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Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Jg.13, Heft 32

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Bekanntgabe über die Sperrung der Schifffahrt auf schiffbaren Landesgewässern im Bereich des Biosphärenreservates Spreewald

des Landesamtes für Bauen und Verkehr, Außenstelle Cottbus 3-4 13. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 28.09.2006 Nummer 32

Amtsblatt für den

Landkreis Dahme-Spreewald

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Impressum

Herausgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Pressestelle

verantwortlich: Heidrun Schaaf

Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) Telefon: 03546 / 20-1008

Telefax: 03546 / 20-1009 Erscheinungsweise: nach Bedarf

Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, in der Pressestelle erhältlich.

Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwaltungs- stelle in Königs Wusterhausen und in Lübben, Beethovenweg aus.

Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement vom Landkreis bezogen werden.

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Bekanntgabe über die Sperrung der Schifffahrt auf schiffbaren

Landesgewässern im Bereich des Biosphärenreservates Spreewald des Landesamtes für Bauen und Verkehr, Außenstelle Cottbus

Aufgrund des § 75 der Landesschifffahrtsverordnung (LSchiffV) vom 25.04.2005, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, Nr. 10 vom 19.05.2005, hat das Landesamt für Bauen und Verkehr im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs folgende Genehmigungen zu befristeten Sperrungen erteilt:

1. Das Greifenhainer Fließ wird zwischen Ostgraben und Südumfluter im Bereich Schleuse/Wehr 29 (Gabler) mit Wirkung vom 01. Oktober 2006 bis voraussichtlich 01. November 2007 zum Zweck des Ersatzneubaus dieser Anlage gesperrt.

Zusätzlich verhindert an der Holzbrücke des Greifenhainer Fließes eine verrohrte Überfahrt zur o. g. Baustelle die Weiterfahrt.

Als Umfahrung kann der dann in diesem Bereich (Wehr 23, Gewitterschleuse) wieder freie Südumfluter genutzt werden.

Anlieger können bei Bedarf bis an die Baustellenüberfahrt heranfahren.

2. Das Dlugybuschfließ wird zwischen Durchstich östlich Leipe und Neuer Spree für den Ersatzneubau der Brücke Leiper Dorfstraße im Zeitraum vom 04. Oktober 2006 bis 04. Mai 2007 gesperrt.

Eine Umfahrung der notwendigen Baustelle ist über den Durchstich östlich Leipe und die Neue Spree bzw. über das Bitschnik-Fließ, Spree und Neue Spree möglich.

Auch hier können Anlieger bei Bedarf beidseitig bis an die Baustelle heranfahren.

3. Der Nordumfluter wird im Bereich zwischen Schleuse/Wehr 110 (Alt Zauche) und dem Burg-Lübbener-Kanal zur Wiederherstellung des Hochwasserprofils im Zeitraum vom 30. Oktober 2006 bis 31. März 2007 gesperrt.

Erforderlich wird die Sperrung durch die Beseitigung von Profilverlandungen mit der Notwendigkeit der Absenkung des Wasserspiegels im o. g. Bereich.

Eine Befahrung durch Kähne ist in der Bauphase nur bedingt möglich, würde aber den Bauablauf behindern.

Als weiträumige Umfahrung des gesperrten Gewässerabschnittes kann das

Nordfließ, Eichgraben, Zerra, Dittmar Kanal, Großes Fließ, Burg-Lübbener-Kanal genutzt werden.

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Vorfristige Freigaben der gesperrten Gewässerabschnitte und nicht vorhersehbare

Verzögerungen im Bauablauf sowie andere akturelle Sperrungen schiffbarer Landesgewässer können über das Internet unter:

www.lbv.brandenburg,de/sp sperr.htm abgerufen werden.

Wir möchten an dieser Stelle die Gelegenheit zur Bekanntgabe einer bevorstehenden veränderten Verkehrsführung im Brodg nutzen.

Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs soll der sehr schmale und mit zahlreichen unübersichtlichen Kurven verlaufende Brodg künftig für alle Fahrzeugarten nur noch aus Richtung Lehder Fließ in einer Fahrtrichtung befahren werden. Zu diesem Zweck wird schnellstmöglich an der Einmündung Zeitzfließ ein Schifffahrtszeichen A 1 (Verbot der Durchfahrt und Sperrung der Schifffahrt) aufgestellt.

Wir bitten alle Schiffsführer, sich auf die veränderten Situationen einzustellen.

Im Auftrag

gez. Puhlmann

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