presseplus wird heraus- gegeben von der Unfall- kasse Nordrhein-Westfalen.
Bei ihr sind mehr als fünf Millionen Menschen aus NRW gesetzlich gegen Unfälle und ihre Folgen versichert. Zum Kreis der Versicherten gehören beispielsweise Vorschul- kinder, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Beschäftigte des öffentli- chen Dienstes sowie freiwil- lige Feuerwehrleute.
Mehr Infos:
www.unfallkasse-nrw.de
Kinder sind beim Martinszug versichert
Düsseldorf. Wird vom Kindergarten oder der Kinderkrippe ein Martins- zug veranstaltet, dann stehen die Kleinen unter dem Schutz der gesetzli- chen Unfallversicherung. Ebenso ist der Weg zum Umzug und der an- schließende Heimweg versichert. Unfallversichert sind auch die ehren- amtlichen Helfer, wenn sie im Auftrag des Kindergartens oder der Kin- derkrippe am Umzug teilnehmen. Darauf weist jetzt die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen hin.
Nicht versichert sind Eltern, Besucher oder Kinder, die nicht zum Kinder- garten gehören. Auch Umwege auf dem Hin- und Rückweg sind vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ausgenommen. Um Unfälle zu vermeiden, empfiehlt die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen möglichst helle Kleidung und Reflektoren zu tragen. Silberne und weiße Reflekto- ren sind am besten geeignet, da sie das auftreffende Licht stärker als rote oder grüne Reflektoren zurückstrahlen. Die helfenden Begleiter der Umzüge sollten eine Warnweste tragen.
Pressekontakt:
Thomas Picht
- Stabsstelle Kommunikation - Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Sankt-Franziskus-Str. 146 40470 Düsseldorf
E-Mail: t.picht@unfallkasse-nrw.de Tel.: 0211 9024 153
Fax: 0211 9024 179