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Archiv "Verbesserte Hausrat-Versicherung" (24.03.1977)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heft 12 vom 24. März 1977

Leserdienst

Hinweise -.Anregungen

Verbesserte

Hausrat-Versicherung

Bei der Hausratversicherung hatten sich in den letzten Jahren einige Schönheitsfehler störend bemerkbar gemacht. Sie wurden jetzt beseitigt. Eingeführt wurde unter anderem eine Neuwertzu- satzklausel. (Die Richtwerte für den Neuwert und die oben ab- gebildete Grafik sind aus dem Iduna Pressedienst entnommen.)

Die bisherige Neuwertversicherung des Hausrates war mit Mängeln be- haftet. Zuweilen gab es Meinungs- verschiedenheiten darüber, was im Schadenfalle zum Neuwert (Wieder- beschaffungspreis) oder nur zum Zeitwert zu ersetzen war. Häufig war es eine Frage des Ermessens. Mit aller Problematik, die Ermessens- entscheidungen nun einmal an sich haben. So war bei einem techni- schen Gerät (wie zum Beispiel ei- nem älteren Farbfernseher) durch- aus nicht von vornherein klar, wel- cher Wert zu ersetzen war: der Neu- oder der Zeitwert? Man mußte ge- nau betrachten, wie groß die Abnut- zung oder die Wertminderung durch Gebrauch war. Hier ist nicht ein Ge- rät wie das andere. Die Art seiner Verwendung und seine Gebrauchs- intensität können für eine längere Lebensdauer des Geräts garantieren und es damit als neuwertig erschei- nen lassen. Ebensogut kann in ei- nem anders geführten Haushalt ein gleichartiges Gerät bereits wegen seiner gebrauchsbedingten Abnut- zung über 50 Prozent des Neuwertes entwertet sein. Ebenso ist es mit ei- nem Teppich, mit Kleidung usw.

Niemand war recht zufrieden. Weder der Versicherte noch der Versiche- rer, dem Auseinandersetzungen über eine Regulierung genauso zu- wider sind. Nachdem nun die Auf- sichtsbehörde die erforderliche Ge- nehmigung erteilt hat, wird nunmehr von den Versicherungsgesellschaf- ten eine wesentliche Verbesserung der Bedingungen geboten, die je- doch für bestehende Verträge nicht ohne weiteres eintritt!

Eine Neuordnung der Verträge muß also vorgenommen werden! Infolge

der großen Anzahl dieser Verträge wird es voraussichtlich längere Zeit dauern, bis jedem Versicherten die Umstellung des bestehenden Vertra- ges nach den neuen Bedingungen angeboten werden kann. Es emp- fiehlt sich daher, vorher von sich aus an die Versicherungsgesellschaft heranzutreten und ein Umstellungs- angebot anzufordern.

Worin liegen nun die durch entspre- chende Vereinbarung erzielbaren Verbesserungen?

Weil oben von einem Fernsehgerät die Rede war: Technische Geräte, zu denen auch ein Farbfernsehgerät gehört, werden nach entsprechen- der Vereinbarung grundsätzlich un- abhängig vom Alter und von Abnut- zung zum Wiederbeschaffungswert ersetzt, wenn sie nicht älter als fünf Jahre sind. Für Bekleidung und Wä- sche, Schuhe und Pelze gilt ein Alter von drei Jahren nach dem Kauf. Alle anderen Sachen werden unabhän- gig von Alter und Abnutzung grund- sätzlich zum Wiederbeschaffungs- preis, also zum Neuwert, ersetzt.

Voraussetzung ist hierbei, daß die Gegenstände noch im Gebrauch sind. Bei den nicht mehr zum Ge- brauch bestimmten Gegenständen bleibt es dagegen bei der alten Re- gelung: Der Versicherungswert ist hier stets der Zeitwert.

Um bei dieser Neuregelung auf je- den Fall Meinungsverschiedenhei- ten im Schadenfalle auszuschließen, ist wie bisher Voraussetzung, daß die Versicherungssumme stimmt. Ist sie zu niedrig gegriffen, so besteht eine Unterversicherung mit all ihren nachteiligen Folgen im Schadenfal- le.

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Leserdienst

Hinweise Anregungen

PRAXIS UND HAUS

Abfallbehälter Für Büro und

Küche gleicher- maßen geeignet: der Abfallbehälter mit Klappdeckel. Der Innenbeutel wird an vier Stellen gehalten und kann mühelos entfernt werden (Her- steller: Curver Kunststoff GmbH, Fliethstraße 67, 405 Mönchenglad- bach 1). kb/Werkfoto

Halber Stromverbrauch

Fest eingebaut im Kabel oder als Zwi- schenstecker gibt es die Bremat- Elektronik zur Halbierung der Strom-

Halbiert den Strom: oben der Bremat-A- Zwischenstecker, unten Bremat-S, fest am Kabel angebaut Werkfoto

aufnahme des angeschlossenen Ge- räts. Wenn der Schalter am Stecker auf 0 steht, läuft der normale Strom durch, bei Stellung 1 die Hälfte. Der Zwischenstecker ist für Geräte bis zu 1000 Watt Stromaufnahme geeignet—

Lampen, Küchenmaschinen —, der festeingebaute Stecker verträgt 2000 Watt und macht beispielsweise aus einer Zweigang-ei ne Vierg ang-Boh r- maschine (H. Brennenstuhl KG, See- straße 1-3, 7401 Tübingen-Pfron- dorf). kb

Sterilitäts-Kontrolle

Der „Sterimarker" ist ein Filzstift, der aus einer dicken Faserspitze rote Farbe abgibt. Man kann damit Gegenstände markieren, die im Au- toklaven sterilisiert werden sollen, um die Sterilisierung zu kontrollie- ren, denn die rote Farbe verändert sich während des Sterilisierens.

Wenn korrekt sterilisiert worden ist, Sterimarker

,,Sterimarker" — ein Filzstift mit einer un- giftigen roten Farbe, die sich in Grün verwandelt, wenn der damit bezeichnete Gegenstand im Autoklaven sterilisiert worden ist Werkfoto

dann ist das aufgebrachte Zeichen grün geworden — und zwar unab- hängig davon, ob mit hoher Tempe- ratur kurz oder mit niedriger Tempe- ratur für eine längere Zeit sterilisiert worden ist. Ein „Sterimarker" ent- hält Farbe für einige tausend An- wendungen, vorausgesetzt, daß die Schutzkappe jeweils sofort nach Be- nutzung wieder aufgesetzt worden ist. Der gleiche Hersteller produziert auch den „Sterimarker 11", der in gleicher Weise die Erfolgskontrolle bei der Großraumsterilisation mit Äthyl-Oxid-Gas ermöglicht (Hager &

Werken GmbH & Co. KG, Blumen- straße 54 A, 4100 Duisburg). kb Hausrat-Versicherung

Die Preise sind leider nicht stabil.

Sie steigen von Jahr zu Jahr, wenn sich auch das Tempo der Preisstei- gerungen verlangsamt hat. War die Versicherungssumme bei Abschluß des Vertrages durchaus angemes- sen, so wird dies mit Sicherheit nach einigen Jahren nicht mehr der Fall ein, selbst wenn keinerlei Neuan- schaffungen gemacht worden sind.

Nur bei älteren Haushalten, bei denen kaum noch Neuanschaffun- gen vorgenommen werden, kann ungewollt im Laufe der Zeit auch eine Überversicherung eintreten, wenn etwa der Hausrat aus irgend- welchen Gründen verringert wird (zum Beispiel Umzug, Auszug der Kinder, Tod des Partners usw.). Es empfiehlt sich daher dringend, ein- mal im Jahr die Hausratversicherung hinsichtlich ihrer Höhe zu über- prüfen.

Bei den meisten Hausratversiche- rungen in der Bundesrepublik be- steht allerdings eindeutig Unterver- sicherung, trotz aller Hinweise der Versicherungsgesellschaften. Neu eingeführt ist daher auch eine zu treffende Vereinbarung, daß die Ver- sicherungssumme und natürlich auch der Beitrag um einen vom Sta- tistischen Bundesamt festgestellten Preisindex dynamisiert wird. Damit wird erreicht, daß wenigstens allein durch Preissteigerungen keine Un- terversicherung mehr eintreten kann, vorausgesetzt, daß der Wert des Hausrats ursprünglich richtig ermittelt war. Wem das nicht genügt, kann auch eine weitere Summenan- passung im Hinblick auf geplante Neuanschaffungen mit einem frei gewählten Prozentsatz vereinbaren.

Ist dagegen eine Überversicherung eingetreten, so kann der Versicherte

— wie bisher — ohne weiteres die Her- absetzung der Versicherungssum- me verlangen, unabhängig davon, mit welcher Laufzeit der Vertrag ab- geschlossen worden ist.

Viele Versicherungsgesellschaften stellen auf Wunsch Hausrat-Werter- mittlungsverzeich nisse zur Verfü- gung, so daß hierdurch die Mühe, die richtige Ausgangs-Versiche- rungssumme zu ermitteln, erheblich verringert wird. KH

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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