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Gesetz zur Aufhebung der Freihäfen Emden und Kiel

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Gesetz zur Aufhebung der Freihäfen Emden und Kiel

FrHfEmd/KielAufhG

Ausfertigungsdatum: 07.07.2009 Vollzitat:

"Gesetz zur Aufhebung der Freihäfen Emden und Kiel vom 7. Juli 2009 (BGBl. I S. 1713)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 1.1.2010 +++)  

§ 1  

Die Freihäfen Emden und Kiel werden aufgehoben.

§ 2  

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Gleichzeitig treten das Gesetz zur Änderung der Grenze des Freihafens Emden vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1762) sowie die Verordnung über die Änderung des Umfangs des Feihafens Kiel vom 25. Juli 1955 (BAnz. Nr. 147 vom 3. August 1955), die zuletzt durch die Verordnung vom 29. Oktober 1992 (BAnz. S. 8789) geändert worden ist, außer Kraft.

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