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Gesetz zur Aufhebung des Fischwirtschaftsgesetzes und derFischwirtschaftsverordnung

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Gesetz zur Aufhebung des Fischwirtschaftsgesetzes und der Fischwirtschaftsverordnung

FischWiVorschrAufhG

Ausfertigungsdatum: 22.12.1997 Vollzitat:

"Gesetz zur Aufhebung des Fischwirtschaftsgesetzes und der Fischwirtschaftsverordnung vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3276)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 1.1.1998 +++)

§ 1   -

§ 2 Überleitungsvorschrift

Auf Abgaben, deren jeweiliger Erhebungszeitraum mit Ablauf des 31. Dezember 1997 oder früher geendet hat, sind das Fischwirtschaftsgesetz und die Fischwirtschaftsverordnung in der am 31. Dezember 1997 jeweils geltenden Fassung weiter anzuwenden.

§ 3 Neubekanntmachung des Seefischereigesetzes

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten kann den Wortlaut des Seefischereigesetzes in der vom Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Seefischereigesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekanntmachen.

§ 4 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.

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