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Archiv "Einheitliche Bewertungskriterien für den Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikats" (18.05.2001)

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nung des Ärzteverbandes FMH, die alle Mitglieder zur Fortbildung und zum Führen eines Fortbildungsproto- kolls verpflichtet. Auf kantonaler Ebene entscheiden jeweils die Fachge- sellschaften über die Erfüllung der Fortbildungspflicht. In den Niederlan- den wurde als qualitätssichernde Maß- nahme die regelmäßige Neuzulassung der Ärzte eingeführt. Allgemeinmedi- ziner müssen seit 1996 im Fünfjahres- durchschnitt 40 Weiterbildungsstun- den pro Jahr nachweisen und einen medizinischen Test absolvieren, um ihre Zulassung verlängern zu können.

Auch Fachärzte müssen sich alle fünf Jahre unter Nachweis einer bestimm- ten Anzahl von Fortbildungsstunden rezertifizieren lassen. Mit dem Ziel, die gegenseitige Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen zu er- leichtern, gab der Europäische Fach- ärzteverband (UEMS) Empfehlungen für eine beispielhafte zertifizierte Fortbildung.

Die Kammerversammlung der Lan- desärztekammer Thüringen beschloss 1995 als erste Ärztekammer in Deutsch- land die Einführung eines auf frei- williger Basis zu erwerbenden Fort- bildungsdiploms. Voraussetzung dafür war die Teilnahme an 100 Fortbildungs- stunden innerhalb von drei Jahren, wo- bei mindestens 60 Stunden zu fachspe- zifischen Themen absolviert werden mussten. Das erste Fortbildungsdiplom der Ärztekammer Thüringen – und da- mit das erste Zertifikat dieser Art im Bundesgebiet überhaupt – wurde 1998 an Dr. med. Petra Richter, Evangeli- sches Krankenhaus Neustadt, verlie- hen. Andere Landesärztekammern folgten mit Modellprojekten nach, so etwa Sachsen-Anhalt, Bayern und Hes- sen in den Jahren 1997 und 1998, wobei allerdings die jeweils praktizierten Mo- delle teilweise erheblich voneinander abwichen.

Da die einzelnen Bewertungskriteri- en in den Modellprojekten sehr unter- schiedlich definiert waren, schien eine gegenseitige Anerkennung von Fortbil- dungsveranstaltungen oder -zertifika- ten über die Landesgrenzen hinaus nicht unbedingt gewährleistet – ein Grund für andere Landesärztekam- mern, wie zum Beispiel Nordrhein, mit einem eigenen Projekt zu warten, bis

man sich über eine bundesweite Verein- heitlichung der praktischen Grundla- gen für den Erwerb von Fortbildungs- punkten geeinigt hat.

Einheitliche Kriterien

Die Verständigung über eine weitge- hende Vereinheitlichung der zertifizier- ten Fortbildung erfolgte im Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung, dem zu- ständigen Ausschuss der Bundesärzte- kammer. Wichtig war hier insbesondere eine Übereinkunft mit den Vertretern der wissenschaftlich-medizinischen Fach- gesellschaften und Berufsverbände, von denen einige Modellprojekte zur zertifizierten Fortbildung konzipiert oder bereits begonnen hatten. Diese er-

kannten die Zuständigkeit der Ärzte- kammern für die Zertifizierung von Fortbildungsangeboten an. Die in der Folge vom Deutschen Senat entwickel- ten „Einheitlichen Bewertungskriteri- en für den Erwerb des freiwilligen Fort- bildungszertifikats“ wurden im Okto- ber 2000 vom Vorstand der Bundesärz- tekammer zustimmend zur Kenntnis genommen. Demnach erhält der Arzt ein Fortbildungszertifikat, wenn er in- nerhalb von drei Jahren 150 Fortbil- dungspunkte erworben hat. Ein solcher Punkt entspricht in der Regel einer ab- geschlossenen Fortbildungsstunde mit einer Dauer von 45 Minuten. Es werden die verschiedensten Formen der Fort- bildung berücksichtigt, wie zum Bei- spiel Vortragsveranstaltungen, Kon- gresse, Qualitätszirkel und auch struk- T H E M E N D E R Z E I T

Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 98½½Heft 20½½18. Mai 2001 AA1309

Voraussetzungen für den Erwerb des Fortbil- dungszertifikats:

Das Fortbildungszertifikat wird für Kammer- mitglieder ausgestellt, wenn die/der appro- bierte Ärztin/Arzt in drei Jahren 150 Fortbil- dungseinheiten erworben und dokumentiert und einen Antrag bei der zuständigen Ärzte- kammer gestellt hat. Die Grundeinheit der Fortbildungsaktivitäten ist der „Fortbildungs- punkt“. Dieser entspricht in der Regel einer abgeschlossenen Fortbildungsstunde (45 Mi- nuten). Fortbildungspunkte können nur für die Teilnahme an vorher von der zuständigen Ärztekammer anerkannten Fortbildungsver- anstaltungen erworben werden.

Es ist zu unterscheiden zwischen verschiede- nen Kategorien von Fortbildungsmaßnah- men:

Kategorie A: Vortrag und Diskussion („Fron- talveranstaltung“):

❃Ein Punkt pro Fortbildungsstunde

❃Drei Punkte pro halben Tag beziehungswei- se sechs Punkte pro Tag

❃Ein Zusatzpunkt bei Lernerfolgskontrolle beziehungsweise Themenwahl aus dem aktu- ellen Fortbildungskatalog

Kategorie B: Mehrtägige Kongresse im In- und Ausland:

❃Drei Punkte pro halben Tag beziehungswei- se sechs Punkte pro Tag

❃Maximal 20 Punkte pro Jahr

Kategorie C: Fortbildung mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers (zum Beispiel Workshop, Ar-

beitsgruppen, Qualitätszirkel, Balintgruppen, Klein-gruppenarbeit, Supervision, Fallkonfe- renzen, praktische Übungen, Hospitationen):

❃Ein Punkt pro Fortbildungsstunde

❃Ein Zusatzpunkt pro Veranstaltungseinheit

❃Maximal vier Punkte pro halben Tag bezie- hungsweise acht Punkte pro Tag

❃Ein Zusatzpunkt bei Lernerfolgskontrolle beziehungsweise Themenwahl aus dem aktu- ellen Fortbildungskatalog

Kategorie D: Strukturierte interaktive Fortbil- dung via Internet, CD-ROM, Fachzeitschriften mit nachgewiesener Qualifizierung und Aus- wertung des Lernerfolgs in Schriftform. Die hierfür anrechenbaren Medien und Inhalte müssen zuvor von der Landesärztekammer anerkannt werden.

❃Ein Punkt pro Übungseinheit

❃Maximal zehn Punkte pro Jahr

Autoren/Referenten erhalten einen Punkt pro Beitrag/Poster/Vortrag, maximal zehn Punkte pro Jahr.

Für das Selbststudium durch Fachliteratur und -bücher sowie Lehrmittel werden zehn Punkte pro Jahr angerechnet.

Blockveranstaltungen (zum Beispiel Mehrta- gesveranstaltungen mit einheitlicher themati- scher Ausrichtung) werden mit maximal 20 Punkten bewertet.

Bei der Auswahl der Fortbildungsveranstal- tungen sollten sowohl fachspezifische als auch interdisziplinäre Themen berücksichtigt werden, wobei die wesentlichen Anteile des Faches abgedeckt werden sollen.

Einheitliche Bewertungskriterien für den Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikats

Textkasten

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und ganz außerordentlicher Varia- tionsfähigkeit. Je nach Publikum glänzte er mit fast schon patrioti- schem Pathos oder aber mit als ju- gendlich geltender Schnoddrig- keit.

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