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Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Jg.13, Heft 22

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Academic year: 2022

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(1)

Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald

- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus

besonderem Anlass für die Stadt Königs Wusterhausen vom 28.06.2006 3 - Beratungstermine der Ausschüsse des Kreistages des Landkreises Dahme-Spreewald 4

Öffentliche Bekanntmachungen von Verbänden und Einrichtungen

Kommunaler Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“ (KAEV)

- Bekanntmachung der Änderung der Satzung des Zweckverbandes 5

13. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 30.06.2006 Nummer 22

Amtsblatt für den

Landkreis Dahme-Spreewald

(2)

Impressum

Herausgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Pressestelle

verantwortlich: Heidrun Schaaf

Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) Telefon: 03546 / 20-1008

Telefax: 03546 / 20-1009 Erscheinungsweise: nach Bedarf

Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, in der Pressestelle erhältlich.

Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwaltungs- stelle in Königs Wusterhausen und in Lübben, Beethovenweg aus.

Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement vom Landkreis bezogen werden.

(3)

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für die Stadt Königs Wusterhausen

vom 28. Juni 2006

Der Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald als Kreisordnungsbehörde

Auf Grund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadschlG) vom 28. November 1956, in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 8050-20, veröffentlichten bereinigten Fassung, neu gefasst durch Bekanntmachung vom 02. Juni 2003 (BGBl. 2003 Teil I Nr. 22 S. 744) i. V. m. Nr. 8.1.2 der Anlage zur Arbeitsschutz- zuständigkeitsverordnung (ASZV) vom 24.06.2005 (GVBl. II/05 S. 382) verordnet der Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald:

§ 1

(1) Verkaufsstellen dürfen an folgendem Sonntag geöffnet sein:

- in der Stadt Königs Wusterhausen

am 16. Juli 2006 in der Zeit von 12.00 - 17.00 Uhr

§ 2

Bei der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern auf Grund dieser Verordnung sind der § 17 LadschlG, das Arbeitszeitgesetz, der Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer im Einzelhandel, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz zu beachten.

§ 3

Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft und gilt bis zum 16. Juli 2006.

Lübben, den 29.06.2006

Martin Wille Landrat

+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

DES LANDKREISES DAHME-SPREEWALD + + +

(4)

Beratungstermine der Ausschüsse des Kreistages des Landkreises Dahme-Spreewald Juli 2006

---

Ausschuss Termin/ Sitzungsort

Gesundheits- und Sozialausschuss 03.07.2006, 17.00 Uhr, im Sitzungsraum, Zimmer 116

(GSA) Brückenstr. 41, 15711 Königs Wusterhausen

Jugendhilfeausschuss 05.07.2006, 17.00 Uhr, im großen Beratungsraum,

(JHA) Beethovenweg 14a/14b, 15907 Lübben/Spreewald

Ausschuss für Wirtschaft, 05.07.2006, 17.00 Uhr, im kleinen Sitzungssaal,

Landwirtschaft und Zimmer 201, Reutergasse 12, 15907 Lübben/Spreewald Tourismus (AWLT)

Haushaltsausschuss 06.07.2006, 17.00 Uhr, im Sitzungsraum, Zimmer 116,

(HHA) Brückenstr. 41, 15711 Königs Wusterhausen

Ausschuss für Bildung, Sport 11.07.2006, 17.00 Uhr, im großen Beratungsraum, und Kultur (ABSK) Beethovenweg 14a/14b, 15907 Lübben/Spreewald

Ausschuss für Bauen und Umwelt 17.07.2006, 17.00 Uhr, im kleinen Sitzungssaal,

(ABU) Zimmer 201, Reutergasse 12, 15907 Lübben/Spreewald

(5)

Kommunaler Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“

Bekanntmachung

Hiermit gibt der Kommunale Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“ bekannt, dass das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg als zuständige Aufsichtsbehörde mit Datum vom 24.Mai 2006 und unter dem AZ. III/1-347-21/82 die Sechste Satzung zur Änderung der Satzung des Zweckverbandes Kommunaler Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“ vom 11. Mai 2006 bekannt gemacht hat.

Gemäß § 20 Abs. 6 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Satz 2 Gesetz über kommunale

Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 1999 (GVBl. I S. 194) weist der KAEV “Niederlausitz” auf die amtliche

Bekanntmachung der genannten Sechsten Satzung zur Änderung der Satzung des

Zweckverbandes KAEV “Niederlausitz” im Amtlichen Anzeiger, Beilage zum Amtsblatt für Brandenburg, Nr. 23 vom 14. Juni 2006 , S. 848, hin.

Lübben (Spreewald), 29. Juni 2006

gez. Friedrich Verbandsvorsteher

+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VON VERBÄNDEN UND EINRICHTUNGEN + + +

Referenzen

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