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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

(Einzelplan 10)

24 Entwicklung des Einzelplans 10 Kat. A

24.1 Überblick

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nimmt die Regierungsaufgaben auf den Gebieten der Ernährung, der Land- und Forstwirt- schaft, der landwirtschaftlichen Sozialpolitik sowie der Verbraucherpolitik wahr. Es sieht die Schwerpunkte seiner Tätigkeit in der

• Verbesserung der Lebensmittelsicherheit,

• der Stärkung des Verbraucherschutzes und

• der Förderung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums.

Darüber hinaus gestaltet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die landwirtschaftliche Sozialpolitik und stellt umfangreiche finan- zielle Leistungen für die landwirtschaftlichen Sozialsysteme bereit, die als Pflichtver- sicherungen ausgestaltet sind. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben verfügt es über sechs Abteilungen mit 900 Beschäftigten.

Um seine Ziele zu erreichen, fördert das Bundesministerium mit verschiedenen Pro- grammen die Landwirtschaft, Forschung und Innovation und den Verbraucherschutz.

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und die Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe e. V. wickeln die Fördermaßnahmen als Projektträger fachlich und administrativ ab. Die Aufwendungen für die Projektträgerschaft werden zum Teil aus den jeweiligen Förderprogrammen finanziert. Daneben fördert das Bun- desministerium mit jährlichen Zuwendungen Einrichtungen wie den Verbraucherzent- rale Bundesverband e. V., die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. und die Deutsche BiomasseForschungsZentrum gGmbH (DBFZ).

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Im Haushaltsjahr 2011 waren im Einzelplan 10 Gesamtausgaben von 5,5 Mrd. Euro veranschlagt. Die Ist-Ausgaben lagen bei 5,4 Mrd. Euro. Dies entsprach 1,8 % der Gesamtausgaben im Bundeshaushalt.

Für das Jahr 2013 ist das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Ver- braucherschutz eines der Pilotressorts, die ihren Einzelplan aufgrund eines Be- schlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages neu strukturie- ren. Ziel ist es, die Darstellung im Haushaltsplan transparenter zu gestalten und die Fach- und Programmausgaben in den Vordergrund zu rücken. So wurden beispiels- weise die Kapitelreihenfolge geändert und eine Vielzahl von Titeln in neue Kapitel umgesetzt oder mehrere Titel zu einem neuen zusammengeführt. Um die vom Bun- desrechnungshof dargestellten Ausgabenschwerpunkte vergleichbar zu machen, sind in der nachfolgenden Tabelle deren Ansätze für die Jahre 2011 und 2012 – un- geachtet der damaligen Kapitel- und Titelstrukturen – den entsprechenden Ansätzen des Jahres 2013 zugeordnet (zur neuen Struktur der Piloteinzelpläne s. auch Nr. 17).

Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums gehören – neben der BLE – das Bundessortenamt, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), vier Bundesforschungsinstitute und das Bundesinstitut für Risikobewertung sowie der Deutsche Weinfonds, der ausschließlich über eine Sonderabgabe finan- ziert wird.

Die größte Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist die BLE. Sie ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und nimmt vielfältige Aufgaben in den Bereichen Landwirtschaft, Ernährung, Fischerei und Verbraucherschutz wahr.

Das Bundesministerium erstattet der BLE Verwaltungs- und Investitionsausgaben, soweit diese nicht durch eigene Einnahmen – beispielsweise Gebühren – gedeckt sind. Im Haushaltsjahr 2011 betrug die Erstattung 59 Mio. Euro. Für das Jahr 2012 sind 62 Mio. Euro veranschlagt. Für das Jahr 2013 sieht der Haushaltsentwurf 96 Mio. Euro vor. Grund für die Erhöhung des Ansatzes im Jahr 2013 um 34 Mio. Euro ist die Verlagerung von Titeln aus Kapitel 1002 Titelgruppe 04 (Fischerei) in den Haushalt der BLE. Dies ist eine Folge der Neustrukturierung des Einzelplans 10. Die- se Titel betreffen Investitionen sowie Personal- und Betriebskosten der von der BLE betriebenen Fischereischutzboote und Fischereiforschungsschiffe.

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24.2 Haushaltsstruktur und -entwicklung

Wesentliche Ausgabenschwerpunkte im Einzelplan 10 bildeten im Jahr 2011 die landwirtschaftliche Sozialpolitik mit rund 3,7 Mrd. Euro, die Gemeinschaftsaufgabe

„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) mit 583 Mio. Euro sowie die Förderung von „Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation“ mit 428 Mio.

Euro. Die Leistungen der landwirtschaftlichen Sozialpolitik und die Ausgaben für die GAK binden zusammen 79 % der Haushaltsmittel im Einzelplan 10. Ein Großteil der verbleibenden 21 % ist langfristig durch Förderprogramme sowie Personal- und Sachkosten gebunden.

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Für das Jahr 2011 waren im Einzelplan 10 Verpflichtungsermächtigungen von 1,3 Mrd. Euro ausgebracht. Hiervon hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz Ermächtigungen von 0,6 Mrd. Euro (rund 50 %) nicht genutzt. 64 % dieser nicht genutzten Ermächtigungen entfielen auf Mieten und Pach- ten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement bei den Bundesforschungsinstituten und dem BVL.

Nachdem die Ist-Ausgaben im Einzelplan 10 in den Jahren 2008 bis 2010 kontinuier- lich gestiegen waren, sank das Ausgabevolumen im Jahr 2011 wieder auf das Ni- veau von 2008. Im gleichen Zeitraum stieg das Ausgabevolumen des Gesamthaus- halts um 5 %. Die Ausgaben im Einzelplan 10 sollen im Jahr 2012 gegenüber dem Jahr 2011 um 3,9 % zurückgehen. Die geplanten Ausgaben des gesamten Bundes- haushalts bleiben dagegen nahezu gleich. Der Rückgang der Ausgaben im Einzel- plan 10 ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass das Grünlandmilchpro-

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gramm wie geplant im Jahr 2011 auslief (s. Nr. 24.3.4). Im Jahr 2013 sollen die Aus- gaben auf dem Niveau des Jahres 2012 bleiben.

Im Finanzplan des Bundes ist für die Jahre 2012 bis 2016 jeweils ein gleichbleiben- der Betrag von 5,2 Mrd. Euro für den Einzelplan 10 vorgesehen.

24.3 Wesentliche Ausgabenbereiche

Abbildung 24.1 gibt einen Überblick über die wesentlichen Ausgabenbereiche des Einzelplans 10.

24.3.1 Landwirtschaftliche Sozialpolitik

24.3.1.1 Soziale Sicherung der Landwirte

Die landwirtschaftliche Sozialversicherung ist ein von der allgemeinen Sozialversi- cherung unabhängiges, berufsständisch geprägtes Sondersystem. Sie bietet den selbstständigen Landwirten, deren Ehegatten und Lebenspartnern sowie mitarbei- tenden Familienangehörigen mit der Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung eine soziale Absicherung, die derjenigen abhängig Beschäftigter vergleichbar ist. Allerdings besteht eine Einschränkung bei der Alterssicherung der Landwirte, die nur eine Teilsicherung ist.

Im Jahr 2011 lagen die Sollausgaben bei 3,7 Mrd. Euro. In den Jahren 2012 und 2013 sollen die Ausgaben bei leichten Rückgängen auf annähernd gleichem Niveau bleiben.

24.3.1.2 Alterssicherung der Landwirte

In der Alterssicherung der Landwirte zahlen rund 247 000 Personen Beiträge, im Jahr 2000 waren es noch rund 388 000. Fast 613 000 Rentner erhalten derzeit Leis- tungen, gegenüber 580 000 im Jahr 2000. Die Alterssicherung der Landwirte ist mit einem eingeschränkten Leistungsspektrum in das allgemeine Alterssicherungssys- tem eingebettet. Durch eine eigenverantwortliche ergänzende Vorsorge können Landwirte zusätzliche und eigenständige Ansprüche in den allgemeinen Sozialversi- cherungssystemen erwerben. Dies ist z. B. möglich durch ein privatrechtliches Alten-

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teil, private Altersvorsorge oder durch freiwillige Beitragszahlungen in die allgemeine Rentenversicherung.

Der Bund trägt den Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen und Ausgaben (§ 78 Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte). Im Jahr 2011 wurden die Ge- samtausgaben für die Alterssicherung der Landwirte mit 3 Mrd. Euro veranschlagt.

Der Bund hat davon 2,2 Mrd. Euro zu tragen. Dies entsprach 74 % der Gesamtaus- gaben für die Alterssicherung der Landwirte und 38 % der gesamten Haushaltsmittel im Einzelplan 10.

24.3.1.3 Krankenversicherung der Landwirte

Landwirte sind selbstständige Unternehmer. Eine schwere Erkrankung des Landwir- tes kann die Existenz seines Betriebes gefährden. Statt Krankengeld erhält der versi- cherte Landwirt deshalb unter bestimmten Voraussetzungen Betriebs- und Haus- haltshilfen, um seinen landwirtschaftlichen Betrieb aufrechterhalten zu können. Der- zeit hat die Krankenversicherung der Landwirte rund 580 000 Mitglieder.

Infolge des Strukturwandels in der Landwirtschaft geht die Zahl der Beitragszahler zurück. Sie können deshalb die Krankheitskosten der Rentner nicht in vollem Umfang tragen. Die durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft bedingten Aufwendungen der Krankenversicherung für Rentenempfänger bezuschusste der Bund im Jahr 2011 mit 1,2 Mrd. Euro (§ 37 Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwir- te).

24.3.1.4 Landwirtschaftliche Unfallversicherung

Die landwirtschaftliche Unfallversicherung mit ihren ca. 1,6 Mio. Beitragspflichtigen ist eine Pflichtversicherung und sichert alle in der Landwirtschaft Tätigen gegen die möglichen Folgen arbeitsbedingter Unfallrisiken ab. Risiken soll sie verhindern (Prä- vention), die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten soll sie finanziell ausgleichen (Rehabilitation oder Entschädigung).

Der Bund gewährt den Trägern der landwirtschaftlichen Unfallversicherung einen Zuschuss. Im Jahr 2011 betrug er 200 Mio. Euro. Landwirtschaftliche Betriebe zahlen dadurch geringere Beiträge an die Unfallversicherung. Sie werden finanziell entlastet.

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Der Zuschuss des Bundes verringert sich ab dem Jahr 2012 um jährlich 25 Mio. Euro und wird ab dem Jahr 2015 noch 100 Mio. Euro betragen.

24.3.1.5 Entwicklung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Auch in Zukunft wird die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe beständig abnehmen, und die Zahl der Beitragszahler in der Alterssicherung der Landwirte sowie in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung wird sich weiter vermindern. So geht der Lagebericht der Bundesregierung über die Alterssicherung der Landwirte 2009 davon aus, dass sich die Zahl der Beitragszahler von 268 000 im Jahr 2009 auf 202 000 im Jahr 2019 verringern wird (mittlere Prognosevariante). Die Zahl der Leistungsemp- fänger wird dagegen langsamer abnehmen. Diese Entwicklung ist einerseits auf den Strukturwandel in der Landwirtschaft, andererseits auf die demografische Entwick- lung zurückzuführen.

Der landwirtschaftlichen Sozialversicherung ist es bisher nicht gelungen, ihre Verwal- tungskosten dem Rückgang der Versichertenzahl anzupassen. Bei vergleichbaren Leistungen liegen ihre Verwaltungskosten über denjenigen anderer Sozialversiche- rungsträger, und zwar für alle ihre Sozialversicherungszweige. Der Gesetzgeber hat- te die landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger daher verpflichtet, bestimmte Verwaltungskosten bis zum Jahr 2014 um 20 % gegenüber dem Basisjahr 2004 zu vermindern.

Darüber hinaus wird seit dem Jahr 2001 die Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung reformiert. Der Bundesrechnungshof begleitete und prüfte die Umsetzung der Reformen. Er hat empfohlen, nur einen eigen- ständigen bundesun- mittelbaren Träger zu schaffen. Diese Empfehlung greift das Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung auf. Es sieht unter an- derem vor, zum 1. Januar 2013 einen einheitlichen Bundesträger zu schaffen – die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Die sieben landes- unmittelbaren und die beiden bundesunmittelbaren Versicherungsträger sowie der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung gehen im Bundesträger auf. Er wird der Aufsicht des Bundesversicherungsamtes unterstehen. Damit erhält der Bund die Einwirkungsmöglichkeiten, die dem Umfang seiner finanziellen Unter- stützung angemessen sind.

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Der Präsident des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlich- keit in der Verwaltung (BWV) hat im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens vor al- lem darauf hingewiesen, dass

• die Gestaltung der Organisationsstrukturen,

• die grundlegenden Konzepte zu Standorten und Personal und

• die Satzung und die Dienstordnung des neuen Versicherungsträgers

nicht weitgehend einem Errichtungsausschuss und der Selbstverwaltung überlassen werden dürfen. Dies birgt das Risiko, dass überkommene Strukturen zum Nachteil des Bundes und der Beitragszahler erhalten bleiben.

Zur Umsetzung der Reform ist die Senkung der Verwaltungskosten um 20 % vom Jahr 2014 auf das Jahr 2016 verschoben worden. Der neue Bundesträger soll so Zeit bekommen, die dafür notwendigen Entscheidungen zu treffen.

Bei einer Prüfung hat der Bundesrechnungshof Mängel in der Personalbemessung beim derzeit noch bestehenden Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversi- cherung aufgedeckt (vgl. Bemerkung Nr. 25).

Der Bundesrechnungshof begleitet die weitere Entwicklung. Er wird prüfen, ob be- stehende dezentrale Strukturen aufgelöst werden und der Personalbedarf so bemes- sen wird, dass die Verwaltungskosten sinken.

24.3.2 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küs- tenschutzes“

Im Jahr 1969 wurde die „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“

(GAK) als Gemeinschaftsaufgabe des Bundes und der Länder in das Grundgesetz aufgenommen. Bund und Länder stellen gemeinsam einen jährlichen Rahmenplan auf. Die Länder setzen den Rahmenplan um. Der Bund übernimmt 60 % der Ausga- ben bei der Agrarstruktur und 70 % beim Küstenschutz.

Im Bundeshaushaltsplan 2012 und im Haushaltsentwurf 2013 sind für die GAK je- weils 590 Mio. Euro im Einzelplan 10 veranschlagt.

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24.3.3 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation

Der Bereich Bildung und Forschung ist im Koalitionsvertrag als Schwerpunkt für die 17. Legislaturperiode benannt. Deswegen plant das Bundesministerium für Ernäh- rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, die Forschung und Innovation in sei- nem Zuständigkeitsbereich zu stärken.

24.3.3.1 Ressortforschung

Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums gehören vier Bundesforschungsinsti- tute, die Entscheidungshilfen für die Ernährungs-, Landwirtschafts- und Verbraucher- schutzpolitik des Bundes erarbeiten (vgl. Nr. 24.1).

24.3.3.2 Förderung anderer Einrichtungen

Neben den Bundesforschungsinstituten finanziert das Bundesministerium für Ernäh- rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz das DBFZ und sechs Einrichtungen der

„Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V.“ (WGL).

Die Einrichtungen der WGL bearbeiten u. a. umweltwissenschaftliche Fragestellun- gen von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung und werden je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert. Der Bundesanteil für das Jahr 2011 lag bei 30 Mio. Euro. Im Jahr 2012 veranschlagte das Bundesministerium 31,9 Mio. Euro. Für das Jahr 2013 sieht der Regierungsentwurf 34,6 Mio. Euro vor.

24.3.3.3 Projektförderung

Neben den Einrichtungen fördert das Bundesministerium für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz verschiedene Forschungsprogramme. Hierunter fallen insbesondere das „Programm zur Innovationsförderung“, das „Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe“ sowie das „Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere nachhaltige Formen der Landwirtschaft“. Im Jahr 2011 waren im Einzelplan 10 für diese drei Programme 97,5 Mio. Euro veranschlagt. Davon verausgabte es tatsächlich 76,5 Mio. Euro. Für das Jahr 2012 sind 109,5 Mio. Euro veranschlagt. Für das Jahr 2013 sieht der Haushaltsentwurf 114 Mio. Euro vor.

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Die vom Bundesministerium geförderten Einrichtungen der WGL erhielten aus diesen Förderprogrammen zusätzliche Fördermittel.

24.3.3.4 Stiftungsprofessur für Verbraucherrecht

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz fördert seit Oktober 2010 für zunächst drei Jahre eine Stiftungsprofessur für Verbraucher- recht an der Universität Bayreuth mit insgesamt 900 000 Euro. Die Stiftungsprofessur soll „erheblichen Forschungsbedarf decken, die Bedeutung des Verbraucherrechts wissenschaftlich untermauern und eine Plattform für die öffentlichkeitswirksame Dar- stellung des Bundesministeriums bieten“.

Der Bundesrechnungshof hat dem Bundesministerium empfohlen, die Förderung der Stiftungsprofessur zu evaluieren, bis zur Vorlage des Ergebnisses die Förderung nicht zu verlängern und keine weiteren Stiftungsprofessuren zu finanzieren. Das Bundesministerium hat zugesagt, die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes aufzugreifen.

24.3.4 Förderung der Landwirtschaft

Die Förderung der Landwirtschaft obliegt aufgrund der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in erster Linie der Europäischen Union. Die GAP gehört zu den wichtigsten Aufgabenfeldern europäischer Politik. Sie beruht auf zwei Säulen. Die erste Säule bilden die Gemeinsamen Marktordnungen für Agrarprodukte und die Direktzahlungen für die Landwirtschaft. Dazu zahlt die Europäische Union den Mitgliedstaaten För- dermittel aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL). Im Jahr 2011 wies die Europäische Union Deutschland 5,6 Mrd. Euro aus dem EGFL zu. Diese werden an die Länder weitergeleitet, daher sind sie nicht im Einzelplan 10 veranschlagt. Die zweite Säule bildet die Politik für ländliche Räume, deren Maß- nahmen in Deutschland mit Mitteln der Länder und der GAK kofinanziert werden.

Hierzu gehören z. B die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete sowie die finan- zielle Förderung des Küsten- und Hochwasserschutzes.

Ausschließlich aus Bundesmitteln förderte das Bundesministerium die Landwirtschaft darüber hinaus mit dem Grünlandmilchprogramm. Um die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 auf die Milchvieh haltenden Betriebe abzufedern, unter-

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stützte es die Betriebe mit 183,9 Mio. Euro im Jahr 2010 und mit 183,3 Mio. Euro im Jahr 2011. Das Programm endete mit Ablauf des Jahres 2011.

24.3.5 Verbraucherpolitik

24.3.5.1 Ausgaben und Schwerpunkte

Die Verbraucherpolitik ist ein erklärter politischer Schwerpunkt des Bundesministeri- ums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die Ausgaben für die Verbraucherpolitik (116,6 Mio. Euro) und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (34,9 Mio. Euro) machten im Jahr 2011 mit 151,5 Mio. Euro 2,8 % der Gesamtausgaben des Einzelplans 10 aus. Für das Jahr 2012 sind hierfür 148,6 Mio. Euro veranschlagt. Für das Jahr 2013 sieht der Haushaltsentwurf 142,6 Mio. Euro vor.

Die größte Fördermaßnahme zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher ist der Nationale Aktionsplan „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernäh- rung und mehr Bewegung“, der zahlreiche Vorhaben umfasst. An dem Aktionsplan sind das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und das Bundesgesundheitsministerium beteiligt. Im Jahr 2011 sah der Einzelplan 10 hierfür 10,4 Mio. Euro vor.

Für weitere Informationsmaßnahmen waren im Einzel- plan 10 für die 16 Verbrau- cherzentralen der Länder Projektfördermittel von 5,6 Mio. Euro vorgesehen. Für neue Maßnahmen, um z. B. auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können, blieb ihm nur ein begrenzter finanzieller Spielraum.

24.3.5.2 Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes

Der BWV hat dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau- cherschutz im November 2011 das Gutachten zur Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland vorgelegt. Anlass für das Gutachten waren er- höhte Dioxin-Werte in Lebens- und Futtermitteln. Das Gutachten betrachtet im Ein- zelnen die betrieblichen Eigenkontrollen, die Organisation der staatlichen Lebensmit- telüberwachung und das nationale Krisenmanagement.

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Die Aufgaben der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung liegen weit überwie- gend in der Zuständigkeit der Länder. Sie werden durch mehr als 400 amtliche Stel- len durchgeführt, die vorwiegend auf kommunaler Ebene angesiedelt sind. Aus Sicht des BWV sind die Aufgaben der amtlichen Kontrolle derzeit nicht in allen Bereichen aufgaben- und größenadäquat auf die staatlichen Ebenen verteilt. Grund dafür ist, dass sich in den vergangenen Jahren die Anforderungen an die amtliche Kontrolltä- tigkeit deutlich erhöht haben: Die Ernährungswirtschaft hat sich strukturell grundle- gend gewandelt und die rechtlichen Vorgaben sind zunehmend komplexer gewor- den. Der BWV hat daher empfohlen, die Organisation der amtlichen Kontrolle teilwei- se neu auszurichten. Schlagkräftige Kontrolleinheiten, die über produkt-, branchen- und unternehmensspezifischen Sachverstand verfügen, sollen zusätzlich zu den be- stehenden Kontrollstrukturen tätig werden. Herausgehobene Überwachungsaufga- ben sollten neu zu errichtende Landesbehörden oder eine Bundesbehörde wahr- nehmen.

Darüber hinaus haben die zuletzt durch das Bakterium Enterohämorrhagische E- scherichia coli (EHEC) ausgelösten Infektionen und die im Zusammenhang mit Dio- xin aufgetretenen Probleme systemimmanente Schwächen des deutschen Krisen- managements aufgezeigt. Der BWV hat empfohlen, das nationale Krisenmanage- ment rechtlich und organisatorisch neu zu gestalten. Es sollte ein beim Bund ange- siedelter nationaler Krisenstab mit entsprechenden Kompetenzen gebildet werden, in dem alle betroffenen Akteure vertreten sind. Dies umfasst Vertreter der Behörden von Bund und Ländern und ggf. weitere Experten und Praktiker als Sachverständige.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat das Gutachten ausgewertet und erarbeitet derzeit zusammen mit den Ländern Lö- sungsansätze. Der Bundesrechnungshof wird diesen Prozess begleiten.

24.4 Weitere Aufgabenbereiche

24.4.1 Ernährungsnotfallvorsorge des Bundes

Um die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln in Krisenzei- ten sicherzustellen, betreibt der Bund eine Ernährungsnotfallvorsorge. Die Personal- und Sachkosten der Ernährungsnotfallvorsorge betragen jährlich rund 17,5 Mio. Eu- ro. Der Bundesrechnungshof prüfte die Umsetzung dieser Aufgabe durch das Bun- desministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Er stellte fest,

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dass es kein Gesamtkonzept zur Krisenbewältigung gibt und es dem Bund trotz wie- derholter Reformbestrebungen nicht gelungen ist, ein einheitliches Regelwerk zu er- lassen. Die eingelagerten Waren entsprachen zu keinem Zeitpunkt den Vorgaben.

Der Bundesrechnungshof hat dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages berichtet und empfohlen, eine umfassende Konzeption und eine darauf beruhende Entscheidungsgrundlage einzufordern. Der Haushaltsausschuss hat die Bundesre- gierung aufgefordert, bis zum 1. März 2014 einen Bericht über ein „zeitgemäßes Konzept eines integrierten ressortübergreifenden Ansatzes zur Bewältigung mögli- cher Krisenszenarien und der sich daraus ableitenden Folgen für den Bundeshaus- halt vorzulegen“.

24.4.2 Fischereipolitik

Ziel der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union ist im Wesentlichen die nachhaltige Nutzung der Fischbestände. Zentrale Maßnahme, um dieses Ziel zu erreichen, ist die Festlegung zulässiger Fangmengen, die als Fangquoten den Mit- gliedstaaten zugeteilt werden. Die Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik obliegt den Mitgliedstaaten und ist in Deutschland auf den Bund und die Länder verteilt Der Bundesrechnungshof hat die Aufgaben- wahrnehmung durch den Bund untersucht. Er hat beanstandet, dass der Bund kei- nen Zugriff auf die Inspektionsberichte der Länder hat. Zudem stellen die Länder die Daten zu ihren Kontrollen nicht und die Listen zu den von ihnen verhängten Sanktio- nen nur anonymisiert zur Verfügung. Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes soll das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz darauf hinwirken, dass die Inspektions- und Kontrolldaten sowie die Informationen zu verhängten Sanktionen des Bundes und der Länder allen Kontrollbehörden des Bun- des und der Länder wechselseitig zur Verfügung gestellt werden. Der Bundesrech- nungshof hat zudem angeregt, die Inspektionen zukünftig risikoorientiert auszurich- ten, um die vorhandenen Ressourcen planvoll zu nutzen und die Effizienz der Kon- trollen zu gewährleisten.

Das Bundesministerium hat die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes aufgegrif- fen. Insbesondere will es eine Datenbank entwickeln, in der alle Inspektions- und Überwachungsberichte des Bundes und der Länder gespeichert werden sollen. Auf

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diese Datenbank sollen dann alle Inspektionseinheiten des Bundes und der Länder Zugriff haben.

Der Bundesrechnungshof hat außerdem die Fördermaßnahmen zur Modernisierung und Umstrukturierung der Fischereiflotte geprüft. Auf seine Empfehlung vergibt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz keine Bun- desdarlehen mehr und reduziert die für Zuschüsse bereitgestellten Mittel von 800 000 Euro auf 500 000 Euro.

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