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Falls Sie alle 3 Fälle bearbeiten, werden nur die ersten 2 bear- beiteten Fälle in die Bewertung eingehen.

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Academic year: 2022

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Arbeitsrecht PW-ABR-P11-020427

Studiengang Wirtschaft (postgradual)

Fach Arbeitsrecht

Art der Leistung Prüfungsleistung

Klausur-Knz. PW-ABR-P11-020427

Datum 27.04.2002

Die Klausur enthält insgesamt 7 zu lösende Aufgaben. Es gibt zwei Aufgabenblöcke; in bei- den Blöcken haben Sie eine Wahlmöglichkeit. Im Aufgabenblock A bearbeiten Sie bitte 2 der 3 Fälle, in Aufgabenblock B bearbeiten Sie bitte 5 der 6 Fragen. Falls Sie alle Fragen beantworten sollten, werden in Aufgabenblock A nur die ersten 2, in Aufgabenblock B nur die ersten 5 Antworten bewertet.

Zur Lösung stehen Ihnen 90 Minuten zur Verfügung. Die maximal erreichbare Punktzahl be- trägt 100 Punkte. Zum Bestehen der Klausur müssen mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl erzielt werden.

Lassen Sie 1/3 Rand für die Korrekturen und schreiben Sie leserlich.

Denken Sie an Name, Unterschrift und Matrikelnummer auf Ihrem Klausur-Mantelbogen.

Bearbeitungszeit: 90 Minuten Hilfsmittel:

Aufgabenblöcke: -2- Höchstpunktzahl: -100-

Arbeitsgesetze BGB

BEWERTUNGSSCHLÜSSEL

Aufgabenblock A : 2 von 3 Aufgabenblock B : 5 von 6

Aufgabe F 1 F 2 F 3 1 2 3 4 5 6

max. erreichbare Punkte 25 25 25 10 10 10 10 10 10 100

NOTENSPIEGEL

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

Punkte 100 - 95 94,5 - 90 89,5 - 85 84,5 - 80 79,5 - 75 74,5 - 70 69,5 - 65 64,5 - 60 59,5 - 55 54,5 - 50 49,5 - 0

(2)

PW-ABR-P11-020427 Seite 2 von 5

Aufgabenblock A 50 Punkte

Wahlmöglichkeit: Bearbeiten Sie bitte nur 2 der 3 Fälle!

Falls Sie alle 3 Fälle bearbeiten, werden nur die ersten 2 bear- beiteten Fälle in die Bewertung eingehen.

Fall 1 25 Punkte

Die Arbeitnehmerin Z ist seit 2 Jahren im Einkaufszentrum des Arbeitgebers L mit insge- samt 30 anderen Arbeitnehmern angestellt.

Am 02.06.01 wird Z dabei beobachtet, wie sie ein Küchengerät im Wert von DM 600,00 zu stehlen versucht.

Bei einem darauffolgendem Gespräch mit dem Arbeitgeber L gibt Z den Diebstahlver- such zu.

Nach Anhörung des Betriebsrates wird Z am 27.06.2001 gekündigt.

Am 01.08.2001 erhebt Z Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht.

a.) Ist die Klage begründet? 15 Punkte

b.) Aus welchem Grund scheitert die Zulässigkeit der Klage und welche

Folge hat dies für die Erfolgsaussichten der Klage? 10 Punkte

Fall 2 25 Punkte

Arbeitnehmer Y arbeitet mit seinen Kollegen im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Bauunternehmer X auf einem Baugerüst.

Infolge einer Windböe macht Y einen ungeschickten Schritt zur Seite und stößt mit dem Fuß gegen das auf dem Gerüst liegende Werkzeug. Dieses rutscht vom Gerüst und ver- letzt im Herabfallen den Arm des Passanten L. Y‘s Verhalten ist als leicht fahrlässig zu bewerten.

Wie ist die Rechtslage?

(3)

Studiengang Wirtschaft (postgradual) FFH l Fern-Fachhochschule Hamburg

PW-ABR-P11-020427 Seite 3 von 5

Fall 3 25 Punkte

Der sehr cholerische F ist seit 2 Jahren als Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber A beschäf- tigt. Neben F arbeiten noch 39 weitere Arbeitnehmer in dem Betrieb des A.

Am 06.02.2001 kommt F schlecht gelaunt zur Arbeit und diskutiert eine halbe Stunde mit einem anderen Arbeitskollegen (L) über ein allgemeines Thema. Da L eine andere Meinung vertritt kommt es zu einer lautstarken Diskussion, welche damit endet, dass der F dem L eine Ohrfeige erteilt.

Am selben Tag unterrichtet A den Betriebsrat von diesem Vorfall und teilt diesem sogleich mit, dass er beabsichtigt aus diesem Grund F ordentlich zu kündigen.

Am 07.02.2001 widerspricht der Betriebsrat der Kündigung. Dennoch kündigt der A dem F am 08.02.2001 ordentlich. 5 Tage später erhebt F beim zuständigen Arbeitsgericht Kün- digungsschutzklage.

Im Termin macht das Gericht deutlich, dass es nicht davon überzeugt ist, dass der vorge- tragene Vorfall für eine Kündigung ausreicht.

Der Beklagtenvertreter trägt daraufhin vor, dass F schon früher wegen leichteren Tätlich- keiten gegenüber Kollegen im Betrieb aufgefallen sei und deshalb bereits eine Abmahnung erhalten habe. Im Anhörungsverfahren war dem Betriebsrat die Abmahnung weder mitge- teilt noch auf sonstige Weise bekannt geworden.

Wie wird das Gericht entscheiden?

(4)

Arbeitsrecht Seite 4 von 5

Falls Sie alle 6 Aufgaben bearbeiten, werden nur die ersten 5 bearbeiteten Aufgaben in die Bewertung eingehen.

Aufgabe 1 10 Punkte

a) Was versteht man unter dem „arbeitsrechtlichem Schutzprinzip“?

b) Nennen Sie 3 Elemente, durch die dieser Schutz erreicht wird.

4 Punkte 6 Punkte

Aufgabe 2 10 Punkte

Erläutern Sie kurz, wie es aufgrund seit dem 16. Jahrhundert einsetzender Entwicklungen und Umstände bis zur Mitte des 19. Jahrhundert zu einem „ver- armten Industrieproletariat“ kam und was in diesem Zusammenhang unter dem Begriff der „sozialen Frage“ zu verstehen ist.

Aufgabe 3 10 Punkte

a) Nennen Sie den Artikel des Grundgesetzes, der für das Arbeitsrecht zent- rale Bestimmung unter den Grundrechten ist?

b) Erläutern Sie den Begriff „Koalitionsfreiheit“ und was bedeutet „negative Koalitionsfreiheit“?

4 Punkte

6 Punkte

Aufgabe 4 10 Punkte

a) Was versteht man unter einem Tarifvertrag?

b) Nennen Sie drei tariffähige Parteien.

7 Punkte 3 Punkte

(5)

Studiengang Wirtschaft (postgradual) FFH l Fern-Fachhochschule Hamburg

PW-ABR-P11-020427 Seite 5 von 5

Aufgabe 5 10 Punkte

Der schuldrechtliche Teil des Tarifvertrages regelt die Pflichten der Tarifpartei- en.

Erläutern Sie in diesem Zusammenhang die Begriffe a.) „Friedenspflicht“ und

b.) „Durchführungspflicht“.

5 Punkte 5 Punkte

Aufgabe 6 10 Punkte

Das Arbeitsrecht dient auch dem Arbeitschutz. Man unterscheidet hauptsäch- lich technischen Arbeitsschutz und sozialen Arbeitsschutz.

Erläutern Sie was unter den beiden Begriffen zu verstehen ist und geben Sie jeweils ein Beispiel.

Referenzen

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