W
er durch ein Kraftfahr- zeug geschädigt wird, das entgegen den gesetz- lichen Vorschriften nicht haft- pflichtversichert oder das wegen Fahrerflucht nicht zu ermitteln ist, kann sich zur Schadenregu- lierung an die Verkehrsopferhil- fe, Glockengießerwall 1, Ham- burg, Telefon: 0 40/30 18 00, wenden. Dies gilt auch für Perso- nen- und Sachschäden des Ge- schädigten, wenn der Unfall mit dem Kraftfahrzeug vorsätzlich herbeigeführt wurde und die Versicherung des Schädigers deshalb nicht zu zahlen braucht.Die Verkehrsopferhilfe – ei- ne Einrichtung der deutschen Autoversicherungen – zahlt, als wäre der Schuldige mit den ge- setzlichen Deckungssummen
(2,5 Millionen Afür Personen- schäden, 500 000 A für Sach- schäden) versichert. Sie darf al- lerdings nur dann eintreten, wenn der Geschädigte ander- weitig (Privatvermögen des Schädigers, Vollkaskoversiche- rung oder ähnliches) keinen Ersatz erhalten kann.
Bei Unfällen mit Fahrer- flucht gilt: Schäden am Auto
und die damit verbundenen Fol- gekosten wie Mietwagen oder Abschleppkosten werden nicht ersetzt; bei sonstigen Sachschä- den (Kleidung, Ladung, Ge- päck) werden die Kosten erstat- tet, die über 500 Ahinausgehen.
Wurden Personen verletzt oder getötet, zahlt die Verkehrsopfer- hilfe bis zu 2,5 Millionen A. Da- bei kann Schmerzensgeld aller- dings nur bei besonders schwe- ren Verletzungen beansprucht werden, die zu erheblichen Dau- erschäden führen. Auf die Lei- stungen dieser Hilfseinrichtung besteht ein Rechtsanspruch.
Etwa 2 000 Entschädigungs- anträge werden jährlich gestellt.
Davon entfallen rund 60 Prozent auf Fahrerfluchtfälle.
Die Aufwendungen für die Entschädigungslei- stungen der Verkehrs- opferhilfe, im Jahre 2001 waren es mehr als 7,2 Millionen DM (Vorjahr: 8,7 Millionen DM), tragen die deut- schen Autoversiche- rungen. Rolf Combach
Hausrat
Police immer lohnend
Eine Hausratversicherung er- setzt unter anderem den Wert gestohlener oder zerstörter Gegenstände nach einem Woh- nungseinbruch. Die Erstattung ist jedoch auf den finanziellen Wert begrenzt; den ideellen Wert kann sie ebenso wie den psychischen Schock nicht wie- der gutmachen.
Speziell für solche Fälle ist beim Allianz-Fachmann die Broschüre: „Hausrat: Tipps für ein sicheres Zuhause“ erhält- lich. Einen besonderen Tarif hat die Allianz für junge Leu- te bis 25 Jahre entwickelt.
Mit dem „10 000-C-Starthilfe- Scheck“ können diese ihren ei- genen Haushalt mit 10 000 C jährlich beitragsfrei absichern, nur für die restliche Versiche- rungssumme muss Prämie ge-
zahlt werden. rco
Schadenregulierung
Letzte Rettung
Verkehrsopferhilfe
Versicherungen
´ Tabelle ´
Verkehrsopferhilfe in Zahlen
2000 2001
Anzahl der Schäden 2 659 2 326
Ablehnungen 458 375
bearbeitete Schäden 2 201 1 951 Zahlungen in DM 8,7 Mio. 7,2 Mio.