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Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Jg.13, Heft 21

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Academic year: 2022

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Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald

- Ankündigung der geplanten Umstufung der Kreisstraße K 6128 Abschnitt 010 3 - Ankündigung der geplanten Umstufung der Kreisstraße K 6143 Abschnitt 010 4 - Ankündigung der geplanten Umstufung der Kreisstraße K 6151 Abschnitt 010 5 - Ankündigung der geplanten Umstufung der Kreisstraße K 6163 Abschnitt 010 (Teilbereich) 6 - Ankündigung der geplanten Umstufung der Kreisstraße K 6166 Abschnitt 010 7

Öffentliche Bekanntmachungen von Verbänden und Einrichtungen

Trink- und Abwasserzweckverband Luckau

- Wirtschaftsplan 2006 8

- Genehmigung des Landrates als allgemeine untere Landesbehörde vom 16.05.2006 9

13. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 29.06.2006 Nummer 21

Amtsblatt für den

Landkreis Dahme-Spreewald

(2)

Impressum

Herausgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Pressestelle

verantwortlich: Heidrun Schaaf

Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) Telefon: 03546 / 20-1008

Telefax: 03546 / 20-1009 Erscheinungsweise: nach Bedarf

Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, in der Pressestelle erhältlich.

Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwaltungs- stelle in Königs Wusterhausen und in Lübben, Beethovenweg aus.

Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement vom Landkreis bezogen werden.

(3)

Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Dahme – Spreewald

Ankündigung

der geplanten Umstufung der Kreisstraße K 6128 Abschnitt 010

Es ist beabsichtigt, mit Wirkung vom 01.01.2007

die bisherige Kreisstraße K 6128 Abschnitt 010 vom Abzweig L 52 ( Netzknoten 4148012;

Stationskilometer 0,000 ) bis zum Ortseingang des Ortsteiles Freesdorf ( Netzknoten 4148023; Stationskilometer 1,151 ) zu einer Gemeindestraße gemäß § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes – BbgStrG – in der Fassung vom 31. März 2005 veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg ( GVBl. I S. 218 ), abzustufen.

Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die Stadt Luckau..

Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung können innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Dahme – Spreewald, Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement, Beethovenweg 14, 15907 Lübben, vorgebracht werden.

Lübben, den 23.06.2006

Martin Wille

Landrat - Siegel –

+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

DES LANDKREISES DAHME-SPREEWALD + + +

L 52

K 6128 Abschnitt 10 L= 1,151 km

Freesdorf

Landkreis Dahme – Spreewald Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement

Lageplan mit Darstellung der zur Umstufung vorgesehenen Kreisstraße K 6128

Stand 01.06.2006

Luckau

(4)

Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Dahme – Spreewald

Ankündigung

der geplanten Umstufung der Kreisstraße K 6143 Abschnitt 010

Es ist beabsichtigt, mit Wirkung vom 01.01.2007

die bisherige Kreisstraße K 6143 Abschnitt 010 vom Abzweig L 711 / Sellendorf

( Netzknoten 4047011; Stationskilometer 0,000 ) bis zum Ortseingang des Ortsteiles Hohendorf ( Netzknoten 4047012; Stationskilometer 1,707 ) zu einer Gemeindestraße gemäß § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes – BbgStrG – in der Fassung vom 31. März 2005 veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg ( GVBl. I S.

218 ), abzustufen.

Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die, dem Amt Golßener Land angehörige Gemeinde Steinreich.

Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung können innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Dahme – Spreewald, Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement, Beethovenweg 14, 15907 Lübben, vorgebracht werden.

Lübben, den 23.06.2006

Martin Wille - Siegel – Landrat

Landkreis Dahme – Spreewald Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement

Lageplan mit Darstellung der zur Umstufung vorgesehenen Kreisstraße K 6143

Stand 01.06.2006

L 711

K 6143 Abschnitt 010 L= 1,707 km

(5)

Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Dahme – Spreewald

Ankündigung

der geplanten Umstufung der Kreisstraße K 6151 Abschnitt 010

Es ist beabsichtigt, mit Wirkung vom 01.01.2007

die bisherige Kreisstraße K 6151 Abschnitt 010 vom Abzweig L 742 ( Netzknoten 3848008; Stationskilometer 0,000 ) bis zum Ortsteil Löpten ( Netzknoten 3848007;

Stationskilometer 1,1,860 ) zu einer Gemeindestraße gemäß § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes – BbgStrG – in der Fassung vom 31. März 2005 veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg ( GVBl. I S. 218 ), abzustufen.

Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die, dem Amt Schenkenländchen angehörige Gemeinde Groß Köris.

Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung können innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Dahme – Spreewald, Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement, Beethovenweg 14, 15907 Lübben, vorgebracht werden.

Lübben, den 23.06.2006

Martin Wille

Landrat - Siegel –

Landkreis Dahme – Spreewald Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement

Lageplan mit Darstellung der zur Umstufung vorgesehenen Kreisstraße K 6151

Stand 01.06.2006

L 742

K 6151 Abschnitt 010 L= 1,860 km

(6)

Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Dahme – Spreewald

Ankündigung

der geplanten Umstufung der Kreisstraße K 6163 Abschnitt 010 ( Teilbereich )

Es ist beabsichtigt, mit Wirkung vom 01.01.2007

die bisherige Kreisstraße K 6163 Abschnitt 010 vom Abzweig L 75 / Selchow ( Netzknoten 3646006; Stationskilometer 0,000 ) bis zum geplanten neuen Anschluss an die L 75 ( Stationskilometer 0,600 ) zu einer Gemeindestraße gemäß § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes – BbgStrG – in der Fassung vom 31. März 2005 veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg ( GVBl. I S. 218 ), abzustufen.

Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die Gemeinde Schönefeld.

Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung können innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Dahme – Spreewald, Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement, Beethovenweg 14, 15907 Lübben, vorgebracht werden.

Lübben, den 23.06.2006

Martin Wille

Landrat - Siegel –

Landkreis Dahme – Spreewald Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement

Lageplan mit Darstellung der zur Umstufung vorgesehenen Kreisstraße K 6163 ( Teil )

Stand 01.06.2006

L 75 K 6163

Abschnitt 010 L= 0,600 km

(7)

Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Dahme – Spreewald

Ankündigung

der geplanten Umstufung der Kreisstraße K 6166 Abschnitt 010

Es ist beabsichtigt, mit Wirkung vom 01.01.2007

die bisherige Kreisstraße K 6166 Abschnitt 010 vom Abzweig L 443 / Krugau ( Netzknoten 3949015; Stationskilometer 0,000 ) bis zum Bundeswehrobjekt ( Netzknoten 3950019;

Stationskilometer 1,860 ) zu einer Gemeindestraße gemäß § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes – BbgStrG – in der Fassung vom 31. März 2005 veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg ( GVBl. I S. 218 ), abzustufen.

Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die Gemeinde Märkische Heide.

Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung können innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Dahme – Spreewald, Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement, Beethovenweg 14, 15907 Lübben, vorgebracht werden.

Lübben, den 23.06.2006

- Siegel – Martin Wille

Landrat

Landkreis Dahme – Spreewald Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement

Lageplan mit Darstellung der zur Umstufung vorgesehenen Kreisstraße K 6166

Stand 01.06.2006

L 443

K 6166 Abschnitt 010 L= 2,206 km

(8)

Trink- und Abwasserzweckverband Luckau

Aufgrund des § 7 Nr. 3 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung hat die Verbandsversammlung am 26.04.2006 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2006 beschlossen.

1. Es betragen

1.1. im Erfolgsplan

die Erträge 8.993.700 Euro

die Aufwendungen 8.993.700 Euro

der Jahresgewinn 0 Euro

der Jahresverlust 0 Euro

1.2. im Vermögensplan

die Einnahmen 4.250.891,38 Euro

die Ausgaben 4.250.891,38 Euro

2. Es werden festgesetzt

2.1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 987.791,38 Euro 2.2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

ermächtigungen auf 0 Euro

2.3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 Euro

2.4. die Verbandsumlage 0 Euro

Der Wirtschaftsplan mit Anlagen liegt in der Geschäftsstelle des Trink- und Abwasserzweck- verbandes Luckau, Am Bahnhof 2, 15926 Luckau während der Sprechzeiten zur

Einsichtnahme aus.

Luckau, 30.05.2006

gez. Grohmann Verbandsvorsteher

+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VON VERBÄNDEN UND EINRICHTUNGEN + + +

(9)

Lübben (Spreewald), 16.05.2006 AZ.: 15-53-01/20-03

Genehmigung

Gemäß § 18 Absatz 1 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) vom 28.05. 1999 (GVBl. S. 194) in Verbindung mit dem § 85 Absatz 2

Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (Gemeindeordnung-GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.06.2005 (GVBl. I S. 210) genehmige ich hiermit dem

Trink- und Abwasserzweckverband Luckau

den durch die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Luckau am 26.04.2006 im Rahmen des Feststellungsbeschlusses Pkt. 2.1. zum Wirtschaftsplan 2006 festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von

987.791,38 EUR

in Worten: Neunhundertsiebenundachtzigtausendsiebenhunderteinundneunzig Euro.

Im Auftrag

gez. Gröke Siegel

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