• Keine Ergebnisse gefunden

PM 17 09 Weihnachtsfeiern

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "PM 17 09 Weihnachtsfeiern"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Nr. 17 / 25. November 2009

Die Teilnahme an der betrieblichen Weihnachtsfeier ist versichert

Düsseldorf. In vielen Betrieben wird in diesen Tagen eine Weih- nachtsfeier veranstaltet. Aber wie sieht es mit dem Unfallversiche- rungsschutz aus? Der gilt nicht nur während der Arbeit, sondern auch auf Betriebsfesten, so die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen.

Allerdings muss es sich um eine offizielle Weihnachtsfeier handeln.

Bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen wie beispielsweise ei- ner Weihnachtsfeier sind die Beschäftigten gegen Unfälle versichert.

Voraussetzung ist allerdings, dass die Veranstaltung vom Arbeitgeber beziehungsweise von der Unternehmensleitung gebilligt und gefördert wird. Ziel muss dabei sein, das Betriebsklima und das Teamgefühl zwi- schen den Betriebsangehörigen und mit der Unternehmensleitung zu fördern. Der Arbeitgeber oder sein Beauftragter muss an der Veranstal- tung teilnehmen und alle Betriebsangehörigen müssen die Möglichkeit haben dabei zu sein.

Bei einem Unfall übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger die Kosten für Behandlung, Rehabilitation und Pflege. In schweren Fäl- len wird auch eine Rente gezahlt. Der Versicherungsschutz gilt bis zum offiziellen Ende der Feier und auch auf dem Heimweg. Wer die Feier im kleinen Kreis anschließend fortsetzt, ist nicht versichert. Ebenso nicht versichert sind Familienangehörige oder Gäste. Seinen Versicherungs- schutz riskiert auch, wer aufgrund von Alkoholeinfluss einen Unfall erlei- det. Wer also bei einer Betriebsfeier zu viel Alkohol trinkt oder Drogen nimmt und sich dann ans Steuer setzt, ist nicht mehr gesetzlich gegen Unfälle versichert.

Pressekontakt:

Thomas Picht

- Stabsstelle Kommunikation - Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Sankt-Franziskus-Str. 146 40470 Düsseldorf

E-Mail: t.picht@unfallkasse-nrw.de Tel.: 0211 9024 153

Fax: 0211 9024 179 presseplus wird heraus-

gegeben von der Unfall- kasse Nordrhein-Westfalen.

Bei ihr sind mehr als fünf Millionen Menschen aus NRW gesetzlich gegen Unfälle

und ihre Folgen versichert.

Zum Kreis der Versicherten gehören beispielsweise Vorschulkinder, Schülerin- nen und Schüler, Studierende, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie freiwillige Feuerwehr- leute.

Mehr Infos:

www.unfallkasse-nrw.de

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Bewertung der Ursachen und Folgen des Schadenfalls haben in gegenseitigem Einvernehmen zu erfolgen. Ansonsten erfolgt die Bewertung des Schadenfalls durch ein gütliches

-Schwiegersöhne und -töchter des Betriebsleiters, die voraussichtlich den Betrieb zur Selbstbewirtschaftung übernehmen werden. Ausnahme: Familienmitglieder des Betriebsleiters

Außerdem wurde geprüft, ob das Antwortverhalten bei der Frage nach der Sensitivität des The- mas („Wie unangenehm wäre es für Sie, wenn Sie in einem persönlichen Gespräch nach

Name und Telefonnummer von Angehörigen (bei Notfall und Fragen).. Abschlussbericht Krankenhaus/ Arzt) □ ja □ nein. Erfolgten diesbezüglich Therapien

Viele ehrenamtlich Tätige sind bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen gesetzlich unfallversichert ohne dafür eigene Beiträge zahlen zu müs- sen.. Dazu zählen neben Wahlhelfern

Wer also bei einer Betriebsfeier zu viel Alkohol trinkt oder Drogen nimmt und sich dann ans Steuer setzt, ist nicht mehr gesetzlich gegen Unfälle

Keine Ausnahme von der Sperre für bestimmte Zeiten und Orte oder die Berufsausübung

Von den Einsatzkräften auf seinen Verstoß gegen die Grünflächensatzung angesprochen reagierte der 32-Jährige sehr aggressiv und weigerte sich zunächst beharrlich, Angaben zu