Nr. 17 / 25. November 2009
Die Teilnahme an der betrieblichen Weihnachtsfeier ist versichert
Düsseldorf. In vielen Betrieben wird in diesen Tagen eine Weih- nachtsfeier veranstaltet. Aber wie sieht es mit dem Unfallversiche- rungsschutz aus? Der gilt nicht nur während der Arbeit, sondern auch auf Betriebsfesten, so die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen.
Allerdings muss es sich um eine offizielle Weihnachtsfeier handeln.
Bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen wie beispielsweise ei- ner Weihnachtsfeier sind die Beschäftigten gegen Unfälle versichert.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Veranstaltung vom Arbeitgeber beziehungsweise von der Unternehmensleitung gebilligt und gefördert wird. Ziel muss dabei sein, das Betriebsklima und das Teamgefühl zwi- schen den Betriebsangehörigen und mit der Unternehmensleitung zu fördern. Der Arbeitgeber oder sein Beauftragter muss an der Veranstal- tung teilnehmen und alle Betriebsangehörigen müssen die Möglichkeit haben dabei zu sein.
Bei einem Unfall übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger die Kosten für Behandlung, Rehabilitation und Pflege. In schweren Fäl- len wird auch eine Rente gezahlt. Der Versicherungsschutz gilt bis zum offiziellen Ende der Feier und auch auf dem Heimweg. Wer die Feier im kleinen Kreis anschließend fortsetzt, ist nicht versichert. Ebenso nicht versichert sind Familienangehörige oder Gäste. Seinen Versicherungs- schutz riskiert auch, wer aufgrund von Alkoholeinfluss einen Unfall erlei- det. Wer also bei einer Betriebsfeier zu viel Alkohol trinkt oder Drogen nimmt und sich dann ans Steuer setzt, ist nicht mehr gesetzlich gegen Unfälle versichert.
Pressekontakt:
Thomas Picht
- Stabsstelle Kommunikation - Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Sankt-Franziskus-Str. 146 40470 Düsseldorf
E-Mail: t.picht@unfallkasse-nrw.de Tel.: 0211 9024 153
Fax: 0211 9024 179 presseplus wird heraus-
gegeben von der Unfall- kasse Nordrhein-Westfalen.
Bei ihr sind mehr als fünf Millionen Menschen aus NRW gesetzlich gegen Unfälle
und ihre Folgen versichert.
Zum Kreis der Versicherten gehören beispielsweise Vorschulkinder, Schülerin- nen und Schüler, Studierende, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie freiwillige Feuerwehr- leute.
Mehr Infos:
www.unfallkasse-nrw.de