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PM 02 09 Versicherungsschutz bei Betriebsfeiern

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Nr. 2 / 16. Februar 2009 Karneval im Betrieb

Beschäftigte sind beim Feiern versichert

Düsseldorf. In vielen Betrieben wird in diesen Tagen Karneval ge- feiert. Aber wie sieht es mit dem gesetzlichen Unfallversicherungs- schutz aus? Der gilt nicht nur während der Arbeit, sondern auch auf Betriebsfesten, so die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen.

Bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen wie Feiern, Be- triebsausflügen und Firmenjubiläen sind die Beschäftigten gegen Unfälle versichert. Voraussetzung ist allerdings, dass die Veranstaltung vom Arbeitgeber beziehungsweise von der Unternehmensleitung gebilligt und gefördert wird. Ziel muss dabei sein, das Betriebsklima und das Teamge- fühl zwischen den Betriebsangehörigen und mit der Unternehmenslei- tung zu fördern. Der Arbeitgeber oder sein Beauftragter muss an der Veranstaltung teilnehmen und alle Betriebsangehörigen müssen die Möglichkeit haben, dabei zu sein.

Bei einem Unfall übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger die Kosten für Behandlung, Rehabilitation und Pflege. In schweren Fäl- len wird auch eine Rente gezahlt. Der Versicherungsschutz gilt bis zum offiziellen Ende der Feier und auch auf dem Heimweg. Wer die Feier im kleinen Kreis anschließend fortsetzt, ist nicht versichert. Ebenso nicht versichert sind Familienangehörige oder Gäste. Seinen Versicherungs- schutz riskiert auch, wer aufgrund von Alkoholeinfluss einen Unfall erlei- det. Wer also bei einer Betriebsfeier zu viel Alkohol trinkt oder Drogen nimmt und sich dann ans Steuer setzt, ist nicht mehr gesetzlich gegen Unfälle versichert.

Pressekontakt:

Thomas Picht

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

Sankt-Franziskus-Str. 146 40470 Düsseldorf

E-Mail: t.picht@unfallkasse-nrw.de Tel.: 0211 9024 153

presseplus wird heraus- gegeben von der Unfall- kasse Nordrhein-Westfalen.

Bei ihr sind mehr als fünf Millionen Menschen aus NRW gesetzlich gegen Unfälle

und ihre Folgen versichert.

Zum Kreis der Versicherten gehören beispielsweise Vorschulkinder, Schülerin- nen und Schüler, Studierende, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie freiwillige Feuerwehr- leute.

Mehr Infos:

www.unfallkasse-nrw.de

Fax: 0211 9024 179

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