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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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Academic year: 2022

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Digitale Welt: Personalisierte Informationen (Daten)

Richtlinie über die Förderung von

Vorhaben zur verbraucherbezogenen Forschung über perso- nalisierte Informationen/Daten

im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung

vom 12.08.2015

1 Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen

Kennzeichen der modernen Informationsgesellschaft ist im Rahmen der Digitalisierung vieler Lebensbereiche der Zuwachs an personalisierten Informationen. In stetig wachsendem Maß werden viele Lebensbereiche inzwischen von der Bereitstellung, Sammlung, Verknüpfung und Auswertung persönlicher Informationen durchdrungen.

Personalisierte Daten sind für Verbraucher vielfach nützlich. Sie können den Alltag in der mo- dernen Welt erleichtern, Hilfen bereitstellen und individuellen Interessen entgegen kommen. Es sind allerdings auch eine Reihe von Problemen damit verbunden. Zum Beispiel werden bei der Nutzung von Apps oftmals personenbezogene Daten wie Adressbücher oder Terminkalender ohne Bezug zur eigentlichen App-Funktion übermittelt. Über Cookies oder Canvas

Fingerprinting wird das Surfverhalten von Verbrauchern nachverfolgt. Geschäfte analysieren Entscheidungen von Verbrauchern, indem sie über Kameras auswerten, wo Kunden stehen bleiben, wie lange Produkte begutachtet werden oder welchen Gesichtsausdruck Kunden dabei machen. Durch diese und andere Formen des Data Mining (Datensammlung) wird Verbrau- cherverhalten umfassend ausgewertet.

Die Auswertung personalisierter Informationen ist Grundlage für Angebote, die direkt auf die Kunden zugeschnitten werden (sog. target advertising), rufen aber zugleich das Problem per- sönlicher Datenkontrolle und des allgemeinen Datenschutzes hervor.

Neuerdings werden Verbrauchern zunehmend auch individuelle Preise angeboten (dynamic pricing). Grundlage hierfür sind u.a. Auswertungen zum früheren Kaufverhalten und die Umset- zung in entsprechende prediktive Algorithmen. Im Bereich des E-Commerce werden darüber hinaus z.B. auch Informationen zur genutzten Hardware (Handy, Tablett, PC) und/oder Soft- ware (u.a. das verwendete Betriebssystem) herangezogen, da hierdurch Rückschlüsse auf die Zahlungsbereitschaft gezogen werden.

Durch die Nutzung von Daten und Big-Data-Auswertungen bilden sich weitere Geschäftsmodel- le und Anwendungsbereiche heraus, die auf der Nutzung personalisierter Informationen beru- hen (z.B. in den Bereichen eHealth, eMobilität/Smart Cars, Smart Home). Für die Verbraucher bedeuten diese Entwicklungen auf der einen Seite Erleichterungen. Individuelle Informationen können helfen, die Informationsflut zu reduzieren. Angebote können effizienter und kunden- freundlicher werden, da sie passgenau auf bestimmte Präferenz- und Verhaltensmuster zuge- schnitten werden. Innovationen werden hervorgebracht, die den individuellen Nutzen von Ver-

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brauchern erhöhen. Auf der anderen Seite ergeben sich eine Reihe von Herausforderungen für Verbraucher und die Verbraucherpolitik. Verbraucher können häufig nicht erkennen, in welchem Umfang Daten gespeichert, verarbeitet und für welche Zwecke sie genutzt werden.

Auch die Marktmacht einiger großer Unternehmen wie Facebook, Google, Apple oder Amazon, die in großem Stil über personenbezogene Informationen verfügen, wirft nicht nur Fragen zu Datenschutz und Datensouveränität auf, sondern auch Fragen zu kartellrechtlichen Aspekten.

Viele Innovationen im Zusammenhang mit personalisierten Informationen/Daten befinden sich derzeit im Entwicklungsstadium. Welche Geschäftsmodelle und Formen der Datenerhebung und -nutzung sich durchsetzen werden, ist in ständigem Fluss. Auch mögliche Folgewirkungen bedürfen neben einer grundlegenden Bestandsaufnahme umfassender Forschung, um damit verbundene Herausforderungen zu identifizieren und Veränderungsprozesse/Innovationen mit- gestalten zu können.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) beabsichtigt, entspre- chende Vorhaben auf Grundlage des Programms zur Innovationsförderung des Bundesministe- riums für Ernährung und Landwirtschaft in der Fassung vom 1. Dezember 2012

(http://www.ble.de/innovationsfoerderung/) zu fördern."

Vorhaben können durch Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, des Programms zur Innovationsförderung, der Standardrichtlinien des BMBF einschließlich Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§23 und 44der Bundeshaushaltsordnung (BHO) gefördert werden.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haus- haltsmittel.

Die eingereichten Projektvorschläge stehen miteinander im Wettbewerb.

2 Gegenstand der Förderung

Mit der vorliegenden Bekanntmachung sollen Vorhaben der verbraucherbezogenen Forschung über personalisierte Informationen/Daten gefördert werden, wobei folgende Aspekte im Vorder- grund stehen:

− Überblick über die Felder, in denen verbraucherbezogen personalisierte Informatio-

nen/Daten anfallen (z.B. Wo fallen diese an und wem stehen sie unmittelbar zur Verfügung?

Wie werden diese von wem zu welchem Zweck verarbeitet? Welche Folgen ergeben sich für Verbraucher?);

− Wahrnehmung personalisierter Inhalte und Angebote durch Verbraucher (u.a. gegenüber nicht-personalisierten Informationen);

− Verbraucherverhalten im Umgang mit personalisierten Informationen (bei Weitergabe und bei Nutzung), u.a. Auswirkungen auf die Strukturierung von Entscheidungssituationen von Verbrauchern;

− Stärkung der Verbraucherkompetenz im Umgang mit personalisierten Daten und Ange- boten;

− Entwicklungsunterstützung, Rahmungsmöglichkeiten und Regulierungsnotwendigkeiten (u.a. im Hinblick auf Informationserfordernisse von Verbrauchern, Rechtsgestaltung und An- forderungen an die Verbraucherpolitik).

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3 Zuwendungsempfänger und -voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungsein- richtungen.

4 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Gefördert werden können Projekte unterschiedlicher Größenordnung, wobei die maximale Fördersumme pro Projekt 80.000 Euro beträgt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote richtet sich nach der Verordnung (EG) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, (Abl. EU L 187 vom 26.6.2014, S. 1).

5 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemei- nen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministerium für Bil- dung und Forschung (BMBF) an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Neben- bestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Neben- bestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest- BMBF 98).

6 Verfahren 6.1 Projektträger

Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMJV die Bundesanstalt für Landwirt- schaft und Ernährung (BLE) als Projektträger beauftragt.

Postadresse:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Projektträger ptble – Innovationsförderung

53168 Bonn Hausanschrift:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Projektträger ptble – Innovationsförderung

Deichmanns Aue 29 53179 Bonn

http://www.ble.de/

Ansprechpartner:

Stephan Sanders

Telefon: 0228 6845-3766 E-Mail: innovation@ble.de

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6.2 Vorlage von Förderanträgen

In Abweichung von Nr. 4.2.7 des Programms zur Innovationsförderung erfolgt das Verfahren in einem einstufigen Verfahren.

Um eine hohe Qualität sowie eine effiziente Umsetzung der geförderten Vorhaben zu gewähr- leisten, wird die Förderwürdigkeit im wettbewerblichen Verfahren auf der Grundlage von För- deranträgen beurteilt.

In den Förderanträgen sollen auch Folgenabschätzungen im Hinblick auf die angestrebten Er- kenntnisgewinne bzw. Projektergebnisse aufgeführt werden.

Das Einreichen der Förderanträge erfolgt ausschließlich über das Internet-Portal

https://foerderportal.bund.de/easyonline/. Dort stehen weitere Informationen und Hinweise zum Verfahren und zu den einzureichenden Unterlagen zur Verfügung.

Die Anträge sind in deutscher Sprache abzufassen.

Der unterschriebene Ausdruck der online erstellten Antragsunterlagen ist beim Projektträ- ger auf dem Postweg (nicht per Telefax oder E-Mail) bis

13. Oktober 2015, 12.00 Uhr, einzureichen (Eingang bei der BLE).

Aus der Vorlage eines Förderantrages kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung des Förderantrages mit dem Projektträger Kontakt auf- zunehmen.

6.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Förderanträge werden nach Ablauf der Vorlagefrist nach den Vorgaben des Programms vom Projektträger insbesondere nach folgenden Kriterien geprüft:

− Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Zuwendungsempfängers, vorhan- dene Vorleistungen/Ressourcen,

− wissenschaftliche Qualität und Erfolgsaussichten des Vorhabens,

− Innovationsgrad und Plausibilität des Ansatzes,

− verbraucherpolitische Bedeutung, Erhöhung der Innovationskraft,

− Übernahme neuer Ergebnisse aus der Wissenschaft,

− hohe Praxisrelevanz.

Das BMJV und der Projektträger behalten sich vor, bei der Bewertung der vorgelegten Förder- anträge Experten hinzuzuziehen.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender An- tragsprüfung über eine Förderung auf der Basis der verfügbaren Haushaltsmittel vom BMJV entschieden. Der Projektträger informiert die Antragsteller über das Ergebnis.

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7 Inkrafttreten

Die Förderrichtlinie tritt mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 12. August 2015

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Im Auftrag

Springeneer

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