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Gesetz zur Aufhebung des Modulationsgesetzes

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Gesetz zur Aufhebung des Modulationsgesetzes

ModGAufhG

Ausfertigungsdatum: 21.07.2004 Vollzitat:

"Gesetz zur Aufhebung des Modulationsgesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1763, 1774)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 1.8.2004 +++)  

Das G wurde als Artikel 5 d. G v. 21.7.2004 I 1763 vom Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 9 dieses G am 1.8.2004 in Kraft getreten.

§ 1   -

§ 2  

Für Direktzahlungen, die für die Kalenderjahre 2003 und 2004 gewährt worden sind oder gewährt werden, ist das in § 1 genannte Gesetz weiter anzuwenden.

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