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Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Jg.13, Heft 28

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Academic year: 2022

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Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen von Verbänden und Einrichtungen

Wasser- und Abwasserzweckverband „Scharmützelsee-Storkow/Mark“ (WAS)

- 5. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des WAS 3-4

Wasser- und Abwasserverband Alt Schadow (WAVAS)

- Information an alle Grundstücksnutzer im Wasser- und Abwasserverband

Alt Schadow 4

Südbrandenburgischer Abfallzweckverband (SBAZV)

- Bekanntgabe von Zeit, Ort und Tagesordnung der 11. Sitzung der

Verbandsversammlung des SBAZV 5

13. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 11.09.2006 Nummer 28

Amtsblatt für den

Landkreis Dahme-Spreewald

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Impressum

Herausgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Pressestelle

verantwortlich: Heidrun Schaaf

Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) Telefon: 03546 / 20-1008

Telefax: 03546 / 20-1009 Erscheinungsweise: nach Bedarf

Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, in der Pressestelle erhältlich.

Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwaltungs- stelle in Königs Wusterhausen und in Lübben, Beethovenweg aus.

Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement vom Landkreis bezogen werden.

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Wasser- und Abwasserzweckverband „Scharmützelsee-Storkow/Mark“ (WAS)

Die auf der Sitzung der Verbandsversammlung des WAS am 03.07.2006 beschlossene 5. Änderung der Verbandssatzung des WAS wurde vom Landrat des Landkreises Oder-Spree gemäß § 20 Abs. 4 Satz I des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.05.1999 (GVBl. I Seite 194 – GKG -) genehmigt und gemäß § 20 Abs. 6 GKG i.V.m. § 11 GKG im Amtsblatt für den Landkreis Oder-Spree Nr. 7 vom 27.07.2006 öffentlich bekannt gemacht.

5. Änderungssatzung

zur Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes

„Scharmützelsee - Storkow/Mark“

Aufgrund der §§ 1, 4, 6, 7 und 20 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 1999 (GVBl. I S. 194) und des §§ 5 und 35 Abs. 2 Nr. 10 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBI. l S. 154) zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und anderer dienstrechtlicher Vorschriften vom 22. März 2004 (GVBl. I S. 59) und § 4 Nr. 2 der Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Scharmützelsee - Storkow/Mark“ vom 25.03.2004, hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Scharmützelsee-Storkow/Mark“ in ihrer Sitzung am 03.07.2006 folgende Änderungssatzung beschlossen:

Artikel 1

Änderung der Verbandssatzung

Der § 1 Abs. 5 wird für den Bereich Abwasserbeseitigung bezüglich der Stadt Storkow um den Ortsteil Kummersdorf ergänzt.

Artikel 2 In – Kraft –Treten

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Wendisch Rietz, den 03.07.2006 gez.

C. Krappmann (Dienstsiegel) Verbandsvorsteher

+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VON VERBÄNDEN UND EINRICHTUNGEN + + +

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Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Satzung zur 5. Änderung der Verbandssatzung vom 25.03.2004 des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Scharmützelsee-Storkow/Mark“ wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gemäß § 5 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber dem Wasser- und Abwasserzweckverband

„Scharmützelsee-Storkow/Mark“ vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Wendisch Rietz, den 03.07.2006 gez.

C. Krappmann (Dienstsiegel) Verbandsvorsteher

Wasser- und Abwasserverband Alt Schadow (WAVAS)

Information an alle Grundstücksnutzer im WAVAS

Mit Wirkung vom 14.06.2006 wurde mit Beschluss der Verbandsversammlung des WAVAS die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2003 bestätigt.

Der Jahresabschluss wird in der Zeit vom 16.10.2006 bis zum 27.10.2006

am Sitz des Wasser- und Abwasserverbandes Alt Schadow, Amalienhof 7, 15913 Märkische Heide OT Alt Schadow für die Bürger öffentlich ausgelegt und kann

dort eingesehen werden.

gez. Gericke

Verbandsvorsteherin

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Bekanntmachung

des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV)

Am Donnerstag, dem 28. September 2006, um 17:00 Uhr, findet die 11. Sitzung der

Verbandsversammlung des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) in der Geschäftsstelle des SBAZV, Zum Königsgraben 2 in 15806 Zossen, statt.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil der Sitzung

1. Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

2. Beschlussfassung über die Niederschrift der letzten Sitzung 3. Feststellung der Tagesordnung

4. Einwohnerfragestunde

5. Bericht zur Arbeit des Verbandsvorstandes und zu weiteren wichtigen Verwaltungsangelegenheiten

6. Abberufung des bisherigen Stellvertreters des Verbandsvorstehers 7. Wahl des Stellvertreters des Verbandsvorstehers

8. Beschluss über den Jahresabschluss des SBAZV zum 31.12.2005 und die Ent- lastung des Verbandsvorstehers

9. Beschluss zur Vorbereitung der Gründung einer GmbH

Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen.

Zossen, den 11.09.2006

Krain Pätzold

Vorsitzender der Verbandsvorsteher Verbandsversammlung

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