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Archiv "In einem Satz" (07.11.1974)

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Die Information:

Bericht und Meinung

AUS DEN BUNDESLÄNDERN

schaftsverband Zuschüsse erhalten muß. Der Landschaftsverband plant daher, für die freien Hebammen Umschulungskurse für den Einsatz bei den Gesundheitsämtern einzu- richten. gb

Justizkrankenhaus in Bochum geplant

„Weil die zur Zeit bestehenden Krankenhäuser und Pflegeabteilun- gen an verschiedenen Justizvoll- zugsanstalten nicht mehr den zeit- gemäßen Erfordernissen auf dem Gebiet der Krankenversorgung in- haftierter Patienten entsprechen", plant das nordrhein-westfälische Justizministerium den Neubau ei- nes Zentralkrankenhauses für den Strafvollzug in der Nähe der Ruhr- Universität in Bochum; angestrebt wird eine enge Zusammenarbeit auf dem Gebiet der medizinischen Versorgung und Forschung mit der Universität.

In dem neuen Zentralkrankenhaus, das als Akutkrankenhaus 360 Bet- ten umfassen wird, sollen haupt- amtlich tätige Fachärzte und konsi- liarisch hinzugezogene Spezialärz- te zusammenarbeiten. In einer an- gegliederten Krankenpflegeschule soll die Möglichkeit zur zentralen Schulung und Ausbildung beam- teter Pflegekräfte für den Strafvoll- zug in Nordrhein-Westfalen ge- schaffen werden. Des weiteren ist der Anschluß einer sozialtherapeu- tischen Anstalt für die Resozialisie- rung der Gefangenen vorgese- hen. DÄ-WL

In einem Satz

Gewerkschaften —

In der Bundes- republik Deutschland sind nach Angaben des Instituts der deut- schen Wirtschaft, Köln, gegenwär- tig nur rund 21,7 Prozent der An- gestellten gewerkschaftlich organi- siert, während von den Arbeitern 44,5 Prozent einer Gewerkschaft angehören. HC

AUS DER DDR

„Eigenverantwortung"

der Ärzte wird erhöht

Eine Neuregelung des Verfahrens bei Arbeitsbefreiung wegen Krank- heit hat, wie der Minister für das Gesundheitswesen, Professor Dr.

sc. med. Ludwig Mecklinger, aus- drücklich dazu erläuterte, den Zweck, die Eigenverantwortung der behandelnden Ärzte und der leiten- den Ärzte in den Einrichtungen des Gesundheitswesens beträchtlich zu erhöhen. Die neue Anordnung über Arbeitsbefreiung bei Arbeitsunfä- higkeit trat am 1. September in Kraft und ändert zum Teil die bis- herige gesetzliche Regelung, die aus dem Jahre 1959 stammt.

Im wesentlichen geht es bei der neuen Regelung darum, daß die behandelnden Ärzte und die Leiter der Einrichtungen des Gesund- heitswesens die volle Verantwor- tung für die medizinische Betreu- ung von kurzfristig arbeitsbefreiten Werktätigen wahrnehmen. Damit entfällt die bisherige Vorstellungs- pflicht kurzfristig krank geschrie- bener Arbeitnehmer vor den Ärzte- beratungskommissionen der Be- triebe. Nach der neuen Anordnung ist die Vorstellung von arbeitsbe- freiten Arbeitnehmern vor diesen Kommissionen im allgemeinen erstmals nach dem 35. Tag der Ar- beitsbefreiung fällig. Ferner wer- den die Ärzteberatungskommissio- nen künftig den Behandlungsstel- len oder den behandelnden Ärzten zugeordnet und nicht mehr wie bis- her den Betrieben. Hierdurch soll, wie Professor Dr. Mecklinger wei- ter erläuterte, das Verfahren für die Werktätigen erleichtert werden. Für den behandelnden Arzt ergäben sich alle Möglichkeiten, auf der Grundlage eines echten Vertrau- ensverhältnisses zwischen Arzt und Patient selbst zu entscheiden, das heißt ohne Zeitverlust für den Werktätigen alle Maßnahmen zur Wiederherstellung seiner Gesund- heit zu treffen.

Andererseits könne durch die Zu- sammenarbeit der behandelnden Ärzte mit den Ärzteberatungskom-

missionen die Qualität bei der Festlegung der Diagnose oder von therapeutischen, rehabilitativen und sonstigen gesundheitsfördern- den Maßnahmen verbessert wer- den. Auch könnten arbeitsmedizini- sche und arbeitshygienische Ent- wicklungen besser beobachtet und zum Beispiel berufsbedingte Er- krankungen früher erkannt werden.

Die Betriebsärzte müssen nach der neuen Anordnung gemeinsam mit Beauftragten der Betriebsleitung und der Betriebsgewerkschafts- leitung grundsätzlich täglich, min- destens jedoch einmal wöchentlich die Arbeitsbefreiungsbescheinigun- gen auswerten, um Schwerpunkte des Krankenstandes in den Be- trieben zu erkennen und daraus gegebenenfalls notwendige Maß- nahmen zur Verbesserung der gesundheitlichen Betreuung festzu- legen.

In einem offensichtlichen Zu- sammenhang damit steht eine Erklärung von Dr. Werner Hering, Leiter der Abteilung Gesundheits- politik des Zentralkomitees der SED, es habe in den letzten Jahren einige unterschiedliche und der einheitlichen Entwicklung des Be- triebsgesundheitswesens nicht im- mer förderliche Auffassungen über dessen Aufgaben und Perspektive gegeben. Das Betriebsgesundheits- wesen habe eine eigene Aufgaben- stellung und sei nicht etwa als ein in den Betrieb verlagerter Teil des ambulanten Gesundheitswesens zu betrachten.

Dr. Hering führt aus, daß in man- chen Gegenden wegen der Mängel in der ambulanten Betreuung Ein- richtungen des Betriebsgesund- heitswesens einen Teil der nicht- arbeitenden Wohnbevölkerung mit- versorgen müßten.

Umgekehrt gebe es auch Fälle, in denen die Einrichtungen der Be- triebe nicht ausreichen und Werk- tätige daher vom ambulanten Sek- tor betreut werden müßten. Es sei aber auf jeden Fall unzulässig, Be- triebspolikliniken und -ambulatori- en auf Kosten der ärztlichen Be-

3222 Heft 45 vom 7. November 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Die Information:

Bericht und Meinung DER ARZT IN EUROPA

handlungsmöglichkeiten der Pro- duktionsarbeiter für die ambulante medizinische Betreuung der Wohn- bevölkerung zu nutzen.

Nach Dr. Hering gibt es in der DDR zur Zeit 102 Betriebspolikliniken, 267 Betriebsambulatorien sowie 2086 Arzt- und 1251 Schwesternsa- nitätsstellen in Betrieben. Fast fünf Millionen Bürger, das sind knapp zwei Drittel der Werktätigen, wür- den heute demnach betriebsärztlich betreut. gb

Disproportionen in der ambulanten Versorgung

In der DDR bestehen Probleme bei der gleichmäßigen Verteilung von Ärzten für die ambulante Betreu- ung. Dies wird deutlich aus Ant- worten von Obermedizinalrat Dr.

Kinnigkeit, dem Bezirksarzt Cott- bus, auf Fragen der Ostberliner Gesundheitszeitschrift „ humani- tas". Es heißt dort, zu den beson- deren Aufgaben des Gesundheits- wesens im Bezirk Cottbus gehöre

in der kommenden Zeit vor allem die Beseitigung von „Disproportio- nen" in der ambulanten medizini- schen Betreuung; es fehle an All- gemeinärzten und Fachärzten für Pädiatrie.

Bei der „Absolventenlenkung"

gebe es seit Jahren Schwierigkei- ten. „Viele Absolventen", erklärt Dr.

Kinnigkeit wörtlich, „kommen un- gern in ein Territorium, wo sie sich auf Grund schneller industrieller Entwicklung hohen Anforderungen gegenüber sehen und wo anderer- seits noch keine traditionsreichen Einrichtungen vorhanden sind."

Wie schwerwiegend diese Schwie- rigkeiten offenbar sind, ergibt sich aus der dann folgenden Ankündi- gung, man werde sich um mög- lichst frühzeitige Patenschaften mit

„künftigen" Studenten bemühen, so daß man „den späteren Einsatz der Kollegen schon zu Beginn ihres Studiums vorbereiten helfen" kön- ne. gb

GROSSBRITANNIEN

Schwesterngehälter kräftig erhöht

Noch kurz vor der Ausschreibung von Neuwahlen hat die Labour-Re- gierung Wilson die Vorschläge des Halsbury-Ausschusses zu einer drastischen Erhöhung der Schwe- stern- und Pflegergehälter im Staatlichen Gesundheitsdienst ak- zeptiert. Nach den Streikaktionen im Frühsommer hatte die Regie- rung bereits zugesagt, etwaige Ge- haltserhöhungen auf jeden Fall auf den 23. Mai 1974 zurückzudatieren.

Der jüngste Bericht des Ausschus- ses unter dem Vorsitz von Lord Halsbury kam zu dem Ergebnis, daß die Schwesterneinkommen be- trächtlich hinter dem Niveau ver- gleichbarer Gruppen zurückgeblie- ben seien und daß daher die Schwestern- und Pflegerberufe nicht mehr genügend attraktiv seien, insbesondere bei den Män- nern. Die Gehaltserhöhungen be- tragen im Durchschnitt 30 Prozent, sind jedoch so gestaffelt, daß unter anderem Lernschwestern, OP- Schwestern sowie die niedrigen Einkommensgruppen überdurch- schnittliche Zulagen erhalten, die bis an 60 Prozent heranreichen.

Ferner sind Gehaltssteigerungen vorgesehen für Röntgentechniker, Physiotherapeuten und ähnliche Hilfsberufe in den Krankenhäusern.

Insgesamt werden diese Gehalts- steigerungen einen Finanzbedarf von etwa 170 Millionen Pfund erfor- dern (das sind etwa eine Milliarde DM), die auf jeden Fall zusätzlich zu etwaigen Etaterhöhungen für den Staatlichen Gesundheitsdienst zur Verfügung gestellt werden sol- len.

Gesundheits- und Sozialministerin Barbara Castle äußerte die Hoff- nung, daß diese Maßnahmen die Moral im Staatlichen Gesundheits- dienst ganz erheblich verbessern;

sie seien der Beweis dafür, daß die Regierung zu einer kräftigen Bele- bung des Staatlichen Gesundheits- dienstes entschlossen sei.

Die Verbände der Ärzte und Schwestern begrüßten diese Maß- nahmen in ersten Stellungnahmen ebenso wie Sprecher der verschie- denen Gewerkschaften im Gesund- heitsdienst. Der Generalsekretär einer dieser Gewerkschaften, die in den vergangenen Monaten Streik- aktionen unterstützt hatte, erklär- te sogar: „Zulagen in dieser Grö- ßenordnung hätten wir niemals er- wartet." gb

ÖSTERREICH

Suizidfördernder Gesetzentwurf

Auf erhebliche Bedenken, vor al- lem bei Juristen, ist ein Gesetzent- wurf gestoßen, der von der öster- reichischen Regierung zur Reform des sogenannten „Anhalteverfah- rens" erwogen wird. Der Entwurf sieht vor, daß nicht nur gemein- oder selbstgefährliche Geistes- kranke und Süchtige, sondern auf gerichtliche Anordnung auch Kran- ke, auf die diese bisher allein gülti- gen Voraussetzungen nicht zutref- fen, zwangsweise in eine Anstalt eingewiesen werden dürfen. Der Entwurf enthält ferner die Bestim- mung — wie bei einer Tagung der österreichischen Rechtsanwalts- kammer in Salzburg festgestellt wurde —, daß mit Bewilligung ei- nes Gerichtes auch Behandlungs- methoden gegen den Willen eines ansonsten voll entscheidungsfähi- gen Kranken angewendet werden können. Wahrscheinlich schwebte den Verfassern dieser Bestimmung das immer wieder einmal auftreten- de Beispiel der Sektenangehörigen vor, die die Bluttransfusion bei sich und ihren Kindern verweigern.

Die tatsächliche Fassung des Ent- wurfs aber bedeutet auch, daß ein Richter dem Kranken Behand- lungsmethoden vorschreiben kann,

„die über die üblichen Behand- lungsmethoden hinausgehen". Die österreichischen Anwälte befürch- ten, daß damit gerade den zwangsweise in eine Anstalt ver- brachten Patienten jeglicher

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 45 vom 7. November 1974 3223

Referenzen

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