für alle Entnazifizierungs- angelegenheiten

bei der Besatzungsmacht Im Gegensatz zu den Verwaltungs- vorschriften für das Gesundheits- wesen erhielten die Verfügungen Nr. 1, 2, 3 und 5 der Militärregie- rungen an den Oberpräsidenten der Provinz Westfalen vom Mai 1945 keine Anweisungen über die Behandlung ehemaliger National- sozialisten im öffentlichen Ge- sundheitswesen, sondern konkre- tisierten die Sofortmaßnahmen zur Sicherung der öffentlichen Ge- sundheit und zur Zusammenarbeit mit der Militärregierung.

Nachdem die Briten in einer ersten Verhaftungswelle die führenden Nationalsozialisten, derer sie hab- haft werden konnten, inhaftiert hatten, teilten sie Fragebögen an alle die Personen aus, die mehr als eine nur „untergeordnete" Stel- lung innegehabt hatten.

In der ersten Phase der Entnazifi- zierung, die auf alliierter Seite durch die umstrittene Kollektiv- schuldthese gekennzeichnet war, lagen die Kompetenzen für alle Entnazifizierungsangelegenheiten bei der Besatzungsmacht. Die deutschen Behörden besaßen zu diesem Zeitpunkt nur beratende Funktion.

Erhebliche Entnazifizierungsakti- vitäten entfaltete in Westfalen ins- besondere der Regierungspräsi- dent in Arnsberg. Seine bekannte Verfügung an die Landräte und

Oberbürgermeister vom 16. Mai 1945 betr. „sofortige Entlassung der alten Kämpfer aus dem öffent- lichen Dienst" führte dazu, daß in der Zeit vom 19. Mai bis zum 10.

November 1945 in der Medizinal- verwaltung Arnsberg fünf Medizi- nalräte und zwei Obermedizinalrä--

te, die größtenteils als Amtsärzte fungierten, und zudem drei Ge- sundheitsaufseher entlassen wur- den.

Unsicherheit bestand bei der Be- handlung der Ärzte und Zahnärz- te, die Mitglieder der NSDAP ge- wesen waren und sich für die NS- Bewegung besonders stark einge- setzt hatten. Der Oberpräsident der Provinz Westfalen wies darauf hin, daß für diese Ärzte noch keine Regelung mit der britischen Mili- tärregierung darüber getroffen sei, ob ihnen die weitere Aus- übung der Praxis zu verbieten sei oder nicht. Eine solche Regelung sei nur möglich „im Rahmen einer für alle freien Berufe festzusetzen- den Verordnung, die sich den für Beamten geltenden Richtlinien anzupassen" habe.

Richtlinien der zwangsweisen Entlassung von Ärzten

Grundsätzlich war bei einer zwangsweisen Entlassung von Ärzten folgendes zu berücksich- tigen:

1. Der deutsche Arzt hatte seine Bestallung vom Reich erhalten, dessen Nachfolger damals für die Provinz Westfalen und die Nord- Rheinprovinz die Oberpräsidenten waren.

2. Ein zu den Krankenkassen zu- gelassener Arzt hatte das Recht, (neben Privatpatienten) Kranken- kassenmitglieder zu behandeln.

Ergab die politische Nachprüfung der Ärzte, daß ein Arzt zu entlas- sen war, stellten sich folgende Fragen:

1. Verlor er seine Approbation dauernd oder auf Zeit? Im Falle

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Spektrum der Woche Aufsätze - Notizen Entnazifizierung

des dauernden Verlustes der ärzt- lichen Bestallung erlosch automa- tisch seine Zulassung zu den Krankenkassen. Bei zeitweiligem Verlust der Bestallung ruhte nach dem Gesetz die Zulassung zu den Krankenkassen, bis die Bestallung wieder Gültigkeit bekam.

2. Wer entließ den Arzt? Die regio- nale Standesvertretung (Ärzte- kammer) konnte dem Arzt die Ap- probation nicht aberkennen. Die- ses konnte nur — nach Anhören der Ärztekammer — der Oberpräsi- dent der Provinz.

Für den Fall, daß der Arzt seine Approbation behalten, aber nicht mehr für die Krankenkassen arbei- ten durfte, hatte ein entsprechen- der Beschluß in einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren unter Zugrundelegung der Entnazifizie- rungsbescheide zu erfolgen. Das bedeutete, daß die Entscheidung über die Krankenkassenzulassung nur nach vorhergehender Entnazi- fizierung getroffen werden durfte.

Nach einer Verfügung des Regie- rungspräsidenten in Arnsberg an die Landräte und Oberbürgermei- ster über die Personalbereinigung in der Privatwirtschaft vom 1. Ok- tober 1945 sollten Personen, die infolge ihrer Stellung maßgebli- chen Einfluß auf die Wirtschafts- und Personalpolitik in der Privat- wirtschaft ausübten und der NSDAP vor dem 1. April 1933 bei- getreten waren, umgehend aus ih- rer Stellung entfernt bzw. entlas- sen werden.

Wie diese und ähnliche Bestim- mungen auf die Entnazifizierung von Ärzten in Privatpraxen anzu- wenden waren, darüber gab die Abteilung Public Health der Mili- tärregierung im Dezember 1945 Auskunft: Der Ausdruck „Entfer- nung" bedeutete, daß die Person sogleich und vollständig von je- dem Einfluß und jeder direkten und indirekten Teilhaberschaft in der Organisation oder dem Unter- nehmen, dem sie bisher angehör- te, auszuschließen war. Auf einen freien Beruf oder ein Gewerbe an- pewandt, bedeutete dies, daß der

einzelne für ungeeignet erklärt wurde, seinen Beruf anders als in einer privaten Stellung auszu- üben. Demnach durfte ein Arzt, der aus einem öffentlichen Amt entfernt wurde, seinen Beruf in privater Stellung weiter ausüben.

In diesem Fall konnte man aller- dings davon ausgehen, daß er in seiner Praxis nur noch geringen Zulauf erhielt.

Im Winter 1945/46 nur behutsame Entnazifizierung von Ärzten Nach einer anderen Verfügung der Abteilung Public Health sollte die Entnazifizierung des Ärztestandes zunächst bis zum April 1946 we- gen der im Winter verstärkt beste- henden Versorgungs- und Ge- sundheitsprobleme nur mit größ- ter Behutsamkeit durchgeführt werden. Nur Personen, die wirk- lich schwer belastet waren, sollten aus der Praxis entfernt werden. In dieser Anordnung hieß es ferner:

„Es ist auch verständlich, daß der Ärztestand wegen der Entnazifi- zierung beunruhigt ist und Sorge um seine Zukunft hat. Es müssen Schritte unternommen werden, um den Ärztestand zu unterrich- ten, daß nur solche Leute aus dem Amt entfernt werden, die wirklich parteimäßig ernstlich belastet sind oder von denen bewiesen ist, daß sie in ihren Ansichten den Alliier- ten feindlich gegenüberstehen.

Die Ärzte können deshalb beruhigt sein und während des Winters ih- rer Pflicht nachkommen — ohne das Gefühl, ein ‚Damoklesschwert' über ihrem Haupt zu wissen."

Auch der Oberpräsident der Nord- Rheinprovinz war „angesichts der Bedeutung gut ausgebildeter Ärz- te in der Gegenwart" bemüht, „je- de unnötige Beunruhigung von den Ärzten fernzuhalten und nur wirklich ernste Fälle herauszu- greifen".

Es herrschte in der Ärzteschaft tat- sächlich große Unsicherheit über das weitere Vorgehen der briti- schen Militärregierung. Davon zeugen zahlreiche Anfragen bei

den Regierungspräsidenten. Im Namen der britischen Militärregie- rung bat Major Atkins am 18. De- zember 1945 den Regierungsprä- sidenten in Arnsberg um die Ver- öffentlichung folgender Bekannt- machung: „Mit Rücksicht darauf, daß die Möglichkeit besteht, daß mit einer Zunahme von Krankhei- ten in diesem Winter zu rechnen ist, wurde entschieden, daß nur Ärzte, die in ernster Weise durch Verbindung zur NSDAP kompro- mittiert sind oder die gegen die Alliierten eingestellt sind, vom Dienst entfernt werden."

Diese Stellungnahmen der Militär- regierung sind Hinweise für die pragmatisch orientierte britische Besatzungspolitik. Der Besat- zungsmacht mußte es zunächst einmal darum gehen, die Versor- gung der Bevölkerung — insbeson- dere in den Großstädten an Rhein und Ruhr — sicherzustellen und ein allgemeines Chaos zu verhin- dern, im öffentlichen Gesund- heitswesen durch Aufrechterhal- tung einer ausreichenden ärztli- chen Versorgung die volksge- sundheitlichen Probleme wirksam bekämpfen zu können.

Dringend benötigt wurden Fach- kräfte für den Wiederaufbau der Städte, für die Ankurbelung des Bergbaus und der Landwirtschaft, sowie qualifizierte Ärzte, um die befürchteten Epidemien der Win- termonate von der unterernährten und unter schlechten hygieni- schen Bedingungen lebenden Be- völkerung abzuwenden. Diese Überlegungen wirkten sich zwei- fellos auf die Praxis der Entnazifi- zierung der Medizinalpersonen aus.

• Wird fortgesetzt

Anschrift des Verfassers:

Dr. med. Dr. phil.

Hans-Ulrich Sons

Wissenschaftlicher Assistent am Pathologischen Institut der Universität Düsseldorf

Moorenstraße 5 4000 Düsseldorf

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