Ehrenamtlich Tätige sind gut abgesichert
Düsseldorf. Immer mehr Menschen in Deutschland engagieren sich ehrenamtlich. Ihr freiwilliger Einsatz fördert den Zusammenhalt der Gesellschaft. Dies tun sie in den unterschiedlichsten Bereichen und Funktionen. Sei es im Naturschutz, im Elternbeirat, im Heimatver- ein, bei der Freiwilligen Feuerwehr oder als kommunaler Mandats- träger.Sie, die sich für andere einsetzen, sind per Gesetz gegen Unfälle während ihrer Tätigkeit und den damit verbundenen unmit- telbaren Wegen versichert. Darauf weist jetzt die Unfallkasse Nord- rhein-Westfalen anlässlich der Themenwoche der ARD „Ist doch Ehrensache! Wie Menschen sich für die Gesellschaft engagieren“
hin.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die ehrenamtliche Tätigkeit im Auftrag der Schule, einer Körperschaft oder einer Anstalt des öffentlichen Rechts erfolgt, unentgeltlich ist, und nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird.
Versichert ist außerdem, wer sich in Vereinen oder Verbänden im Auf- trag oder mit Einwilligung von Kommunen ehrenamtlich engagiert, unab- hängig davon, ob dies direkt für die Kommune geschieht oder mittelbar als Vereinsmitglied. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund zu sehen, dass viele Kommunen verstärkt auf Bürgerbeteiligung zur Sicherung ihrer kommunalen Infrastruktur setzen. So können beispielsweise Bürger versichert sein, die freiwillig und ohne Arbeits- oder Werkvertrag
• als Eltern oder Dritte neben oder anstelle von Lehrpersonen die- se bei ihren Aufgaben unterstützen, beispielsweise bei der Auf- sichtsführung beim Schwimmunterricht oder bei Ausflügen helfen,
• Bachpatenschaften oder Aufgaben im Rahmen einer Amphibien- schutzaktion (Krötensammeln) durch einen Verein übernehmen,
• im Rahmen organisierter Besuchsdienste alten oder kranken Menschen vorlesen,
• als Nothelfer in Rettungsorganisationen (z.B. Arbeiter-Samariter- Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfallhilfe) tätig wer- den oder
• im Auftrag der Leitung eines städtischen Kindergartens die Kin- dergartengruppe bei einem Ausflug transportieren.
Gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organi- reiwillig können sich freiwillig versichern.
presseplus wird heraus- gegeben von der Unfall- kasse Nordrhein-Westfalen.
Bei ihr sind mehr als fünf Millionen Menschen aus NRW gesetzlich gegen Unfälle
und ihre Folgen versichert.
Zum Kreis der Versicherten gehören beispielsweise Vorschulkinder, Schülerin- nen und Schüler, Studierende, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie freiwillige Feuerwehr- leute.
Mehr Infos:
www.unfallkasse-nrw.de
Nr. 6 / 8. Mai 2009
Seite 2 der presseplus-Ausgabe Nr. 6 / 8.5.2009
Verletzt sich jemand während seiner ehrenamtlichen Tätigkeit so über- nimmt die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, oder der jeweilige öffentliche Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in den Bundesländern, die Kos- ten
• für die ärztliche Behandlung
• Arznei-, Verband- und Heilmittel, Therapien
• Versorgung mit Hilfsmitteln (Brillen, Hörgeräten, Prothesen, etc.)
• die Pflege zu Hause und in Heimen
• die Fahrt- und Transportkosten Darüber hinaus zahlen wir u.a.
• Verletztengeld bei Verdienstausfall
• Übergangsgeld
• Renten an Versicherte bei bleibenden Gesundheitsschäden
• Hinterbliebenenrente
• Mehrleistungen
Mehrleistungen erhöhen gesetzlich ohnehin vorgesehene Leistungen und werden nach Maßgabe der Satzung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen geleistet. Sie werden automatisch von Amts wegen erbracht. Anspruchsbe- rechtigt sind ehrenamtlich Tätige und sonstige Personen, die sich in den Dienst der Allgemeinheit stellen.
Die gute Nachricht bei all den Leistungen für Ehrenamtliche ist, dass der Versicherungsschutz für sie beitragsfrei ist. Die Kosten für diesen gesetzli- chen Unfallversicherungsschutz übernehmen Bund, Länder und Kommu- nen.
Pressekontakt:
Thomas Picht
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Sankt-Franziskus-Str. 146 40470 Düsseldorf
E-Mail: t.picht@unfallkasse-nrw.de Tel.: 0211 9024 153
Fax: 0211 9024 179