• Keine Ergebnisse gefunden

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Jg.18, Heft 21

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Jg.18, Heft 21"

Copied!
36
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald

Benachrichtigung über die Eintragung von Denkmalen in die Denkmalliste des Landes

Brandenburg im Bereich des Landkreises Dahme-Spreewald; Stand: 02.03.2011 3-36

18. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 27.06.2011 Nummer 21

Landkreis Dahme-Spreewald

(2)

Impressum

Herausgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Pressestelle

verantwortlich: Heidrun Schaaf

Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) Telefon: 03546 / 20-1008

Telefax: 03546 / 20-1009 Erscheinungsweise: nach Bedarf

Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, in der Pressestelle erhältlich.

Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwaltungs- stelle in Königs Wusterhausen und in Lübben, Beethovenweg aus.

Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement vom Landkreis bezogen werden.

(3)

Benachrichtigung über die Eintragung von Denkmalen in die Denkmalliste1 des Landes Brandenburg im Bereich des Landkreises Dahme-Spreewald; Stand 02.03.2011

Die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald gibt gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz - BbgDSchG2) bekannt, dass die nachfolgend angeführten Denkmale im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 Nr. 4 BbgDSchG in die Denkmalliste des Landes Brandenburg ein- getragen wurden, beziehungsweise als bestehende Listenpositionen präzisiert oder um nach

§ 3 Abs. 3 Satz 2 BbgDSchG erforderliche Angaben ergänzt wurden (bei Denkmalen mit Gebiets- charakter3 in Verbindung mit § 28 Abs. 2 BbgDSchG). Nach § 3 Abs. 4 BbgDSchG ist die untere Denkmalschutzbehörde verpflichtet, die Verfügungsberechtigten der Denkmale zu ermitteln und über die Denkmaleintragung zu unterrichten. Da im Falle der nachfolgend angeführten Denkmale jeweils über zwanzig Verfügungsberechtigte betroffen sind, erfolgt die Unterrichtung durch Bekannt- machung in diesem Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald.

Die Listung eines Objektes in der Denkmalliste bedeutet nicht, dass Veränderungen am Denkmal ausgeschlossen sind. Diese bedürfen jedoch gemäß § 9 Abs. 1 BbgDSchG einer denkmalrecht- lichen Erlaubnis. Die Erlaubnis ist mit allen für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unter- lagen beim Landkreis Dahme-Spreewald als zuständige untere Denkmalschutzbehörde zu bean- tragen. Für Baudenkmale bestehen steuerliche Vergünstigungen im Rahmen des Einkommen- steuergesetzes (vgl. §§ 7i, 11b, 10f und 10g EStG) für die Aufwendungen zur Erhaltung von Denkmalen oder zu ihrer sinnvollen Nutzung.

Die Denkmalliste kann an folgenden Stellen eingesehen werden:

- Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abtei- lung Bodendenkmalpflege, Wünsdorfer Platz 4-5, 15806 Zossen / OT Wünsdorf, Tel.: 033702 - 71200.

- Landkreis Dahme-Spreewald, Amt für Kreisentwicklung und Denkmalschutz/Agenda 21, Brückenstraße 41, 15711 Königs Wusterhausen, Tel.: 03375 – 262374.

Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiter der unteren Denkmalschutzbehörde gern zur Verfügung (Sprechzeiten: Dienstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und nach Vereinbarung, Tel.: 03375 - 262374).

gez. Schrager

1 Denkmalliste des Landes Brandenburg sowie deren Aktualisierungen (Amtsblatt für Brandenburg [Gemeinsames Ministerialblatt für das Land Brandenburg] Nr. 3 vom 26. Januar 2005, S. 34 ff., Nr. 7 vom 22. Februar 2006 S. 159 ff., Nr. 7 vom 21. Februar 2007 S. 349 ff., Nr. 7 vom 20. Februar 2008 S. 320 ff., Nr. 5 vom 11. Februar 2009 S. 190 ff., Nr. 6 vom 17. Februar 2010 S. 235 ff. und Nr. 8 vom 2. März 2011 S 341 ff.)

2 Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale und Bodendenkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz - BbgDSchG) vom 24. Mai 2004 (GVBl. Teil I Nr. 9 vom 24. Mai 2004, S. 215 ff.)

3 Eine abschließende Prüfung der einzelnen Gebäude und sonstigen Anlagen auf eigenständigen Denkmalwert ist mit den Nachbegründungen nach § 28 Abs. 2 BbgDSchG in der Regel nicht verbunden. Insofern bleibt nach wie vor auch innerhalb der Grenzen eines Denkmals mit Gebietscharakter die spätere separate Eintragung von Objekten als eigenständig gelistete Denkmale möglich.

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DES LANDKREISES DAHME-SPREEWALD

(4)

Inhaltsverzeichnis

Amt/Gemeinde/Ort Bezeichnung Seite

Stadt Königs Wusterhausen

Zernsdorf Alter Dorffriedhof mit ca. 200 historischen Grab- malen sowie Gerätehaus, Friedhofskapelle und Kriegerdenkmal

5

Stadt Lübben

Lübben (Spreewald) Lübbener Neustadt, Ensemble Breite Straße 11 Lübben (Spreewald) Gründerzeitliches Stadterweiterungsgebiet Lo-

genstraße, Jägerstraße, Paul-Gerhardt-Straße 17

Amt

Lieberose/Oberspreewald

Lieberose Ensemble Markt mit Stadtpfarrkirche,

Landkirche und Rathaus sowie mit anliegenden Grundstücken und deren historischer Bebauung

22

Lieberose Schlosspark Lieberose mit einbezogenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen einschließlich Neuem Garten und der von Süden auf das Schloss ausgerichteten Kastanienallee mit flankierenden Grünflächen sowie Kapelle und Grabstätten des Erbbegräbnisses, Dietrichstein, integriertem Schlossgärtnereigelände mit

Gärtnerhaus (Schloßpark 1) einschließlich Gewächshausanbau und Gartenpavillon mit Einfriedung

27

Gemeinde Schönefeld

Schönefeld Friedhof Schönefeld: drei Erbbegräbnisreihen,

bestehend aus Grabwänden und Grabstelen 29 Gemeinde Zeuthen

Zeuthen "Landhaus" mit Nebengebäude und Terrasse

Goethestraße 19 15738 Zeuthen 33

(5)

Königs Wusterhausen OT Zernsdorf, Alter Dorffriedhof

Eintragung eines Denkmals in die Denkmalliste gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BbgDSchG

Das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum (BLDAM) hat gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BbgDSchG das nachfolgend bezeichnete Objekt am 31.03.2011 in die Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragen.

Die Beschreibung des Denkmals und die Gründe der Eintragung sind im nachfolgenden Auszug aus der Denkmal-Beurteilung des BLDAM dargelegt. Demnach erfüllt das o. g.

Objekt als Denkmal die Voraussetzung des § 2 Abs. 1 BbgDSchG.

Beschreibung des Denkmals und Benennung des Schutzumfangs:

Zernsdorf liegt östlich von Königs Wusterhausen, am nördlichen Ufer des Krüpelsees. Der Alte Dorffriedhof befindet sich an der Nordseite der Karl-Marx-Straße unweit des historischen Ortszentrums. Zernsdorf gehörte von jeher zum Amt sowie zur evangelischen Kirchen- gemeinde Königs Wusterhausen und somit wurden die Verstorbenen des Dorfes lange Zeit auf dem Kirchhof der Kreuzkirche der Stadt beigesetzt. Im März 1817 bat die Gemeinde die Königliche Regierung in Potsdam um die Genehmigung zur Anlage eines eigenen Begräb- nisplatzes. Zunächst abgelehnt, wurde der Antrag dann drei Monate später, im Juni 1817, genehmigt. Der Dorffriedhof wurde den damaligen Vorschriften entsprechend weit außerhalb Bezeichnung

des Denkmals: Alter Dorffriedhof mit ca. 200 historischen Grabmalen sowie Geräte- haus, Friedhofskapelle und Kriegerdenkmal

Grundstück: Königs Wusterhausen, Karl-Marx-Straße 17 Lage

des Denkmals: Gemarkung: Zernsdorf, Flur: 1, Flurstück: 310, 311;

Flur: 2, Flurstück: 699, 865

Anmerkung uDB: ohne Maßstab

(6)

des Dorfes auf einem kommunalen Grundstück angelegt und umfasste in dieser Zeit den Bereich zwischen der Straße und dem Kriegerdenkmal. Im Juli 1818 fand die erste Bestattung statt. Anfang der 1930er Jahre wurde der Friedhof auf seiner gesamten Breite nach Norden bis zum heutigen Knorrsweg erweitert. In diesem Zusammenhang wurde eine Friedhofskapelle gebaut.

Der Alte Dorffriedhof besitzt eine rechteckige, weitläufige Fläche mit zum größten Teil wildgewachsenem Baumbestand und dichtem Efeubewuchs. Bis heute sind auf dem Fried- hof weit über 200 historische Grabsteine erhalten. Die Mehrheit der Grabmale, etwa 120, steht im älteren, vorderen Teil des Friedhofes. Die Gräber sind hier in der Regel in der tradi- tionellen Ost-West-Ausrichtung angelegt sowie in einer lockeren Rasterform angeordnet. Der Erweiterungsteil ist eher unregelmäßig belegt worden. Der älteste Grabstein stammt aus dem Jahr 1907. Die größte Anzahl, ca. 125 Grabmale wurde in den 1930/40er Jahren aufgestellt. Aus den 1910er Jahren stammen ca. 30 und aus den 1920er Jahren ca. 35 Grabsteine. Nachdem 1949 der neue "Waldfriedhof" am Stujangsberg angelegt worden war, wurden auf dem Alten Dorffriedhof nur noch vereinzelt Begräbnisse durchgeführt. So finden sich aus den 1950er Jahren nur 9 und aus den 1960er-1990er Jahren lediglich noch 8 Grabsteine. Am 01. 01. 2007 wurde der Alte Dorffriedhof nach fast 190 Jahren für weitere Begräbnisse geschlossen.

Von dem Haupteingang führt ein zentraler Weg direkt zur Friedhofskapelle, der hinter dieser zum Eingang am Knorrsweg in gerader Linie weitergeführt ist. Dieser Hauptweg wird von einer Allee begleitet. Das System der Erschließungswege ist auf Grund des dichten Efeu- bewuchses nicht mehr erlebbar. Die Besonderheit des Friedhofs liegt in seinem bewahrten Erscheinungsbild, das durch die große Vielfalt hinsichtlich Material und Ausführung abwechslungsreich gestalteter Grabmale charakterisiert ist, die entsprechend der Architek- turauffassung ihrer Entstehungszeit insgesamt eine Tendenz zu immer schlichteren Gestaltungen zeigen. Es handelt sich vor allem um Grabsteine in Form von Stelen, Breit- steinen, Einzelsteinen, Kissen- bzw. Liegesteinen, aber auch um Obelisken, Grabkreuze, Urnensteine sowie um Grabplattenträger, deren Form einem Baumstamm nachempfunden ist. Bei der Mehrheit handelt es sich um einteilige Grabmale; nur wenige setzen sich aus mehreren, differenziert gestalteten bzw. proportionierten Elementen zusammen. Zudem fanden die verschiedenartigsten Materialien wie unterschiedliche Werk- und Natursteine Anwendung, die zudem sehr variantenreich bearbeitet sind. Aber auch Grabmale bzw.

Details aus Natur- oder Kunststein, Holz, Keramik, Glas, Bronze u. a. sind anzutreffen. Zeit- typisch zieren viele der Grabsteine Trauersymbole wie Kränze (Ewigkeit, Unendlichkeit), Palmenwedel (Frieden), Lilien (Unschuld), Eichenlaub (Beständigkeit). Akanthus (Leben, Unsterblichkeit), Rosenmotive (ewige Liebe) und auch Federn (Seele). Sehr oft ist ein Kreuz in verschiedensten Darstellungen zu finden, das die Verbundenheit des Menschen mit Gott verdeutlicht. Dagegen symbolisiert Efeu, der heute große Flächen des Friedhofes überdeckt und vereinzelt an Grabsteinen zu finden ist, Unsterblichkeit. Einige Grabsteine zeigen zudem markant Dekordetails wie Säulen, Pilaster oder Bossierungen, aber auch Elemente wie Pflanzschalen und Urnen. An fast allen Grabmalen sind die Inschriften noch lesbar. Sie zeigen die unterschiedlichsten Schrifttypen und neben den Lebensdaten wird auch auf die Verwandtschaftsbeziehungen oder den Beruf des Verstorbenen hingewiesen. Zudem sind häufig Trost- und Sinnsprüche bzw. Bibelzitate zu lesen.

Besonders die Grabmale Mewes (1910, vorderer Teil links), Eilers (1916, vorderer Teil links), Buschack (1918, vorderer Teil links), Hahn (1919, vorderer Teil rechts), Böen (1919, vorderer Teil links) Krüger (1919, vorderer Teil links), Zielke (1920, vorderer Teil rechts), Landsberg (1921, vorderer Teil rechts), Heber (1921, vorderer Teil rechts), Marquardsen (1935), Familien Mucha (1939, seitlich der Kapelle links), Buschack (1939, hinter der Kapelle links), Hagen (1942, vorderer Teil rechts), Wolf (1946, hinter der Kapelle rechts) repräsentieren u. a. die Entwicklung und wegen ihrer aufwändigeren Gestaltung die Vielfalt der einfacheren Grabmalkunst der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.

(7)

Das kleine Gerätehaus, das wohl auch zur kurzzeitigen Unterstellung von Särgen diente, steht östlich der Friedhofskapelle, giebelständig zur Straße ausgerichtet. Der schlichte, rechteckige Sichtziegelbau unter Satteldach wurde wohl in der Zeit um 1900 gebaut. Eine genaue Datierung ist auf Grund der schlechten Quellenlage bisher nicht möglich. Die süd- liche Giebelseite nimmt den flachbogig eingeschnittenen Eingang mit einer einflügeligen Brettertür auf. In der Giebelspitze weist ein Lüftungskreuz auf die Nutzung des kleinen Gebäudes wohl auch als Leichenhalle hin. Die Langseiten werden neben dem regelmäßigen Binder-Läufer-Mauerwerk durch schmale Lüftungsschlitze, die unterhalb der Traufe sitzen, strukturiert.

Die Friedhofskapelle steht zentral auf dem Friedhof und wurde um 1930 gebaut. Da Zernsdorf bis 1955 kein eigenes Gemeindehaus und nie eine eigene Kirche hatte, diente sie nicht nur zur Abhaltung der Trauergottesdienste, sondern hier fanden auch Hochzeiten, Konfirmationen, Taufen und Gottesdienste statt. Der leicht gotisierende Putzbau aufgeführt über rechteckigem Grundriss, besitzt einen rechteckigen, chorartigen Nordanbau mit Walm- dach und einen ebenfalls eingezogenen, halbrunden Eingangsvorbau mit Halb-Kegeldach, auf dessen Spitze ein Kreuz sitzt. Die einfach eingeschnittenen Wandöffnungen sind ab- gesehen vom "Chor" spitzbogig ausgebildet. Die zweiflügelige Eingangstür mit gedrungen spitzbogigem Oberlicht und die Fenster wurden mit der letzten Sanierung 2009 erneuert.

Neben den spitzbogigen Wandöffnungen sind die kräftigen profilierten Trauf- und Ortgang- gesimse die einzigen Details, die den Bau strukturieren. Im Inneren wird der Feierraum von einer hohen Tonne überwölbt. An seiner Nordseite befindet sich eine kleine Empore, die über eine Treppe im "Chor" erschlossen wird.

Herausragendes Ausstattungsdetail ist der Flügelaltar aus dem Jahr 1958. Das Retabel wurde von dem Maler Erwin Hahs gestaltet. Im Schrein ist der auferstandene Christus über dem geborstenen Felsengrab, eingehüllt in das herabstrahlende Licht des Lebens darge- stellt. Auf dem linken Flügel umfängt eine Dornenkrone das Opferlamm mit Fahne. Auf dem rechten Teil ist der gefüllte Kelch des Abendmahls und die Hostie, die über dem Kelch schwebt, zu sehen. Kelch und Hostie umfängt ein leuchtender Strahlenkranz. Auf den geschlossenen Flügeln steht "Singet und betet"; auf der Rückwand das Signum des Künst- lers und das Entstehungsdatum.

In der Achse des Hauptweges vor der Kapelle steht ein Kriegerdenkmal für die Opfer des Ersten Weltkrieges. Wann es in den 1920er Jahren aufgestellt wurde, ist bisher nicht bekannt. Das Denkmal aus Granit besitzt die Form einer Stele, die sich auf einem drei- stufigen Postament erhebt, wobei die Stufen unterschiedlich breit und hoch ausgebildet sind.

Der Übergang von der dritten Postamenstufe zur Stele ist konvex eingeschwungen. An ihrer Südseite trägt die hohe Stele eine hochrechteckige bronzene Tafel mit einem rahmenden Doppelfries. Auf der Tafel ist die Inschrift: "Für das Vaterland starben aus Zernsdorf im Weltkrieg 1914/1918" und in einem Block die 27 Namen und Todesdaten der Gefallenen zu lesen. Am unteren Rand befindet sich eine Halbplastik eines unbekleideten Soldaten mit athletischem Körperbau, der seinen Kopf senkt und in der rechten Hand ein Kurzschwert sowie in der linken Hand einen Stahlhelm hält. Seine Körperhaltung drückt Erschöpfung und Trauer aber auch große Mutlosigkeit aus. Der Soldat sitzt auf einem kaum vorkragenden Vorsprung, der von expressiv-ornamentierten Konsolen gestützt wird. Oberhalb der Tafel bildet ein aus dem Granit gearbeiteter Lorbeerstab den Übergang zu dem abgestumpften, giebelförmigen Aufsatz des Denkmals, auf dem ein Eisernes Kreuz sitzt. Auf der Rückseite der Stele ist zu lesen: "Sie gaben alles, was sie konnten geben, die Seele Gott, dem Vater- land Blut und Leben“.

Der Ehrenfriedhof für die Gefallenen des 2. Weltkrieges befindet sich im Bereich rechts des Kriegerdenkmals. Die Anlage besteht aus 8 Gräbern mit einfachen Holzkreuzen, auf denen die Namen der Toten zu lesen sind. Vor den Kreuzen befinden sich mit Efeu bewachsene Gräber mit Werksteineinfassungen.

(8)

In diesem Teil des Friedhofes sind auch die Anfang der 1970er Jahre aus der zerstörten Gruftkapelle an der Schillingstraße hierher umgebetteten 3 Grabstellen der Familie von Einsiedel zu finden, die dem Zweig Prießnitz des alten meißnischen Adelsgeschlechts Ein- siedel entstammte, das 1299 erstmals urkundlich erwähnt wurde. Ein Grab gehört Hans Curt von Einsiedel (1867-1942), der Abteilungsdirektor der Deutschen Bank in Berlin war und mit seiner Familie in einer Villa am Zernsdorfer Lankensee seit den 1930er Jahren seinen Wohnsitz hatte (vermutlich ist das heutige Bürgerhaus in seinem Auftrag gebaut worden).

Die beiden anderen Gräber gehören seiner Frau Emmy von Einsiedel, geborene Hemmerling (1874-1938) und seiner Schwiegertochter Franziska von Einsiedel (1906-1946). Die einfache Grabplatte sitzt auf einer wiederverwendeten Baumstumpf-Stele und trägt die Inschrift

"Familie von Einsiedel". Berühmtheit erlangte sein Sohn Kurt von Einsiedel, der im Alter von 24 Jahren in Zernsdorf einen Gartenbaubetrieb gründete und über die Region hinaus durch die Zucht von Dahlien und anderer Blumensorten bekannt wurde. Die Glocke aus der Einsiedelschen Gruftkapelle erhielt einen Glockenstuhl aus vernieteten Eisenträgern unterschiedlicher Stärke mit abschließendem Bretter-Satteldach, der zunächst am Gemein- dehaus stand. Er wurde 2009 auf den Friedhof versetzt und steht heute zwischen Kapelle und dem Gerätehaus.

Zudem ist in diesem Teil des Friedhofes auf ein besonders aufwändig ornamentiertes Grabmal zu verweisen, das für die bei einem Bombenangriff am 3. März 1944 ums Leben gekommen Mitglieder der Familien Schmidt und Neumann aufgestellt worden ist. Ein doppeltes Flechtband umzieht den Stein unterbrochen von einem Radkreuz (Sonnenkreuz), dem zusammengesetzten Sinnbild für Licht, Sonne und Erlösung. Oberhalb der Inschrift ziert zudem eine große Rosette den Grabstein.

Begründung der Eintragung:

Der Alte Dorffriedhof Zernsdorf besitzt vor allem ortsgeschichtliche Bedeutung. Das kleine Angerdorf Zernsdorf wurde erstmals 1375 als Czernestorpp (Czernestorff) urkundlich erwähnt und gehörte zum Besitz des Schlosses Wusterhausen. Nach dem Dreißigjährigen Krieg war die Bevölkerung dezimiert. Mit der Wiederbesiedlung erfolgte ein nur langsamer Anstieg der Einwohnerzahlen. Noch 1800 hatte das Dorf nur 96 Einwohner die sich auf 20 Haushalte verteilten, zumeist Kossäten und Büdner. Auch die wachsende Bedeutung der Ziegelherstellung in Zernsdorf führte kaum zu einem Anwachsen der Einwohnerzahlen. Zu einer bedeutenden Aufschwungphase des Ortes Zernsdorf kam es erst mit der Anbindung an die Eisenbahn und die Errichtung der Holzimprägnieranstalt durch die Firma Hülsberg &

Cie. im Jahr 1898. Auch gefördert durch die Nähe der prosperierenden Hauptstadt Berlin wuchs der Ort weit über seinen alten Dorfkern hinaus und die Einwohnerzahl stieg von 361 Personen im Jahr 1895 auf 2541 im Jahr 1946. Der Alte Dorfriedhof dokumentiert damit nicht nur die wichtige Etappe der Dorfentwicklung um 1800, sondern mit seinen erhaltenen Grabmalen vor allem auch die bedeutendste Erweiterungsphase von Zernsdorf in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Besonderer Zeugniswert kommt diesbezüglich der Friedhofskapelle als Sachzeugnis dieser Entwicklung zu.

Die bis heute erhaltenen mehr als 200 Grabmale auf dem Alten Dorffriedhof besitzen als Zeugnisse der Sepulkralkultur der Zeit vom Anfang des 20. Jahrhunderts bis in die 1960er Jahre insbesondere bau- und kulturgeschichtliche Bedeutung und belegen beispielhaft den Entwicklungsgang der Friedhofskultur in dieser Zeit in der Region. Eine vergleichbar hohe Anzahl und in dieser Geschlossenheit erhaltener Grabmale aus dieser Zeit findet sich nach heutigem Kenntnisstand in der Region nicht mehr. Die in ihrem Formenrepertoire zumeist typisierten, aber zum Teil auch von Individualität geprägten Grabdenkmale künden in ihren konzeptionellen Grundideen, in ihrer differenzierten gestalterischen Detailaus- prägung und der Verwendung unterschiedlichster Materialien, als auch in dem sprachlichen Duktus der Inschriften vom Einfluss des damaligen Zeitgeschmacks. Die Grabmale zeichnen sich durch ihre Vielfalt aus, wobei insgesamt neben eher traditionellen, einfachen ländlichen Formen auch Gestaltungen zu finden sind, die Einflüsse des in der ersten Hälfte des 20.

(9)

Jahrhunderts neu aufkommenden Kunstströmungen von der Reformbewegung bis hin zur Moderne zeigen. Insgesamt spiegeln die Grabmale beispielhaft die Stilentwicklungen die sich in jener Zeitspanne vollzogen. Zudem tragen neben den teilweise anspruchsvollen Materialien, die vielseitigen, dekorativ gestalteten Trauersymbole wesentlich zur Wirkung der Grabmale bei. Der Alte Dorffriedhof veranschaulicht in seiner Gesamtheit damit beispielhaft die Kultur des Totengedenkens auf dem Lande in dieser Zeit, die durch eine bemerkenswerte, wenn auch einfache Gestaltungsvielfalt der Grabmale charakterisiert ist.

Die Alte Friedhof besitzt auch wegen seiner besonderen sozialgeschichtlichen Bedeutung Denkmalwert. Er gibt in seiner Geschlossenheit noch heute Auskunft über die zur Zernsdorfer Gemeinde gehörenden Familien und ihre über Generationen zurückverfolgbare Geschichte. Zudem sind sie ein Zeugnis des sozialen Gefüges des Bauern- und späteren Industriedorfes Zernsdorf in jener Zeit, veranschaulichen beispielhaft den Anspruch der Bewohner, durch aufwändig gestaltete Grabsteine den Zeitgenossen und der Nachwelt ihre soziale Stellung vor Augen zu führen. Häufig weisen Bezeichnungen auf den Grabtafeln auf den sozialen Status der zumeist alteingesessenen Familien im späten 19. und frühen 20.

Jahrhundert hin. Zudem wird bis heute die soziale Differenzierung in dem unterschiedlichen Anspruch an die Gestaltung der Grabsteine eindrucksvoll deutlich.

Auch das Kriegerdenkmal besitzt als Zeugnis der Orts- und Regionalgeschichte Bedeu- tung. Sein exponierter Standort auf dem Hauptweg zur Friedhofskapelle dokumentiert zum einen den ereignisgeschichtlichen Stellenwert für die Gemeinde, zum anderen ist es Aus- druck der öffentlichen Achtung der Opfer, ist gegenständlicher Ausdruck der Erinnerungs- kultur in der Mitte der 1920er Jahre. Das Kriegerdenkmal von Zernsdorf besitzt zudem vor allem bau- und kulturgeschichtliche Bedeutung. Es ist ein schützenwertes Zeugnis innerhalb des umfänglich überlieferten Bestandes an Erinnerungsmalen (Grabdenkmale, Ehrenmale, Gedächtnismale, Kriegerdenkmale) in ihren überaus differenzierten Formen (Stelen, Kreuze, Platten, Obelisken, Säulen, Standbilder etc.) und Materialien (Granit, Mar- mor, Sandstein etc.) sowie vor allem in ihrem stilistischen Wandel innerhalb der Denkmal- kunst im 19. und frühen 20. Jahrhundert. Im 18. Jahrhundert erinnern die wenigen in dieser Zeit entstandenen Denkmale fast ausschließlich an das Wirken von Persönlichkeiten des Adels und des Herrschaftsstandes. Erst mit der sich durchsetzenden Verbürgerlichung der Gesellschaft bildet sich ein allmählicher Wandel in der Denkmalszene aus. Neben den Herr- schaftsdenkmalen entstanden Monumente für einen immer breiteren Personenkreis, bis schließlich seit den 1870/80er Jahren auch der einfache Soldat (Kriegerdenkmale) denk- malwürdig wurde. Der Aufstellung von Denkmälern kam ein Gesetz von 1890 entgegen, das die Befugnis zur Errichtung von Denkmälern auf die Gemeinden übertrug. Durch die ungleich höhere Zahl an Opfern, die der Erste Weltkrieg im Vergleich mit den vorangegangenen Kriegen gefordert hatte, stand bei diesen Ehrenmälern das Totengedenken im Mittelpunkt.

Da nicht nur der Krieg verloren war, sondern auch das Kaiserreich untergegangen und die alte Armee aufgelöst worden war, weisen die Denkmäler üblicherweise keine nationalen Symbole auf, vielmehr zeigen sie Eisernes Kreuz, Eichenlaub, Schwert und Stahlhelm sowie christliche Symbolik. Auch an dem Kriegerdenkmal in Zernsdorf sind die einzelnen Gestaltungselemente zeittypisch von hoher Symbolkraft. So versinnbildlicht das sogenannte vaterländische Baumaterial Granit Bodenständigkeit und Dauerhaftigkeit, das Eiserne Kreuz besondere Tapferkeit und der Lorbeerstab steht als Symbol für Unsterblichkeit und Frieden.

Die Inschrift verweist, wie häufig bei den bis 1945 entstandenen Denkmalen auf das Hel- dentum der gefallenen Soldaten. Zudem handelt es sich bei dem Kriegerdenkmal von Zernsdorf um eines der wenigen erhaltenen Beispiele mit einer künstlerisch anspruchsvollen, plastisch ausgebildeten figürlichen Darstellung.

Der Friedhofskapelle kommt in der langen und vielfältigen Tradition des Baues von gottes- dienstlichen oder anderen Bestattungszeremonien dienenden Kapellengebäuden stehend und als spezifisch ausgeformtem Bautyp baugeschichtliche Bedeutung zu. Sie bezeugt im Vergleich mit den zahlreichen erhaltenen Friedhofskapellen analoger Bauzeit in der Region, auf welche vielfältige Art und Weise diese wiederkehrende Bauaufgabe speziell in der Zeit

(10)

um 1930 gelöst wurde. Mit der deutlichen Aufnahme herkömmlicher sakraler Archi- tekturelemente, stellt sie einen typischen Vertreter der an traditionelle Bauformen an- knüpfenden Architektur der 1930er Jahre dar.

Der Flügelaltar besitzt als Zeugnis der religiösen Kunst aus der Mitte des 20. Jahrhunderts zeit- und ortsgeschichtliche sowie kunst- und kulturwissenschaftliche Bedeutung.

Trotz geringer finanzieller und materieller Mittel und einer teilweise kirchenfeindlichen Politik staatlicher Behörden fand in zahlreichen Orten der DDR ein reges Gemeindeleben statt. Der Flügelaltar ist ein anschauliches Zeugnis des religiösen Lebens und der Kirchenaus- stattungskunst der späten 1950er Jahre im Ort und im Land Brandenburg.

Die wissenschaftliche Bearbeitung des Gesamtwerkes von Erwin Hahs ist bis heute nicht abgeschlossen. Hahs hinterließ ein sehr komplexes Werk. Fast alle Arbeiten sind erfin- dungsreich in den Motiven, den farblichen wie formalen Variationen, die Hahs bis ins hohe Alter mit Experimentierlust zeichnungs- und maltechnisch umsetzte. Seine Biographie macht deutlich, dass Erwin Hans zu den bemerkenswerten Künstlern seiner Zeit gehört hat, der in maß- und charaktervoller Weise die Kunstlandschaft über Jahrzehnte mitgeprägt hat. Er war Maler, Grafiker, Bühnenbildner und nicht zuletzt Pädagoge. Als Lehrer der Malerei und Gra- fik an der Burg Giebichenstein formte er Generationen Hallenser Malerschüler sowohl nach dem Ersten als auch nach dem Zweiten Weltkrieg. Auch auf seine interessante Arbeit als Bühnenbildner in Halle und Cottbus ist zu verweisen. Ein Werksverzeichnis umfasst mehr als 1200 Arbeiten, von denen ein Teil in 42 Hahs-Ausstellungen und 52 Ausstellungsbetei- ligungen, zu sehen waren. Er ist mit ca. 80 Arbeiten in führenden deutschen Museen (Berlin, Dresden, Leipzig, Halle) vertreten, davon allein 10 Arbeiten in der National- galerie/Kupferstichkabinett Berlin.

Mit dem Flügelaltar verfügt Zernsdorf über eine der aufschlussreichsten Arbeiten dieses wichtigen Künstlers. Es handelt sich wohl um den einzigen erhaltenen Altar aus dem 80- jährigen Künstlerleben von Erwin Hahs. Er ist zum einen ein Zeugnis für sein Wirken für die evangelische Kirche und gehört zum anderen zu den schützenswerten Zeugnissen der bildenden Kunst der DDR um 1960. Der Flügelaltar zeigt, wie viele seiner gemäßigt expressiv-figurativen Arbeiten der Nachkriegszeit, deutlich das Streben nach größerer Ver- einfachung im formalen Ausdruck bei starker Farbigkeit. Vor allem seit den 1940er Jahren waren verstärkt Arbeiten zu christlich-religiösen Themen entstanden. So u. a. eine Holz- schnittfolge zu Motiven der Kreuzigung und ein Glasfensterentwurf mit dem Titel "Dona nobis pacem". Bildtitel wie "Die weiße Kugel", "Meditation", "Endlich-Unendlich" deuten den Weg an, der den Künstler auch zu dem Flügelaltar und später zu dem Wandbild in Zernsdorf geführt hat.

---

(11)

Lübben, Lübbener Neustadt

Ergänzung zur Eintragung in die Denkmalliste gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 BbgDSchG in Verbindung mit § 3 Abs. 3 BbgDSchG

Präambel der Nachbegründung (Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, 10.07.2009)

Bei dem mit der Bezeichnung "Boulevard Breite Straße" (Breite Straße, Berliner Straße, Am Haintor) in der Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragenen Denkmal handelt es sich um ein Denkmal mit Gebietscharakter nach dem Gesetz zur Erhaltung der Denkmale in der Deutschen Demokratischen Republik (Denkmalpflegegesetz)4, das gemäß § 34 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes vom 22. Juli 19915 in das Denkmalverzeichnis des Kreises Lübben (seit 1993 Landkreis Dahme-Spreewald) übernommen wurde und gemäß § 28 Abs. 2 Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz6 als nach § 3 in die Denkmal- liste des Landes Brandenburg eingetragen gilt.

Ergänzende Angaben über das Denkmal gemäß § 3 Abs. 3 BbgDSchG

Bezeichnung des Denkmals und Angaben zum Ort (§ 3 Abs. 3 Ziff.1):

Mit dieser Ergänzung der Eintragung in die Denkmalliste wird die Bezeichnung des Denkmals mit Gebietscharakter präzisiert. Sie lautet nun:

4 Gesetz zur Erhaltung der Denkmale in der Deutschen Demokratischen Republik (Denkmalpflegegesetz) vom 19. Juni 1975 (GBI. I Nr. 26, S. 458), geändert durch Gesetz vom 3. Juli 1980 (GBI. I Nr. 20 S.191)

5 Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale und Bodendenkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz – BbgDSchG) vom 22. Juli 1991 (GVB1. S.311)

6 Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz – BbgDSchG) vom 24. Mai 2004 (GVB1. I S. 216)

Anmerkung uDB: ohne Maßstab

(12)

Lübbener Neustadt, Ensemble Breite Straße 15907 Lübben (Spreewald)

Landkreis Dahme-Spreewald

Der Listeneintrag in der veröffentlichten Denkmalliste (Amtsblatt für Brandenburg Nr. 6 vom 17.02.2010, S. 240) lautet:

Ort Gemeinde Adresse Bezeichnung

Lübben

(Spreewald) Lübben

(Spreewald) Breite Straße 1-8, 12-18, 20-24, 24a, 25, 26, Am Haintor 1, Berliner Straße 37, Geschwister-Scholl-Straße 12

Lübbener Neustadt, Ensemble Breite Straße

Beschreibung des Denkmals und Benennung des Schutzumfangs (§ 3 Abs. 3 Ziff. 2):

a) Räumliche Abgrenzung

Der räumliche Geltungsbereich des oben bezeichneten Denkmals mit Gebietscharakter umfasst den Straßenzug Breite Straße, mit den folgenden Straßen und angrenzenden Grundstücken:

- Breite Straße 1-8 (Südseite), 12-18 sowie 20-26 (Nordseite) - Am Haintor 1

- Berliner Straße 37

- Geschwister-Scholl-Straße 12

Demzufolge umfasst das Denkmal die auf der Gemarkung Lübben, Flur 3, Flurstücke: 3/2, 4, 7/2, 7/7, 7/9, 7/10, 10/1, 10/2, 11, 12/1, 12/2, 13/2, 14/2, 15/1, 15/4, 37/1, 38/2, 40/3, 214/13, 214/14, 214/15, 214/18, 214/26, 214/28, 214/30, 214/33, 214/34, 214/35, 214/36, 216/121, 216/123, 216/216, 216/326 (teilw.), 277, 546, 547, 548, 549, 565, 581, 582, 583, 647, 649, 656, 657, 658, 659, 660, 661, 662, 690, 692 (teilw.), 699, 720, 796, 858 (teilw.), 884 (teilw.), 943 (teilw.).

Die genauen Grenzen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen, der Bestandteil dieser Ergänzung zur Eintragung ist.

b) Sachlicher Schutzumfang Er umfasst:

1. den durch die Bebauung festgelegten historischen Grundriss und die Struktur der Breiten Straße, die geprägt werden durch:

- die angerartig ausgebildete Breite Straße, die westlich der Altstadt das Zentrum der Neustadt bildet und diese diagonal von Nordosten Richtung Südwesten durchquert und mit den Grundstücken des Heilig-Geist-Hospitals und der einstigen Hospitalkirche an ihrem westlichen Ende bis an den Schlangengraben reicht,

- die Grundstücke an der Südwestseite der Straße von der Geschwister-Scholl-Straße 12 bis zur Breite Straße/Ecke Am Spreeufer; eingeschlossen die nördlichen Abschnitte der Baumgasse und der Sternstraße,

- die Grundstücke an der Nordseite der Straße zwischen Berliner Straße (Nr. 37) und der Straße Am Haintor (Am Haintor 1),

- die Bebauungsstruktur der Grundstücke, charakterisiert durch die Maßstäblichkeit, Lage und Ausrichtung der historischen Wohnbebauung; insbesondere durch die fast in

(13)

geschlossener Reihung stehenden, den nördlichen Straßenraum begrenzenden Wohn- und Geschäftshäusern einschließlich ihrer lang gestreckten Hofgrundstücke mit ihren zumeist unmittelbar an die straßenseitigen Wohnhäuser anschließenden historischen Hofgebäuden und den zum Teil wiederum daran anschließenden langgestreckten Gärten, - die aus 4 gründerzeitlichen Wohn- und Geschäftshäusern bestehende Häusergruppe an

der Nordseite der Breiten Straße,

- den zumindest die historische Bauflucht aufnehmenden Wohnblock aus der Wieder- aufbauphase in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg,

- die Straßengestalt der Breiten Straße Richtung Altstadt,

- die sich im Südwesten aufweitende Platzfläche der Breiten Straße, mit dem Standort der ehemaligen Hospitalkirche, dem Obelisk und dem nördlich angrenzenden spreewald- typischen Pavillon des traditionsreichen Fotostudios,

- die Maßstäblichkeit, Lage und Anordnung des städtebaulich dominierenden Heilig-Geist- Hospitals, einschließlich des bis an den Schlangengraben reichenden Hospitalgrundstücks und des davor liegenden Straßenabschnittes der Geschwister-Scholl-Straße.

2. die das äußere Erscheinungsbild des Ensembles tragende, umfänglich erhaltene historische Bausubstanz, insbesondere die folgenden Wohnhäuser, öffentlichen Gebäude und anderen baulichen Anlagen der verschiedenen Bauzeiten in ihrer variantenreichen Ausprägung der Baukörper, charakterisiert durch Höhe, Anordnung, Proportion und Material der baulichen Anlagen sowie Maßstäblichkeit der Bebauung im Verhältnis von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden und die überlieferten Baufluchtlinien und Anordnungen der Gebäude, die geprägt werden durch:

- die geschlossene Reihe der zwei- bis dreigeschossigen, traufständigen, meist mit Satteldach versehenen Wohn- und Geschäftshäuser aus dem 18. und 19. Jahrhundert an der Nordseite der Breite Straße,

- die durch Baumgasse und Sternstraße in ihrer historischen Anlage durchbrochene aus vier dreigeschossigen Wohn- und Geschäftshäusern aus der Zeit um 1900 bzw. den Häuserblock aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg, der zumindest den Standort der ehemaligen Bebauung markiert, bestehende geschlossene Gebäudereihe an der Südseite der Breiten Straße,

- das Heilig-Geist-Hospital, dessen Vorgängerbau schon im 14. Jahrhundert auf derselben Stelle stand und den Ausgangspunkt der Besiedlung der Neustadt bildete,

- die Hofgebäude (Nebengebäude) der Wohn- und Geschäftshäuser, die zumeist als Massivbauten ausgebildet sind,

- das Gebäude Breite Straße Nr. 26, welches mit seinem Krüppelwalmdach das Ende der nördlichen Straßenrandbebauung markiert.

3. die erhaltene ursprüngliche Gestaltung der nach außen sichtbaren Bauteile mit folgenden Schwerpunkten:

- Gliederung, Farbgebung und Material der Gebäudefassaden,

- Anordnung, Gliederung, Farbgebung und Material der Fenster, Türen, Tore, Balkone, Loggien, Erker, Risalite etc.,

- Ausformung, Material und Farbgebung der vielgestaltigen Dekordetails der erhaltenen Gebäudefassaden,

- Form, Neigung, Firstrichtung, Material und Öffnungen der vielgestaltigen Dächer sowie Ausformung der unterschiedlichsten Dachaufbauten.

4. die in jüngster Zeit in Anklang an das historische Vorbild erneuerte Gestaltung, Befestigung und Begrünung des Straßenraumes, der Wege und Freiflächen bzw. der im Südwesten liegenden Freifläche (ehemaliges Gelände der Hospitalkirche) mit folgenden Schwerpunkten:

- die historische Straßenführung der Breiten Straße mit ihrer Teilung in Fahr- und Gehwege,

(14)

- die Proportionen zwischen Straßen- und Gehwegbreite,

- die erneuerte differenzierte Natursteinpflasterung auf Straßen und Gehwegen,

- den sich an der historischen Anordnung orientierenden, eine Allee ausbildenden erneuerten Baumbestand, der beiderseits auf den Gehsteigen die Fahrbahn säumt,

- der Altbaumbestand im Bereich der im Südwesten liegenden Freifläche (ehemaliges Gelände der Hospitalkirche),

- die Hofbereiche mit der erhaltenen Bebauung mit Hofgebäuden und der ursprünglichen Anlage der daran anschließenden Hausgärten.

Der Schutz zugehöriger Einzeldenkmale bleibt von dieser Ergänzung zur Eintragung unberührt.

3. Wesentliche Gründe der Eintragung (§ 3 Abs. 3 Ziff. 3):

Das oben bezeichnete Denkmal mit Gebietscharakter stellt eine für die Region nach Struktur, Erscheinungsbild, Umfang und in der überkommenen Substanz besondere bauliche Gesamtanlage mit großer Ensemblewirkung dar, der orts- sowie regionalgeschichtliche, städtebauliche und baugeschichtliche Bedeutung zukommt. Mit dem Ensemble Breite Straße besitzt Lübben ein Denkmal städtischer Siedlungsarchitektur im Land Brandenburg, an dessen Erhaltung öffentliches Interesse besteht.

Lübben liegt in der Niederlausitz und ist die Kreisstadt des Landkreises Dahme-Spreewald.

Durch die Stadt Lübben wird die Grenze zwischen oberem und unterem Spreewald markiert.

Als historischer Verkehrsknotenpunkt führen von Lübben seit jeher die Wege Richtung Nordosten nach Frankfurt (Oder), Richtung Osten nach Guben, Richtung Südosten nach Lübbenau bzw. Cottbus und Richtung Südwesten nach Luckau. Über Lübben wird Luckau durch die B 87, die von Südwesten nach Nordosten führt, mit Frankfurt (Oder) verbunden.

Aufgrund der strategisch günstigen Lage an einem Flussübergang und zwischen mehreren Flussarmen war Lübben stets ein zentraler Umschlagsort auf dem Handelsweg nach Osten.

In der Chronik des Bischofs Ditmar von Merseburg von 1007 wird Lübben erstmals als

"magna civitas" erwähnt. Bis heute sind die Ursprünge des Ortes in dem slawischen Rundwall bei Steinkirchen, dem einstigen Burglehn erhalten geblieben. Die Ortslage Lübben entwickelte sich aus dem Standort einer landesherrlichen Burg, die etwas nördlich auf dem Areal der Spreeinsel angelegt wurde. Um 1150 wird der Ort in den Quellen als "urbs lubin"

bezeichnet und um 1210/1220 erhielt Lübben Stadtrecht. 1494 wurde die Stadt erstmals durch einen Großbrand bis auf wenige Gebäude zerstört. Erst im Laufe der folgenden 30 Jahre konnte der einstige Zustand der Stadt wieder hergestellt werden. Im 16. Jahrhundert hemmten wiederum mehrfach Feuerschäden aber auch Überschwemmungen die Entwicklung von Lübben. In der Zeit des Dreißigjährigen Krieges sank die Zahl der Lübbener Bevölkerung sehr stark und der bescheidene Wohlstand der Stadt wurde erneut vernichtet.

Zudem wurde durch Brandschatzung und Plünderung wiederum viel Bausubstanz zerstört und jahrzehntelang existierten in der Stadt zahlreiche wüst liegende Wohnstellen.

Von der einstigen stadtcharakteristischen Architektur ist in Lübben nicht nur durch die Stadtbrände nicht viel erhalten geblieben. Im April 1945 wurde die Stadt zu siebzig Prozent zerstört und so wird das Ortsbild bis heute durch zahlreiche Bauten aus der Wiederaufbauphase der 50er und 90er Jahre geprägt. Die Breite Straße gehört zu den wenigen Straßen bzw. Straßenabschnitten in der Stadt an denen noch die historische Struktur ablesbar ist und sich noch verhältnismäßig umfänglich die historische Bebauung erhalten hat.

Der annähernd rechteckige Grundriss der planmäßig angelegten Ackerbürgerstadt von Lübben hat seinen Ursprung im 14. Jahrhundert. Lübben zählt somit zu dem Typ der ostdeutschen Kolonialstädte. Aufgrund der Lage auf der Spreeinsel war Lübben neben der im 14. Jahrhundert errichteten Stadtmauer stets durch die natürlichen Spreearme sowie

(15)

künstliche Kanäle geschützt. Die Altstadt charakterisiert bis heute ein Zweistraßensystem mit zentral angelegtem Markt-, Rathaus- und Kirchplatz. In der Ost-West-Achse verlaufen parallel zueinander zwei Straßen, die ursprünglich an die äußeren Grenzen auf zwei Stadttore stießen, das "Lukkauische Thor" im Westen und das "Spreethor" im Osten. Das Luckauer Tor wurde 1437 errichtet und stand zum Teil an und auf der sogenannten alten Brücke, der heutigen Brückenstraße. Es markierte die westliche Grenze zwischen Altstadt und westlicher Vorstadt, der Luckauer Vorstadt, dem Gebiet, in welchem die Breite Straße (ursprünglich Hospitalstraße) liegt. Das zweite Tor bildete als axialer Gegenpol im Osten der Stadt die Grenze zur östlichen Vorstadt. Diese so genannte Spreevorstadt und spätere Gubener Vorstadt wird im 14. Jahrhundert erstmals erwähnt und hatte sich wie die Luckauer Vorstadt im Anschluss an die Verleihung des Stadtrechts langsam entwickelt. Das Gebiet der Vorstädte war bis weit in das 17. Jahrhundert ländlich geprägt, hier siedelte überwiegend die sorbische (wendische) Bevölkerung, die hauptsächlich von Ackerbau, Viehzucht, Weberei, Bienenzucht und Fischerei lebte.

Das Gebiet vor dem Luckauer Tor hat bis zum Ende des 14. Jahrhunderts zu den Besitzungen der Burg gehört. Später entstanden in dem Viertel Lehngüter. In Folge dessen dienten die Grundstücke vor dem Luckauer Tor nicht mehr allein Verteidigungszwecken. Die einzelnen Wohnhäuser wurden in dieser Zeit als "uswendig der Stadt vor dem Luckischen Thore gelegen" bezeichnet. Im 15. Jahrhundert wird die "Luckauische Vorstadt" dann erstmals als eigenständige Vorstadt erwähnt. Während der Hussitenkriege mussten um 1431 sämtliche Lübbener Vorstädte, so auch die Luckauer Vorstadt Plünderungen und Zerstörungen über sich ergehen lassen. Nachdem 1657 die Niederlausitz auf Herzog Christian I. von Sachsen-Merseburg übergegangen war, wurde auf dessen Initiative die sogenannte Lübbener Neustadt mit dem Ziel begründet, in Lübben auswärtige Handwerker ansässig zu machen, damit die Bevölkerungszahl der Stadt zu erhöhen und die Handelskraft Lübbens wieder zu stärken. In der Neustadt wurden die Luckauer Vorstadt und die angrenzenden, vor der Stadt gelegenen Siedlungen zusammengefasst und unter dem gemeinsamen Namen der Neustadt in die Stadt Lübben eingemeindet. In einem Rescripte vom 19. November 1686 heißt es, "daß die Einwohner der Neuen-Stadt dieselben Privilegien und Freiheiten genießen sollten, wie die der alten, als wenn es ein corpus wäre." Nach und nach siedelten sich Handwerker unterschiedlichster Dienste in der Neustadt an, so dass sie, wie geplant, den gesamten städtischen Bedarf abdecken konnten. Nachdem die Straßen der Neustadt angelegt waren, errichtete man die neue Brücke zur Sternstraße im Süden, um einen zweiten Zugang zur Neustadt zu erhalten. Seither wurde die Luckauer Thorbrücke als Alte Brücke bezeichnet. Es sind die Ursprünge der heutigen Brückenstraße. Erst im Jahre 1809 erfolgte nach französischem Vorbild die Durchnummerierung der Häuser der eingemeindeten Vorstädte. Die heutigen Hausnummern innerhalb der einzelnen Straßen wurden 1903 vergeben.

Die ehemalige Hospitalstraße (heute Breite Straße) existierte bereits lange vor Begründung der Neustadt und bildete den Ursprung der Luckauer Vorstadt. 1846 heißt es: vom Luckauer Tor "führte ein Damm nach Abend hin zu dem Hospitale, welches schon im 14. Jahrhundert auf derselben Stelle stand wie gegenwärtig, und weiter auf die Straße nach Luckau". Nach und nach entstanden in der Folgezeit "auf beiden Seiten nach dem Hospitale zu"

Wohnhäuser. Diese Ursprünge der heutigen Breiten Straße säumten den Weg zu dem damals vor den Toren der Stadt gelegenem Hospital. Die historische Struktur der ehemaligen Hospitalstraße wird bis heute durch den wohl einst sehr breit ausgebildeten Damm, auf dem sie angelegt wurde, und die beidseitig des Straßenverlaufs bebauten schmalen Parzellen geprägt. Insbesondere die Nordseite der Straße mit den Wohn- und Geschäftshäusern, rückwärtigen Wirtschaftsgebäuden und dahinter liegenden Gärten ist besonders eindrucksvoll erhalten und dokumentiert bis heute anschaulich die historische Anlage dieses angerartigen Straßenzuges. Auch der südwestliche Abschnitt zeigt noch die kleinteilige Parzellenstruktur. Lediglich im südöstlichen Abschnitt der Südseite der Breiten Straße entstand in Folge der Zerstörungen in der Nachkriegzeit ein zeittypischer Wohnblock, der zumindest noch die Bauflucht der historischen Bebauung aufzeigt. Die gerade

(16)

verlaufende Fassadenflucht an der Südseite der Breite Straße wird bis heute von zwei Querwegen durchbrochen. Wie in ihrer historischen Anlage vorgesehen treffen hier Baumgasse und Sternstraße auf die Breite Straße. Von diesen einstigen Straßenbezügen zeugen historische Stadtpläne, die in der Zeit entstanden, als die Neustadt angelegt wurde.

Zentraler Blickpunkt der Breite Straße, der einstigen Hospitalstraße Richtung Westen, war die Hospitalkirche. Mit der Gründung der Neustadt wurde in den Jahren 1702 bis 1706 die Kirche aufgrund von Baufälligkeit neu errichtet und diente nun auch als Pfarrkirche für die Bevölkerung der Neustadt. Diese Fachwerkkirche mit eingezogenem Westturm dominierte mit ihrem apsidialen Ostabschluss den Blick von Luckauer Tor Richtung Westen in den Hain.

1945 ebenfalls stark zerstört, wurde sie 1948 abgetragen. Noch heute lässt sich der axiale Bezug von diesem an prägnanter Stelle errichteten Kirchengebäude und dem ehemaligen Standort des Luckauer Tores anhand der Lübbener Postmeilensäule nachvollziehen, die den westlichen Abschluss der Straße bildet. Die so genannte Distanzsäule in Form eines Obelisken gehört zu der Gruppe der Kursächsischen Postmeilensäulen, die Kurfürst Friedrich August von Sachsen nach 1695 im seinem Kurfürstentum aufstellen ließ. Auf diesen Säulen wurde in Form von Stundenangaben amtlich vermerkt, welche Reisedauer eingeplant werden musste, um zu bestimmten Orten zu gelangen. Heute ist uns diese Postmeilensäule als ein Zeuge der überlieferten dreihundertjährigen Post-Geschichte der Stadt Lübben erhalten geblieben.

Als ein historisch gewachsenes Zentrum vor den einstigen Toren der Stadt ist mit der Breiten Straße ein für Lübben stadthistorisch wichtiges sowie städtebaulich prägnantes Ensemble erhalten geblieben, dessen Geschichte mit dem Heilig-Geist-Hospital bis in das 14.

Jahrhundert zurückreicht. Der Straßenzug zeugt mit seiner städtebaulichen Anlage und Bebauungsstruktur bis heute eindrucksvoll von der um 1700 unter Herzog Christian I. von Sachsen-Merseburg angelegten Lübbener Neustadt. Bei den heute vorwiegend aus dem 18.

bzw. 19. Jahrhundert stammenden Gebäuden handelt es sich bereits um Nachfolgebauten der hier wohl ursprünglich stehenden vorstädtischen Fachwerkbauten, bei denen es sich zeit- und regionaltypisch wohl um einfache eingeschossige Gebäude gehandelt haben wird.

Insbesondere auf den Grundstücken der nördlichen Straßenseite dokumentieren die straßenseitigen, traufständigen Gebäude ebenso wie die erhaltenen Wirtschafts- und Hofgebäude nebst der Garten- und Nutzflächen den einstigen Aufbau der Lübbener Neustadt. Ähnlich findet sich noch heute die historische Parzellierung bei Nr. 1 - 4 auf der südlichen Straßenseite. Auf dieser Höhe, am westlichen Ende der Breiten Straße verweist bis heute die nach Süden gekrümmte Straßenführung auf die auf das Heilig-Geist-Hospital und die Hospitalkirche erfolgte Ausrichtung der Straße. Der Blickbezug zwischen dem westlichen Stadttor und dem Hospitalareal wurde mit der Anlage der Breiten Straße realisiert und ist bis heute anhand deren Verlaufs nachvollziehbar.

---

(17)

Lübben, Gründerzeitliches Stadterweiterungsgebiet

Ergänzung zur Eintragung in die Denkmalliste gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 BbgDSchG in Verbindung mit § 3 Abs. 3 BbgDSchG

Präambel der Nachbegründung (Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, 21.12.2006)

Bei dem mit der Bezeichnung „Gründerzeitliches Stadterweiterungsgebiet mit Vorgarten- zäunen und Linden - Logenstraße, Paul-Gerhard-Straße und Jägerstraße“ in der Denkmal- liste des Landes Brandenburg eingetragenen Denkmal handelt es sich um ein Denkmal mit Gebietscharakter nach dem Gesetz zur Erhaltung der Denkmale in der Deutschen Demo- kratischen Republik (Denkmalpflegegesetz)7, das gemäß § 34 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes vom 22. Juli 19918 in das Denkmalverzeichnis des Kreises Lübben bzw. Dahme - Spreewald übernommen wurde und gemäß § 28 Abs. 2 Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz9 als nach § 3 in die Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetra- gen gilt.

Ergänzende Angaben über das Denkmal gemäß § 3 Abs. 3 BbgDSchG

1. Bezeichnung des Denkmals und Angaben zum Ort (§ 3 Abs. 3 Ziff. 1):

7 Gesetz zur Erhaltung der Denkmale in der Deutschen Demokratischen Republik (Denkmalpflegegesetz) vom 19. Juni 1975 (GBl. I Nr. 26, S. 458), geändert durch Gesetz vom 3. Juli 1980 (GBl. I Nr. 20 S. 191)

8 Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale und Bodendenkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz – BbgDSchG) vom 22. Juli 1991 (GVBl. S. 311)

9 Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz – BbgDSchG) vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 216)

Anmerkung uDB: ohne Maßstab

(18)

Mit dieser Ergänzung der Eintragung in die Denkmalliste wird die Bezeichnung des Denk- mals mit Gebietscharakter präzisiert.

Sie lautet nun:

Gründerzeitliches Stadterweiterungsgebiet Logenstraße 1-10 und 14-33, Paul-Ger- hardt-Straße 1-13 und Jägerstraße 1-10

15907 Lübben

Der Listeneintrag in der veröffentlichten Denkmalliste (Amtsblatt für Brandenburg Nr. 7 vom 21.02.2007, S. 351) lautet:

Ort Gemeinde Adresse Bezeichnung

Lübben

(Spreewald) Lübben

(Spreewald) Logenstraße 1-10, 14-33, Jägerstraße 1-10, Paul- Gerhardt-Straße

Straße 1-13

Gründerzeitliches Stadterweiterungsgebiet Logenstraße,

Jägerstraße, Paul- Gerhardt-Straße

2. Beschreibung des Denkmals und Benennung des Schutzumfangs (§ 3 Abs. 3 Ziff. 2):

a ) Räumliche Abgrenzung

Der räumliche Geltungsbereich des oben bezeichneten Denkmals mit Gebietscharakter umfasst das Stadterweiterungsgebiet um die Logenstraße, mit den folgenden Straßen und den angrenzenden Grundstücken:

- Logenstraße 1-10 und 14-33 - Paul-Gerhardt-Straße 1-13 - Jägerstraße 1-10

Die genauen Grenzen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen, der Bestandteil dieser Ergänzung zur Eintragung ist.

Folgende Flurstücke der Flur 13 der Gemarkung Lübben sind demnach betroffen: 27/6, 31/2, 31/3 (teilw.), 32/6, 34/1, 47, 50, 51, 55, 57, 58, 61, 76/5 (teilw.), 78/1, 78/4 (teilw.), 79, 80, 81, 82, 84/1, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 93/1, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100/1, 100/2, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107/1, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117/2, 119/1, 119/2, 120, 122, 123, 301 (teilw.), 312, 314, 315, 318 (teilw.), 321, 322, 323, 329, 330.

b ) Sachlicher Schutzumfang Er umfasst:

1. den durch die Bebauung des 19. und frühen 20. Jahrhunderts festgelegten und fast unverändert erhaltenen historischen Grundriss und die Struktur des genannten Stadtgebie- tes, geprägt durch:

die breite Logenstraße und die beiden nach Nordwesten in Richtung Hain abzweigenden Querstraßen,

- die Parzellenstruktur aus unterschiedlich breiten Grundstücken beiderseits der Straßen, - die überkommenen Baufluchtlinien,

- die Bebauungsstruktur der Grundstücke charakterisiert durch die Maßstäblichkeit, Lage und Ausrichtung der historischen Wohnbebauung, insbesondere durch die zumeist in geschlossener Bauweise errichteten, den Straßenraum begrenzenden Wohnhäuser mit den im Wesentlichen noch erhaltenen, eingefriedeten Vorgärten sowie den Hofbereichen

(19)

einschließlich der hier nur noch wenigen erhaltenen historischen Nebengebäude und den Gartenräumen der villenartigen, freistehenden Einfamilienwohnhäuser,

- die Maßstäblichkeit, Lage und Anordnung der städtebaulich dominierenden öffentlichen Gebäude, wie dem Lazarett Logenstraße 2, dem Kindergarten Logenstraße 4 sowie dem Finanzamt Logenstraße 17,

- die Maßstäblichkeit, Lage und Anordnung der ehemaligen Trikotagenfabrik „Sprick“ am Rand der Wohnhausbereiche.

2. die das äußere Erscheinungsbild des Ensembles tragende, umfänglich erhaltene histori- sche Bausubstanz, insbesondere die folgenden Wohnhäuser, öffentlichen Gebäude und anderen baulichen Anlagen der verschiedenen Bauzeiten in ihrer variantenreichen Aus- prägung der Baukörper und mit ihren qualitätvollen Architekturdetails:

- das als Ausgangspunkt der Bebauung 1830 gebaute Lazarett für die seit 1824 wieder in Lübben stationierte 3. Jägerabteilung,

- das um 1860/70 errichtete villenartige Wohnhaus Logenstraße 3,

- das ab 1875 erbaute und mehrfach erweiterte Gebäude der Weberei und Wollspinnerei (später Trikotagenfabrik) der Firma Leonard Sprick Co. mit Sitz in Berlin (Logenstraße 1), - die in der Hauptbebauungsphase zwischen 1889 und 1914 überwiegend als mehrge-

schossige Mietwohnhäuser und zum Teil auch als villenartige Einfamilienhäuser errichte- ten Bauten, die sich in ihren verschiedenen Formtypen und Stilausprägungen erhalten haben,

- die zeitnah mit den Wohngebäuden entstandenen Nebengebäude,

- der in der Zwischenkriegszeit als Neunfamilienhaus an der Ecke Logenstraße/Paul-Ger- hardt-Straße in sachlich moderner Architektur errichtete Wohnblock,

- den in den 1950er Jahren in Formen errichteten Kindergarten Logenstraße 4.

3. die erhaltene ursprüngliche Gestaltung der nach außen sichtbaren Bauteile mit folgenden Schwerpunkten:

- Gliederung, Farbgebung und Material der Gebäudefassaden,

- Anordnung, Gliederung, Farbgebung und Material der Fenster, Türen, Tore, Balkone, Loggien, Erker, Risalite etc.,

- Ausformung, Material und Farbgebung der vielgestaltigen Dekordetails der erhaltenen Gebäudefassaden,

- Form, Neigung, Firstrichtung, Material und Öffnungen der vielgestaltigen Dächer sowie Ausformung der unterschiedlichsten Dachaufbauten.

4. die aus der Zeit um 1875 bzw. 1926 überkommene Gestaltung, Befestigung und Begrü- nung der Straßenräume sowie der Vorgärten mit folgenden Schwerpunkten:

- die Proportionen zwischen Straßen- und Gehwegbreite,

- die in Etappen erfolgte bzw. erneuerte differenzierte Natursteinpflasterung auf Straßen und Gehwegen u. a. mit Groß-, Klein- und Mosaikpflaster,

- die Baumpflanzungen auf den Gehsteigen,

- die Vorgärten mit Einfriedungen, in der Regel mit schmiedeeisernen Zäunen,

- die Hofbereiche mit der nur noch spärlich erhaltenen Bebauung mit Hofgebäuden (in der Regel kleinere Wirtschaftsgebäude) und der ursprünglichen Anlage von Hausgärten.

Der Schutz zugehöriger Einzeldenkmale bleibt von dieser Ergänzung zur Eintragung unbe- rührt.

Nach 1945 neu aufgeführte Gebäude gehören nicht zum Schutzumfang des Denkmals mit Gebietscharakter.

(20)

3. Wesentliche Gründe der Eintragung (§ 3 Abs. 3 Ziff. 3):

Das bezeichnete Denkmal mit Gebietscharakter stellt ein für die Region nach Struktur, Anlage, Erscheinungsbild, Umfang und in der Vollständigkeit ihrer überkommenen Substanz besondere städtebauliche Situation aus der Zeit um 1900 dar, der orts- sowie regional- geschichtliche, städtebauliche und baugeschichtliche sowie baukünstlerische Bedeutung zukommt. Der Gesamtbereich stellt ein Denkmal städtischer Siedlungsarchitektur im Land Brandenburg dar, an dessen Schutz öffentliches Interesse besteht.

Lübben liegt in der Spreewaldniederung zwischen mehreren Flußarmen im Zuge der Straße Leipzig – Frankfurt (Oder). Bereits im 12. Jahrhundert ist eine deutsche Burg am Südrand einer Spreeinsel nachgewiesen, auf der sich auch der um 1150 als „urbs Lubin“ erwähnte Ort befand. Um 1220 wird Lübben das Magdeburger Stadtrecht verliehen. 1623/35 ging die Stadt mit der Niederlausitz an Kursachsen. Nach der Verwaltungsreform von 1666 wurde Lübben Sitz des Oberamts und der Stände. 1691 erfolgte die Gründung der Neustadt im Westen; später entstanden im Osten die Spreevorstadt sowie die Gubener und Beeskower Vorstadt. Nach den Befreiungskriegen - die Stadt kam 1815 zu Preußen, wurde kurz darauf Kreisstadt und ist seitdem Sitz der Kreisverwaltung - trat Lübben in eine Zeit stetigen Fort- schritts. Vor allem mit der Verlegung weiterer Behörden und Verwaltungen nach Lübben und mit dem Ausbau des Militärstandortes im letzten Drittel des 19. und im frühen 20. Jahr- hundert entwickelte sich die Stadt zum wirtschaftlichen, militärischen und Verwaltungs- zentrum der Region. Der Anteil der städtischen Bevölkerung wuchs rapide von 3325 im Jahr 1817 auf 5760 im Jahr 1880 an. Um 1925 hatte Lübben dann 7607 Einwohner. Hand in Hand mit der wirtschaftlichen, verkehrstechnischen und militärischen Entwicklung setzte um 1880 eine Verstärkung der Bautätigkeit ein, die bis in die 1920/30er Jahre andauerte. Diese Entwicklung machte Stadterweiterungen unumgänglich. Die Hainvorstadt - das Gebiet west- lich und südwestlich des Hains – wurde auf Grund der günstigen Bedingungen, die durch die Nähe zu den Bahnhöfen (Staatsbahnhof, Südbahnhof, Ostbahnhof und der Bahnhof der Lübben - Cottbuser Kreisbahn) und den Verwaltungseinrichtungen der Bahn (wie dem Ver- waltungsgebäude der Lübben - Cottbuser Kreisbahn), zur Jägerkaserne, zum Kreiskran- kenhaus, zur Brandenburgischen Landesanstalt als auch zum Gaswerk gegeben waren, zum Schwerpunkt der Erweiterung des Stadtgebietes. Sie entwickelte sich auch aus der Notwendigkeit heraus, insbesondere für die Militärangehörigen und die Bahnangestellten Wohnmöglichkeiten zu schaffen, zum bevorzugten Bauland.

Die Bebauung des Gebietes des Denkmals mit Gebietscharakter erfolgte eher sporadisch vor allem in den Jahren von 1890 bis 1914. Bereits vor der Anlage dieses Stadterweite- rungsareals existierte die Luckauer Straße, die zunächst die wichtigste Verbindung zwischen der Altstadt und dem Bahnhof bildete. Ab 1877 wurde dann der Treppendorfer Weg nach und nach ausgebaut und wenig später in Logenstraße unbenannt (die Loge hatte im Haus Nr. 514 ihren Sitz). 1902 wird auf der nördlichen Seite der Logenstraße der Bürgersteig mit einer Breite von 1,50 Meter gebaut und erhält einen Mittelstreifen aus Mosaikpflaster, die Seitenränder bleiben unbefestigt und zur Straße werden Linden gepflanzt. 1901 wurden dann die Paul-Gerhardt-Straße und die Jägerstraße angelegt, die 1902 ihren Namen erhielten. (In diesem Jahr wurde in Lübben auch erst die Nummerierung der Häuser nach Straßen eingeführt). Es wurden größtenteils mehrgeschossige, zum Teil repräsentative Mietwohnhäuser, aber auch einige villenartige Bauten errichtet. Das 9-Familienhaus Paul- Gerhardt-Straße 1 aus dem Jahr 1927 bildete den Abschluss der Wohnbebauung des Denkmals mit Gebietscharakter. Einzige Ausnahme ist der Kindergarten aus den 1950er Jahren. Im April 1945 wurde bei den Kampfhandlungen die Innenstadt zu 85 Prozent zer- stört. Auch das Gebiet um die Logenstraße blieb nicht verschont. So wurde die Eckbebau- ung zur Cottbuser Straße zerstört und der ebenfalls ursprünglich sehr markante Eckbau Paul-Gerhardt-Straße 13 sowie das „Pensionat Spreewald Schloß“ (Logenstraße 28) brannten aus. Die letztgenannten wurden vereinfacht wiederaufgebaut.

Das Gebiet um die Logenstraße, Paul-Gerhardt-Straße und Jägerstraße ist mit seiner bemerkenswert vollständig erhaltenen Substanz bis heute als Gesamtanlage aus der Zeit um

(21)

1900 erlebbar geblieben. Anschaulich dokumentiert sich im Grundriss und im Erschei- nungsbild des Ensembles eine der wichtigsten Etappen der Stadtgeschichte. Ihm kommt aus den genannten Gründen damit stadt- und siedlungsgeschichtliche Bedeutung zu. Diese einheitliche und innerhalb eines kurzen Zeitraumes für die vor allem der bürgerlichen Schicht (Angestellte, Offiziere, Ingenieure, Bahnpersonal) angehörenden Einwohnern Lübbens entstandene Bebauung gehört zu den wenigen noch weitgehend geschlossenen Beispielen dieser Art in der Region.

Von baukünstlerischer sowie baugeschichtlicher Bedeutung sind die Bauformen und die erhaltenen Fassadengestaltungen der Gebäude. Fast alle zeitgenössischen Stilrichtungen sind vertreten. Es finden sich Bauten, die den Spätklassizismus, den Historismus in seinen zahlreichen Varianten, den Jugendstil und den so genannten Heimatstil sowie die unterschiedlichsten, eigenwilligen Mischformen der genannten Architekturrichtungen reprä- sentieren. Hinzu kommen reform-orientierte Bauten der Zeit um 1910. Sowohl die gut erhaltenen Wohnhäuser als auch die öffentlichen Gebäude stellen zumeist sehr qualitätvolle, repräsentative Beispiele eher großstädtischen Bauens ihrer Zeit dar. Es wird besonders die Entwicklung des Mietshaus- bzw. Villenbaus nachvollziehbar, die zum Ende des 19.

Jahrhunderts durch immer aufwendigere Baukörper und Fassaden sowie durch wachsende Detail- und Formenvielfalt charakterisiert war. Alle Bauten spiegeln den beachtlichen baukünstlerischen Anspruch ihres Bauherrn. Sie zeugen überdies vom souveränen, phanta- sievollen Umgang der Architekten mit dem Formenapparat verschiedener Stilepochen. Bei aller stilistischen Bandbreite der Bebauung des Bereiches ist an einigen Häusern die sorg- same kunsthandwerkliche Durcharbeitung der Details, insbesondere der Fenster, Türen und des Bauschmucks, noch ablesbar.

Auch auf die Verbesserung der innerstädtischen Situation durch weitestgehende Bepflan- zung der Straßen mit Bäumen und durch die Anlage von Vorgärten wurde besonderer Wert gelegt. Die anspruchsvolle Gestaltung der Vorgärten u. a. mit kunstvollen schmiedeeisernen Einfriedungen entsprach auch dem Drang der Wilhelminischen Zeit nach selbstbewusster Eigendarstellung. Der gelungene Zusammenklang städtebaulicher, architektonischer und gärtnerischer Gestaltung ist im Ensemble um die Logenstraße in großen Teilen eindrucksvoll überliefert und ablesbar.

Die Bebauung des Bereichs ist in ihrer Originalität und in dem überkommenen Umfang ein besonders aussagekräftiges Zeugnis bürgerlicher Wohnhausarchitektur, das die wirtschaft- liche Stärke und das Selbstbewusstsein des Bürgertums um die Jahrhundertwende und das zunehmende Streben der Städter nach Selbstdarstellung belegt. Sie lässt somit Rück- schlüsse auf die zeitübliche Wohnkultur und Lebensweise insbesondere der gehobenen Bürgerschicht in der aufstrebenden Verwaltungsstadt Lübben zu. Der Bereich mit seinen überkommenen baulichen Anlagen hat aus diesen Gründen Bedeutung für die wissen- schaftliche Erforschung der Kultur- und Sozialgeschichte der Stadt und der Region.

Die städtebauliche Bedeutung des Ensembles beruht vor allem auf der Geschlossenheit der gewachsenen Anlage, auf der räumlichen Anordnung, Proportionierung und Stellung der Gebäude zueinander sowie auf der Straßenraum- und gärtnerischen Gestaltung. Die Geschosshöhen, die Trauflinien und die Dachformen fügen sich harmonisch aneinander.

Innerhalb der Straßenräume erfolgt die Fassadenabwicklung durch die vielfältigen, auf- wendigen Architekturdetails abwechslungsreich. Insbesondere die besonders repräsentativ gestalteten öffentlichen Bauten, wie die Fabrik Sprick, das Hauptsteueramt (Logenstraße 17), das königliche Katasteramt (Logenstraße 32) und Verwaltungsgebäude der 14. Eisen- bahninspektion (Paul-Gerhardt-Straße 8) prägen das Gebiet in sehr spezifischer Weise.

Insgesamt ist hier ein Gebiet mit ausgesprochener Ensemblewirkung und mit hoher Stadt- bildqualität entstanden. Zudem trägt die Breite der Straßen, die Anlage der Vorgärten und die Baumbepflanzung auf den Bürgersteigen zu der eindrucksvollen Raumwirkung, zur lebendigen Atmosphäre des im Wesentlichen in 15 Jahren gewachsenen Bereichs bei.

---

(22)

Lieberose, Ensemble Markt

Ergänzung zur Eintragung in die Denkmalliste gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 BbgDSchG in Verbindung mit § 3 Abs. 3 BbgDSchG

Präambel der Nachbegründung (Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, 10.12.2008)

Bei dem Denkmal Ensemble Markt in Lieberose handelt es sich um ein Denkmal mit Gebietscharakter nach dem Gesetz zur Erhaltung der Denkmale in der Deutschen Demo- kratischen Republik (Denkmalpflegegesetz)10, das gemäß § 34 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes vom 22. Juli 199111 in das Denkmalverzeichnis des Landkreises Beeskow (ab 1993 Landkreis Dahme-Spreewald) übernommen wurde und gemäß § 28 Abs.

2 Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz12 als nach § 3 in die Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragen gilt. In der Denkmalliste des Landes Brandenburg wird es nun unter Landkreis: Dahme-Spreewald Ort: Lieberose, Gemeinde: Lieberose, mit der Bezeich- nung

„Ensemble Markt mit Stadtpfarrkirche, Landkirche und Rathaus sowie mit anliegenden Grundstücken und deren historischer Bebauung“

(bisheriger Listeneintrag: Ensemble Markt) geführt.

Ergänzende Angaben über das Denkmal gemäß § 3 Abs. 3 BbgDSchG

10 Gesetz zur Erhaltung der Denkmale in der Deutschen Demokratischen Republik (Denkmalpflegegesetz) vom 19. Juni 1975 (GBl. I Nr. 26, S. 458), geändert durch Gesetz vom 3. Juli 1980 (GBl. I Nr. 20 S. 191)

11 Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale und Bodendenkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz – BbgDSchG) vom 22. Juli 1991 (GVBl. S. 311)

12 Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz – BbgDSchG) vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 216)

Anmerkung uDB: ohne Maßstab

(23)

1. Bezeichnung des Denkmals und Angaben zum Ort (§ 3 Abs. 3 Ziff. 1):

Ensemble Markt mit Stadtpfarrkirche, Landkirche und Rathaus sowie mit anliegenden Grundstücken und deren historischer Bebauung

im Einzelnen:

Markt 1-37 Stadtpfarrkirche

Landkirche mit Kantor-Schulhaus (Markt 1) Rathaus (Markt 4)

15868 Lieberose

Landkreis Dahme-Spreewald

Der Listeneintrag in der veröffentlichten Denkmalliste (Amtsblatt für Brandenburg Nr. 5 vom 11.02.2009, S. 195) lautet:

Ort Gemeinde Adresse Bezeichnung

Lieberose Lieberose Markt 1-37 Ensemble Markt mit Stadtpfarrkirche, Landkir- che und Rathaus sowie mit anliegenden Grund- stücken und deren historischer Bebauung

2. Beschreibung des Denkmals und Benennung des Schutzumfangs (§ 3 Abs. 3 Ziff. 2):

a) Räumliche Abgrenzung

Das Denkmal besteht aus dem langgestreckten Markt mit den angrenzenden Parzellen ein- schließlich Rathaus und den beiden Kirchen. Es umfasst die auf der Gemarkung Lieberose Flur 10 belegenen Flurstücke: 33, 34/3, 34/4, 39, 40, 44, 45, 46, 47, 48, 53, 55/1, 55/2, 56, 57/14, 85, 102 (teilw.), 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 122, 130, 131, 132, 133, 134, 135, 136, 137, 138, 168 (teilw.), 176 (teilw.), 177 (teilw.), 178 (teilw.), 182, 183, 184, 185 (teilw.).

Die genauen Grenzen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen, der Bestandteil dieser Ergänzung zur Eintragung ist.

b) Sachlicher Schutzumfang Er umfasst insbesondere:

den Grundriss und die Struktur des Marktquartiers, die seit der Gründung des Ortes kaum verändert worden sind und geprägt werden durch:

- den sich von der westlich einmündenden Straße Am Gander zu einem langgezogenen Rechteck ausweitenden Marktplatz, der sich fast über die gesamte Breite des Ortes erstreckt und an seiner Ostseite von der Nord-Süd-Achse Cottbuser Straße/Mühlenstraße tangiert wird (T-förmiges Hauptstraßensystem) sowie

- den angrenzenden, überwiegend handtuchartig schmalen langen Grundstücken mit geschlossenen Wohnhausreihen [Ausnahmen: Markt 19 (Pfarrhaus) und Markt 26] und den Bewirtschaftungs- und Gartenflächen dahinter, die im Norden, Westen und Osten (teilw.) von der alten Stadtgrenze (heute Hinterm Graben) eingefasst werden,

- die überkommenen Baufluchtlinien und die östlich des Marktes als Verbindungs- und Sichtachse genau auf das Schloss ausgerichtete Schlossgasse;

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Volkshochschule Dahme-Spreewald führt ihre Kurse auch für Partner der Wirtschaft und Verwaltung sowohl in ihren Räumen als auch bei ihren Kunden durch.. Dazu erstellen wir

Hilfe zur Erziehung, § 35 a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und § 41 Hilfe für junge Volljährige, Achtes Buch

g) Altreifen in einem für einen Anfall in Haushaltungen üblichen Umfang, h) Bau- und Abbruchabfälle gem. Die Abfälle sind im Kleinanliefererbereich in die dafür

Jeder Bürger, der an der Befragung teilnimmt, hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass sei- ne Daten ausschließlich nur für die Zwecke des Zensus genutzt werden.. Die

November 2005 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald vom 22.12.2005, Nr. 6 ff.) in der Fassung der ersten Satzung zur Änderung der Neufassung

Das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg hat die Fünfte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV)

Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwaltungs- stelle in Königs Wusterhausen und in Lübben,

Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwaltungs- stelle in Königs Wusterhausen und in Lübben,